Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Niedernberg über den Bau und die Unterhaltung einer Kanalisation im Zuge des Umbaues der Kreuzung MIL 22/MIL38 zum Kreisverkehrsplatz

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.05.2001   SZ-03Z4WDB 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisbaumeisterin Schulz trug vor, daß im Zusammenhang mit dem Umbau der höhengleichen Kreuzung der Kreisstraße MIL 22/MIL 38 zum Kreisel in Niedernberg auf Veranlassung der Gemeinde Niedernberg ein neuer Gehweg erstellt werde. Die Kostenteilung für den Straßenbau zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Niedernberg sei bereits in einer Vereinbarung vom 10.10.2000 geregelt. Gemäß § 2 Abs. 2 dieser Vereinbarung seien die Rechtsverhältnisse über Versorgungsleitungen und Straßenentwässerung in einer gesonderten Vereinbarung festzulegen. In der vorliegenden Vereinbarung werde die Einleitung des Straßenabwassers der Kreisstraßen MIL 22/MIL 38 in die gemeindliche Kanalisation geregelt.

 

Zur Durchführung dieser Maßnahme habe das Straßenbauamt Aschaffenburg eine Vereinbarung aufgestellt, wonach auf den Landkreis Miltenberg voraussichtlich einmalige Kosten in Höhe von 7.500,-- DM entfallen. Der Gemeinderat Niedernberg habe der Vereinbarung bereits am 03.04.2001 zugestimmt. Die Maßnahme sei bereits begonnen. Im Straßenhaushalt 2001 seien für die gesamte Maßnahme 500.000,-- DM vorgesehen. Das Straßenbauamt Aschaffenburg empfehle, der Vereinbarung zuzustimmen.

 

 

Der Kreisausschuß faßte einstimmig folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Niedernberg über den Bau und die Unterhaltung einer Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers, der Fahrbahn und des Gehweges im Zuge des  Umbaues der Kreuzung MIL 22/MIL 38 in Niedernberg zum Kreisverkehrsplatz wird zugestimmt.

 

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