Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Aktuelle Themen Radverkehr Landkreis Miltenberg
Sachstandsbericht

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.06.2022   EBV/008/2022 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Haas, UB 5, stellt den Sachverhalt vor:

 

  1. Überzeichnung Sonderprogramm Stadt und Land

Für die Umsetzung der Kreiseigenen Radverkehrsprojekte setzt der Landkreis Miltenberg auf eine Förderung durch das Sonderprogramm Stadt und Land. Dieses Bundesförderprogramm fördert 75 % der Bau- und Planungskosten für Investitionen in den Radverkehr, sofern diese in einem Radverkehrskonzept hinterlegt sind. Bei einem Gesamtbudget von 657 Mio. Euro entfallen auf Bayern rd. 95 Mio. Euro.

Die Bewilligung erfolgt über die Bezirksregierungen, somit durch die Regierung von Unterfranken. Aufgrund der umfangreichen Anforderungen für eine Antragsstellung konnte bisher nur der Förderantrag für ein Bauvorhaben im Landkreis Miltenberg eingereicht werden (Schmachtenberg-Röllbach).

Da in anderen Regierungsbezirken in den Förderrichtlinien die Anforderungen für eine Antragsstellung niedriger ausgestaltet wurden, konnten andernorts bereits mehr Förderanträge eingereicht werden, was zur Folge hat, dass aktuell ein Annahmestopp besteht.

Da jedoch im Landkreis weitere Vorhaben verfolgt werden, hat sich die Verwaltung in Abstimmung mit dem Landrat und Kämmerer verständigt, die Vorhaben bis zur Baureife weiterzuplanen. Es ist von einer Nachfüllung des Fördertopfes auszugehen, sodass zu gegebenem Zeitpunkt eine direkte Antragsstellung ermöglicht wird.

 

  1. Aktueller Stand der kreiseigenen Radverkehrsprojekte

a)    Schmachtenberg-Röllbach

Die Baumaßnahmen begannen am Montag, den 25.04.2022. Zunächst werden die Tiefbaumaßnahmen im Zusammenhang mit der Wasserleitung vorgenommen. Anschließend folgt die Errichtung des Radweges.

b)    Elsenfeld-Hofstetten

Die Kommunen bearbeiten aktuell die Klärung der Grunderwerbsfragen mit den Grundstückseigentümern.

c)    Amorbach-Kirchzell

Die im vergangenen Ausschuss vorgestellte Alternativenprüfung sowie die Erstellung der Geländequerschnitte befinden sich in Bearbeitung durch das Planungsbüro.

d)    Rüdenau-Kleinheubach

Durch den Markt Kleinheubach wurde bisher keine Eigentümerbefragung durchgeführt, da nur drei betroffene Flurstücke in Privatbesitz sind. Die Eigentümer dieser sind bekannt. Durch die Gemeinde Rüdenau wurden die Eigentümer der 22 Flurstücke kontaktiert. Es zeigten sich alle, außer einer Partei, verkaufswillig; die Eigentümer von drei Flurstücken konnten noch nicht kontaktiert werden. Somit bleibt die nördliche Trassierung die Vorzugsvariante. Die Andienung der verbleibenden Grundstücke kann mittels einer „Anlieger-Frei“-Regelung realisiert werden. Zuständig für diese Anordnung ist die Untere Straßenverkehrsbehörde.

Im Sommer soll eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Grundstückseigentümer und interessierten Bürger durchgeführt werden. Vorläufiger Termin hierfür ist der 21. Juli. Herr Haas korrigiert diesen Termin nachrichtlich in der Sitzung auf den 20. Juli 2022

 

Frau Frey hinterfragt die Ausführungen von Herrn Haas zum Punkt 2c), da bereits ein Radweg zwischen Amorbach und Kirchzell existiert. Des Weiteren möchte sie wissen, woher die Schwerpunkte stammen und ob auch der Radweg nach Erlenbach überarbeitet wird.

Herr Haas gibt an, dass der bestehende Radweg ausgebaut werden soll. Eine alltagstaugliche Asphaltdecke soll in 2,5 Meter Breite ausgebracht werden. Das Gelände weist teilweise große Steigungen und Hanggefälle auf. Dies macht das Erreichen der Wunschbreite allerdings sehr schwierig. Daher findet eine alternative Prüfung statt. Die Frage nach den Schwerpunkten beantwortet Herr Haas mit dem Verweis auf das Radverkehrskonzept. Am Radweg in Erlenbach findet ebenfalls eine Maßnahme statt, allerdings ist dies kein kreiseigenes Projekt.

Herr Scherf ergänzt, dass der angesprochene Radweg ebenfalls im Radwegekonzept aufgeführt ist. Zusammen mit der Verwaltung haben sich die Städte Erlenbach und Klingenberg an das Staatliche Bauamt der Regierung von Unterfranken gewendet. Hierdurch hat man eine höhere Priorisierung erzielt. Verhindert wurde bisher die Maßnahme, da man auf Erlenbacher Seite die Grundstückseigentümer nicht erreichen konnte. Nun befindet sich das Projekt in der Umsetzung.

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