Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung durch den Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. für das Jahr 2023

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.10.2022   BKS/007/2022 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

1.       Die Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung durch den Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. im Jahr 2023 beträgt maximal 62.500 € unter dem Vorbehalt, dass

       ganzjährig tatsächlich (rechnerisch) 3,75 förderfähige Vollzeitkräfte für die Flüchtlings- und Integrationsberatung eingesetzt werden,

       die Förderung nach BIR beantragt wird,

       mindestens der geforderte Eigenanteil nach BIR von Caritas selbst finanziert wird.

 

2.       Die Förderung ist zweckgebunden für die Finanzierung von Kostenbestandteilen, deren Förderung durch Drittmittelgeber die staatliche Förderung nicht mindert.


Herr Vill berichtet zu diesem TOP:

 

In der Bildungsausschusssitzung am 06.10.2020 wurde beschlossen, dass der Landkreis Miltenberg auch für die Zeit ab 01.01.2021 weiterhin damit einverstanden ist, dass der Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. (Kreiscaritasverband) die Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) im Landkreis alleine durchführt und weiterhin bereit ist, die Wahrnehmung dieser Aufgabe finanziell zu unterstützen. Die Förderung im Jahr 2021 wurde unter Zugrundelegung von 3,0 eingesetzten Vollzeitkräften, im Übrigen unter den im Beschlussvorschlag ansonsten genannten gleichen Voraussetzungen auf maximal 50.000 € festgelegt. Die Höhe der weiteren Förderungen solle jährlich neu festgelegt werden.

 

In der Bildungsausschusssitzung am 23.11.2021 wurde die Förderung im Jahr 2022 erneut unter Zugrundelegung von 3,0 eingesetzten Vollzeitkräften, im Übrigen unter den im Beschlussvorschlag ansonsten genannten gleichen Voraussetzungen auf maximal 50.000 € festgelegt.

 

Die nachfolgende Übersicht zeige die Entwicklung der Flüchtlingszahlen:

 

Seit 2021 steigen die Flüchtlingszahlen wieder. Nach dem Septemberbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im bisherigen Berichtsjahr 2022 134.908 Erstanträge entgegengenommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 100.278 Erstanträge gestellt; dies bedeutet eine Zunahme der Asylantragszahlen um 34,5 % im Vergleich zum Vorjahr.

 

Folgende Staatsangehörigkeiten waren laut BAMF im bisherigen Jahr 2022 am stärksten vertreten:

               Syrien mit 40.781 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 1 mit 40.472 Erstanträgen (+0,8 %),

               Afghanistan mit 22.705 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 2 mit 15.045 Erstanträgen

(+50,9 %),

               Türkei mit 11.604 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 4 mit 4.679 Erstanträgen (+148,0 %)

 

Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine kamen nun seit Frühjahr auch in Deutschland zusätzliche ukrainische Kriegsflüchtlinge an. Stand Sep. 2022 befanden sich 1.114 solcher aus der Ukraine geflüchteten Personen im Landkreis Miltenberg. Diese Personen stellen in der Regel keinen Asylantrag, weil sie Anspruch auf vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz haben. Seit 01.06.2022 haben sie Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder XII, jedoch frühestens ab dem Folgemonat, in dem eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde.

 

Unabhängig von den Transferleistungsansprüchen werden sie ebenfalls von der Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) des Caritasverbandes beraten und betreut.

 

Vor allem durch die Ukraineflüchtlinge stieg die Zahl der im Landkreis durch die FIB zu betreuenden Klientel im Vergleich zum Vorjahr damit von 1.755 (Sep. 2021) auf 2.865 (Sep. 2022), somit um 1.110 Personen (= 63,2 %), an.

 

Der Freistaat Bayern hat auf diese Entwicklung reagiert:

       Für die Jahre 2022 und 2023 wurde die Zahl der förderfähigen FIB-Stellen bayernweit von 575 auf 650 VZK aufgestockt. Für den Landkreis Miltenberg sind daher nunmehr 3,67 statt 2,97 VZK förderfähig.

