Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Errichtung von drei Windkraftanlagen auf der "Guggenberger Höhe" im Ortsteil Guggenberg, Gemarkung Eichenbühl: Durchführung des Raumordnungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.05.2001   SZ-03Z4WDB 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Reg.Rätin Huber wies auf die den Kreisschußmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung übersandte Vorlage hin, wonach die Fa. Windenergie S & H, Buchen-Hettigenbeuern beabsichtige, auf der “Guggenberger Höhe” im Ortsteil Guggenberg der Gemarkung Eichenbühl an drei nebeneinander befindlichen Standorten drei Windkraftanlagen des Typs “Fuhrländer MD 77” zu errichten. Alle drei Standorte befinden sich außerhalb der Schuttzone des Naturparkes Bayer. Odenwald. Dem Vorhaben stehen weder naturschutzfachliche noch raumordnerische Belange entgegen. Außerdem befinden sich die drei vorgesehenen Anlagen so weit von Wohnbauflächen entfernt, daß die geltenden Lärmimmissionswerte eingehalten werden. Aufgabe des Landkreises Miltenberg sei es, zu überprüfen, ob dem Projekt Planungen bzw. Interessen des Landkreises entgegenstehen.

 

Bezüglich Art, Ausmaß und Zumutbarkeit des Schattenwurfes der Rotoren hätten bei Versand der Sitzungsvorlage noch genaue Angaben gefehlt. Heute morgen sei beim Landratsamt Miltenberg ein Schattenwurf-Gutachten eingegangen, wonach durch den Schattenwurf des Rotorblattes der Windräder lediglich das Personal des an der Kompostieranlage Guggenberg befindlichen Büro-Containers beeinträchtigt werde. Die Verwaltung schlage vor, der geplanten Errichtung von drei Windkraftanlagen auf der “Guggenberger Höhe” unter Bedenken hinsichtlich des beeinträchtigten Büro-Containers zuzustimmen.

 

Kreisrat Dr. Fahn bemerkte, daß aufgrund der Sitzungsvorlage an drei Standorten Windkraftanlagen errichtet werden sollen, er jedoch erfahren habe, daß sechs Anlagen geplant seien. Ihm gefalle nicht, daß ein Gesamtkonzept für die “Guggenberger Höhe” fehle. Die Erstellung eines solchen Konzeptes wäre Aufgabe des Raumordnungsverfahrens. Bevor nicht ein Gesamtkonzept vorliege, werde er der Errichtung von Windkraftanlagen nicht zustimmen.

 

Nachdem Landrat Schwing darauf hingewiesen hatte, daß der Landkreis Miltenberg heute nur zu drei Standorten auf der “Guggenberger Höhe” gefragt sei, wurde bei einer Gegenstimme folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Gegen die Errichtung von drei Windkraftanlagen auf der “Guggenberger Höhe” im Ortsteil Guggenberg, Gemarkung Eichenbühl, außerhalb der Schutzzone des Naturparks Bayer. Odenwald wird seitens des Landkreises Miltenberg unter Bedenken bezüglich der Beeinträchtigung des Personals des an der Kompostieranlage Guggenberg befindlichen Büro-Containers durch das Rotorblatt der Windräder zugestimmt.

 

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