Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.04.2022 KT/008/2022 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Abstimmung: | Nein: 7 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Folgender Beschluss wurde mehrheitlich – bei 7 Gegenstimmen – gefasst:
Auf Empfehlung des
Ausschusses für Natur- und Umweltschutz beschließt der Kreistag folgende
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes:
a)
Das vorzuhaltende Mindestvolumen für Restmüll
wird von 7,5 l auf 6 l pro Person und Woche reduziert.
b)
Die Erreichung der abfallwirtschaftlichen Ziele
wird durch Öffentlichkeitsarbeit, auch unter Einsatz elektronischer Medien,
begleitet.
Herr Scherf führt in den TOP zur Weiterentwicklung des
Abfallwirtschaftskonzeptes ein. Es liegt ein Empfehlungsbeschluss des
Fachausschusses für Natur- und Umweltschutz zur moderaten Weiterentwicklung des
Konzeptes vor. Im Ausschuss herrscht Einigkeit beim Ziel hinsichtlich folgender
drei Punkte: möglichst hohe Quote der stofflichen Verwertung, Reduzierung der
Restmüllmenge sowie möglichst hohe und erhöhte Qualität der erfassten
Wertstoffe. Strukturelle Veränderungen im Abfallwirtschaftskonzept sind stets
nur mit einer, aktuell für das Jahr 2024 anstehenden, Neuvergabe der
Abfuhrleistung umsetzbar. Deshalb haben Verwaltung und Ausschuss frühzeitig die
Grundlagen für eine Evaluation des Abfallwirtschaftskonzeptes mit einer
Abfallanalyse in die Wege geleitet. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die
Abfallanalyse nur zeitlich verzögert umgesetzt werden. Deshalb wurde im
Frühsommer 2021 dem Ausschuss statt der fertigen Analyse nur ein vorläufiges
Zwischenergebnis vorgelegt. Im Oktober erfolgte die Vorstellung der finalen
Abfallanalyse.
Ein Jahr lang hat sich der Ausschuss seit Juni 2021 die Zeit genommen, um
engagiert und sachorientiert mögliche Wege zur Zielerreichung und der damit
verbundenen Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes zu diskutieren. Herr
Scherf drückt seinen Dank und Respekt gegenüber der Kommunalen Abfallwirtschaft
und dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz aus. Neben dieser zeitintensiven
Aufgabe musste sich der Ausschuss im Herbst/Winter 2021 noch gemeinsam mit der
Verwaltung um einen Auftraggeberwechsel bei der Müllabfuhr kümmern.
Herr Scherf weist
daraufhin, dass es alleine in Bayern 96 Landkreise und kreisfreie Städte gibt,
und ebenfalls annähernd so viele unterschiedliche Abfallwirtschaftskonzepte.
Deswegen gibt es auch kein klares richtig und falsch. Eine sehr wichtige
Erkenntnis hat den Ausschuss jedoch getragen: Mehr stoffliche Verwertung,
weniger Restmüll und eine noch höhere Qualität in der braunen Biotonne und im
gelben Wertstoffsack sowie bei den unterschiedlichen Sammelangeboten für
Wertstoffe – das geht nur mit den Bürgerinnen und Bürgern. Wenn man einzig und alleine
nur auf Zwang und Kostendruck setzt, läuft man in die Gefahr, am Ende nur ein schwerlich
überzeugendes Ergebnis zu erzielen -
denn es leidet die Qualität der erfassten Wertstoffe. Das Fundament der
vom Ausschuss vorgelegten Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes ist
die Erkenntnis, dass man die Ziele gemeinsam mit den Menschen erreichen will. Deshalb
erfolgt auch die Betonung einer Weiterentwicklung der Öffentlichkeits- und
Informationsarbeit, ergänzend dazu die Reduzierung der zur Verfügung stehenden
Abfallmenge pro Kopf und Woche.
