Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes
Ergebnisse der Prüfaufträge und Beschlussfassung zur Weiterentwicklung des Konzeptes
Antrag der ÖDP vom 20.02.2022

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.03.2022   NU/010/2022 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Herr Scherf fasst die Beschlussfassungen nochmals zusammen:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz empfiehlt dem Kreistag folgende Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes:

a)     Das vorzuhaltende Mindestvolumen für Restmüll wird von 7,5 l auf 6 l pro Person und Woche reduziert. –einstimmig beschlossen–

b)     Zur besseren Getrennterfassung der Bioabfälle wird die Biotonne flächendeckend eingeführt. bei einer Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt.

c)     Die Erreichung der abfallwirtschaftlichen Ziele wird durch Öffentlichkeitsarbeit auch unter Einsatz elektronischer Medien begleitet. –einstimmig beschlossen–

 

Aufgrund der zwischenzeitlich eingegangenen Todesnachricht von Kreisbrandrat Meinrad Lebold wird die Sitzung für eine Schweigeminute unterbrochen.

 

Nach Prüfung der Eilbedürftigkeit der Entscheidungen nachfolgender Tagesordnungspunkte werden diese auf die nächste Sitzung des Ausschusses vertagt und der öffentliche Teil der Sitzung geschlossen.

 


Frau Heim, SG 11, referiert zum Thema Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz beauftragte die Landkreisverwaltung in der Sitzung am 06.12.2021 zu prüfen,

·        wie sich die Reduzierung des Mindestvolumens auf 6 l pro Person und Woche auswirken kann

·        welchen finanziellen Aufwand die flächendeckende Einführung der Biotonne bedeutet und

·        wie die Öffentlichkeitsarbeit weiterentwickelt werden kann.

 

Mit Schreiben vom 20.02.2022 teilte die ÖDP-Fraktion mit, dass die in der Ausschusssitzung beschlossenen Prüfaufträge nicht ausreichend seien und beantragte

·       auf das Mindestbehältnisvolumen in der Abfallwirtschaftsatzung zu verzichten und/oder ein Identsystem nach dem Kitzinger Modell einzuführen

·       über die Entsorgung von Alttextilien zu informieren und

·       offensiv für die richtige(?) Eigenkompostierung zu werben.

Der Ausschuss möge darüber entscheiden, ob die Landkreisverwaltung mit den von der ÖDP gewünschten Punkten beauftragt wird.

Außerdem wird der Ausschuss gebeten, auf Grundlage der vorgelegten Ergebnisse über die Weiterentwicklung des Konzeptes zu beschließen.

 

A)  Reduzierung der Restmüllmenge

 

Frau Heim stellt zunächst den Prüfungsauftrag hinsichtlich der Auswirkungen der Reduzierung des Mindestvolumens auf 6 l pro Person und Woche anhand einer Präsentation vor.

Danach wäre eine Reduzierung des vorzuhaltenden Mindestvolumens für Restmüll auf 6 l/Person/Woche finanzierbar.

 

Frau Frey erläutert den vorgenannten Antrag der ÖDP zur Einführung eines Identsystems nach dem Kitzinger Model. Die Einführung dieses Systems führte nach einer dortigen Hausmüllanalyse zur einer Reduzierung des Restmülls um 20 %. Es kam dort zu keiner Zunahme der wilden Müllablagerung. Das Identsystem sei ihrer Meinung nach ohne großen Aufwand im Landkreis Miltenberg einführbar. Mit der Reduzierung des Restmülls, würde auch weniger Restmüll zur Müllumladestation und weiter transportiert werden. Hierdurch käme es ebenfalls zu Einsparungen, die bei einer Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden müssten.

