Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Treibhausgasbilanzierung der Landkreisverwaltung
Informationen zum Sachstand
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.10.2022 EBV/010/2022 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Herr Scherf
begrüßt zu diesem TOP Herrn Randig vom UB 5 und Herrn Brütting vom Büro
Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!), der per Webex der Sitzung
zugeschaltet ist.
Herr Randig trägt zu diesem Thema vor:
Auf Basis mehrerer Anträge aus verschiedenen Fraktionen wurde das Thema „Klimaneutrale Verwaltung“ am 27.04.2021 an dieser Stelle erörtert. Im Ergebnis wurde der Beschluss gefasst, eine Treibhausgasbilanzierung der Kernverwaltung des Landratsamts Miltenberg durchführen zu lassen, um auf der Basis dieser Erhebung das Konzept zur Klimaneutralen Verwaltung weiter zu entwickeln. Die Verwaltung hat das Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!) mit dieser Untersuchung beauftragt.
Rechtlicher Rahmen:
Das Bayerische Klimaschutzgesetz aus dem Dezember 2020 ist unverändert gültig, Artikel 3 „Vorbildfunktion des Staats“ hat für die Landkreisverwaltung einen empfehlenden Charakter:
Art. 3
Vorbildfunktion des Staates
(1) Die Behörden und
Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Bayern nehmen
Vorbildfunktion beim Klimaschutz wahr, insbesondere bei der Energieeinsparung,
der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von
Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen mit dem
Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. (…)
(3) Den kommunalen
Gebietskörperschaften wird empfohlen, entsprechend der Abs. 1 und 2 zu
verfahren.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung für die Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (Stand 30.06.2022) bringt in Bezug auf die Verpflichtung zur Klimaneutralität der Kreisverwaltung keine Neuerungen.
Treibhausgas-Bilanz der Kernverwaltung des Landratsamts Miltenberg für das Jahr 2021:
Die Erstellung der Treibhausgas-Bilanz erfolgte analog der Bilanzierungsmethodik des Bündnisses Klimaneutrales Allgäu 2030. Das Bündnis umfasst mit Stand August 2022 bereits über 100 teilnehmende Unternehmen und kommunale Verwaltungen. Die Ergebnisse sollen dazu dienen, Emissionsquellen zu identifizieren sowie deren Höhe einzuschätzen.
Die Bilanz für das Jahr 2021 umfasst folgende Standorte des Landratsamtes Miltenberg:
- Brückenstraße 2, Miltenberg (Hauptstelle)
- Brückenstraße 20, Miltenberg
- Dienstelle Fährweg 35, Miltenberg
- Die vormalige Dienststelle Obernburg, Römerstraße 91, Obernburg a. Main
Der durch das Greenhouse Gas Protocol propagierte Bilanzierungsansatz betrachtet die Kernverwaltung in drei Bereichen. In der Bilanz werden neben Scope 1 (direkte Emissionen) und 2 (indirekte Emissionen) auch Teilbereiche von Scope 3 (sonstige Emissionen), d.h. durch die „Unternehmenstätigkeit“ veranlasste Emissionen, z. B. Anreise der Mitarbeiter, abgebildet. Diese sind: Wasserverbrauch, Papierverbrauch, Verpflegung der Mitarbeitenden, Restmüll, Abwasser, Mitarbeitermobilität sowie Dienstfahrten außerhalb des firmeneigenen Fahrzeugpools.
Emissionen durch Kauf oder Miete von Fahrzeugen, Gebäuden und EDV-Geräten sowie verarbeitende Rohstoffe und Dienstleistungen sind in der hier vorliegenden Bilanz nicht enthalten.
Den Bericht zur Treibhausgas-Bilanz 2021 wird das Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!) jetzt vorstellen.
Herr Brütting stellt anhand einer Präsentation die Ergebnisse der Treibhausgas-Bilanz 2021 vor.
Die Ergebnisse werden innerhalb des Gremiums diskutiert.
Hierbei wird festgestellt, dass wesentliche Ansatzpunkte für eine Verbesserung der Treibhausgas-Bilanz der Wärmeverbrauch der Mitarbeiter, welcher oberhalb des Vergleichswertes liege, sowie die Mobilität der Mitarbeiter seien.
Zum weiteren Vorgehen trägt Herr Scherf vor, dass derzeit die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis durch die Energieagentur Bayerischer Untermain vorbereitet wird. Dieses beinhaltet sowohl die Entwicklung von Klimapfaden für den Gesamtlandkreis (Territoriale Betrachtung mit der Zielsetzung „Klimaneutraler Landkreis“) als auch für die Landkreisverwaltung (Zielsetzung „Klimaneutrale Verwaltung“). Um Doppellungen zu vermeiden, empfiehlt sich daher in Bezug auf das strategische Vorgehen zum Thema „Klimaneutrale Verwaltung“, die Ergebnisse dieser Studie abzuwarten.
Parallel hierzu gilt es selbstverständlich, die Treibhausgaseinsparpotentiale, die sich aus der vorliegenden Bilanzierung ergeben, weiterzuverfolgen, um damit die bereits bestehenden Klimaschutzbemühungen fortzuführen. Dabei werden auch die schon für 2021 angekündigten Hilfestellungen der Landesenergieagentur LENK, die weiterhin auf sich warten lassen, Berücksichtigung finden.
Die Bilanzierung hat durch die umfangreiche Datenerhebung erhebliche Kapazitäten gebunden. Daher wird eine erneute Bilanzierung im Zwei-Jahres-Rhythmus – also für das Jahr 2023 - empfohlen.
In der nachfolgenden Diskussion wird aus Reihen des Gremiums die Aufnahme der Mobilität der Mitarbeiter auf dem Weg zur oder von der Arbeit als kritisch angesehen, da Mitarbeiter mit langen Anfahrtswegen oder die Zunahme der Anzahl von Teilzeitbeschäftigten die Treibhausgas-Emissionen steigen lassen. Dies könnte zu einer Benachteiligung entsprechender Personen bei Neuanstellungen führen.
Dies wird von Herrn Scherf und der Verwaltung verneint, da ca. 1/3 der Mitarbeiter des Landratsamtes aus Baden-Württemberg komme. Die Bilanzierung solle auswärtige Mitarbeiter nicht ausschließen, sondern Ideen/Ansätze im Hinblick auf die Optimierung der Mitarbeitermobilität liefern, z.B. mehr Homeoffice, ÖPNV-Angebote, Anreize für Bildung von Fahrgemeinschaften, Firmenbus o.ä..