Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Schulbauprogramm III
aktueller Maßnahmenstand: Zweifachturnhalle an der RS Obernburg; BS Mil/O.; Sanierung der Sporthallen
Information und Empfehlungsbeschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.06.2022   EBV/008/2022 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 1
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde mehrheitlich bei einer Gegenstimme gefasst:

 

Der Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr empfiehlt dem Kreistag die Fortführung des Schulbauprogramms im Teilbereich Sanierung der Berufsschule an beiden Standorten bei veränderten Gesamtkosten von rund 82,2 Mio. € (netto ohne Nebenkosten zum Zeitpunkt der Erstellung des TOPs) und einer Kostengenauigkeit von ± 30 %. Grundlage für die Planungen ab der Leistungsphase II ist dabei das von der Regierung von Unterfranken genehmigte Raumprogramm.


Herr Wosnik erläutert den Sachverhalt:

 

Zweifachturnhalle an der Main-Limes-Realschule Obernburg

 

Die Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken bezüglich der Wahl der Vergabeart konnte zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage in Verbindung mit der Einladung leider noch nicht abgeschlossen werden. Über die allgemeinen Nebenbestimmungen zur Förderung das Vergaberecht betreffend, wurden bisher keine weiteren Auflagen für die Ausschreibung, über die im Förderbescheid von der Regierung von Unterfranken genannten, erteilt. Eine Rückmeldung, dass der vorgesehenen Vergabe mit Leistungsprogramm keine Förderbedenken entgegenstehen, ist jedoch noch nicht erfolgt.

Zur weiteren Markterkundung ist ein Aufruf zur Interessensbekundung erfolgt. Anschließend an diese „Abfrage“ der möglichen Bieter wird ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt.

 

Für die Teilnahme müssen die Firmen ihre technische, wirtschaftliche und berufliche Eignung nachweisen.

 

Herr Wosnik ergänzt in der Sitzung nachrichtlich, dass er am 1. Juni 2022 eine E-Mail der Regierung von Unterfranken zur Wahl der Vergabeart erhalten hat. Es erfolgt eine Vergabe mit Leistungsprogramm. Damit spart man sich den Aufwand einer gewerkeweisen Vergabe, zum Beispiel umfassend geschlossener Rohbau (Fenster, Türen, Dachabdichtung, Außenfassade und Innenfassade). Dies wird umfassend an sogenannte Generalübernehmer übergeben. Diese sind für die weitere Planung und Ausführung verantwortlich. Damit hat man eine Schnittstelle weniger, nämlich die des Architekten. Zur Begründung: Der ingenieurmäßige Holzbau erfordert Fachwissen, dieses ist oft bei Architekten nicht vorhanden und verursacht unzählige Abstimmschleifen mit den ausführenden Firmen. Aufgrund der Rückmeldung der Regierung wird nun keine Markterkundung erfolgen, sondern direkt ein Teilnahmewettbewerb mit entsprechenden Firmen stattfinden.

 

Berufsschule Standorte Miltenberg und Obernburg

 

Für die Berufsschule wurde seitens der Schule das Raumprogramm gegenüber dem Stand von 2021 noch einmal überarbeitet. Die Überarbeitung führte zu einer Mehrung der Flächen um insgesamt 32 %. Im Anschluss fand eine erneute Beratung mit der Schulleitung statt. In dieser wurde der „Flächenzuwachs“ thematisiert. Die Schule hat sich daraufhin nochmals mit dem Raumprogramm beschäftigt, das zur Erfüllung des Bildungsauftrags notwendig ist.

Im Ergebnis konnte der Zuwachs der Fläche auf ca. 20 % begrenzt werden.

 

Die detaillierte Aufstellung des im Bereich Wirtschaft und IT nunmehr als erforderlich aufgezeigten Raumbedarfs ist aus Sicht der Verwaltung schlüssig dargelegt.