       Der förderfähige Festbetrag pro 1,0 VZK wurde um 13.000 € auf bis zu 65.000 € erhöht.

       Für jede Vollzeitberatungskraft wird zusätzlich eine 460 €-Unterstützungskraft „für die Unterstützung beim Massengeschäft“ gefördert.

Diese Regeln gelten seit 01. April 2022 zunächst für die Jahre 2022 und 2023.

 

Der Caritasverband hat daher ab 01.10.2022 eine zusätzliche 0,75 VZK Fachkraft eingestellt, daneben zwei 460 €-Unterstützungskräfte.

 

Bei von Jahr zu Jahr sogar leicht steigender Gesamtzahl der Beratungsklientel war die Zahl der für die Aufgabe eingesetzten Fachkräfte seit 2017 bis 2021 rückläufig. Ab 01.10.2022 sind nunmehr 3,75 Fachkräfte sowie zwei 450 €-Kräfte im Einsatz.

 

Das Arbeitgeber-Brutto für das FIB-Personal beim Caritasverband betrug bzw. beträgt prognostisch

 

2021

212.351,20 €

2022

236.001,12 €

2023

277.735,88 € zuzüglich zu erwartender Lohnsteigerungen

 

Nach Aussage des Bayerischen Innenministeriums ist auch unabhängig von der Entwicklung im Ukrainekrieg mit einem weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen zu rechnen.

 

Die Kostenverteilung für das Jahr 2022 sieht wie folgt aus:

 

Die Personalkosten 2022 einschließlich einer 20%igen Sach- und Gemeinkostenpauschale von insgesamt 283.201,34 € (Folie 2) werden unter Einbezug der Landkreisförderung von 50.000 € finanziert von

       Freistaat Bayern zu 65,6 %

       Landkreis Miltenberg zu 17,7 %

       Caritas (Diözesan- und Kreisverband) zu 16,7 %

 

Für das Jahr 2023 wird unter Berücksichtigung des höheren Personaleinsatzes und der gestiegenen Flüchtlingszahlen eine Anpassung des Landkreisförderbetrages im Verhältnis der eingesetzten Vollzeitstellen vorgeschlagen:

 

50.000 € geteilt durch 3,0 VZK x 3,75 VZK = bis zu 62.500 €

 

Unverändert gilt:

 

Die Zusammenarbeit der FIB mit Jobcenter und Sozialamt verläuft im Landkreis Miltenberg ganz überwiegend sehr gut und konstruktiv und ist hilfreich und nützlich für uns. Unterschiedliche Auffassungen werden in der Regel im Gespräch (also nicht etwa durch Rechtsmitteleinlegung) geklärt. Die Berater helfen auch bei der Beantragung von Sozialleistungen und beim Kontakt mit Jobcenter und Sozialamt. Dies läuft nicht in allen Landkreisen so gut wie bei uns.

 

Dass die Unterbringung einer großen Anzahl von Flüchtlingen in der Vergangenheit, besonders in den Jahren 2015 und 2016 bei uns friedlich und ohne große Zwischenfälle ablief, ist neben dem Engagement vieler Ehrenamtlicher ein großes Stück weit auch Verdienst der Asylsozialberatung des Kreiscaritasverbandes.

 

Es ist uns daher ein Anliegen, dass die Flüchtlings- und Integrationsberatung durch den Kreiscaritasverband weiterbesteht. Würde das dortige Beratungsangebot wegbrechen, müsste die Aufgabe durch landkreiseigenes Personal sichergestellt werden.

 

Die Ansiedlung der FIB beim Kreiscaritasverband macht aber aufgrund der dortigen vielfältigen sonstigen Beratungsangebote und Vernetzungen, insbesondere mit vielen Ehrenamtlichen, Sinn.

 

Dies wird auch von den anderen Wohlfahrtsverbänden im Landkreis bestätigt.

 

 

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