Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Schaffung einer TTB-Stelle
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.05.2022 KA/012/2022 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:
Der Kreisausschuss beschließt, die Kreisverwaltungsbehörde damit zu beauftragen, die Stelle einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters für die Taktisch-Technische-Betriebsstelle einzurichten und zu besetzen. Des Weiteren wird die Kreisverwaltungsbehörde beauftragt, eine Öffentlich-Rechtliche-Zweckvereinbarung mit den Kommunen zu schließen, um die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung und die Verteilung der Kosten zu regeln.
Herr Scherf
begrüßt zu diesem TOP Herrn Marcel Fleckenstein, Leiter SG 31, sowie den neu
gewählten Kreisbrandrat Herrn Martin Spilger. Er gratuliert Herrn Spilger zu
seiner Wahl und dankt diesem für die Übernahme dieser verantwortungsvollen
Tätigkeit im Landkreis Miltenberg für den örtlichen und überörtlichen Brand-
und Katastrophenschutz.
Herr Scherf weist darauf
hin, dass es weiterhin keinen Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 gibt.
Daher muss, wie vereinbart, ein Beschluss bei Vorliegen neuer Aufgaben zur
Schaffung der Stelle herbeigeführt werden. Die Einführung des Digitalfunks ist
der Vollzug einer staatlichen Aufgabe. Eine Vorbesprechung mit dem Bayerischen Gemeindetag,
mit Herrn Reinhard, Herrn Fieger, den örtlichen Feuerwehren und der Kreisbrandinspektion
hat stattgefunden. Diese Aufgabe kann nicht mit bestehendem Personal geleistet
werden. Eine Abdeckung über die ehrenamtliche Tätigkeit in der KBI ist aufgrund
des Aufgabenumfangs nicht möglich.
Herr Fleckenstein,
SG 31, trägt vor:
Das Aufgabenspektrum der Taktisch-Technischen-Betriebsstelle umfasst unter anderem die folgenden Aufgaben:
- Inbetriebnahme von Endgeräten und der Tetra-Sirenen-Steuereinheit
- Erstellung von Programmiervorlagen
- Durchführung der Restprogrammierung
- Überwachung
Störmeldesystem (Sirenen)
- Einpflege aller Daten in zentrale Datenbank
- Datenaustausch für Datenpflege mit der ILS
- Verwaltung der Teilnehmer*innen im Funknetz;
Vergabe der Rechteprofile in
Zusammenarbeit
mit der ILS
- Abwicklung der Reparatur; Austausch
fehlerhafter Geräte von Gemeinden und des
Landkreises
- Unterstützung Feuerwehren/Gemeinden bei FRT-Anträgen
- Überprüfung, ob FRT, wie genehmigt,
eingebaut wurde (Antennenanlage)
- Unterstützung der Feuerwehren bei Fahrzeugwechsel
- Erstberatung (First Level Support) der
Gemeinden bei Störungen an Digitalfunkgeräten
- Durchführung
von regelmäßigen Updates der gemeindlichen und landkreiseigenen
Funkgeräte in Zusammenarbeit mit dem
KBM Funk
- Bereitstellung von Informationen zu
technischen Neuerungen
- Ansprechpartner*in für die TTB ILS und AS
Bayern
- Bestellung
und Verwaltung von BOS-Sicherheitskarten für gemeindliche und
Landkreisgeräte
- Verantwortliche*r für den Analogfunk bzw. den
Gleichwellenfunk (jährliche Begehung
der Sendemasten mit einer
Fachfirma)
- Mitwirkung/Betreuung ALARM-SERVER zur
Weiterleitung SDS an die lokalen
Feuerwehren (A-Pager)
- Unterstützung bei Ausschreibungen
hinsichtlich Funktechnik
- Bestätigung Notwendigkeit von
Objektfunkanlagen
- Bestimmung Art und Ausführung der
Objektfunkanlagen
Ein
Teil dieser Aufgaben fällt generell in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen,
wie die
Durchführung von regelmäßigen Updates bei Funkgeräten der einzelnen Wehren
sowie die Reparatur und der Austausch dieser Geräte oder die Beschaffung von
digitalen Sirenen bis zur endgültigen Inbetriebnahme.
Ziel dieser Stelle
ist es, die Aufgaben der Kommunen mit den fachlich gleichartigen Aufgaben des
Landkreises zu verknüpfen und eine Bündelung der Kompetenz herzustellen sowie
Synergieeffekte zu nutzen. Beispielsweise muss sich nach Besetzung dieser
Stelle nicht jede Kommune oder jede einzelne Feuerwehr mit den Updates der
Funkgeräte befassen, die hierfür erforderliche Einarbeitung vornehmen und
notwendige Schulungen besuchen. Hierdurch wird der personelle und damit auch
der finanzielle Aufwand für die Kommunen reduziert. Zudem werden mit dieser
Stelle die Zuständigkeiten klar geregelt und gebündelt. Die Kommunen erhalten
eine fachlich und technisch bestens ausgestattete Anlaufstelle für den Bereich
des Digital- und Analogfunks. Die steigende Komplexität dieses Aufgabenbereiches
sowie die immanent wichtige Bewältigung der Aufgaben im Brand- und
Katastrophenschutz erfordern die Besetzung dieser Stelle in Vollzeit, da auch
der zeitliche Umfang nicht allein von ehrenamtlichen Kräften zu stemmen ist.
