Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.04.2022   KT/008/2022 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 7
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde mehrheitlich – bei 7 Gegenstimmen – gefasst:

 

Auf Empfehlung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz beschließt der Kreistag folgende Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes:

a)     Das vorzuhaltende Mindestvolumen für Restmüll wird von 7,5 l auf 6 l pro Person und Woche reduziert.

b)     Die Erreichung der abfallwirtschaftlichen Ziele wird durch Öffentlichkeitsarbeit, auch unter Einsatz elektronischer Medien, begleitet.


Herr Scherf führt in den TOP zur Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes ein. Es liegt ein Empfehlungsbeschluss des Fachausschusses für Natur- und Umweltschutz zur moderaten Weiterentwicklung des Konzeptes vor. Im Ausschuss herrscht Einigkeit beim Ziel hinsichtlich folgender drei Punkte: möglichst hohe Quote der stofflichen Verwertung, Reduzierung der Restmüllmenge sowie möglichst hohe und erhöhte Qualität der erfassten Wertstoffe. Strukturelle Veränderungen im Abfallwirtschaftskonzept sind stets nur mit einer, aktuell für das Jahr 2024 anstehenden, Neuvergabe der Abfuhrleistung umsetzbar. Deshalb haben Verwaltung und Ausschuss frühzeitig die Grundlagen für eine Evaluation des Abfallwirtschaftskonzeptes mit einer Abfallanalyse in die Wege geleitet. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die Abfallanalyse nur zeitlich verzögert umgesetzt werden. Deshalb wurde im Frühsommer 2021 dem Ausschuss statt der fertigen Analyse nur ein vorläufiges Zwischenergebnis vorgelegt. Im Oktober erfolgte die Vorstellung der finalen Abfallanalyse.

Ein Jahr lang hat sich der Ausschuss seit Juni 2021 die Zeit genommen, um engagiert und sachorientiert mögliche Wege zur Zielerreichung und der damit verbundenen Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes zu diskutieren. Herr Scherf drückt seinen Dank und Respekt gegenüber der Kommunalen Abfallwirtschaft und dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz aus. Neben dieser zeitintensiven Aufgabe musste sich der Ausschuss im Herbst/Winter 2021 noch gemeinsam mit der Verwaltung um einen Auftraggeberwechsel bei der Müllabfuhr kümmern.

Herr Scherf weist daraufhin, dass es alleine in Bayern 96 Landkreise und kreisfreie Städte gibt, und ebenfalls annähernd so viele unterschiedliche Abfallwirtschaftskonzepte. Deswegen gibt es auch kein klares richtig und falsch. Eine sehr wichtige Erkenntnis hat den Ausschuss jedoch getragen: Mehr stoffliche Verwertung, weniger Restmüll und eine noch höhere Qualität in der braunen Biotonne und im gelben Wertstoffsack sowie bei den unterschiedlichen Sammelangeboten für Wertstoffe – das geht nur mit den Bürgerinnen und Bürgern. Wenn man einzig und alleine nur auf Zwang und Kostendruck setzt, läuft man in die Gefahr, am Ende nur ein schwerlich überzeugendes Ergebnis zu erzielen -  denn es leidet die Qualität der erfassten Wertstoffe. Das Fundament der vom Ausschuss vorgelegten Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes ist die Erkenntnis, dass man die Ziele gemeinsam mit den Menschen erreichen will. Deshalb erfolgt auch die Betonung einer Weiterentwicklung der Öffentlichkeits- und Informationsarbeit, ergänzend dazu die Reduzierung der zur Verfügung stehenden Abfallmenge pro Kopf und Woche.

