Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Schaffung einer TTB-Stelle

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.05.2022   KA/012/2022 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Der Kreisausschuss beschließt, die Kreisverwaltungsbehörde damit zu beauftragen, die Stelle einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters für die Taktisch-Technische-Betriebsstelle einzurichten und zu besetzen. Des Weiteren wird die Kreisverwaltungsbehörde beauftragt, eine Öffentlich-Rechtliche-Zweckvereinbarung mit den Kommunen zu schließen, um die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung und die Verteilung der Kosten zu regeln.


Herr Scherf begrüßt zu diesem TOP Herrn Marcel Fleckenstein, Leiter SG 31, sowie den neu gewählten Kreisbrandrat Herrn Martin Spilger. Er gratuliert Herrn Spilger zu seiner Wahl und dankt diesem für die Übernahme dieser verantwortungsvollen Tätigkeit im Landkreis Miltenberg für den örtlichen und überörtlichen Brand- und Katastrophenschutz.

 

Herr Scherf weist darauf hin, dass es weiterhin keinen Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 gibt. Daher muss, wie vereinbart, ein Beschluss bei Vorliegen neuer Aufgaben zur Schaffung der Stelle herbeigeführt werden. Die Einführung des Digitalfunks ist der Vollzug einer staatlichen Aufgabe. Eine Vorbesprechung mit dem Bayerischen Gemeindetag, mit Herrn Reinhard, Herrn Fieger, den örtlichen Feuerwehren und der Kreisbrandinspektion hat stattgefunden. Diese Aufgabe kann nicht mit bestehendem Personal geleistet werden. Eine Abdeckung über die ehrenamtliche Tätigkeit in der KBI ist aufgrund des Aufgabenumfangs nicht möglich.

 

Herr Fleckenstein, SG 31, trägt vor:

 

Das Aufgabenspektrum der Taktisch-Technischen-Betriebsstelle umfasst unter anderem die folgenden Aufgaben:

 

          -    Inbetriebnahme von Endgeräten und der Tetra-Sirenen-Steuereinheit

          -    Erstellung von Programmiervorlagen                                                                                    

          -    Durchführung der Restprogrammierung

    -    Überwachung Störmeldesystem (Sirenen)

          -    Einpflege aller Daten in zentrale Datenbank

          -    Datenaustausch für Datenpflege mit der ILS

          -    Verwaltung der Teilnehmer*innen im Funknetz; Vergabe der Rechteprofile in
              Zusammenarbeit mit der ILS

          -    Abwicklung der Reparatur; Austausch fehlerhafter Geräte von Gemeinden und des

              Landkreises

          -    Unterstützung Feuerwehren/Gemeinden bei FRT-Anträgen

          -    Überprüfung, ob FRT, wie genehmigt, eingebaut wurde (Antennenanlage)

          -    Unterstützung der Feuerwehren bei Fahrzeugwechsel

          -    Erstberatung (First Level Support) der Gemeinden bei Störungen an Digitalfunkgeräten

          -    Durchführung von regelmäßigen Updates der gemeindlichen und landkreiseigenen
     Funkgeräte in Zusammenarbeit mit dem KBM Funk

          -    Bereitstellung von Informationen zu technischen Neuerungen

          -    Ansprechpartner*in für die TTB ILS und AS Bayern

          -    Bestellung und Verwaltung von BOS-Sicherheitskarten für gemeindliche und
     Landkreisgeräte

          -    Verantwortliche*r für den Analogfunk bzw. den Gleichwellenfunk (jährliche Begehung
              der Sendemasten mit einer Fachfirma)

          -    Mitwirkung/Betreuung ALARM-SERVER zur Weiterleitung SDS an die lokalen
              Feuerwehren (A-Pager)

          -    Unterstützung bei Ausschreibungen hinsichtlich Funktechnik

          -    Bestätigung Notwendigkeit von Objektfunkanlagen

          -    Bestimmung Art und Ausführung der Objektfunkanlagen

 

Ein Teil dieser Aufgaben fällt generell in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen, wie die Durchführung von regelmäßigen Updates bei Funkgeräten der einzelnen Wehren sowie die Reparatur und der Austausch dieser Geräte oder die Beschaffung von digitalen Sirenen bis zur endgültigen Inbetriebnahme.

