Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.01.2001: Änderung der Speisepläne in den Einrichtungen des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.02.2001   SZ-03VJAO0 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Dem Kreisausschuß wurde folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.01.2001 bekanntgegeben: “Der Landkreis Miltenberg setzt sich dafür ein, daß in den Einrichtungen des Landkreises Miltenberg (Krankenhäuer, Altenheime . . . . . ) die Speisepläne so geändert werden, daß möglichst wenig Fleisch und Wurst angeboten wird und daß landwirtschaftliche Produkte, insbesondere auch Fleisch und Wurst, aus ökologischer Produktion verwendet werden. Außerdem sollen die Menschen, die die kreiseigenen Einrichtungen in Anspruch nehmen, entsprechend informiert werden, um die Akzeptanz für die Maßnahme zu steigern. Der Landrat empfiehlt bei der Bürgermeister-Besprechung ein analoges Vorgehen bei den Einrichtungen der Kommunen.”

 

Ober-Reg.Rat Fieger wies darauf hin, daß der Landkreis Miltenberg keine eigenen Einrichtungen habe, auf die er einen direkten Zugriff habe und auf deren Speisepläne er Einfluß nehmen könnte. Die Krankenhäuser seien als GmbH privatrechtlich organisiert und auch das Altenheim “Rohe`sche Stiftung” in Kleinwallstadt werde vom Landkreis lediglich mitverwaltet.

 

Insbesondere die Krankenhaus-GmbH sei mit Telefax vom 29.01.2001 um eine Stellungnahme zu dem vorliegenden Antrag gebeten worden. Diese habe am 28.02.2001 telefonisch mitgeteilt, daß sie im Rahmen ihrer Wahlmenüs schon seit Jahren immer ein fleischloses Gericht anbiete und damit auf die Wünsche ihrer Patienten eingehe. Den Wahlleistungspatienten würden acht Menüs zur Auswahl geboten, wovon zwei immer fleischlos seien. Jede/r Patient/in habe dadurch die Möglichkeit, sich im Krankenhaus zu jeder Zeit und jeden Tag fleischlos zu ernähren. Es bestünde auch kein Anlaß, die Patienten zu bevormunden; das Speiseangebot würde stets nach den Wünschen ausgerichtet. Ernährungsberatung mit dem Ziel, die Ernährungsgewohnheiten von Patienten umzustellen, mache bei einer durchschnittlichen Verweildauer von sechs bis sieben Tagen keinen Sinn. Der Antragstellerin müßte bekannt sein, daß die Krankenhaus-GmbH soweit möglich Nahrungsmittel aus heimischen Produktionsbetrieben beziehe.

 

Zuständig für die Behandlung des vorliegenden Antrages sei im übrigen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuß und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg der Kreisausschuß, nicht der Kreistag.

 

Kreisrat Dr. Schüren vertrat die Meinung, daß der vorliegende Antrag gegen §§ 1 und 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland verstoße. Hinter dem Antrag stehe Arroganz; alten und kranken Menschen soll vorschrieben werden, was sie künftig essen sollen.

 

Kreisrat Klüpfel bemerkte, daß es in dieser Angelegenheit einen Erkenntnisstand gebe. Leider weigern sich einige, darüber nachzudenken. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe lediglich beantragt, daß sich der Landkreis Miltenberg für eine Änderung der Speisepläne in seinen Einrichtungen einsetze. Das heiße nicht, daß etwas angeordnet werden soll. Im Zeitalter von BSE und problematischer Ernährung sollten jedoch Gedanken über ökologische Produktionsweisen für Nahrungsmittel selbstverständlich sein. Aufgrund der heute erfolgten Behandlung der Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe er den Eindruck, daß diese zu einem ungünstigen Zeitpunkt auf die Tagesordnung gesetzt worden seien.

 

Landrat Schwing erklärte, er wehre sich, das Gedankengut der Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen zu verkünden. Im übrigen sei das, was bezüglich der Krankenhäuser gewünscht werde, weitgehend erfüllt. Er schlage daher Ablehnung des vorliegenden Antrages vor.

 

In der sodann vorgenommenen Abstimmung lehnte der Kreisausschuß den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.01.2001 einstimmig ab.

 

Nach der Abstimmung bat Kreisrat Klüpfel, in die Niederschrift aufzunehmen, daß er aus Versehen mit Ja gestimmt habe.

 

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