Er weist daraufhin, dass auch nach dem heutigen Beschluss das Abfallwirtschaftskonzept mit der jetzigen Fortschreibung nicht in ein statisches Stadium verfallen wird. Sowohl seitens der Kommunalen Abfallwirtschaft als auch seitens des Ausschusses wird man weiterhin beobachten, welche Maßnahmen welche Wirkung erzielen und beurteilen, was notwendig oder möglich sein wird oder ob es zum Beispiel sinnvoll sein kann, Wertstoffhöfe oder die Kompostieranlage weiterzuentwickeln. Aber wie vieles im Leben brauchen auch die meisten abfallwirtschaftlichen Projekte Zeit, und aufgrund der entscheidenden Rolle der Bürger*innen – die Menschen müssen das mittragen und das Konzept mit Leben erfüllen – ist die Mehrheit des Ausschusses der Meinung, dass viele kleine, dafür sichere Schritte sinnvoller sind statt einem Stehenbleiben oder einem Umschwenken in Sachen Konzept.

 

Frau Heim, SG 11, trägt den Empfehlungsbeschluss zur Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes als Grundlage für die ausstehende Ausschreibung der Abfuhrleistung vor:

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz beauftragte die Landkreisverwaltung in der Sitzung am 06.12.2021 zu prüfen,

·       wie sich die Reduzierung des Mindestvolumens auf 6 l pro Person und Woche auswirken
     kann

·       welchen finanziellen Aufwand die flächendeckende Einführung der Biotonne bedeutet und

·       wie die Öffentlichkeitsarbeit weiterentwickelt werden kann.

Die Ergebnisse der Prüfung wurden vorgestellt, siehe Anlage Präsentation.

Die Landkreisverwaltung erachtete für die Reduzierung der Restmüllmenge und eine bessere Abfalltrennung folgende Maßnahmen als sinnvoll:

     Reduzierung des vorzuhaltenden Mindestvolumens für Restmüll auf 6 l/Person/Woche;

eine Ausdehnung des Abfuhrturnus für Restmüll auf z.B. 4 Wochen war nach den Beschlüssen des Umweltausschusses vom 06.12.2021 ebenso wenig zu prüfen wie die Einführung einer Grund-/Leistungsgebühr nach dem Kitzinger Modell. 

     flächendeckende Einführung der Biotonne und

     Fortführung der bisherigen Öffentlichkeitsarbeit mit Schwerpunkt Bioabfallentsorgung, ohne dabei aber weitere Aspekte der Abfallwirtschaft wie Abfallvermeidung oder ordnungsgemäße Entsorgung sonstiger Abfälle, auch Alttextilien, zu vernachlässigen.

Die flächendeckende Einführung der Biotonne lehnte der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz in seiner Sitzung am 15.03.2022 ab. Der Kreistag wird daher gebeten, die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 15.03.2022 dem Kreistag einstimmig den vorliegenden Beschluss empfohlen.

 

Frau Balleier hinterfragt das Restmüllvolumen und möchte wissen, ob sich die Gebühren auf die Restmülltonne beziehen. Außerdem interessiert sie sich für die Kommunikationsstrategie mit der man die Bürger*innen bewegen will, mit einem geringeren Restmüllvolumen zurechtzukommen. Ihrer Erfahrung nach bestellen Vermieter*innen oftmals mehr Tonnenvolumen als benötigt. In der Folge haben die Mieter*innen höhere Müllgebühren zu tragen. Sie fragt nach einem Ausweg aus dieser Kostenfalle, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern, welche Einflussmöglichkeiten für Mieter*innen bestehen und wie der Austausch der Mülltonnen vollzogen wird.

Frau Heim verweist auf die Angaben der aktuellen Gebührensatzung. Hier sind 7,5 L pro Person und Woche aufgeführt. Bei einer 14-tägigen Abfuhr hat man ein Volumen von 15 L pro Person und Abfuhr. Somit sind es bei einem Vier-Personen-Haushalt 60 L pro Abfuhrtermin. Laut der aktuellen Gebührensatzung bemisst sich die zu entrichtende Gebühr nach der Größe der Restmülltonne. Bei einer Reduzierung des Restmüllvolumens auf 6 L pro Person und Woche sind dies 12 L pro Person und Abfuhrtermin. Somit ist künftig die Nutzung einer 60 L-Tonne für einen Fünf-Personen-Haushalt möglich. Man darf grundsätzlich ein größeres Tonnenvolumen nutzen, jedoch darf man nicht das Mindestvolumen unterschreiten. Frau Heim rät dazu, das benötigte Tonnenvolumen mit dem*r Vermieter*in zu klären, letztlich bestimmt aber immer der Eigentümer die Größe des Gefäßes. Man hat Restmülltonnen mit einem Volumen von 60 L, 120 L, 240 L und noch größere Tonnen in großen Wohneinheiten zur Verfügung. Man darf weniger Müll generieren. Der Vermieter/Die Vermieterin muss ausreichend Restmülltonnen zur Verfügung stellen und ggf. um einen Austausch der Restmülltonne bitten.

