Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Bericht zu den geplanten und durchgeführten Straßenbaumaßnahmen 2021

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.06.2022   EBV/008/2022 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Scherf begrüßt zu dem TOP Herrn Schwab und Frau Eisert vom Staatlichen Bauamt Aschaffenburg.

 

Herr Dittrich, B 5.1, trägt den Sachverhalt vor:

 

Grundlage dieser Information bildet der am 08.12.2020 im Ausschuss für Bau und Verkehr vorgebehandelte und am 17.03.2021 im Kreistag verabschiedete Kreisstraßenhaushalt 2021.

 

Zunächst werden die wesentlichen Änderungen zum geplanten jeweiligen Ansatz für den Bereich „Unterhalt Straße und Wege“ erläutert.

 

Für den Unterhalt der Straßen war ein Gesamtansatz in Höhe von 1.016.000,- € eingeplant.

Die tatsächlich entstandenen Kosten belaufen sich auf 1.296.326,57,- €. Innerhalb der einzelnen Posten gab es Änderungen in folgenden Teilbereichen:

 

               Für die Betriebskostenrechnung (BKR) waren 120 T€ vorgesehen; in 2021 abgerechnet

wurden 153.593,36 €.

Die Abrechnung erfolgt gem. Bayer. Straßen- und Wegegesetz bzw. KrVergütV.

Für kleinere Um- und Ausbauten von Kreisstraßen werden 7 %, für größere Um- und Ausbauten sowie Neubauten von Kreisstraßen werden 10 % der Kosten in Rechnung gestellt. Außerdem werden hier auch Bestandsunterhaltungsmaßnahmen, die nicht von den Straßenmeistereien ausgeführt wurden, erfasst und verrechnet (Markierungen, Schutzplanken).

 

               Ursprünglich waren für den Bauwerksunterhalt (KT 04) 120 T€ vorgesehen.

Laut Anfrage mit Mail StBA v. 09.02.2021: Erhöhung Ansatz um 41 T€ wg. sicherheitsrelevanter Geländerinstandsetzungen.

Zusage nach Rücksprache mit Kämmerei.

Diese Sammelausschreibung wurde Ende August aufgrund unverhältnismäßiger Preise aufgehoben.

Die Instandsetzungen werden nun in 2022 durchgeführt.

Tatsächliche Ausgaben: 103.653,57 €.

 

               Der HH-Ansatz für die Grünpflege (KT 06) betrug 66 T€. Darin waren 16 T€ für

Baumfällungen an Kreisstraßen enthalten. Tatsächlich abgerechnet wurden die Baumfällungen mir rd. 24 T€.

Die Gesamtausgaben beliefen sich auf 83.885,87 €.

 

               Für Verkehrssicherung (KT 07) wurden in den HH 2021 110 T€ eingestellt.

Benötigt wurden insgesamt 141.172,57 €.

Der Kostenträger Verkehrssicherung ist in KT 07a Markierungen (30 T€), KT 07b Schutzplanken, Leitpfosten (50 T€) und KT 07c Verkehrstechn. Anlagen, Beschilderung, Warneinrichtungen (30 T€) unterteilt. Die Mehrausgaben liegen in diesem Fall ausschließlich im Bereich der Ampelanlagen.

Bei der MIL 4 mussten neue Induktionsschleifen verlegt werden (ca. 17.500,- €).

Nach Umstufung der Mainstraße in Miltenberg (jetzt MIL 4) fallen die Kosten für die

Wartung/Unterhaltung der Ampelanlagen beim Landkreis an (ca.15.200,- €/a)

 

             LSA Mainstr./Brunnengasse                 724,56 €

             LSA Mainstr./Schulgasse                     724,56 €

             LSA Mainstr./Tränkgasse                  1.475,98 €

             LSA Mainstr./Ziegelgasse                  4.721,68 €

             LSA Mainstr./Ankergasse                  4.117,20 €

             LSA Luitpoldstraße                            2.451,30 €

             LSA Jahnstraße                                 1.021,02 €

                                                                     15.236,30 €

 

               Für den Winterdienst (KT 08) waren insgesamt 150.000,- € vorgesehen. Lagen die Ausgaben in 2020 noch um rd. 7.000,- € unter dem Ansatz, so mussten im letzten Jahr tatsächlich 373.567,09 € für Winterdienstleistungen ausgegeben werden.

