Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Änderung der Zuschußrichtlinien für denkmalpflegerische Maßnahmen

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.05.2001   SZ-03Z4WDB 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verw.Angestellter Müller erinnerte daran, daß der Kreisausschuß am 19.07.2000 die Verwaltung beauftragt habe, einen Vorschlag bezüglich der Erhöhung der Zuschüsse für denkmalpflegerische Maßnahmen auszuarbeiten und diesen dem Kreisausschuß zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

 

Nachdem die Zuschüsse des Landkreises Miltenberg im Rahmen der Denkmalpflege in den letzten Jahren jährlich durchschnittlich 10.000,-- DM bis maximal 20.000,-- DM betragen hätten und gewöhnlich nicht mehr als 20 Zuschußanträge eingereicht worden seien, schlage die Verwaltung vor, Punkt III. - Zuschußhöhe der zum 01.01.1988 in Kraft getretenen Richtlinien des Landkreises Miltenberg zur Förderung der Denkmal- und Brauchtumspflege zum 01.01.2002 wie folgt zu ändern:

 

1.  Die Zuschüsse betragen 10.v.H. der Kosten für den denkmalpflegerischen Mehraufwand, höchstens jedoch 2.500,-- DM = 1.250,-- Euro (bisher 1.500,-- DM) bei den aufgeführten Maßnahmen der Ziffern I.1. bis I.4. Für Ziffer I.5. beträgt der Höchstzuschuß 1.500,-- DM = 750,--  Euro (bisher 750,-- DM).

3.  Für Maßnahmen nach Ziff. 1.7. wird die Förderung auf höchstens 1.000,-- DM = 500,-- Euro (bisher 500,-- DM) pro Denkmal begrenzt.

 

Der Haushaltsansatz sollte ab dem Haushaltsjahr 2002 jährlich 25.000,-- DM = 12.500,-- Euro (bisher 10.000,-- DM) betragen.

 

Durch den Kreisausschuß wurde einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

1.  Der Änderung von Punkt III. 1. und 3. – Zuschußhöhe der zum 01.01.1988 in Kraft getretenen Richtlinien des Landkreises Miltenberg zur Förderung der Denkmal- und Brauchtumspflege zum 01.01.2002 wird entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt (siehe Anlage dieser Niederschrift).

 

2.  Der jährliche Haushaltsansatz für denkmalpflegerische Maßnahmen beträgt ab dem Haushaltsjahr 2002  25.000,-- DM = 12.500,-- Euro.

 

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