Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Ausscheiden eines Kreisrates; Nachbesetzung und Vereidigung

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.10.2022   KT/010/2022 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

  1. Der Kreistag stellt die Niederlegung des Amtes von Herrn Kreisrat Ulrich Frey fest. Herr Frey ist damit aus dem Ehrenamt als Kreisrat entlassen und von seinen Pflichten aus diesem Amt entbunden.

 

  1. Es wird festgestellt, dass Herr Carl-Ulrich Schmid Listennachfolger von Herrn Ulrich Frey ist. Herr Schmid hat die Annahme des Amtes schriftlich abgelehnt und scheidet somit aus der Listennachfolge aus.

 

  1. Es wird festgestellt, dass Frau Stephanie Walter die nächste Listennachfolgerin von Herrn Ulrich Frey ist.

 

Der Kreistag erklärt sich damit einverstanden, dass das verkürzte Verfahren angewandt wird.


Landrat Scherf eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Frau Stephanie Walter nimmt als Gast an der Sitzung teil. Er stellt fest, dass fristgemäß geladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist. Anträge zur Sitzung liegen ihm nicht vor. Es erfolgt eine Belehrung, dass Foto- und Filmaufnahmen zu unterlassen sind (mit Ausnahme der Presse zum Zeitpunkt der geplanten Vereidigung).

 

Herr Scherf trägt den Sachverhalt vor:

 

Mit Schreiben vom 31. Juli 2022 an Landrat Scherf teilte Kreisrat Ulrich Frey mit, dass er seine Mitarbeit im Kreistag aus persönlichen Gründen beenden möchte.

 

Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz kann eine gewählte Person das Amt ohne Angabe und ohne Vorliegen von wichtigen Gründen niederlegen. Der Kreistag stellt in einem solchen Fall die Niederlegung des Amtes fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers.

 

Nachfolger von Herrn Kreisrat Ulrich Frey auf der Bewerberliste der ödp/BLU sind in der nachstehenden Reihenfolge Herr Carl-Ulrich Schmid und Frau Stephanie Walter.

 

Im Vorfeld der heutigen Kreistagssitzung hat Herr Schmid mitgeteilt, dass er das Amt im Rahmen der Listennachfolge nicht annimmt. Dies ist vom Kreistag durch Beschluss festzustellen. Nächste Listennachfolgerin ist Frau Stephanie Walter. Sie hat die Bereitschaft signalisiert, das Amt anzunehmen (Art. 37 in Verbindung mit Art. 47 Abs. 4 und Abs. 2 GLKrWG).

 

Das verkürzte Listennachfolgeverfahren ermöglicht die Behandlung in einer Sitzung. Frau Walter ist gebeten worden, an der heutigen Sitzung zunächst als Gast anwesend zu sein. Weiter wurde Frau Walter mitgeteilt, dass sie nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kreistag unter Verzicht auf die Erklärungsfrist von einer Woche schriftlich ihre Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes und zur Eidesleistung oder Ablegung eines Gelöbnisses erklären könne.

 

Sofern der Kreistag dem obigen Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt und Frau Walter anwesend ist, kann sie im Nachgang der Beschlussfassung die schriftlichen Erklärungen abgeben und die Eidesleistung bzw. das Gelöbnis ablegen. Damit wäre die Einführung in das Ehrenamt als Kreisrätin mit sofortiger Wirkung vollzogen. Die schriftlichen Erklärungen liegen mittlerweile unterzeichnet vor.

 

Anmerkung der Protokollführerin:

Nach erfolgtem Beschluss bittet Herr Scherf Frau Stephanie Walter nach vorne zu kommen und die Anwesenden, sich von ihren Plätzen zu erheben. Frau Walter wird gemäß der von ihr gewählten Formel vereidigt. Im Anschluss gratuliert Herr Scherf Frau Walter zur Wahl als neue Kreisrätin. Die Presse fertig Fotos im Verlauf der Vereidigung an.

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