Er weist daraufhin,
dass auch nach dem heutigen Beschluss das Abfallwirtschaftskonzept mit der
jetzigen Fortschreibung nicht in ein statisches Stadium verfallen wird. Sowohl
seitens der Kommunalen Abfallwirtschaft als auch seitens des Ausschusses wird
man weiterhin beobachten, welche Maßnahmen welche Wirkung erzielen und beurteilen,
was notwendig oder möglich sein wird oder ob es zum Beispiel sinnvoll sein
kann, Wertstoffhöfe oder die Kompostieranlage weiterzuentwickeln. Aber wie
vieles im Leben brauchen auch die meisten abfallwirtschaftlichen Projekte Zeit,
und aufgrund der entscheidenden Rolle der Bürger*innen – die Menschen müssen
das mittragen und das Konzept mit Leben erfüllen – ist die Mehrheit des
Ausschusses der Meinung, dass viele kleine, dafür sichere Schritte sinnvoller
sind statt einem Stehenbleiben oder einem Umschwenken in Sachen Konzept.
Frau Heim, SG 11, trägt den Empfehlungsbeschluss zur Weiterentwicklung
des Abfallwirtschaftskonzeptes als Grundlage für die ausstehende Ausschreibung
der Abfuhrleistung vor:
Der Ausschuss für
Natur- und Umweltschutz beauftragte die Landkreisverwaltung in der Sitzung am
06.12.2021 zu prüfen,
· wie sich die
Reduzierung des Mindestvolumens auf 6 l pro Person und Woche auswirken
kann
· welchen finanziellen
Aufwand die flächendeckende Einführung der Biotonne bedeutet und
· wie die
Öffentlichkeitsarbeit weiterentwickelt werden kann.
Die Ergebnisse der
Prüfung wurden vorgestellt, siehe Anlage Präsentation.
Die
Landkreisverwaltung erachtete für die Reduzierung der Restmüllmenge und eine
bessere Abfalltrennung folgende Maßnahmen als sinnvoll:
• Reduzierung
des vorzuhaltenden Mindestvolumens für Restmüll auf 6 l/Person/Woche;
eine Ausdehnung des Abfuhrturnus für
Restmüll auf z.B. 4 Wochen war nach den Beschlüssen des Umweltausschusses vom
06.12.2021 ebenso wenig zu prüfen wie die Einführung einer
Grund-/Leistungsgebühr nach dem Kitzinger Modell.
• flächendeckende Einführung der Biotonne und
• Fortführung der bisherigen
Öffentlichkeitsarbeit mit Schwerpunkt Bioabfallentsorgung, ohne dabei aber weitere
Aspekte der Abfallwirtschaft wie Abfallvermeidung oder ordnungsgemäße
Entsorgung sonstiger Abfälle, auch Alttextilien, zu vernachlässigen.
Die
flächendeckende Einführung der Biotonne lehnte der Ausschuss für Natur- und
Umweltschutz in seiner Sitzung am 15.03.2022 ab. Der Kreistag wird daher
gebeten, die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes gemäß Beschlussvorschlag
zu beschließen.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz hat
in seiner Sitzung am 15.03.2022 dem Kreistag einstimmig den vorliegenden
Beschluss empfohlen.
Frau Balleier hinterfragt das Restmüllvolumen
und möchte wissen, ob sich die Gebühren auf die Restmülltonne beziehen.
Außerdem interessiert sie sich für die Kommunikationsstrategie mit der man die
Bürger*innen bewegen will, mit einem geringeren Restmüllvolumen
zurechtzukommen. Ihrer Erfahrung nach bestellen Vermieter*innen oftmals mehr
Tonnenvolumen als benötigt. In der Folge haben die Mieter*innen höhere
Müllgebühren zu tragen. Sie fragt nach einem Ausweg aus dieser Kostenfalle, insbesondere
bei Mehrfamilienhäusern, welche Einflussmöglichkeiten für Mieter*innen bestehen
und wie der Austausch der Mülltonnen vollzogen wird.
