Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Bericht über das Projekt "Hilfe zur Arbeit" im Jahr 2000
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 29.11.2000 SZ-03QLK1C |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Reg.Oberinspektor Leiblein gab folgenden
Bericht:
Von ca. 2.000 Empfängern von Hilfe zum
Lebensunterhalt seien 353 Personen für eine vollschichtige oder eingeschränkte
Arbeitsvermittlung erfaßt. Von diesen Personen seien im Laufe des Jahres 1994
ausgeschieden und zwar:
- 34 Personen nach Ablauf eines
Arbeitsvertrages, Lohnkostenzuschusses oder in die Gemeinnützige
Arbeitnehmerüberlassung (GAÜ)
- 9 Personen nach Versagung der Sozialhilfe
wegen Verweigerung gemeinnütziger Arbeit,
- 30
Personen durch Arbeitsaufnahme ohne finanzielle Förderung vom Sozialamt,
- 5 Personen aus sonstigen Gründen im
Zusammenhang mit Hilfe zur Arbeit,
- 16
Personen aus sonstigen Gründen ohne Zusammenhang mit Hilfe zur Arbeit.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befinden sich
noch 53 Personen in Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit, nämlich:
- 41
in gemeinnütziger Arbeit,
- 6 in einem Arbeitsverhältnis mit dem
Landkreis Miltenberg
- 6 Personen in einem Arbeitsverhältnis mit
Förderung über Lohnkostenzuschuß.
206 Personen seien noch in geeigneter Form zu
vermitteln.
Der Fachbereich Hilfe zur Arbeit sei im Jahr
2000 durch krankheitbedingte Ausfälle teilweise unbesetzt gewesen. Inzwischen
sei ein Mitarbeiter im Rahmen einer AB-Maßnahme teilweise mit Aufgaben der
Hilfe zur Arbeit betraut, so daß die Fachstelle langfristig mit 1,5
Mitarbeitern geführt werden könne. Wegen der vorübergehenden Unterbesetzung sei
Arbeitsvermittlung teilweise auch unmittelbar im Bereich der
HLU-Sachbearbeitung erfolgt, was durch die anziehende Konjunktur erleichtert
worden sei. Neben den genannten Zahlen hätten vor allem im nördlichen Teil des
Landkreises Miltenberg ca. 40 hilfesuchende Personen sofort bei Antragstellung
an Leiharbeitsfirmen in Arbeit vermittelt werden können.
Im Jahr 2000 seien folgende Maßnahmen
durchgeführt worden:
- ca.
32.000 Stunden gemeinnützige Arbeit (incl. Asylbewerber)
- 8
Lohnkostenzuschüsse an 1. Arbeitsmarkt
- 8
Arbeitsverträge mit dem Landkreis Miltenberg
- 12
(3) Gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung
- 8
(2) Betriebspraktika
- 3
Sprachkurse
- 3
Maßnahme “Berufliche Qualifizierung und Praxis” (ESF-gefördert).
Die Einsparungen aus der Tätigkeit der Hilfe
zur Arbeit zu berechnen und überregional vergleichbare Zahlen zu nennen, sei
schwierig. Auf Seite 3 der übersandten Haushaltsübersicht sei eine Tabelle
abgedruckt, in welcher der Nettosozialhilfeaufwand im Verhältnis zur Hilfe zur
Arbeit-Aufwand dargestellt sei. Wenn auch nicht davon ausgegangen werden könne,
daß die Tätigkeit im Bereich der Hilfe zur Arbeit allein die Kostenentwicklung
im HLU-Bereich begründe, könne zumindest davon ausgegangen werden, daß ein
wesentlicher Teil der Einsparungen auf der Arbeitsvermittlung beruhe.
