Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Information: Einrichtung einer zweigruppigen heilpädagogischen Tagesstätte im Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.05.2001   SZ-040B5N5 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Der Jugendhilfeausschuß wurde über folgendes informiert:

 

In der Region 1 Bayer. Untermain gebe es mit Ausnahme der Einrichtung im Kloster Himmelthal keine heilpädagogische Tagesstätte (HPT). Die HPT im Kloster Himmelthal sei Bestandteil der dortigen Schule zur Erziehungshilfe, d.h. es werden nur Jungen aus der Region 1 ab der 6., in Ausnahmefällen ab der 5. Jahrgangsstufe aufgenommen, welche die Elsava-Schule besuchen.

 

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung sei festgestellt worden, daß im Landkreis Miltenberg Bedarf an einer weiteren zweigruppigen HPT besteht. Zielgruppe dieser Einrichtung seien Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeiten und/oder ihrer Entwicklungsstörungen einer heilpädagogischen Betreuung und Förderung in teilstationärer Form bedürfen. Der Kreistag habe am 14.10.1999 beschlossen, die Errichtung dieser zweigruppigen HPT kurz- bis mittelfristig umzusetzen und mit einem freien Träger eine Betriebsvereinbarung abzuschließen.

 

Bereits in der Jugendhilfeausschußsitzung am 23.11.2000 sei ein Bericht gegeben worden. Die im Rahmen der Haushaltsberatung gegebene Zusage, das Projekt zügig voranzubringen, sei eingehalten worden. Der Bedarf an der HPT sei nach Auffassung aller Beteiligter und der aktuellen Bedarfsermittlung unstrittig, die Resonanz sehr positiv. Die Mindestanforderungen, die der künftige Träger erfüllen müsse, stellen sich wie folgt dar:

 

Aufgabenstellung und Ziele

 

Die Tagesstätte ist eine Form teilstationärer Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche bei gleichzeitiger Unterstützung der Herkunftsfamilien. Aufgabe der Hilfe zur Erziehung in der Tagesgruppe ist die Förderung der Entwicklung des Kindes/Jugendlichen und die Sicherung des Verbleibs in der Familie. In einem zeitlich befristeten Rahmen sollen Entwicklungs- und/oder Erziehungsdefizite abgebaut, Krisensituationen überwunden und die erzieherische Kompetenz der Familie verbessert werden. Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt in der Regel durch soziales Lernen, eine zusätzliche schulische Förderung auf dem Wege der Hausaufgabenbetreuung sowie eine intensive Elternarbeit. Dabei soll die Zusammenarbeit aller am Hilfeprozeß beteiligten Personen und Institutionen gewährleistet werden.

 

1.  Allgemeine Angaben zur Einrichtung

 

     Die Tagesgruppen sollen familienergänzende und –unterstützende, heil- und sozialpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Miltenberg sein. Die Leistungen werden von einem Träger in organisatorischem Verbund , aber regional getrennt für den nördlichen und südlichen Landkreisteil erbracht. Als Familie ist umfassend das familiäre Bezugssystem des Kindes zu sehen, u.a. auch Alleinerziehende oder neue Familienkonstellationen. Die Tagesgruppe bietet eine auf das Gemeinwesen bezogene, zeitlich begrenzte (ca. zwei bis drei Jahre), individuelle und familienorientierte Hilfe zur Erziehung.

 

     Gesetzliche Grundlagen: § 27 i.V. mit § 32 KJHG.

 

     Personenkreis: Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeiten, Erziehungsdefizite und/oder Entwicklungsstörungen einer heilpädagogischen Betreuung und Förderung in teilstationärer Form bedürfen. Die Familien der Kinder müssen bereit und in der Lage sein, die heilpädagogischen Bemühungen zu unterstützen.

 

2.  Strukturelle Bedingungen

 

     Lage der Einrichtung: Die Einrichtung besteht aus zwei Gruppen, räumlich getrennt für die Einzugsbereiche der Altlandkreise Miltenberg und Obernburg a.Main in jeweils zentraler Lage (bevorzugt Miltenberg/Bürgstadt und Obernburg/Elsenfeld/Erlenbach), um Anfahrten von mehr als 45 Min. zu vermeiden.

 

     Gruppengröße: Die zwei Tagesgruppen sollen für je neun Kinder eingerichtet werden.

 

     Aufnahmealter/Alters-/Gruppenstruktur: Das Aufnahmealter für die Gruppen soll in der Regel zwischen 5 und 12 Jahren liegen; die Kinder sollen in geschlechts- und altersgemischten Gruppen im Alter von 6 bis 14 Jahren betreut werden.

 

     Öffnungszeiten: Die  bedarfsgerecht gestalteten Öffnungszeiten sind nicht auf die Schultage beschränkt. Die HPT ist in der Regel mindestens 220 Tage/Jahr geöffnet. Die täglichen Öffnungszeiten sollen eine Ganztagesbetreuung auch während der Ferien gewährleisten. Für jedes Kind soll ausreichend Zeit für heilpädagogische Arbeit zur Verfügung stehen. Als Standard gilt eine tägliche Öffnungszeit von sechs Stunden.