 

Hinzu kommt die Preissteigerung im Baugewerbe, die seit 2019 rund 20 % beträgt.

 

Sinngemäß ist deshalb die Maßnahme dem entscheidenden Gremium zur Bestätigung des „Nachtrags“ vorzulegen. In den Kosten sind die Nebenkosten und die Mehrwertsteuer nicht inkludiert.

 

Kostenansatz 2019

61.400.000,00 €

Flächenzuwachs

20 %

12.280.000,00 €

Summe

73.680.000,00 €

Baukostensteigerung

20 %

14.736.000,00 €

Summe

82.181.538,46 €

Mehrung gegenüber 2019

134 %

 

Zudem wird aufgrund der Erfahrungen mit der bisherigen Planung mit der Schule ein erhöhter Beratungsbedarf erwartet. Hier werden Fachplanungen für die Werkstätten und IFU-Räume erforderlich werden. Es wird deshalb von einem Nebenkostensatz von 30 % statt der üblichen 22 %, ausgegangen.

 

Sanierung der Sporthallen

 

Seit der letzten Sitzung des Ausschusses keine neue Entwicklung.

 

Herr Scholtka hinterfragt den Flächenzuwachs in Höhe von 32 %. Dies führt zu einer enormen Kostensteigerung. Er regt an, Einsparpotenziale bei den Flächen und Baunebenkosten zu identifizieren.

Herr Wosnik berichtet von mehreren Abstimmrunden mit der Schule bezüglich der Flächenplanung. Er empfiehlt, dieses Raumprogramm der Regierung von Unterfranken (RUF) zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen. Die Darlegung zur Begründung ist von der Schule in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erfolgt. Man hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit eingebunden, die z.B. auch den Abstand von den Arbeitsgeräten in den Werkstätten begründet hat. Herr Wosnik glaubt, eine sehr detaillierte Begründung für den Flächenbedarf zu haben. Es liegt dann an der RUF zu entscheiden, ob sie den Flächenbedarf für die Schule als notwendig erachtet, dann erfolgt die konkrete Planung und der Bau. Alternativ gibt die RUF eine Flächenobergrenze vor, mit dieser kann man dann weiterplanen. Herr Wosnik geht davon aus, dass man im weiteren Verlauf noch Einsparpotenziale finden kann. Eine Rezession hätte ebenfalls einen kostensenkenden Effekt. Im worst-case-Szenario ist aber mit den 40% Kostensteigerung zu rechnen.

Herr Scherf bestätigt, dass die Regierung von Unterfranken bei den Raumprogrammen eine eher sehr kritische Haltung einnimmt. Deren Genehmigung ist die Grundlage für die Förderung.

Herr Wosnik verweist auf die längeren Bearbeitungszeiten bei der RUF, er rechnet mit sechs Monaten. Diese würde er ungern ungenutzt lassen. Er will nach dem Beschluss des Kreistages in die Vergabe der Planungsleistungen einsteigen. Bei der Rückmeldung der RUF hätte er gerne schon ein Planer-Set an Board. Die Vergabe der Planungsleistung würde er stufenweise vornehmen, Stufe 1 bis zur Entwurfsplanung.

 

Herr Zöller lobt Herrn Wosnik für die sehr gut durchgerechneten Zahlen, diese sind als solche erst einmal anzunehmen. Es kommt überall zu Kostensteigerungen. Wie sich die Preise im Baugewerbe weiterentwickeln, weiß niemand. Seines Erachtens haben die Berufsschulen einen Sanierungsbedarf. Daher möchte er nicht auf die Rückmeldung der Regierung von Unterfranken warten. Daher empfiehlt er, das Projekt weiterlaufen zu lassen und im Bedarfsfall etwas über die Haushalte zu verschieben.

Herr Wosnik wirft ein, dass die 20% nur die bereits realisierte Steigerung der Kosten von 2019 bis heute sind, ggf. erhöhten sich diese noch weiter.

