Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Vertrag mit einem freien Träger zur Durchführung sozialer Gruppenarbeit
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.05.2001 SZ-040B5N5 |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verw.Amtsrat Würkner erinnerte daran, daß der Kreistag am 14.10.1999 den Jugendhilfeplan des Landkreises Miltenberg verabschiedet habe. Die Handlungsempfehlung, mit einem freien Träger eine Vereinbarung zur Durchführung von sozialer Gruppenarbeit im Rahmen der Hilfe zur Erziehung (§§ 27, 29 SGB VIII) abzuschließen, sollte im Jahr 2000 umgesetzt werden.
Der Bedarf an sozialer Gruppenarbeit sei sehr schwankend, da die Teilnahme freiwillig sei. Anfragen beim allgemeinen Sozialdienst hätten ergeben, daß im Jahr 2000 keine Gruppenstärke von sechs und mehr Jugendlichen erreicht werde. Nachdem sich die Situation Anfang 2001 verändert hatte, sei zu dem bereits vorliegenden Angebot der Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gGmbH, Aschaffenburg, ein Vergleichsangebot eingeholt worden. Da dieses Angebot ungünstiger gewesen sei, habe der Abschluß einer Vereinbarung mit der gfi zunächst für eine Maßnahme festgestanden. Am 25.04.2001 habe eine Besprechung der Jugendamtsleitung mit Vertretern der gfi stattgefunden, bei welche Einigung über die den Ausschußmitgliedern vorliegenden Rahmenbedingungen erzielt worden sei.
Nachdem Landrat Schwing angeregt hatte, in den Vertrag Zielvereinbarungen aufzunehmen, wurde durch den Jugendhilfeausschuß einstimmig folgender
B e s c h l u ß
gefaßt:
Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gGmbH, Aschaffenburg, zur Durchführung von sozialer Gruppenarbeit im Rahmen der Hilfe zu Erziehung (§§ 27, 29 SGB VIII) wird zugestimmt.