 

     Leitung: Sozialpädagogische oder einschlägig wissenschaftlich ausgebildete Fachkraft. Diese soll anteilmäßig vom Gruppendienst freigestellt sein.

 

     MitarbeiterInnen im Gruppendienst: Für jede der zwei Gruppen sind mindestens zwei pädagogische Fachkräfte einzusetzen. Der Umfang ihrer Anstellung regelt sich nach der Konzeption, Öffnungszeit, Anzahl der Öffnungstage sowie Umfang und  Intensität der Eltern- und Familienarbeit und Zusammenarbeit mit Schulen, Lehrkräften, Jugendamt etc. Die MitarbeiterInnen des Gruppenbereiches sind an der Familienarbeit beteiligt. Eine Arbeitszeitreduzierung ist bei der vorgegebenen Mindestanforderung von 220 Öffnungstagen ausgeschlossen. Für Vertretungen bei Urlaub, Krankheit und Fortbildung ist Vorsorge zu treffen.

 

     Gruppenergänzende Fachkräfte: Pro Kind/Jugendlichen/Woche sind mindestens zwei Stunden Betreuung durch einen Dipl.Psycholgen/eine Dipl.Psychologin vorzusehen. Eine Ergänzung der MitarbeiterInnen durch ParktikantInnen wird als sinnvoll angesehen. Darüber hinaus können je nach individuellem Einzelfall weiter Fachdienste konsiliarisch hinzugezogen werden, was einer vorherigen Abstimmung mit dem Kostenträger bedarf.

 

     Praxisberatung/Supervision/Fortbildung:

     - Supervision 14-tägig eine Beratungszeit (1 ½ Stunden) pro Gruppenteam,

     - Fortbildung jährlich mindestens fünf Tage pro MitarbeiterIn.

 

Die interessierten Träger hätten am 17.05.2001 die Ausschreibungsunterlagen erhalten. Sie seien aufgefordert worden, bis spätestens 31.05.2001 unter Beachtung der vorgegebenen Rahmenbedingungen eine Konzeption und eine differenzierte Kostenkalkulation zu erstellen. Die Angebote werden von der Verwaltung vorgeprüft und vergleichbar aufbereitet. Die Entscheidung über die Auftragsvergabe und den Vertragsabschluß werde auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses der Kreistag treffen.

 

Kreisrätin Almritter begrüßte die geplante Maßnahme und wies darauf hin, daß diese von der SPD-Fraktion bereits vehement eingefordert worden sei. Die Einrichtung einer HPT sei eine der wichtigsten Maßnahmen der Jugendhilfeplanung. Kreisrätin Almritter fragte, ob eine Aufteilung auf zwei Träger möglich sei und wer entscheide, welche Kinder die HPT besuchen dürfen.

 

Verw.Amtsrat Würkner erklärte daraufhin, daß aus betriebswirtschaftlichen Gründen nur ein Träger für beide Gruppen zuständig sein könne. Darüber, welche Kinder in die HPT aufgenommen werden, habe das Kreisjugendamt zu befinden. Es sei vorgesehen, eine Prioritätenliste zu erstellen, damit in Anbetracht der großen Nachfrage nur Kinder berücksichtigt werden, die großen Bedarf hätten.

 

Auf Befragen von Kreisrätin Weitz nach der Bedarfsermittlung und die Auswahl des Trägers antwortete Verw.Amtsrat Würkner wie folgt: Das Kreisjugendamt habe aus Erziehungskonferenzen erfahren, daß ca. 30 Kinder für eine HPT anstehen. Die Frage der Trägerschaft sei derzeit noch offen.

 

Landrat Schwing bemerkte, Ziel müsse sein, für die HPT den besten und kompetentesten Partner zu finden.

 

Med.Direktor Dr. Dittmeier teilte mit, daß auch die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendpsychologie bereits über die geplante Maßnahme, welche in der Region 1 Bayer. Untermain ein Pionierprojekt darstelle, gesprochen habe. Diese Präventionsmaßnahme sei vor Einsatz des Arztes wichtig.

 

Kreisrätin Weitz begrüßte die Vorreiterrolle des Landkreises Miltenberg und sprach die Hoffnung aus, daß dadurch andere Kommunen angeregt werden, ebenfalls HPT’s einzurichten.

 

Herr Dr. Schüßler fragte, ob dem Jugendhilfeausschuß alle Bewerber um die Trägerschaft der HPT präsentiert werden. Es sei klar, daß der Jugendhilfeauschuß eine Empfehlung gebe und der Kreistag entscheide. Er bat, den Modus im Jugendhilfeausschuß festzulegen.

 

Landrat Schwing erklärte daraufhin, daß es in kommunalen Gremien üblich sei, daß die Verwaltung eine Auswahl treffe und diese dem entsprechenden Gremium vorlege. So werde es auch im vorliegenden Fall geschehen.

 

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