Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Vorlage des Überprüfungsberichtes der Verwaltung im Zusammenhang mit dem Gutachten des Herrn Nuphaus: Sachstandsbericht, Beratung und ggf. Beschlußfassung

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.02.2001   SZ-03VJAO0 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing teilte mit, daß zu diesem Tagesordnungspunkt folgender Geschäftsordnungsantrag des Kreisrates Dr. Linduschka vom 22.02.2001 vorliege: “Die Gruppierung der F.D.P. beantragt, Punkt 4 der öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am 28.02.2001 in folgender Weise zu behandeln und über diesen Antrag rechtzeitig abstimmen zu lassen: “Um weitere monatelange Auseinandersetzungen wegen des Umgangs mit dem Gutachten des Herrn Ludger Nuphaus zu vermeiden, soll Dr. Fahn aufgefordert werden, sein Vorgehen noch einmal öffentlich zu bedauern und sich dafür angemessen zu entschuldigen. Im Gegenzug verzichten die übrigen Fraktionen auf weitere Behandlung des Themas und auf Sanktionen.”

 

Kreisrat Dr. Linduschka erklärte sich damit einverstanden, daß Ober-Reg.Rat Hardenacke zuerst Bericht erstatte. Anschließend sollte Kreisrat Dr. Fahn Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Es gehe darum, daß die Angelegenheit heute abgeschlossen werde.

 

Landrat Schwing sagte dazu, die Angelegenheit hätte schon vor Weihnachten 2000 zu Ende gebracht werden können, wenn sich die FWG-Fraktion diesbezüglich nicht an die Regierung von Unterfranken gewandt hätte und deren Stellungnahme bis zur Kreistagssitzung am 18.12.2000 nicht vorgelegen habe. Schon damals habe er darauf hingewiesen, daß sich die Angelegenheit um ca. drei Monate verzögern werde. Für die Behandlung der Angelegenheit in der heutigen Kreisausschußsitzung schlage die Verwaltung folgende Vorgehensweise vor:

1.  Bekanntgabe des Schreibens der Regierung von Unterfranken vom 13.02.2001 an Rechtsanwalt Günther Muth und Steuerberater Otto Muth, Mömlingen

2.  Bericht der Verwaltung (Ober-Reg.Rat Hardenacke)

3.  Verständnisfragen der Kreisausschußmitglieder

4.  Stellungnahme von Kreisrat Dr. Fahn

5.  Entscheidung über das weitere Vorgehen.

 

Kreisrat Dr. Fahn erklärte, mit dieser Vorgehensweise sei er nicht einverstanden. Er habe eine persönliche Erklärung vorbereitet, die er bekanntgeben möchte.

 

Landrat Schwing bemerkte dazu, Kreisrat Dr. Fahn müsse von der Beratung dieses Tagesordnungspunktes ausgeschlossen werden. Seine Erklärung könne er später abgeben.

 

Landrat Schwing gab sodann folgendes Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 13.02.2001 an Rechtsanwalt Günther Muth und Steuerberater Otto Muth, Mömlingen, auszugsweise bekannt:

1.  Die Schlichtung von parteipolitischen Meinungsverschiedenheiten obliegt nicht der Rechtsaufsichtsbehörde.

2.  Für die unter Ziff. 1.1 Ihres Schreibens erhobenen Vorwürfe finden sich in der Sitzungsniederschrift des Kreistages von Miltenberg vom 19.10.2000 keine Anhaltspunkte. Nachdem gegen diese Niederschrift keine Einwendungen erhoben wurden, gilt sie als anerkannt. Die rechtliche Würdigung der Überprüfung des Ablaufs der Kreistagssitzung vom 19.10.2000 gibt keinen Anlaß zu einer rechtsaufsichtlichen Beanstandung. Der Landrat hat insbesondere nicht gegen die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuß und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg verstoßen. Ausweislich der Sitzungsniederschrift haben zwar verschiedene Kreisräte deutlich ihren Unmut kundgetan, die Grenze zu einer persönlichen Beleidigung oder einen persönlichen Angriff dabei jedoch – ausweislich der Sitzungsniederschrift – nicht überschritten.

3.  Der Beschluß des Kreistages verstößt – entgegen Ihrer Rechtsmeinung – nicht gegen das Prinzip der Gewaltenteilung oder gegen § 152 Abs. 1 StPO.  Der Beschluß dient nicht der Übernahme staatsanwaltschaftlicher Aufgaben, sondern der Aufklärung des Sachverhaltes und einer evtl. rechtlichen Bewertung, die ggf. zu einer Strafanzeige führen sollte. Die Ressourcen der Landkreisverwaltung wurden daher nicht rechtsmißbräuchlich in Anspruch genommen.