 

Herr Schuck möchte bezüglich des Raumprogramms für IT und Wirtschaft wissen, welche Zweige zur Wirtschaft zählen. Er regt verschiebbare Maschinen an, um die Größe der Abstandsflächen und damit den Platzbedarf zu reduzieren.

Herr Wosnik bietet Herrn Schuck das Raumprogramm an, welches 35 Seiten umfasst.

Herr Scherf ergänzt mit Blick auf die Webseite der Schule, dass unter Wirtschaft auch die kaufmännischen Berufe wie Bank-, Büro-, Einzelhandels-, Groß- und Einzelhandels- sowie Industriekauffrau/-mann zählen. Die Regierung von Unterfranken wird auf das zwischen Schule und Verwaltung abgestimmte Wunschprogramm schauen und dies auf das förderfähige Maß herunter kürzen.

 

Herr Köhler erkundigt sich, unabhängig vom Raumprogramm, nach der Höhe der Förderquote von den anrechenbaren Kosten.

Herr Wosnik gibt an, dass die Förderquote in der Vergangenheit bei ca. 43 % lag. Erstausstattungen werden weiter gefördert. Man hat zwar ein Raumprogramm, muss aber gleichzeitig die Genehmigung für die zusätzlichen Flächen beantragen. Bei den zusätzlichen Flächen werden auch die Ausstattungen gefördert. Bei den Flächen, die nur saniert werden, geht man davon aus, dass die Ausstattung vorhanden ist. Daher erfolgt dort keine zweite Förderung.

 

Herr Scholtka sieht das Dilemma, dass mit längerem Zuwarten die Kosten steigen werden. Daher geht er mit einer stufenweise Vergabe d´accord. Dennoch würde er die Vergabe des Grundlagenprogramms an das genehmigte Raumprogramm der Regierung koppeln.

Herr Wosnik informiert, dass bei einer stufenweisen Vergabe erst einmal nur die Stufen 1 bis 3 vergeben werden. Alle bisher gefertigten Grundlagen kann man dem Auftragnehmer geben, auch das komplette Grundlagenprogramm. Dieser kann dann anbieten, welchen Nachlass er auf Basis dessen gibt. Für das gesamte Programm kann man das Honorar erst berechnen, wenn man die Kostenberechnung vorliegen hat. Die Vorentwurfserstellung ist seiner Meinung nach davon abhängig, dass man ein Raumprogramm von der Regierung zurückbekommen hat. Auf diesem Raumprogramm wird der Planer dann aufsetzen und ggf. optimieren. Hierfür muss geprüft werden, welchen Planer man von Beginn an benötigt, hier sieht er insbesondere die Fachkräfte für Lüftung und Elektro und für die Werkstattbereiche einen Werkstattplaner. Daher sind höhere Nebenkosten zu erwarten. Bis man die Planer engagiert hat, liegt wahrscheinlich das von der RUF genehmigte Raumprogramm bereits vor. Dies wird die Honorargrundlage sein.

 

Der ursprüngliche Beschlussvorschlag lautete: Der Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr empfiehlt dem Kreistag die Fortführung des Schulbauprogramms im Teilbereich Sanierung der Berufsschule an beiden Standorten bei veränderten Gesamtkosten von rund 82,2 Mio. € (netto ohne Nebenkosten zum Zeitpunkt der Erstellung des TOPs) und einer Kostengenauigkeit von ± 30 %.

Herr Scherf regt eine textliche Ergänzung des Beschlussvorschlags an, um klarzustellen, dass das von der Regierung von Unterfranken genehmigte Raumprogramm die Basis darstellt. Dieser Vorschlag wird aufgenommen. Er fasst zusammen, dass die Sanierung der Berufsschulen in Miltenberg und Obernburg das wichtigste Bauprojekt des aktuellen Jahrzehnts ist. An diesem Vorhaben hält man fest.

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