Nach Ablauf von zwei Jahren wird über die erzielten Ergebnisse in diesem
Gremium berichtet. Der für die Besetzung dieser Stelle zu schließende
Arbeitsvertrag ist zunächst auf ein Jahr befristet.
Der Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises, die
Kreisbrandinspektion sowie der Bayerische Gemeindetag befürworten die
zeitnahe Besetzung dieser Stelle. Sie ist notwendig, um die dem Landkreis
obliegende Aufgabe zum Betrieb einer Taktisch-Technischen-Betriebsstelle
adäquat zu erfüllen und den Kommunen in ihren Aufgaben nach dem Bayerischen
Feuerwehrgesetz mittels einer zentralen Stelle im Landkreis Miltenberg
Entlastung in obigen Aufgabenbereichen zu verschaffen bzw. die Kompetenzen hier
zu bündeln.
Herr Fieger führt aus, dass es noch keinen Stellenplan gibt, Er möchte
wissen, ob eine Überprüfung anhand der Vorgaben der Bayerischen
Landkreisordnung stattgefunden hat und zu welchem Ergebnis man dabei gekommen
ist.
Herr Scherf bestätigt, dass das Vorhaben im Vorfeld geprüft und die
Verfahrensweise, wie von ihm dargestellt, zulässig ist.
Herr Feil erläutert die Details. Es gilt der Stellenplan 2021 in 2022
fort. Nicht alle Soll-Stellen wurden besetzt. Diese kann man zur Deckung
heranziehen. Als Besonderheit gilt, dass sich in diesem Jahr noch kein Gremium
mit diesem Thema und einem Umsetzungswunsch befasst hat. Es war vereinbart,
dass neue funktionale Stellen von einem Gremienbeschluss abzudecken sind, da es
eine politische Entscheidung ist, ob man diese Tätigkeiten tatsächlich
aufnehmen möchte. Wenn ja, kann man im Rahmen der bestehenden gesetzlichen
Vorgaben, auch in einer haushaltslosen Zeit, eine Einstellung durch Rückgriff
auf den bestehenden Stellenplan auf bisher nicht besetzte Soll-Stellen
vornehmen. Man ist im Bereich EG 9a TVöD-VkA bzw. A 9 BayBesG, Herr Scherf
empfiehlt die Wahrnehmung der politischen Gestaltungsmöglichkeit und den
Beschluss der Stelle trotz der haushaltslosen Zeit.
Herr Frey meint, dass ihn das Thema Digitalfunk bereits seit 15 Jahren
begleitet, ausgehend von der Staatsregierung. Für ihn ist es ein Fass ohne
Boden. Es werden komplexe Systeme etabliert, die holprig anlaufen. Der
Digitalfunk funktioniert jetzt einigermaßen, ist aber kein Selbstläufer. Die
Gemeinden sind wieder darauf angewiesen, technische Unterstützung zu erhalten.
Inhaltlich kann er der Stelle zustimmen. Bezüglich der Finanzierung ist er
jedoch verärgert über die Staatsregierung. Diese soll für die Stelle aufkommen,
denn von dort stammt der Entschluss zur Einführung des Digitalfunks. Er erkennt
ein Muster der Unterdeckung, was ihm schon verschiedentlich als
Kreistagsmitglied aufgefallen ist und die Bürger*innen verärgert. Die Stelle
per se ist notwendig. Aber er moniert das permanente Spannungsfeld, dass
Aufgaben verteilt werden, für die der Kreistag die finanziellen Mittel
aufbringen muss.
Herr Reinhard informiert, dass die Zweckvereinbarung noch besprochen und
abgeschlossen werden muss. Hintergrund ist, dass 2.000 bis 3.000 Funkgeräte
programmiert und betreut werden müssen. Dies von einer Person vornehmen zu
lassen, macht in seinen Augen Sinn. Es erfolgt eine Kostenrückführung von den
gemeindlichen Feuerwehren, der Rest wird vom Kreis getragen. Bezugnehmend auf
die Sirenenumfrage informiert Herr Reinhard, dass einige Gemeinden bereits in
Vorleistung getreten sind. Auch hier ist eine zentrale Koordinierung gewünscht.
Die Kosten sollen von den Gemeinden refinanziert werden. Für ihn stellt sich
die Frage, wie nach der Umsetzungsphase die Betriebsphase mit eingelaufenen
Prozessen sich darstellt, denn der Aufwand sollte sich gemäß seiner Erwartung
reduzieren.