4.  Entgegen Ihrer rechtlichen Einordnung handelt es sich bei den Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 30.05.2000 und 04.07.2000 nicht um rechtsaufsichtliche Beanstandungen im Sinne von Art. 98 LkrO. Lt. Stellungnahme des Landratsamtes Miltenberg vom 29.01.2001 werden die in diesen Schreiben enthaltenen Hinweise beachtet. Eine Änderung der Geschäftsordnung ist daher nicht notwendig.

 

Ober-Reg.Rat Hardenacke wies darauf hin, daß seine ausführliche Stellungnahme, die sich mit dem Sachverhalt und der rechtlichen Würdigung auseinandersetze, seit Mitte Dezember 2000 vorliege und den Fraktionsvorsitzenden ausgehändigt worden sei. An den Ausführungen und am Ergebnis halte er nach wie vor fest. Zur Erläuterung wurden von Ober-Reg.Rat Hardenacke einige Folien aufgelegt.

 

Für die heutige Beratung werden folgende Punkte für wichtig gehalten: Der Kreistag habe eine Aussage zur strafrechtlichen Seite gewünscht und weiter um Klärung gebeten, ob ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Kreistages bzw. die Bayer. Landkreisordnung vorliege. Aufgrund des Sachverhaltes sei er zu folgendem Ergebnis gekommen: Spätestens seit 09.04.2000 habe Kreisrat Dr. Fahn gewußt, daß Herr Nuphaus ausschließlich in eigenem Namen auftreten dürfe. Dies sei Kreisrat Dr. Fahn mitgeteilt worden. Herr Nuphaus habe Kreisrat Dr. Fahn ein Fax geschickt und gebeten, die Internet-Veröffentlichung zu korrigieren.

 

Ober-Reg.Rat Hardenacke sei zum Ergebnis gekommen, daß aufgrund der Veränderung des Deckblattes des Gutachtens von Herrn Nuphaus durch Kreisrat Dr. Fahn eine strafrechtliche Relevanz nicht anzunehmen sei. Betrug und Urkundenfälschung liegen nicht vor. Das Gutachten des Herrn Nuphaus sei von diesem nicht unterschrieben worden. Die Rechtsprechung sage dazu, daß das Gutachten dann keine Urkunde sei. Auch die Überprüfung weiterer strafrechtlicher Vorschriften habe ergeben, daß kein hinreichender Verdacht für eine Straftat vorliege. Zur Prüfung, ob ein Verstoß gegen die Bayer. Landkreisordnung vorliege, werde auf Art. 14 Abs. 1 LkrO, der sich fast wortgleich in der Geschäftsordnung für den Kreistag wiederfinde, verwiesen. Dieser laute: “Ehrenamtlich tätige Kreisbürger sind verpflichtet, ihre Obliegenheiten gewissenhaft wahrzunehmen.” Bei Kreisrat Dr. Fahn gehe es hier um keine privaten, sondern um Obliegenheiten in Ausübung der Funktion eines Kreisrates. “Schippach 2000” sei auch für Kreisrat Dr. Fahn eine Kreisangelegenheit. Die Manipulation des Gutachtens und die spätere Veröffentlichung sei eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung. Nach Meinung von Ober-Reg.Rat Hardenacke wäre Kreisrat Dr. Fahn aufgrund verschiedener Aussagen von Kreistagsmitgliedern in Sitzungen auch verpflichtet gewesen, den Sachverhalt richtigzustellen. In der Sitzung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz am 17.07.2000 sei Kreisrat Dr. Fahn selbst nicht anwesend gewesen; die Verpflichtung zur Richtigstellung habe aber auch nachträglich bestanden, nachdem das Gutachten in der Ausschußsitzung am 17.07.2000 übergeben worden sei. Kreisrat Dr. Fahn habe schließlich auch in der weiteren Folgezeit, in der er selbst an Sitzungen teilgenommen habe, nichts richtiggestellt. Es liege somit eine Pflichtverletzung gegen Art. 14 Abs. 1 LkrO bzw. § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag vor. Die Entscheidung obliege dem Kreistag. Es handele sich hier um eine Ermessensentscheidung. Begünstigend müsse gewertet werden, daß sich Kreisrat Dr. Fahn bei den Beteiligten bereits schriftlich entschuldigt habe.

 

Landrat Schwing bemerkte zur Sitzungsvorlage für den Kreistag am 18.12.2000, daß darin Sanktionen unterhalb der Geschäftsordnung für den Kreistag vorgeschlagen worden seien, nur um nicht eine weitere Sitzung abwarten zu müssen. Der Kreistag habe jedoch am 18.12.2000 nicht abschließend entschieden.