Die Auswertung 'Winterdienst' ergab Kosten i.H.v. 203.063,99 €. Die Salzrechnungen in 2021 beliefen sich auf 73.798,47 €.

Dazu kamen noch Reparaturen an Einsatzfahrzeugen, Pflügen oder Streuern, welche direkt dem Winterdienst zugeordnet wurden.

 

Der Ansatz für 2022 wurde bei 150.000,- € belassen.

Sollten sich die Ausgaben in 2022 wiederum im Bereich der Ausgaben 2021 bewegen, muss der nächste HH-Ansatz evtl. entsprechend angepasst werden.

 

Im Bereich Fahrzeuge, Lkw, Anbaugeräte, Anhänger wurden statt der veranschlagten 146 T€ tatsächlich 123.494,00 € (-22.506,- €) ausgegeben.

Aufgrund enormer Preissteigerungen wurde beschlossen, einen Lkw-Anhänger in 2021 nicht zu beschaffen. Stattdessen wurde ein Anhänger für einen Transporter ersetzt.

Für den Anhänger des Lkw MIL-LK 160 wurde ein Ansatz in den HH 2022 eingestellt.

 

Die Überschreitung der budgetierten Kosten konnte aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt werden.

 

Analog zu den o. g. Maßnahmen im Bauunterhalt wird ebenfalls ein Jahresbericht über die durchgeführten Straßenbaumaßnahmen im Kalenderjahr 2021 vorgestellt. Auch hier gelten der vorgestellte Haushalt bzw. der Beschluss des Kreistages vom 17.03.2021.

 

Beschlossenes Budget 2021:             1.458.000,00 €

 

Gesamtausgaben 2021:                     1.348.222,75 €

 

Im Einzelnen:

 

MIL 10 Reichartshausen – LG (Geisenhof)

Für die Restabwicklung dieser vorgezogenen Maßnahme waren 23.000,- € vorgesehen. Tatsächlich wurden 34.255,80 € ausgegeben.

 

MIL 10 Neudorf – Reichartshausen (ZEB 2019)

Mit Mail des StBA AB v. 03.08.2021 wurde für die Maßnahme eine Kostenerhöhung um 350 T€ mitgeteilt. Anstatt der geplanten 300 T€ waren nun 650 T€ erforderlich: Erforderlicher Hocheinbau und hieraus resultierende Fahrbahnverbreiterung - dafür keine Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch.

Aufgrund von Einsparungen bzw. Entfall bei anderen Maßnahmen wurde der Erhöhung zugestimmt und somit die Ausschreibung auf den Weg gebracht.

Abgerechnet wurden in 2021 517.427,44 €.

Für die Restabwicklung der Maßnahme sind im HH 2022 nochmals 50 T€ vorgesehen.

 

MIL 11 – Erneuerung der Überführung über den Leidersbach

Für vorbereitende Maßnahmen wurden 30 T€ im Haushalt eingeplant (Gesamtkosten der Maßnahme ca. 660 T€).

Aufgrund von Problemen bei den Grundstücksverhandlungen erfolgte bisher keine Umsetzung.

 

MIL 25 OD Roßbach – Leidersbach, BA1

Mit der Maßnahme konnte im Jahr 2021 begonnen werden. Für Abschlagszahlungen an die Gemeinde wurden 230 T€ in den Haushalt eingestellt. Trotz Nachfragen wurde noch keine Abschlagsrechnung gestellt.

 

MIL 30 Sulzbach, OD Soden, Deckensanierung BA6

Für die Restabwicklung der Maßnahme (Schlussrechnung) wurden 40 T€ vorgesehen. Die Schlussrechnung ist bisher noch nicht gestellt.

Nach Auskunft des Ing.-Büro Jung ist mit einer SZ von ca. 20.000,- € in diesem Jahr zu rechnen.

 

Der Gesamt-Haushaltsansatz über alle Produktkonten für 2021 lag bei       2.843.300,00 €.