 

Ziel dieser Stelle ist es, die Aufgaben der Kommunen mit den fachlich gleichartigen Aufgaben des Landkreises zu verknüpfen und eine Bündelung der Kompetenz herzustellen sowie Synergieeffekte zu nutzen. Beispielsweise muss sich nach Besetzung dieser Stelle nicht jede Kommune oder jede einzelne Feuerwehr mit den Updates der Funkgeräte befassen, die hierfür erforderliche Einarbeitung vornehmen und notwendige Schulungen besuchen. Hierdurch wird der personelle und damit auch der finanzielle Aufwand für die Kommunen reduziert. Zudem werden mit dieser Stelle die Zuständigkeiten klar geregelt und gebündelt. Die Kommunen erhalten eine fachlich und technisch bestens ausgestattete Anlaufstelle für den Bereich des Digital- und Analogfunks. Die steigende Komplexität dieses Aufgabenbereiches sowie die immanent wichtige Bewältigung der Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz erfordern die Besetzung dieser Stelle in Vollzeit, da auch der zeitliche Umfang nicht allein von ehrenamtlichen Kräften zu stemmen ist. Nach Ablauf von zwei Jahren wird über die erzielten Ergebnisse in diesem Gremium berichtet. Der für die Besetzung dieser Stelle zu schließende Arbeitsvertrag ist zunächst auf ein Jahr befristet.

 

Der Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises, die Kreisbrandinspektion sowie der Bayerische Gemeindetag befürworten die zeitnahe Besetzung dieser Stelle. Sie ist notwendig, um die dem Landkreis obliegende Aufgabe zum Betrieb einer Taktisch-Technischen-Betriebsstelle adäquat zu erfüllen und den Kommunen in ihren Aufgaben nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz mittels einer zentralen Stelle im Landkreis Miltenberg Entlastung in obigen Aufgabenbereichen zu verschaffen bzw. die Kompetenzen hier zu bündeln.

 

Herr Fieger führt aus, dass es noch keinen Stellenplan gibt, Er möchte wissen, ob eine Überprüfung anhand der Vorgaben der Bayerischen Landkreisordnung stattgefunden hat und zu welchem Ergebnis man dabei gekommen ist.

Herr Scherf bestätigt, dass das Vorhaben im Vorfeld geprüft und die Verfahrensweise, wie von ihm dargestellt, zulässig ist.

Herr Feil erläutert die Details. Es gilt der Stellenplan 2021 in 2022 fort. Nicht alle Soll-Stellen wurden besetzt. Diese kann man zur Deckung heranziehen. Als Besonderheit gilt, dass sich in diesem Jahr noch kein Gremium mit diesem Thema und einem Umsetzungswunsch befasst hat. Es war vereinbart, dass neue funktionale Stellen von einem Gremienbeschluss abzudecken sind, da es eine politische Entscheidung ist, ob man diese Tätigkeiten tatsächlich aufnehmen möchte. Wenn ja, kann man im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorgaben, auch in einer haushaltslosen Zeit, eine Einstellung durch Rückgriff auf den bestehenden Stellenplan auf bisher nicht besetzte Soll-Stellen vornehmen. Man ist im Bereich EG 9a TVöD-VkA bzw. A 9 BayBesG, Herr Scherf empfiehlt die Wahrnehmung der politischen Gestaltungsmöglichkeit und den Beschluss der Stelle trotz der haushaltslosen Zeit.

 

Herr Frey meint, dass ihn das Thema Digitalfunk bereits seit 15 Jahren begleitet, ausgehend von der Staatsregierung. Für ihn ist es ein Fass ohne Boden. Es werden komplexe Systeme etabliert, die holprig anlaufen. Der Digitalfunk funktioniert jetzt einigermaßen, ist aber kein Selbstläufer. Die Gemeinden sind wieder darauf angewiesen, technische Unterstützung zu erhalten. Inhaltlich kann er der Stelle zustimmen. Bezüglich der Finanzierung ist er jedoch verärgert über die Staatsregierung. Diese soll für die Stelle aufkommen, denn von dort stammt der Entschluss zur Einführung des Digitalfunks. Er erkennt ein Muster der Unterdeckung, was ihm schon verschiedentlich als Kreistagsmitglied aufgefallen ist und die Bürger*innen verärgert. Die Stelle per se ist notwendig. Aber er moniert das permanente Spannungsfeld, dass Aufgaben verteilt werden, für die der Kreistag die finanziellen Mittel aufbringen muss.

 

Herr Reinhard informiert, dass die Zweckvereinbarung noch besprochen und abgeschlossen werden muss. Hintergrund ist, dass 2.000 bis 3.000 Funkgeräte programmiert und betreut werden müssen. Dies von einer Person vornehmen zu lassen, macht in seinen Augen Sinn. Es erfolgt eine Kostenrückführung von den gemeindlichen Feuerwehren, der Rest wird vom Kreis getragen. Bezugnehmend auf die Sirenenumfrage informiert Herr Reinhard, dass einige Gemeinden bereits in Vorleistung getreten sind. Auch hier ist eine zentrale Koordinierung gewünscht. Die Kosten sollen von den Gemeinden refinanziert werden. Für ihn stellt sich die Frage, wie nach der Umsetzungsphase die Betriebsphase mit eingelaufenen Prozessen sich darstellt, denn der Aufwand sollte sich gemäß seiner Erwartung reduzieren.

