Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Anfragen

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.05.2022   JHA/003/2022 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Scherf informiert die Mitglieder des Gremiums, dass die Jugendämter gemäß SGB VIII ab dem 01.01.2024 einen Verfahrenslotsen benötigen. Aktuell ist unklar, was die genaue Aufgabenbeschreibung des Verfahrenslotsen ist. Aufgrund einer Initiative der CSU-Landtagsfraktion hat das Staatsministerium für Arbeit und Soziales ein Modellprojekt ins Leben gerufen. Vom 1. Oktober 2022 bis zum 31.12.2023 soll bei zehn Jugendämtern in Bayern in enger Vernetzung die Einführung der Stelle des Verfahrenslotsen erprobt und die Aufgaben konkretisiert werden. Die Frist zur Interessensbekundung endet am 23. Juni 2022. Herr Scherf befragt die Mitglieder des JUH nach einem Stimmungsbild, ob abgewartet werden soll bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Einführung der Stelle oder ob die Verwaltung proaktiv tätig werden soll, um bereits in der Phase der Erprobung wertvolle Hinweise und Erfahrungen zu gewinnen und den zeitlichen Vorsprung zu nutzen.

 

Herr Winter fragt, ob der Freistaat Bayern die Finanzierung der Stelle übernimmt und welche Qualifizierung benötigt wird.

Herr Rätz gibt an, dass die Verwaltung die Qualifizierung erarbeiten muss. Man benötigt eigentlich Mediziner, Psychologe, Sozialpädagoge und Verwaltungskraft in einer Person. Er überlegt, mit einer Mischung aus Sozialpädagoge und Verwaltungskraft zu starten. Die Finanzierung selbst bezieht sich auf 15 Monate und 75 TEUR p.a. Dies ist ein Festbetrag mit einer Vollfinanzierung. Das Geld kommt seines Wissens mit 1 Mio. EUR vom Freistaat Bayern. Im § 17 SGB I ist eine Hinwirkungspflicht angeführt. Der Gesetzgeber meint, dass dafür jmd. benötigt wird, der die Menschen berät und begleitet. Diese Person muss über Kenntnisse aller sozialen Gesetzbücher und Leistungen verfügen, um als Ansprechpartner*in für ratsuchende Bürger*innen zu fungieren und diese an die richtige Stelle zu lotsen, um Leistungen des Sozialstaates abzurufen.

 

Herr Härtel fragt nach der Finanzierung der Stelle und bekundet sein Befremden, dass irgendwelche Stellen oder Positionen gefordert werden, von denen man eigentlich gar nicht weiß, was man machen soll.

Herr Scherf weist daraufhin, dass die Stelle nicht nur gefordert wird, sondern vorgeschrieben ist. Die Forderungen aus dem SGB VIII haben seines Erachtens eine zweistellige Anzahl an Vollzeitstellen zur Folge. Das Verfahren ist sehr komplex und wird noch seine Auswirkungen zeigen. Er lobt den innovativen Ansatz des Jugendamtes, das sich als Herr des Verfahrens gerne an der Erprobung beteiligen möchte, um das Bestmögliche aus der Vorgabe zu machen.

 

Herr Rüth zeigt sich entsetzt über die Form der Gesetzesvorgaben. Für ihn hat das Verfahren bisher funktioniert. Die Neuerungen führen seines Erachtens nur zu einem aufgeblähten Sozialbereich, ein völlig falsches Signal an falscher Stelle. Es muss ein Generalist gefunden werden. Herr Rüth ist von der Thematik nicht überzeugt und rät zum Abwarten und keiner Teilnahme an der Interessensbekundung.

 

Herr Almritter platziert den Hinweis, dass es an der FH Fulda eine Qualifikation für diese Schnittstelle gibt.

 

Herr Schwing fragt, ob ein Beschluss gefasst oder ein Stimmungsbild abgefragt wird. Bei Zweitem möchte er wissen, wer den finalen Beschluss fasst.

Herr Scherf betont, dass es die Abfrage eines Stimmungsbildes ist. Die Stelle muss am Ende zum 1.10.2022 eingerichtet sein. Der Beschluss darüber ist im Kreisausschuss bzw. Kreistag zu fassen. Wenn keine Zustimmung erfolgt, wird die Stelle nicht eingerichtet. Die Stelle wird primär nichts kosten, sekundär aber durch den Büroraum, Technikkosten usw. Je nach ausfallendem Stimmungsbild wird eine Interessensbekundung vor dem Fristende 23.06.2022 erfolgen.

Zehn Ausschussmitglieder befürworten die Interessensbekundung und die Teilnahme an der 15-monatigen Pilotphase. Die Personalkosten werden vom Freistaat Bayern getragen im Vorfeld der gesetzlich verpflichtend einzuführenden Stelle ab dem 01.01.2024. Ein Ausschussmitglied spricht sich dagegen aus. Somit wird sich die Verwaltung an der Interessensbekundung beteiligen und bei Zustandekommen den Kreisausschuss um Genehmigung der Stelle bitten.

 

Herr Scherf informiert über die Anfrage von Frau Wölfelschneider vom KJR bezüglich der Auslage des Jahresberichtes 2020/2021 Sie teilt diesen vor Ort an die Ausschussmitglieder aus.

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