Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Investitionskostenförderung für das Altenheim der Hospitalstiftung Stadtprozelten in Amorbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.05.2001   SZ-03ZAE8T 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Medizinal-Direktor Dr. Dittmeier teilte mit, daß das seit 1975 bestehende Altenheim der Hospitalstiftung Stadtprozelten, vertreten durch seinen Träger, das Stiftungsamt Aschaffenburg, mit Schreiben vom 15.06.2000 eine Investitionskostenförderung durch den Landkreis Miltenberg für eine Modernisierungungsmaßnahme beantragt habe.

 

Das Heim sei im Pflegebedarfsplan des Landkreises Miltenberg vom Juli 1996 mit 94 Pflege- und 40 Rüstigenplätzen (= 134 Plätzen) enthalten. Der Pflegebedarfsplan, welcher fortgeschrieben werden soll, sei zum Ergebnis gekommen, daß die zum Erhebungszeitpunkt bestehenden Pflegeplätze im Landkreis Miltenberg ausreichend seien. Das Altenheim Amorbach sei deshalb mit 94 Pflegeplätzen als bedarfsnotwendig eingestuft und genieße insoweit Bestandsschutz. Zum Zeitpunkt der Antragstellung (Juni 2000) seien von 132 Plätzen 114 Plätze als Pflegeplätze belegt gewesen. Von den 114 Plätzen seien jedoch nur 66 pflegegerecht eingerichtet, so daß eine Modernisierungsmaßnahme mit einem Kostenaufwand von 758.8842,30 DM (Kostenschätzung des Planungsbüros ads) erforderlich sei.

 

Am 27.07.2000 sei eine Ortseinsicht erfolgt, an der außer den Antragstellern und Vertretern des Sozialamtes Miltenberg Vertreter der Regierung von Unterfranken, des Gesundheitsamts Miltenberg und der Bauverwaltung des Landratsamtes Miltenberg teilgenommen hätten. Das Gesundheitsamt habe sich mit Schreiben vom 28.07.2000 für die Durchführung der Maßnahme ausgesprochen, weil sie notwendig und sinnvoll sei.

 

Mit Schreiben vom 03.08.2000 habe auch die Regierung von Unterfranken mitgeteilt, daß die geplante Maßnahme notwendig sei und befürwortet werde. Darüber hinaus habe die Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 06.12.2000 mitgeteilt, daß die Maßnahme mit einem Gesamtumfang von ca. 800.000,-- DM in das Jahresförderungsprogramm 2001 aufgenommen worden sei, wobei man von einer 30 %-igen Förderung durch Staat und Kommune (je 240.000,-- DM) ausgehe.

 

Die Bauverwaltung habe die geplante Maßnahme in ihrer fachtechnischen Stellungnahme vom 16.03.2001 ebenfalls befürwortet. Die angesetzten Kosten gemäß der vorliegenden Kostenberechnung seien angemessen und entsprächen dem derzeitigen Preisniveau. Die Planung entspräche wirtschaftlichen und bestandsschonenden Grundsätzen.

 

Der Landkreis Miltenberg sei als zuständiger Aufgabenträger verpflichtet, betriebsnotwendige förderfähige Aufwendungen von bedarfsgerechten Pflegeeinrichtungen mitzufinanzieren. Da die Heimplätze weniger als 30 Jahre bestehen, werde die Maßnahme als Modernisierung gefördert; der gesetzliche Förderrahmen betrage bis zu 30 % der betriebsnotwendigen förderfähigen Aufwendungen. Sofern die Kosten gemäß Kostenvorschlag nachgewiesen werden, würde der Zuschuß des Landkreises Miltenberg 238.428,09 DM betragen.

 

Durch den Kreistag wurde auf Empfehlung des Kreisausschusses vom 10.05.2001 einstimmig folgender

 

B e s c h l u ß

gefaßt:

 

Aufgrund des Antrages des Stiftungsamtes Aschaffenburg vom 15.06.2000 wird die für das Altenheim der Hospitalstiftung Stadtprozelten in Amorbach geplante Modernisierungsmaßnahme im Rahmen der Anteilsfinanzierung durch den Landkreis Miltenberg gefördert. Die Förderung beträgt 30 % der betriebsbedingten förderfähigen Aufwendungen, maximal 240.000,-- DM. Die Bewilligung erfolgt in Form eines zins- und tilgungsfreien Darlehens, welches nach Ablauf der 30-jährigen Zweckbindung bei zweckentsprechender Mittelverwendung erlassen wird. Sie erfolgt unter der Bedingung, daß der Freistaat Bayern das Projekt in gleichem Umfang fördert, ansonsten wird der Kreiszuschuß auf das staatliche Maß reduziert. Förderfähig sind insbesondere bei den Kosten für den Austausch des Bodenbelages maximal 75 % und den Umbau des Eingangsbereiches sowie den Einbau der Rufanlage maximal 94/114 der nachgewiesenen betriebsnotwendigen Aufwendungen. Im übrigen sind die rechtlichen Bestimmungen (AGPflegeVG und ABPflege VG) sowie die “Richtlinien zur Förderung von vollstationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis Miltenberg” zu beachten.

 

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