Herr Scherf fasst zusammen – in Abstimmung mit den Gemeinden geht es um
drei Aufgabenbereiche:
1) hoheitliche Aufgaben, die der Landkreis übernimmt und die über den
Kreishaushalt finanziert werden,
2) Unterstützung der 32 Gemeinden über die noch abzuschließende
Zweckvereinbarung,
3) vereinzelte Unterstützung von Gemeinden im Bereich Sirenen, auch hier
muss eine Regelung in der Zweckvereinbarung getroffen werden.
Mit dem heutigen Beschluss wird der Auftrag an die Verwaltung erteilt,
dies auszuarbeiten.
Er greift die Kritik von Herrn Frey auf, dass im Rahmen staatlicher
Entscheidungen und Aufgaben Lasten am Landkreis oder an Gemeinden hängen
bleiben. Dabei geht es um die finanzielle Unterdeckung bei der Erfüllung
staatlicher Aufgaben durch die Landkreise. Das ist ein erkanntes Problem
seitens des Bayerischen Landkreistages seit mehreren Jahren. Es ist im
Innovationsring aufgegriffen wurden. Man steht seit mehreren Jahren in einem
kritisch konstruktiven Dialog mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern.
Es gibt mittlerweile eine Einigung zwischen den Bayerischen Landkreisen und dem
Bayerischen Innenministerium über eine Berechnungsgrundlage. Somit hat man sich
über die Parameter geeinigt, anhand derer man berechnet, wie hoch der Betrag an
Leistungen ist, den die Landkreise für die staatlichen Aufgaben aufbringen,
aber nicht erstattet bekommen. Die Berechnungsgrundlage ist da und anerkannt
vom Bayerischen Innenministerium. Der Bayerische Landkreistag legt gerade
aktualisierte Berechnungen vor, die zeigen, dass in den vergangenen drei Jahren
(2019, 2020 und 2021) dieses Delta deutlich größer geworden ist. Die Aufgaben
müssen durchgeführt werden. Er ist gespannt auf den weiteren Prozess.
Aktuell hat man die Einführungsphase. Nach Rückmeldung auch von
einzelnen Bürgermeistern geht Herr Scherf davon aus, dass sich die Beschaffung
der Meldeempfänger, wie auch in vielen anderen Bereichen, verzögert. Er rechnet
mit bis zu zwei Jahren Einführungsphase. Die langfristige Aufgabe in der
Betriebsphase muss dann noch beurteilt werden.
Herr Fieger erkundigt sich, ob der örtliche Brandschutz eine
gemeindliche Aufgabe ist. Für ihn ist es folgerichtig, dass es künftig eine
zentrale Stelle gibt. Das hilft sowohl den Kreis- als auch überörtlichen
Brandaufgaben als auch den örtlichen Gemeinden. Er weist auf die
Förderungsmöglichkeit für die Anschaffung von digitalen Funkempfängern und
Sirenen hin. Allerdings besteht diese nur noch für dieses Jahr. Daher rät er
zur Beschleunigung des Themas.
Herr Paulus freut sich als aktiver Feuerwehrmann über einen zentralen
Ansprechpartner für die Feuerwehren. Er hofft auf eine künftig funktionierende
SMS-Alarmierung und hält die zentrale Stelle für dringend und zwingend
notwendig.
Herr Reinhard möchte wissen, ob die Stelle im Sachgebiet oder in der
Kreisbrandinspektion angesiedelt wird.
Herr Scherf antwortet mit Hinweis auf das Sachgebiet 31. Bei Ansiedlung
in der KBI würde man über ehrenamtliche Stellen reden.
Herr Spilger hat aus dem Diskussionsverlauf ein schlechtes Image des
Digitalfunks wahrgenommen. Die Gemeinden dürfen die Geräte – im Gegensatz zum
Analogfunk - nicht selber warten und reparieren. Die Landkreisebene ist die
niedrigste Ebene, auf der die TTB-Stelle überhaupt angesiedelt werden kann. Der
Digitalfunk hat im Vergleich die beste Netzabdeckung. Er berichtet, dass er bei
einer Alarmierung zuerst das Signal über den Digitalfunk erhält, 10 Sekunden
später über die App und erst 20 Sekunden später über den Analogfunk. Er ist dem
Thema gegenüber positiv eingestellt.
Herr Scherf nutzt im Anschluss an die Beschlussfassung die Gelegenheit,
um im Kontext des gestrigen Großeinsatzes mit 50 betroffenen Menschen ein
großes Dankeschön an die Freiwilligen Feuerwehren, BRK, THW, die Einsatzleitung
und alle beteiligten Helfer zu richten. Menschen in dieser hohen Anzahl und mit
dem hohen Alter zu versorgen und zu verpflegen, braucht nicht nur einen enormen
Material-, sondern auch Personaleinsatz ganz besonderer Güte. Herr Scherf dankt
Herrn Hauke Muders auch für die schwere Zeit, in der dieser die KBI-Leitung
kommissarisch übernommen hat.