 

Frau Frey hält das Müllkonzept für bequem. Es verleite dazu, den Müll nicht zu trennen. Ihrer Meinung nach lösen dies andere Kommunen besser mit Hinblick auf die Restmüllmenge. Der Landkreis Miltenberg liegt mit 120 kg Restmüllmenge sowohl über dem Bundesdurchschnitt als auch über den Werten der benachbarten Landkreise. In ihren Augen wird an dieser Problematik auch nicht der Beschluss zur Reduzierung der Restmüllmenge etwas ändern. Der Hauptanteil der Kosten entsteht durch den Transport zur Verbrennungsanlage nach Schweinfurt. Das Konzept ist ihr zu wenig ambitioniert, zu einer weiteren Trennung des Mülls wird nicht angeregt und die Menschen, die bereits beim Einkaufen auf eine Müllvermeidung bewusst achten, werden dafür bei der Gebührenerhebung nicht entlohnt. Daher kann sie dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen und bittet um Nachbesserung des Konzeptes.

Herr Scherf ist überzeugt, dass eine bessere Qualität bei der Mülltrennung und ein bewussteres Verhalten beim Einkaufen nicht in erster Linie über den Kostendruck erreicht wird. Man braucht die Einsicht und den Willen der Bevölkerung, um weniger Restmüll zu produzieren. Die Menschen müssen bewusst und aus Überzeugung mitmachen. Es muss eine bessere Informations- und Bewusstseinsarbeit geleistet werden, um mit Bedacht einzukaufen und sorgfältiger zu trennen. Man benötigt auch bereits bei der Herstellung der Waren andere Produktionsketten und -kreisläufe, damit die Verwertung erleichtert wird. Verbundmaterialien können nicht verwertet werden, hiervon muss man wegkommen.

 

Frau Schüßler merkt an, dass sich im Ausschuss keine Mehrheit für einen Systemwandel gefunden hat. Sie appelliert dafür, schonend mit Ressourcen umzugehen, Abfall richtig und qualitätsbewusst zu trennen. Sie glaubt, dass man mit einer intensivierten Öffentlichkeitsarbeit das Bewusstsein schaffen und schärfen kann und lobt die Verwaltung, die in dieser Hinsicht schon viel unternimmt.

Herr Scholtka wirbt ebenfalls für die Öffentlichkeitsarbeit zur Reduzierung der Müllmengung. Kostendruck birgt die Gefahr von illegalen Ablagerungen.

 

Frau Weitz wirbt für den flächendeckenden Einsatz der Biotonne. Sie ist der Meinung, dass nur durch diese Maßnahme eine Reduzierung der Restmüllmenge erreicht wird. Nicht alles ist kompostierbar. Dies landet dann in der Restmülltonne. Die Analyse hat den Eindruck bestätigt, dass zu viel Biomüll in die Restmülltonne entleert wird.

 

Herr Fahn moniert, dass ein Fahrtwunsch nach Kitzingen, um das dortige System kennenzulernen, im Dezember 2021 abgelehnt wurde.

Herr Scherf informiert, dass der Termin vom Landratsamt Kitzingen abgelehnt wurde, da es sich um keine Informationsfahrt des gesamten Ausschusses für Natur- und Umweltschutz handelt. Aus Zeit- und Ressourcengründen ist es auch im Landratsamt Miltenberg nicht möglich, einzelne Kreisräte*innen aus anderen Landkreisen zu empfangen.

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