 

Herr Scherf fasst zusammen – in Abstimmung mit den Gemeinden geht es um drei Aufgabenbereiche:

1) hoheitliche Aufgaben, die der Landkreis übernimmt und die über den Kreishaushalt finanziert werden,

2) Unterstützung der 32 Gemeinden über die noch abzuschließende Zweckvereinbarung,

3) vereinzelte Unterstützung von Gemeinden im Bereich Sirenen, auch hier muss eine Regelung in der Zweckvereinbarung getroffen werden.

Mit dem heutigen Beschluss wird der Auftrag an die Verwaltung erteilt, dies auszuarbeiten.

Er greift die Kritik von Herrn Frey auf, dass im Rahmen staatlicher Entscheidungen und Aufgaben Lasten am Landkreis oder an Gemeinden hängen bleiben. Dabei geht es um die finanzielle Unterdeckung bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben durch die Landkreise. Das ist ein erkanntes Problem seitens des Bayerischen Landkreistages seit mehreren Jahren. Es ist im Innovationsring aufgegriffen wurden. Man steht seit mehreren Jahren in einem kritisch konstruktiven Dialog mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern. Es gibt mittlerweile eine Einigung zwischen den Bayerischen Landkreisen und dem Bayerischen Innenministerium über eine Berechnungsgrundlage. Somit hat man sich über die Parameter geeinigt, anhand derer man berechnet, wie hoch der Betrag an Leistungen ist, den die Landkreise für die staatlichen Aufgaben aufbringen, aber nicht erstattet bekommen. Die Berechnungsgrundlage ist da und anerkannt vom Bayerischen Innenministerium. Der Bayerische Landkreistag legt gerade aktualisierte Berechnungen vor, die zeigen, dass in den vergangenen drei Jahren (2019, 2020 und 2021) dieses Delta deutlich größer geworden ist. Die Aufgaben müssen durchgeführt werden. Er ist gespannt auf den weiteren Prozess.

Aktuell hat man die Einführungsphase. Nach Rückmeldung auch von einzelnen Bürgermeistern geht Herr Scherf davon aus, dass sich die Beschaffung der Meldeempfänger, wie auch in vielen anderen Bereichen, verzögert. Er rechnet mit bis zu zwei Jahren Einführungsphase. Die langfristige Aufgabe in der Betriebsphase muss dann noch beurteilt werden.

 

Herr Fieger erkundigt sich, ob der örtliche Brandschutz eine gemeindliche Aufgabe ist. Für ihn ist es folgerichtig, dass es künftig eine zentrale Stelle gibt. Das hilft sowohl den Kreis- als auch überörtlichen Brandaufgaben als auch den örtlichen Gemeinden. Er weist auf die Förderungsmöglichkeit für die Anschaffung von digitalen Funkempfängern und Sirenen hin. Allerdings besteht diese nur noch für dieses Jahr. Daher rät er zur Beschleunigung des Themas.

 

Herr Paulus freut sich als aktiver Feuerwehrmann über einen zentralen Ansprechpartner für die Feuerwehren. Er hofft auf eine künftig funktionierende SMS-Alarmierung und hält die zentrale Stelle für dringend und zwingend notwendig.

 

Herr Reinhard möchte wissen, ob die Stelle im Sachgebiet oder in der Kreisbrandinspektion angesiedelt wird.

Herr Scherf antwortet mit Hinweis auf das Sachgebiet 31. Bei Ansiedlung in der KBI würde man über ehrenamtliche Stellen reden.

 

Herr Spilger hat aus dem Diskussionsverlauf ein schlechtes Image des Digitalfunks wahrgenommen. Die Gemeinden dürfen die Geräte – im Gegensatz zum Analogfunk - nicht selber warten und reparieren. Die Landkreisebene ist die niedrigste Ebene, auf der die TTB-Stelle überhaupt angesiedelt werden kann. Der Digitalfunk hat im Vergleich die beste Netzabdeckung. Er berichtet, dass er bei einer Alarmierung zuerst das Signal über den Digitalfunk erhält, 10 Sekunden später über die App und erst 20 Sekunden später über den Analogfunk. Er ist dem Thema gegenüber positiv eingestellt.

 

Herr Scherf nutzt im Anschluss an die Beschlussfassung die Gelegenheit, um im Kontext des gestrigen Großeinsatzes mit 50 betroffenen Menschen ein großes Dankeschön an die Freiwilligen Feuerwehren, BRK, THW, die Einsatzleitung und alle beteiligten Helfer zu richten. Menschen in dieser hohen Anzahl und mit dem hohen Alter zu versorgen und zu verpflegen, braucht nicht nur einen enormen Material-, sondern auch Personaleinsatz ganz besonderer Güte. Herr Scherf dankt Herrn Hauke Muders auch für die schwere Zeit, in der dieser die KBI-Leitung kommissarisch übernommen hat.

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