Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Anfragen

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.03.2022   BKS/005/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

 

Nachdem keine weiteren Anfragen vorliegen, beendet Herr Scherf die Sitzung.


Herr Fieger erkundigt sich nach dem Sachstand der Flüchtlingskrise und fragt an, welcher Handlungsbedarf für die politischen Vertreter in den Gemeinden bestehe.

Herr Scherf weist darauf hin, dass die wesentlichen Dinge in den letzten 14 Tagen per E-Mail mitgeteilt wurden. Demnach sei die Meldung von Wohnraum äußerst wichtig.

Zur Flüchtlingssituation teilt er mit, dass in Großheubach und Collenberg Notunterkünfte eingerichtet wurden. Derzeit seien im Landkreis Miltenberg ca. 300 Menschen angekommen. Für heute seien 70 weitere Personen angekündigt. Die Erstregistrierung und Erstuntersuchung finde am Impfzentrum (Helios Klinik) statt. Danach gehe es in die Notunterkünfte im Gemeinschaftshaus in Großheubach. Gruppen mit besonders kleinen Kindern würden in der dezentralen Unterkunft auf dem Klotzenhof untergebracht.

In den Gemeinden ginge es darum, ehrenamtliche Strukturen zu schaffen, Bürger zu ehrenamtlichem Engagement zu mobilisieren und die Aufgaben zu strukturieren. Wenn eine Familie bereits eine Wohnung bezogen habe, müsse nach dem dann entstehenden Bedarf geschaut werden. Insgesamt müsse die Aufnahme bzw. Integration erleichtert werden. Nachdem in den Gemeinden keine bzw. kaum Kindergartenplätze zur Verfügung stünden, sei auch ehrenamtliches Engagement gefordert, um Betreuungsformen für ein paar Stunden zu schaffen.

Werden Angelegenheiten wie z.B. Zurverfügungstellung von Wohnraum Vorort erledigt, so entlastet dies das Landratsamt, das für die Registrierung der Flüchtlinge sowie die Leistungserbringung zuständig ist.

Im Landratsamt stehe Herr Krah als Ansprechpartner für die Koordinierungsgruppe, Frau Greulich als Projektleiterin für die Unterbringung und Herr Knörzer für die ausländerrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Für allgemeine Fragen und Hilfestellungen sei ein Service-telefon unter der Tel. Nr. 501199 eingerichtet.

Eine Schulpflicht für die Kinder besteht erst nach 3 Monaten. Davor sollen Willkommensgruppen in den Schulen eingerichtet werden. Hierfür wird ukrainisches Fachpersonal benötigt. Ein entsprechender Aufruf in der Presse soll morgen erfolgen. Dieses Fachpersonal könnte auch Kleingruppen Vorort betreuen.

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