Frau Heim erwidert, dass der Prüfauftrag zur Einführung des Identsystems in der Sitzung des Natur- und Umweltausschusses im Dezember 2021 keine Mehrheit fand und damit ausdrücklich abgelehnt wurde. Wollte man dieses System näher beleuchten, so beschränkt sich dieses nicht nur auf die Restmülltonne, sondern auf das ganze System. Man dürfe nicht nur die Reduzierung des Restmülls an sich betrachten, sondern müsse mitberücksichtigen, dass sich ein Teil der Restmüllmenge zu vermeintlich billigerem Müll (Biomüll, gelber Sack) verlagere und sich dadurch die Qualität der anderen Entsorgungsarten verändere. Hier könnten gegebenenfalls wegen Qualitätsverlustes höhere Kosten entstehen. Beim Kitzinger Modell finde auch eine Verlagerung zu mehr Wertstoffanlieferung an den Recyclinghöfen statt, da die Pauschale hierfür billiger sei als die Abfuhr im Identsystem. Wenn man mehr als nur die Reduzierung des Mindestvolumens vornehmen wolle, dann müsse man das gesamte Müllkonzept (Verlagerung zu anderen Müllsorten, Qualität der Müllsorten, Abfuhrturnus, Anlieferungen bei Wertstoffhöfen, Freimengen usw.) auf den Prüfstand stellen.

 

Weitere Stimmen aus dem Gremium weisen darauf hin, dass der Landkreis seit über 30 Jahren über ein modernes und funktionsfähiges Abfallsystem verfüge. Bei Änderungen müsse man dieses ganzheitlich betrachten. Das Kitzinger Modell sei seit ca. 10 Jahren immer wieder Gesprächsthema. Bislang habe sich nie eine Mehrheit dafür gefunden. In der Dezembersitzung habe man einen Prüfauftrag für dieses System ausdrücklich abgelehnt. Somit sollte das Thema ad acta gelegt werden.

 

Frau Frey erläutert aus ihrer Sicht, weshalb es – unter Bezugnahme auf das Sitzungsgeschehen der Vergangenheit und den dortigen Äußerungen - zu einem „erneuten“ Antrag zur Prüfung des Kitzinger Modells bzw. Abschaffung des Mindestvolumens kam. Ihrer Auffassung nach liege das hohe Restmüllaufkommen im Flatrate-System des Landkreises. Dieses sollte unter Stärkung der Eigenkompostierung abgeschafft werden.

Herr Scherf stellt klar, dass es im Landkreis Miltenberg kein Flatrate-System (ich zahle einen bestimmten Betrag und entsorge so viel Müll über die Tonne, wie ich will) gebe. Denn, wenn die Tonne voll ist und offensteht, muss zusätzliches Müllvolumen zugekauft werden. Zudem beinhalten die für den Landkreis Miltenberg genannten Restmüllmengen den Gewerbemüll, so dass diese Zahlen nicht ohne weiteres mit anderen Landkreisen vergleichbar seien, da diese den Gewerbemüll getrennt ausweisen. Hinsichtlich des zeitlichen Prozedere habe er tatsächlich vor 6 Jahren vor der Ausschreibung zugesagt, dass das nächste Mal ausreichend Zeit zur Verfügung stehe, um über das Abfallkonzept zu debattieren. Erste Ergebnisse der Abfallanalyse hätten im Juni 2021, die endgültigen Ergebnisse im Oktober 2021 vorgelegen. Immer wieder seien die Fraktionen auf die Diskussionsmöglichkeiten hinweisen worden. Im Dezember 2021 habe sich der Ausschuss als zuständiges Gremium auf die dargestellten Prüfungsaufträge und nicht auf die Prüfung des Identsystems festgelegt.

Frau Heim führt zum Thema Flatrate-System aus, dass ein derartiges System rechtswidrig sei. Bei der Müllabfuhr handele es sich um eine kostenrechnende Einrichtung. D.h. die damit verbundenen Aufwendungen sind durch Gebühreneinnahmen zu decken. Hierbei sollen keine Defizite und keine Gewinne entstehen. In den letzten Jahren waren die Entscheidungsgremien mehrheitlich der Meinung, keine lineare Gebühr, sondern eine den Kosten angepasste Gebühr zu erheben. Dabei wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Abfuhr einer Tonne gleichviel kostet, egal ob es sich um die 60-Liter-, 120-Liter- oder 240-Liter-Tonne handelt. Der Unterschied hinsichtlich der Gebührenhöhe liege somit allein in der Restmüllmenge, welche in die Tonne dürfe. Es sei daher falsch von einem Flatrate-System zu sprechen.

 

Herr Scherf lässt über den Antrag der ödp „Verzicht auf das Mindestbehältnisvolumen und/oder Einführung des Identsystems“ abstimmen. Der Antrag wird bei 5 Ja- und 8 Nein-Stimmen abgelehnt.