Die Gesamtausgaben im Bericht Straßenbau 2021 lagen bei                       2.906.899,22 €.

Der Gesamtansatz wurde somit um 63.599,22 € (2,2 %) überschritten.

 

Herr Scholtka moniert, dass der Haushalt einzuhalten ist und möchte den Grund für die Mehrausgaben erfahren.

Herr Dittrich gibt an, dass man in der Beauftragung und Ausführung über das Jahr hinweg reagieren muss. Manche Maßnahmen sind weggebrochen, dafür wurden Ersatzmaßnahmen in Absprache mit dem Staatlichen Bauamt gesucht.

Herr Wosnik ergänzt, dass eine Haushaltstreue in der Gesamtposition immer eingehalten wird, es jedoch zu Abweichungen in den Einzelpositionen kommen kann.

Herr Schwab fügt einen Kosteneffekt für den Betrieb der Lichtsignalanlage der AS Kleinheubach an. Gemäß Umstufungsvereinbarung erfolgte eine Begehung und Verkehrsfreigabe und am 29.06.2021 die Feststellung, dass eine Übertragung der Verantwortung vom Freistaat Bayern auf den Landkreis Miltenberg stattfindet. Damit sind ab diesem Tag die Kosten für den Betrieb der Anlage ebenfalls übergegangen. Mit den ausstehenden Arbeiten zur Aufarbeitung der Unterhaltungsrückstände hat dies nichts zu tun.

 

Herr Schuck fragt bezüglich der Strecke Neudorf Richtung Reichartshausen, warum die geplante Entsorgung von Teer nicht erfolgt ist.

Herr Schwab informiert, dass Teer als Abfall nach dem Anfräsen, Freilegen und Aktivieren zu entsorgen ist. Da der Teer vor Ort aufgrund der gewählten Variante Hocheinbau verbaut verblieben ist, sind keine Kosten für die Deponie und den Transport angefallen. Auf die Ergänzungsfrage, warum dann die Variante Hocheinbau aufgrund der Kostenersparnis nicht immer gewählt wird, antwortet er unter Hinweis auf die Höhe der vorliegenden Deckschicht. Wenn diese zu dick wird, kommt es zu Verformungen. Daher ist die Variante Hocheinbau nur für dünne Deckschichten mit einer Höhe von bis zu 2,5 cm anwendbar.

 

Frau Frey hinterfragt, warum der Winterdienst notwendig war bei dem vergleichsweise geringen Schnellfall und wie es zur Kostensteigerung um 80% bei der Sanierung der MIL 10 zwischen Neudorf und Reichartshausen gekommen ist.

Herr Schwab gibt an, dass der Winterdienst mehr Tätigkeiten umfasst als nur das eigentliche Schneeräumen. Man musste viel Streuen, das Wettergeschehen wurde beobachtet, man hatte mehrfache Eisregenereignisse. Oft fanden die Glatteiseinsätze zwischen 4 und 7 Uhr nachts statt, danach taute die Fahrdecke wieder auf und der notwendige Einsatz in den frühen Morgenstunden blieb unbemerkt. Es waren oft nur kurze Einsätze, meist wurden Fremdunternehmer beauftragt. Diese sind in der Winterzeit mit doppelter Fahrzeuganzahl zusätzlich zum eigenen Fuhrpark im Einsatz.

Frau Eisert sagt zu, die Kostensteigerung bei der MIL 10 nochmal separat aufzuarbeiten und zur Verfügung zu stellen.

Herr Scholtka wünscht eine Aufschlüsselung für die Kostensteigerung beim Winterdienst im Vergleich zum Vorjahr.

Herr Schwab sagt dies zu.

 

Herr Schwab gibt aus Sicht des Staatlichen Bauamtes einen Rückblick auf die durchgeführten Straßenbauprojekte 2021 sowie die laufenden Projekte im Landkreis Miltenberg, siehe Präsentation.

 

Frau Becker hinterfragt, warum Herr Schwab die B 26 als größtes Projekt mit 9 Mio. EUR angeführt hat. Ihres Erachtens nach sollte dies die Mainbrücke Kleinwallstadt sein.