 

Kreisrat Dr. Linduschka sagte, er halte die Stellungnahme von Ober-Reg.Rat Hardenacke für sachlich und angemessen. Seit er dem Kreistag angehöre, habe er mehrfach erlebt, daß Dinge aus nichtöffentlichen Sitzungen weitergegeben worden seien. Dies sei bisher nicht weiterverfolgt worden. Es stelle sich daher die Frage, ob die Weitergabe von Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungen auch eine Obliegenheitsverletzung nach Art. 14 LkrO darstelle.

 

Landrat Schwing sagte dazu, wenn keine Ansatzpunkte vorliegen, können keine Nachforschungen betrieben werden. Im vorliegenden Fall gebe es jedoch öffentliche Bestätigungen und Unterlagen.

 

Kreisrat Dr. Schüren wies darauf hin, daß es ein Unterschied sei, ob jemand mit Streichhölzern in einem Brennstofflager oder auf einem Fußballplatz spiele. Ihm scheine, daß die juristische “Keule”, die über Kreisrat Dr. Fahn schwebe, mit Beispiel 1 in Verbindung zu bringen sei. Niemand aus dem Kreistag oder der Verwaltung hätte sich echauffiert, wenn es nicht um ein hochbrisantes Thema gegangen wäre. Deswegen glaube er, daß es problematisch wäre, nach Parallelfällen aus der Vergangenheit zu suchen.

 

Kreisrat Andre erinnerte daran, daß der Kreistag die Verwaltung mit der Aufklärung der Angelegenheit beauftragt habe. Ober-Reg.Rat Hardenacke sei mit großer Sorgfalt an den Fall herangegangen. Von einer “Keule” könne daher nicht gesprochen werden.

 

Kreisrat Dr. Fahn gab sodann folgende persönliche Erklärung ab: “Im Auftrag des Bund Naturschutz wurde von Herrn Ludger Nuphaus ein Gutachten zur Problematik der Restverfüllung der ehemaligen Klärschlammdeponie Schippach erstellt. Das Gutachten hatte zwei Deckblätter; das erste ergänzte ich um den Zusatz “freier Mitarbeiter Öko-Institut Darmstadt”; ich wollte damit die Kompetenz des Herrn Nuphaus hervorheben. Bei verschiedenen Veranstaltungen im Vorfeld des Bürgerentscheids war von mir und verschiedenen Personen immer wieder vom Gutachten des Ökoinstituts die Rede. Ich sehe ein, daß die Ergänzung des Deckblattes ein Fehler war, ebenso, daß ich es unwidersprochen geschehen ließ, daß immer wieder vom Gutachten des Ökoinstitutes geschrieben und gesprochen wurde. Ich bedauere dies und möchte mich in aller Form dafür entschuldigen.  In den vergangenen Wochen und Monaten wurde ich wegen dieser Angelegenheit sowohl im Kreistag, als auch außerhalb massiv angegriffen und zum Teil auch heftig beleidigt bzw. kriminalisiert. Dafür hat sich aber niemand entschuldigt oder sein Bedauern ausgedrückt. Außerdem habe ich auch eine persönliche Ehre, die es zu wahren gilt. Daher werde ich aus diesen Gründen nicht am weiteren Verlauf der Sitzung teilnehmen. Es gibt nichts mehr zu sagen, es ist bereits alles gesagt worden, daher stehe ich für weitere Fragen nicht mehr zur Verfügung.”

 

Kreisrat Dr. Fahn verließ daraufhin den Sitzungssaal.

 

Kreisrat Dr. Linduschka sprach sich dafür aus, die Angelegenheit abzuschließen. Seiner Ansicht nach habe Kreisrat Dr. Fahn in seiner Erklärung alles eingeräumt, was Ober-Reg.Rat Hardenacke dargelegt habe. Außerdem seien alle Ausschußmitglieder nicht mehr die jüngsten und wenn man älter werde, sei es oftmals schwierig, die Grenze zwischen Prinzipientreue und Sturheit nicht zu übertreten. Der Kreisausschuß sollte die Entschuldigung annehmen und es damit bewenden lassen.

 

