Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Flüchtlingsunterkünfte
Sachstandsbericht

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.06.2022   EBV/008/2022 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Wosnik trägt für den Landkreis und seine Immobilien die Beteiligung beim Angebot von Wohnraum vor:

 

Im Rahmen der Beschaffung von Wohnraum für Flüchtlinge aus der Ukraine wurden in den Immobilien des Landkreises folgende Wohnmöglichkeiten geschaffen:

 

Hausmeisterwohnung am Karl-Ernst-Gymnasium, Amorbach

Die ehemalige Hausmeisterwohnung am KEG wurde bereits seit Jahren als Aufenthaltsräumlichkeit für die Oberstufe genutzt. Die Initiative, diese Nutzung aufzugeben, kam von der Schule. Die Schule hat sich auch in die Herrichtung der Wohnung durch einfache Renovierungstätigkeiten eingebracht. Der UB 5 hat die aufwändigeren Instandsetzungen durchgeführt. Im Rahmen der Arbeiten konnte auch eine erforderliche Sicherungsmaßnahme durchgeführt werden. Die Arbeiten wurden aus dem Bauunterhaltungsbudget finanziert. Insgesamt sind bisher 2.308 € angefallen.

 

Hausmeisterwohnung an der Main-Limes-Realschule, Obernburg

Diese Hausmeisterwohnung wurde bereits seit längerer Zeit nicht mehr genutzt. Einer dauerhaften Vermietung steht der Abriss der Turnhalle und der an dieser angebauten Wohnung entgegen. Die Initiative zur Wiederherstellung der Wohnung kam vom Hausmeister der Realschule. Die erforderlichen Arbeiten wurden von den Hausmeistern und den beiden Handwerkern des UB 5 größtenteils in Eigenregie durchgeführt. Ebenso engagierten sich die Hausmeister in der Beschaffung einer Einbauküche. Die Arbeiten wurden aus dem Bauunterhaltungsbudget finanziert. Insgesamt sind bisher 3.707 € angefallen.

 

Hausmeisterwohnung am Johannes-Butzbach-Gymnasium, Miltenberg

Die Räume dieser Hausmeisterwohnung wurden bereits seit längerer Zeit als zusätzliche Übungsräume für den Musikbereich genutzt. Die Schule wurde nun nach Abschluss der Generalsanierung darum gebeten, die neu geschaffenen Räumlichkeiten in der Schule zu nutzen. Dieses hat die Schule zugesagt. Die Wohnung wurde dann von den Hausmeistern und den beiden Handwerkern des UB 5 größtenteils in Eigenregie hergerichtet. Die Arbeiten wurden aus dem Bauunterhaltungsbudget finanziert. Insgesamt sind bisher 1.426 € angefallen.

 

Weiteres Vorgehen

Die nun drei hergerichteten Wohnungen werden vom Landkreis direkt an Wohnungssuchende vermietet und nicht in den Pool der Wohnungen des Sozialamtes eingebracht. Ein wesentlicher Grund hierfür liegt darin, dass die Wohnungen im Bereich der Schulflächen liegen und der Landkreis deshalb auch Einfluss auf die Wahl der Mieter haben muss. Die Schulen haben sich ferner bereiterklärt, sich über die Schulfamilie um die Flüchtlinge in diesen Wohnungen zu kümmern.

 

Eine Klärung muss jedoch noch bezüglich der jeweiligen Mietdauer erfolgen, da zumindest in einem Fall, nach der Fertigstellung der Sporthalle in Obernburg, ein Abriss des Bestandsgebäudes und damit auch der Wohnung geplant ist.

 

Herr Scherf lobt den Unternehmensbereich 5 für sein Engagement, ebenso die Schulen des Landkreises, die das Thema offensiv mit angegangen sind und unterstützt haben. Er hebt den positiven Effekt hervor, der aus der eigenen Vermietung als Landkreis existiert, auch vor dem Hintergrund des Rechtskreiswechsels zum 1. Juni, da damit auch das Landratsamt/Sozialamt nicht mehr die Aufgabe der Unterbringung hat. Es ist gut, möglichst viel Wohnraum zu haben und zu vermieten.

 

Herr Scholtka lobt das ehrenamtliche Engagement mit Hinblick auf die geringen, entstandenen Kosten. Ihn interessiert die Größe der Wohnungen.

Herr Wosnik gibt 83 qm2 für die eine kürzlich vermietete Wohnung an. Dies ist eine typische Durchschnittsgröße. Die Wohnungen sind für 4 Personen nach dem Belegungsschlüssel konzipiert. Man hat bevorzugt nach Mieter*innen gesucht, die sich gut in das Schulleben integrieren.

 

Herr Schuck fragt, was im Nachgang mit den Wohnungen passiert. Er gibt zu bedenken, dass Probleme für die Schulen entstehen können, wenn die Wohnungen in den sozialen Bereich zur Nutzung fallen.

Herr Wosnik äußert seine Wunschvorstellung, dass bei jeder Schule der Hausmeister auf dem Schulgelände wohnt. Dies entspricht jedoch nicht der Wunschvorstellung der Hausmeister. Die Wohnungen sind Hausmeisterwohnungen. Wenn sich somit ein Hausmeister findet, der diese als Dienstwohnung nutzen kann, ist ihm das sehr recht. Ein Hausmeister ist in die Dienstwohnung des Schulzentrums Elsenfeld eingezogen, diese Form der Nutzung ist aber eher selten. Herr Wosnik berichtet, dass eine Wohnung entfallen wird, wenn die Sporthalle steht. Die Hausmeisterwohnung vom JBG wird definitiv bestehen bleiben. Eventuell möchte die Schule die Wohnung als weiteren Unterrichtsraum nutzen. Am KEG wird man sehen, ob der Verzicht der Q11 und Q12 auf ihren Aufenthaltsraum weiter bestehen bleibt. Die Wohnungen der Berufsschule befinden sich genau in dem einen Teil des Gebäudes, das voraussichtlich abgerissen wird.

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