Herr Köhler erläutert, dass sich das Projekt in kommunaler Sonderbaulast des Marktes Kleinwallstadt befindet. Das Planfeststellungsverfahren ist aktuell durch zwei Klagen beklagt. Man ist gerade dabei, eine gütliche Einigung zu finden. Bezüglich der Kostensteigerung hat das Bayerische Verkehrsministerium zugesagt, dass es bei den festgeschriebenen Kosten für den Markt Kleinwallstadt bleibt und keine Kostenweitergabe der Preissteigerung erfolgt.

 

Frau Stellrecht-Schmidt stellt bezüglich der Baumaßnahme Ortsausgang Miltenberg Richtung Kleinheubach die Frage, in wieweit Maßnahmen gegen Lärmbelästigung ergriffen werden können. Die Lärmbelästigung würde an Wochenenden extrem hoch ausfallen.

Herr Schwab gibt an, dass die Maßnahme keinen Ausbau oder Verbreitung, sondern nur eine Erneuerung der Fahrzeugdecke zur Beseitigung von Schäden beinhaltet. Der Radweg soll ebenfalls erneuert und verbreitert werden. Weitere Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Er weist daraufhin, dass sich dieser Streckenabschnitt künftig in der Baulast des Landkreises Miltenberg befindet als neue Kreisstraße MIL 4.

Herr Scherf weist daraufhin, dass Lärm zur Anordnung verkehrlicher Maßnahmen nicht nach subjektivem Ermessen festzustellen ist, sondern vor dem Ergreifen von Lärmschutzmaßnahmen objektive Lärmberechnungen durchzuführen sind. Hierfür gibt es verlässlich definierte Parameter. Die Anordnung einer Verkehrsbegrenzung ist ein verkehrsrechtlicher Akt. Eine Rechtsgrundlage dafür ist ausschließlich eine Berechnung des Lärms aufgrund der Verkehrszahlen.

Herr Schwab ergänzt, dass gerechnet und nicht gemessen wird. Der Grund hierfür liegt darin, dass der an einem Tag stattfindende Verkehr ein Zufallsereignis darstellt, in Kombination mit den Zufallsereignissen Wind, Wetter, Luftdruck – all dies beeinflusst den Lärmpegel. Daher ist das Verfahren zur Beurteilung normiert. Es ist eine Berechnung, die die Topographie erfasst, die Höhenlage der Straße sowie den mittleren Verkehr, der fließt, und insbesondere den Schwerlastverkehr. Dieser ist dominant bei der Lärmauswirkung. Der Gesetzgeber hat eine Zumutbarkeitsschwelle definiert. Dies ist als Maßstab des Handels anzuwenden.

 

Herr Faust hinterfragt die Erweiterung des Radweges bei der MIL 4, ob bei einer Deckenerneuerung eine Verbesserung für die Sichteinnahme der Radfahrer an der Einmündung Rüdenauer Straße erfolgen kann, da die Radfahrer den Verkehr und einbiegende Fahrzeuge nicht sehen können.

Herr Schwab gibt an, dass der Radweg ergänzt wird.

Frau Eisert führt aus, dass die ehemalige MIL 5 dieses Jahr zur Ortstraße von Miltenberg abgestuft wird. Während der Baumaßnahme hat man das Problem im Blick. Es ist leider nicht viel veränderbar, jedoch soll das rechtwinklige Stück angepasst und damit verkehrssicher werden.

 

Herr Scholtka gibt zum Verkehrsaufkommen am Kreisel der B 426 zur B 469 heraus an, dass man 13.000 Fahrzeuge pro Tag hätte. Er hinterfragt die Leistungsfähigkeit von Kreiseln.

Herr Schwab führt aus, dass man sich sehr genau mit der Leistungsfähigkeit und den Verkehrsströmen beschäftigt hat. Er erläutert die Möglichkeit eines Bypasses für Fahrzeuge von Aschaffenburg Richtung Mömlingen kommend. Diese könnten somit daran vorbeifahren. Er gibt aber zu bedenken, dass jede Verkehrsanlage eine Grenze der Leistungsfähigkeit hat.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung