Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Fertigstellung und Fortschreibung der Jugendhilfeplanung

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.05.2001   SZ-040B5N5 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verw.Amtsrat Würkner wies darauf hin, daß die Jugendhilfeplanung mit Ausnahme von zwei Teilplänen am 14.10.1999 vom Kreistag verabschiedet worden sei. Die Verwaltung sei beauftragt worden, die im Rahmen einer Prioritätenliste vorgegebenen Handlungsempfehlungen umzusetzen, die Jugendhilfeplanung fertigzustellen und fortzuschreiben und einen die Jugendhilfeplanung begleitenden Ausschuß zu bilden.

 

Der Jugendhilfeausschuß sei am 23.11.2000 über die zwischenzeitlich umgesetzten Maßnahmen und darüber, daß die Fertigstellung und Fortschreibung des Planes noch nicht erfolgt und die Bildung eines begleitenden Ausschusses erst sinnvoll sei, wenn Klarheit über die künftigen Planungsarbeiten bestehe, informiert worden.

 

Im Dezember 2000 habe Jugendamtsleiter Würkner an der Sitzung einer Arbeitsgruppe des Bayer. Landesjugendamtes in Ingolstadt zum Thema “Fortschreibung der Jugendhilfeplanung” teilgenommen. Fazit: Internen Planungen sei Vorrang gegenüber externen Auftragsvergaben einzuräumen, die Planungsarbeiten sollten aber nicht von den Jugendamtsleitern vorgenommen werden. Zudem habe eine aktuelle Umfrage des Bayer. Landesjugendamtes ergeben, daß von den 96 bayerischen Jugendämtern 93 Jugendhilfeplanung betreiben und 51 Ämter eigene Jugendhilfeplaner beschäftigen.

 

Nachdem bei der Jugendhilfeplanung sozialpädagogisches Wissen gefragt sei, sei für diesen Aufgabenbereich beim Kreisjugendamt Miltenberg die Wahl auf Herrn Wachtler, sozialpädagogische Fachkraft für den Bereich “Pflegekinderwesen”, gefallen. Konstituierung und Leitung des die Jugendhilfeplanung begleitenden Ausschusses, Überarbeitung der Planungsgrundlagen und Schließung der Planungslücken werden neben der Fortschreibung und Überwachung der Planung ein hohes Arbeitspensum erfordern. Die Jugendhilfeplanung sei dabei auf EDV-Unterstützung angewiesen. Da das Kreisjugendamt Miltenberg mit EDV-Soft- und –Hardware unzeitgemäß ausgestattet sei, sei die Anschaffung und Einführung eines neuen EDV-Jugendhilfe-verfahrens der AKDB “OK-JUG” erforderlich.

 

Die Fachkraft werde mit der Aufgabenkombination Jugendhilfeplanung und EDV-Systembetreu-ung zunächst ausgelastet sein. Sobald das neue EDV-Verfahren laufe und die Lücken in der Jugendhilfeplanung geschlossen seien, müßte die Frage der Arbeitsauslastung überprüft werden. Im Hinblick auf die Verpflichtungen aus dem Jugendhilfeplan, aber auch im Bereich organisatorischer Verbesserungen im Kreisjugendamt wäre die spätere Übertragung weiterer Aufgaben an Herrn Wachtler kein Problem.

 

Durch den Jugendhilfeausschuß wurde einstimmig folgender

 

B e s c h l u ß

gefaßt:

 

Zur Fertigstellung, Fortschreibung und Umsetzung der Jugendhilfeplanung sowie EDV-Systembe-treuung im Kreisjugendamt wird aus dem Bereich “Pflegekinderwesen” eine sozialpädagogische Fachkraft abgezogen und durch eine neue Fachkraft ersetzt. Die Einrichtung und Bewertung der Stelle “Jugendhilfeplanung und Systembetreuung” obliegt dem Kreistag und dem Sachgebiet Personalmanagement. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Planstelle im Stellenplan 2002 auszuweisen.

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