Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Anfragen

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.03.2022   KA/013/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Kreisausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Scherf beantwortet Anfragen vergangener Sitzungen:

 

1)    Herr Bohnhoff zur Anzahl der Homeoffice-Arbeitsplätze

a.    115 offiziell genehmigte Arbeitsplätze im LRA

b.    Aber insgesamt 740 Accounts für mobiles Arbeiten

                                  i.    43

                                 ii.    0 im Landratsamt

                                iii.    310 für die Gemeinden des Landkreises

                               iv.    740 Accounts wurden seitens des LRA eingerichtet und werden kontinuierlich betreut und gewartet;

 

2)    Herr Bohnhoff zum Krankenstand

a.    Bis Anfang März im Durchschnitt bereits 4,12 Tage (10,66%), was eine erneute Steigerung zum Höchststand in 2021 darstellt;

                                  i.    Faktor 1: hohe Dauerbelastung

                                 ii.    Faktor 2: Quarantänesituation

                                iii.    Aktuelles Problem: extrem hohe Belastung durch

1.    Unterbringung NUK

2.    Vermittlung in Wohnraum

3.    Antragsabwicklung im Sozialamt

4.    Registrierung im Ausländeramt

5.    Arbeitsgenehmigungen über Ausländeramt

 

Zum Kreistagsbeschluss vom 7. März 2022, TOP 4 ö Stellenplan, informiert Herr Scherf über den Sachstand der Identifizierung von Einsparpotentialen beim Personal. Er unterbreitet aufgrund der Komplexität der Aufgabenstellung den Vorschlag, dass eine Arbeitsgruppe des Kreistags mit je einer Vertretung pro Fraktion eingerichtet wird, um gemeinsam mit der Verwaltung diese Aufgabe anzugehen. Herr Scherf hat bereits Kontakt mit dem Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayer. Staatsregierung MdL Nussel aufgenommen. Bei bestehendem Einverständnis mit der Arbeitsgruppe „Personalentwicklung & Stellenplanung“ bittet er um Meldung einer Person pro Fraktion in den nächsten zwei bis drei Wochen.

 

Herr Fieger erkundigt sich nach dem Stand der ukrainischen Flüchtlinge.

Herr Scherf gibt an, dass Herr Knörzer taggleich die 32 Gemeinden per E-Mail informiert hat. Für den 25. März ist eine Bürgermeisterdienstbesprechung anberaumt. Teilnehmen werden ebenfalls die zentralen Einheiten. Das Flüchtlingsthema ist in der Struktur der Führungsgruppe unter Leitung von Frau Plappert angesiedelt. Die Koordinierungsgruppe für die ukrainischen Flüchtlinge leitet Herr Krah. Schwerpunktmäßig ist für die Unterbringung Frau Greulich/Sozialamt die Ansprechpartnerin, für die Leistungserbringung Frau Fuchs/Sozialamt und für Ausländerrechtliche Aspekte und Arbeitsgenehmigungen Herr Knörzer/Ausländeramt. Bei der Unterbringung sind auch die BRK-Einheiten mit Herrn Bartels eingebunden. Seitens der Kreisbrandinspektion unterstützt Herr Muders. Personell steht die Verwaltung vor einer extrem hohen Anforderung bei der Unterbringung, Organisation und Verwaltung der Notunterkünfte. Aktuell sind diese im Gemeinschaftshaus und im Klotzenhof in Großheubach sowie in der Südspessarthalle in Collenberg eingerichtet. Für die nächste Eskalationsstufe – Vorbereitung auf die Ankunft von 2.000 Flüchtlingen – wurde die Stadthalle Obernburg, das Kickers-Sportheim in Kirchzell sowie die Stadthalle in Stadtprozelten eingeplant. Zur Vermittlung von Wohnangeboten sind diese vorab zu prüfen und abzuschätzen, für welche geflüchtete Personengruppe diese geeignet sind. Sowohl in Collenberg als auch Großheubach werden in den nächsten Tagen alle Flüchtlinge von den Notunterkünften in reguläre Wohnungen verlegt. Herr Scherf sieht große Probleme bei der personellen Auslastung der Verwaltung. Jeder Flüchtling benötigt einen Leistungsantrag und eine PIK-Registrierung. Das Landratsamt hat die technischen Voraussetzungen hierfür. Aber allein die PIK-Registrierung beansprucht eine Stunde Bearbeitungszeit pro Flüchtling. Aktuell geht er von 500 Flüchtlingen aus.

 

Herr Paulus bezieht sich auf den Leserbrief zum Schießstand in Mainbullau von letzter Woche. Darin wurde der Landkreisverwaltung vorgeworfen, dass die Untersuchungen zu lange andauern im Hinblick auf die vermeintliche Gefahr der Grundwasserverschmutzung. Er bittet um Informationen zum aktuellen Sachstand.

Herr Scherf versteht die Sorge der Bevölkerung. Bodenschutzrecht ist eines der schwierigsten und langwierigsten Rechtsgebiete. Die Gefährdung muss erst nachgewiesen werden. Daher gab es diese sehr lange, orientierende Untersuchung. Unter normalen Bedingungen geht man davon aus, dass sich das Blei einer Kugel im Boden nicht löst. Dafür muss die Voraussetzung eines sauren Milieus bestehen. Erst wenn sich das Blei ablöst und in den Boden eindringt, muss der Nachweis erbracht werden, dass es in die Grundwasserstöcke gelangen kann. Das Untersuchungsergebnis wurde beklagt. Das Verwaltungsgericht forderte eine Nachuntersuchung im Hinblick auf die Saugkerzen - ob das Wasser über die vermeintliche Tonbarriere in die Grundwasserstöcke gelangt. Es gibt einen Bescheid zur Detailuntersuchung, der ein Sanierungskonzept und dessen Umsetzung vorsieht. Dies ist Aufgabe des Verursachers. Im Vorgriff auf die Ergebnisse wurde zur Beschleunigung des Verfahrens mit einem weiteren Bescheid angeordnet, dass das Belastungsgebiet in der Horizontalen wie Vertikalen durch Bohrungen festzustellen ist.

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