Frau Heim verweist auf die Angaben der aktuellen
Gebührensatzung. Hier sind 7,5 L pro Person und Woche aufgeführt. Bei einer
14-tägigen Abfuhr hat man ein Volumen von 15 L pro Person und Abfuhr. Somit
sind es bei einem Vier-Personen-Haushalt 60 L pro Abfuhrtermin. Laut der
aktuellen Gebührensatzung bemisst sich die zu entrichtende Gebühr nach der
Größe der Restmülltonne. Bei einer Reduzierung des Restmüllvolumens auf 6 L pro
Person und Woche sind dies 12 L pro Person und Abfuhrtermin. Somit ist künftig
die Nutzung einer 60 L-Tonne für einen Fünf-Personen-Haushalt möglich. Man darf
grundsätzlich ein größeres Tonnenvolumen nutzen, jedoch darf man nicht das
Mindestvolumen unterschreiten. Frau Heim rät dazu, das benötigte Tonnenvolumen
mit dem*r Vermieter*in zu klären, letztlich bestimmt aber immer der Eigentümer
die Größe des Gefäßes. Man hat Restmülltonnen mit einem Volumen von 60 L, 120
L, 240 L und noch größere Tonnen in großen Wohneinheiten zur Verfügung. Man
darf weniger Müll generieren. Der Vermieter/Die Vermieterin muss ausreichend
Restmülltonnen zur Verfügung stellen und ggf. um einen Austausch der
Restmülltonne bitten.
Frau Frey hält das Müllkonzept für bequem. Es
verleite dazu, den Müll nicht zu trennen. Ihrer Meinung nach lösen dies andere
Kommunen besser mit Hinblick auf die Restmüllmenge. Der Landkreis Miltenberg
liegt mit 120 kg Restmüllmenge sowohl über dem Bundesdurchschnitt als auch über
den Werten der benachbarten Landkreise. In ihren Augen wird an dieser
Problematik auch nicht der Beschluss zur Reduzierung der Restmüllmenge etwas
ändern. Der Hauptanteil der Kosten entsteht durch den Transport zur
Verbrennungsanlage nach Schweinfurt. Das Konzept ist ihr zu wenig ambitioniert,
zu einer weiteren Trennung des Mülls wird nicht angeregt und die Menschen, die
bereits beim Einkaufen auf eine Müllvermeidung bewusst achten, werden dafür bei
der Gebührenerhebung nicht entlohnt. Daher kann sie dem Beschlussvorschlag
nicht zustimmen und bittet um Nachbesserung des Konzeptes.
Herr Scherf ist überzeugt, dass eine bessere
Qualität bei der Mülltrennung und ein bewussteres Verhalten beim Einkaufen
nicht in erster Linie über den Kostendruck erreicht wird. Man braucht die
Einsicht und den Willen der Bevölkerung, um weniger Restmüll zu produzieren.
Die Menschen müssen bewusst und aus Überzeugung mitmachen. Es muss eine bessere
Informations- und Bewusstseinsarbeit geleistet werden, um mit Bedacht
einzukaufen und sorgfältiger zu trennen. Man benötigt auch bereits bei der
Herstellung der Waren andere Produktionsketten und -kreisläufe, damit die
Verwertung erleichtert wird. Verbundmaterialien können nicht verwertet werden,
hiervon muss man wegkommen.
Frau Schüßler merkt an, dass sich im
Ausschuss keine Mehrheit für einen Systemwandel gefunden hat. Sie appelliert
dafür, schonend mit Ressourcen umzugehen, Abfall richtig und qualitätsbewusst
zu trennen. Sie glaubt, dass man mit einer intensivierten Öffentlichkeitsarbeit
das Bewusstsein schaffen und schärfen kann und lobt die Verwaltung, die in
dieser Hinsicht schon viel unternimmt.
Herr Scholtka wirbt ebenfalls für die
Öffentlichkeitsarbeit zur Reduzierung der Müllmengung. Kostendruck birgt die
Gefahr von illegalen Ablagerungen.
Frau Weitz wirbt für den flächendeckenden
Einsatz der Biotonne. Sie ist der Meinung, dass nur durch diese Maßnahme eine
Reduzierung der Restmüllmenge erreicht wird. Nicht alles ist kompostierbar.
Dies landet dann in der Restmülltonne. Die Analyse hat den Eindruck bestätigt,
dass zu viel Biomüll in die Restmülltonne entleert wird.
Herr Fahn moniert, dass ein Fahrtwunsch nach
Kitzingen, um das dortige System kennenzulernen, im Dezember 2021 abgelehnt
wurde.
Herr Scherf informiert, dass der Termin vom
Landratsamt Kitzingen abgelehnt wurde, da es sich um keine Informationsfahrt
des gesamten Ausschusses für Natur- und Umweltschutz handelt. Aus Zeit- und
Ressourcengründen ist es auch im Landratsamt Miltenberg nicht möglich, einzelne
Kreisräte*innen aus anderen Landkreisen zu empfangen.