Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Gewinnung von sozial-/heilpädagogischen Pflegefamilien

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.05.2001   SZ-040B5N5 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Dipl.Sozialpädagoge (FH) Wachtler wies darauf hin, daß eine im Rahmen der Jugendhilfeplanung erarbeitete Handlungsempfehlung die Gewinnung von sozial-/heilpädagogischen Pflegefamilien gewesen sei. Wie in der Jugendhilfeausschußsitzung am 23.11.2000 berichtet, habe sich die Situation der Pflegefamilien seit Inkrafttreten des SGB VII grundlegend verändert. Durch Intensivierung der Familienarbeit sowie eines breitgefächerten ambulanten und teilstationären Leistungsangebotes können Kinder, die früher in Pflegefamilien untergebracht werden mußten, häufig in ihren Herkunftsfamilien verbleiben. In den letzten drei Jahren seien fast ausschließlich Kinder in Pflegefamilien vermittelt worden, die von besonderen Entwicklungsrückständen und/oder gravierenden Verhaltensauffälligkeiten betroffen gewesen seien. Zudem habe sich durch die gestärkten Elternrechte auch der Anspruch der Pflegeeltern bezüglich der sog. Elternarbeit deutlich erhöht.

 

Die grundsätzlich an sozial-/heilpädagogische Pflegefamilien zu stellenden Anforderungen müssen aufgrund der geschilderten Entwicklung bereits durch Nichtfachkräfte erfüllt werden. Dies erfordere ein überdurchschnittliches Maß an Betreuung, Beratung und Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte. Darüber hinaus müsse dem Bedarf an Fort- und Weiterbildung der Pflege- und Adoptiveltern durch spezielle Fördermaßnahmen Rechnung getragen werden.

 

Der Jugendhilfeausschuß habe daher am 23.11.2000 den Fachdienst “Pflegekinderwesen” beauftragt, in der Tagespressse sowie den gemeindlichen Mitteilungsblättern eine Anzeige zu veröffentlichen. Leider seien daraufhin keine Bewerbungen von Fachkräften eingegangen. Um erhöhte Anreize zu schaffen, sollte daher das Angebot verbessert werden. Darüber hinaus wäre es wichtig, erneut eine Bedarfsfeststellung vorzunehmen, zumal die Feststellungen der Jugendhilfeplanung in diesem Punkt schon längere Zeit zurückliegen.

 

Durch den Jugendhilfeausschuß wurde einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Der Fachdienst Pflegekinderwesen wird beauftragt, durch Anzeigen in der Tagespresse und den gemeindlichen Mitteilungsblättern mit einem verbesserten wirtschaftlichen Angebot erneut um sozial-/heilpädagogische Pflegefamilien zu werben. Für den erhöhten Betreuungsaufwand ist zum üblichen Pflegegeld ein Zuschlag in Höhe des doppelten Erziehungsbetrages (z.Z. 2 x 365,-- DM) anzubieten. Im Sinne einer Bedarfsanalyse ist darüber hinaus auf Dauer eines Jahres festzustellen, in wieviel Einzelfällen Heimaufnahmen durch sozial-/heilpädagogische Pflegefamilien tatsächlich zu vermeiden wären. Zu diesem Zweck ist die sozialpädagogische Fachkraft für das Pflegekinderwesen bei in Betracht kommenden Fällen an den Erziehungskonferenzen zu beteiligen.

 

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