Auch im Jahr 2001 soll die dreijährige GAÜ
weiterlaufen und geeignete Hilfeempfänger weitergebildet und in Arbeit
vermittelt werden. Diesbezüglich sei anzumerken, daß die Förderung der Projektmantelkosten
im dritten Jahr im Rahmen des Arbeitsmarktfonds auf die Hälfte reduziert werde
und deshalb pro vermittelten Sozialhilfeempfänger eine zusätzliche Zahlung von
voraussichtlich 1.700,-- DM monatlich zum Zeitpunkt der Einstellung in die GAÜ
bis zur Übernahme in das Arbeitsverhältnis erfolgen müsse. Doch auch unter
Einbezug dieser zusätzlichen Förderung werde die Vermittlung in die GAÜ nicht
unvorteilhaft.
Daneben sei geplant, im Zusammenwirken mit
Stadt und Landkreis Aschaffenburg eine Maßnahme für alleinerziehende Frauen
durchzuführen, welche aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werde.
Diese Maßnahme soll Frauen in einem Modulsystem die Möglichkeit zur Ausbildung
in den Sparten Verkauf, Verwaltung und Pflege schaffen. Bei ESF-geförderten
Maßnahmen sei der Landkreis Miltenberg in der Regel nur verpflichtet, die
Sozialhilfe im Rahmen der Komplementärförderung für die Dauer der Maßnahme
weiterzuzahlen.
Die bereits 1999 mit Erfolg durchgeführt
Maßnahme Telekommunikation für alleinerziehende Frauen soll im Jahr 2001
voraussichtlich wiederholt werden.
Darüber hinaus sollen weitere Vermittlungen
im Rahmen der allgemeinen Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit, Arbeitsverträge mit
dem Landkreis Miltenberg, Vermittlung mit und ohne Lohnkostenzuschuß sowie
Zuweisung von Betriebspraktika erfolgen.
Ergänzend sei zu erwähnen, daß der Bereich
Hilfe zur Arbeit seit kurzem per Internet unmittelbaren Zugang zum Stelleninformationssystem
des Arbeitsamtes habe und gerade die Möglichkeit geschaffen werde, die offenen
Stellen über das allgemeine Sozialhilfeprogramm den Sachbearbeitern direkt
zugänglich zu machen. Ebenso werde das Sozialhilfeprogramm “OK. Sozius” entscheidend
verbessert, was künftig eine bessere Gesamterfassung der vermittlungsfähigen
Sozialhilfeempfänger ermöglichen werde.
Im Jahr 2001 seien folgende konkrete
Maßnahmen mit entsprechenden haushaltswirksamen Konsequenzen vorgesehen:
- Ca.
20 Lohnkostenzuschüsse 260.000,--
DM
- ca.
10 Arbeitsverträge mit dem Landkreis Miltenberg 200.000,--
DM
- ca.
30.000 Stunden gemeinnützige Arbeit (ohne Asylbereich) 60.000,-- DM
- Fahrtkosten
gemeinnützige Arbeit 16.000,--
DM
- sonstige
Maßnahmen
(GAÜ,
Praktika, Sprachkurse, Fahrtkosten Telekommunikation) 70.000,-- DM
Gesamtansatz: 606.000,--
DM
Von diesem Ansatz entfallen 442.380,-- DM auf
den örtlichen und 163.620,-- DM auf den überörtlichen Träger.
Auf Befragen von Kreisrat Dotzel teilte
Verw.Amtmann Vill mit, daß der Grund für die geringe Anzahl von
Lohnkostenzuschüssen krankheitsbedingte Ausfälle seien. Vergleichszahlen können
dem Sozialhilfeausschuß vielleicht in der nächsten Sitzung vorgelegt werden.
Die Zusammenarbeit mit den Kommunen sei gut.
Auf Nachfrage von Kreisrätin Marsilia
bestätigte Landrat Schwing, daß nur
Arbeitsverhältnisse im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen abgeschlossen werden.
Herr Wüst regte an, für Maßnahmen der Hilfe
zur Arbeit im Internet eine Plattform einzurichten.
Herr Grob dankte den MitarbeiterInnen des
Sozialamtes für ihre Bemühungen und bat den anwesenden Pressevertreter, das
Projekt “Hilfe zur Arbeit” entsprechend herauszustellen.