Kreisrat Andre sagte, die Entschuldigung Dr. Fahn’s könne er akzeptieren; sie enthalte das, was man erwartet habe. Der von Kreisrat Dr. Fahn vorgetragene Zusatz, wonach er im Kreistag und außerhalb massiv angegriffen und zum Teil heftig beleidigt bzw. kriminalisiert worden sei, gebe jedoch Anlaß zur Überlegung, ob die Erklärung in allen Teilen ernst gemeint sei. Kreisrat Dr. Fahn habe die Entschuldigung vielmehr dazu benutzt, andere anzugreifen. Das könne er (Kreisrat An-dre) für die CSU-Fraktion nicht zulassen. Mitglieder der CSU-Fraktion hätten Kreisrat Dr. Fahn seit der Kreistagssitzung am 19.10.2000 nicht mehr erwähnt. Die Angriffe in der Presse seien aus dem Umfeld Dr. Fahn’s und anderen Gruppierungen gekommen. Er habe Verständnis dafür, daß Freunde Kreisrat Dr. Fahn helfen wollen, was aber nicht so weit gehen dürfe, daß der Spieß jetzt umgedreht werde. Im übrigen sei er (Kreisrat Andre) auch der Meinung, daß es wichtigere Themen gebe; der Kreistag sei dazu bereits übergegangen. Weil dies so sei, sollte man die Angelegenheit aufgrund der heutigen Beratung und Klarstellung des Sachverhaltes auf sich beruhen lassen. Er werde sich bei der CSU-Fraktion dafür einsetzen, daß die Angelegenheit im Kreistag nicht mehr behandelt werde.

 

Kreisrat Dr. Schüren teilte mit, daß er aufgrund seiner Äußerungen in der Angelegenheit mit Schriftsätzen eines Rechtsanwaltes konfrontiert worden sei. Er wolle heute auf Details nicht mehr eingehen, sei aber verwundert darüber, daß Kreisrat Dr. Fahn sich genötigt gesehen habe, den besagten Zusatz in seine Erklärung einzuflechten. Er sei nach wie vor der Meinung, daß derjenige, der austeile, auch einstecken müsse. Im übrigen sehe er keinen Grund, die Angelegenheit nochmals aufzurühren. Er glaube, aus Fehlern lerne man. Die Angelegenheit sei der Beginn eines Lernprozesse, der über Kreisrat Dr. Fahn hinausgehe. Es dürfe nicht sein, daß nach Abschluß der Affäre die Angelegenheit in den nächsten Monaten im Rahmen des Wahlkampfes erneut aufgerührt werde. Dann wären alle bisherigen Erklärungen wertlos. Er (Kreisrat Dr. Schüren) werde sich an so etwas nicht beteiligen. Niemand werde in den letzten Monaten von ihm gegen die Person Dr. Fahn, aber auch zu dessen Doppelfunktion Aussagen vernommen haben, die beleidigend oder kriminalisierend gewesen seien. Nach Meinung von Kreisrat Dr. Schüren müßte sich Kreisrat Dr. Fahn von einer Funktion trennen. Im übrigen sei er nicht ganz sicher, ob, auch wenn der Kreisausschuß die Angelegenheit heute abschließend behandele, dem Kreistag am 08.03.2001 nicht ein Bericht gegeben werden müsse. Und über Sanktionen müßte eigentlich der Kreistag entscheiden.

 

Landrat Schwing bemerkte zu der von Kreisrat Dr. Schüren angesprochenen Doppelfunktion von Kreisrat Dr. Fahn, daß andere Kreistagsmitglieder mit Doppelfunktionen klare Trennungsstriche gezogen hätten. Zum Vorschlag, dem Kreistag den Kreisausschußbeschluß bekanntzugeben, vertrat Landrat Schwing die Meinung, daß dies davon abhänge, was der Kreisausschuß heute beschließe.

 

Kreisrat Klüpfel wies darauf hin, daß Kreisrat Dr. Fahn zugegeben habe, das Deckblatt des Gutachtens vervollständigt zu haben. Er glaube nicht, daß Kreisrat Dr. Fahn absichtlich eine Manipulation vorgenommen habe. Seiner Meinung nach sei die Angelegenheit zu stark ins Licht gerückt worden. Er stimme daher dem Antrag von Kreisrat Dr. Linduschka zu.

 

Kreisrat Eck sagte, er sei enttäuscht darüber, daß sich Kreisrat Dr. Fahn entschuldigt und gleichzeitig andere beschuldigt habe, ihn beleidigt bzw. kriminalisiert zu haben. Seiner Meinung nach sollte Kreisrat Dr. Fahn bereit sein, das, was er nach seinen Worten der Entschuldigung geäußert habe, zurückzunehmen.

 

Landrat Schwing schloß sich der Meinung von Kreisrat Eck an. Es wäre einfacher gewesen und hätte der Sache mehr gedient, wenn Kreisrat Dr. Fahn die Schuldzuweisungen weggelassen hätte, zumal ihm in den letzten Monaten viele Brücken gebaut worden seien.

 

Auf Vorschlag von Landrat Schwing faßte der Kreisausschuß sodann bei einer Gegenstimme folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

1.  Der Kreisausschuß nimmt den Überprüfungsbericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

2.  Der Kreisausschuß stellt fest, daß Herr Dr. Fahn gegen seien Verpflichtung als Kreisrat verstoßen hat, seine Obliegenheiten gewissenhaft wahrzunehmen (Art. 14 Abs. 1 LkrO).

 

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