Anschließend wird darüber abgestimmt, ob das vorzuhaltende Mindestvolumen für Restmüll von 7,5 l auf 6 l pro Person und Woche reduziert wird. Die Reduzierung des Mindestvolumens wurde einstimmig beschlossen.

 

B) Flächendeckende Einführung der Biotonne

 

Frau Heim führt ihre Präsentation mit dem Thema Flächendeckende Biotonne fort. Demnach würde die flächendeckende Einführung der Biotonne einmalig ca. 550.000 € für die Anschaffung der zusätzlichen Biotonnen sowie zusätzliche laufende Kosten von ca. 765.000 €/Jahr für Entleerung, Transport zur Kompostierungsanlage, Behandlungskosten und Austausch/Reparatur defekter Behälter verursachen.

Diesem finanziellen Aufwand stellt Frau Heim die Kosten gegenüber, die bei entsprechender Öffentlichkeitsarbeit zu einer verbesserten Bioabfallerfassung durch bessere Sortierung der Restmüllmengen entstehen.  Hierbei käme allerdings nicht sämtliches, in Restmülltonnen enthaltener Bioabfall bei der Kompostierung an. Denn die bessere Sortierung des Restmülls beträfe Eigenkompostierer wie auch die Nichtkompostierer, so dass schätzungsweise nur die Hälfte des über die Hausmüllanalyse 2020/2021 erfassten Bioabfalls in der Restmülltonne bei der Kompostierungsanlage ankommen würde. Die Kosten für Transport dieser zusätzlichen Bioabfallmengen zur Kompostierungsanlage und die Behandlung im Kompostwerk würden sich auf ca. 120.000 €/a belaufen.

Bei der flächendeckenden Einführung von Biotonnen können ca. 2.640 t/a zusätzlich an Biomüll generiert werden. Erfolgt dagegen eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit und Beibehaltung des Systems werden schätzungsweise 1.932 t/a zusätzlicher Biomüll erzielt. Diese neu erfassten Biomüllmengen verringern die Restmüllmengen, welche nach Schweinfurt transportiert werden müssen. Die Kosten hierfür wurden bei der Gegenüberstellung der beiden Systeme – Beibehaltung des jetzigen bzw. flächendeckende Einführung der Biotonne – bewusst außen vorgelassen, da die Kompostierung nicht günstiger als die Verbrennung ist. Die im letzten bzw. Vorletzten Jahr erfassten Abfallmengen zeigen, dass die Restmüllmenge entgegen dem bundesweiten Trend der Erhöhung weitgehend gleichgeblieben ist. Bei der Bioabfallmenge konnte dagegen eine Steigerung von bisher 7.300 t/a um 500 t/a (auf 7.800 t/a) festgestellt werden. Somit habe bereits eine Verschiebung von der Restmüllmenge zu der Biomüllmenge stattgefunden.

 

Frau Schüßler gibt an, dass zwar die Gesamtkosten der flächendeckenden Einführung der Biotonne herausgearbeitet wurden. Für eine Bewertung fehle ihr jedoch die Aussage, wie sich die Abfallgebühr für den einzelnen ändere. Auch stellt sich die Frage, ob für die Einführung der Pflichtbiotonne eine Neuausschreibung erforderlich sei oder ob eine Anpassung des bestehenden Vertrages möglich sei.

Frau Heim antwortet, dass die flächendeckende Biotonne nicht zum 01.01.2023, sondern im Zuge der Neuausschreibung des Vertrages eingeführt werden soll. Die Zahlen, wieviel Biotonnen vorhanden sind und eingesammelt werden müssen, wären dann von Anfang an bekannt. Bei früheren Einführung müssten mit den aktuellen Auftragnehmern diesbezügliche Vertragsverhandlungen geführt werden.

Bei Einführung der flächendeckenden Biotonne entfalle die Vergünstigung für die Eigenkompostierer. Es gäbe dann nur noch nach dem jetzigen Gebührensystem eine einheitliche Restmüllgebühr nach Größe der Restmülltonne. Eigenkompostierer müssten nach derzeitigem Stand in Abhängigkeit von der Mülltonnengröße mit einer Kostensteigerung von ca. 2 – 2,50 €/Monat rechnen.

 

Herr Rüth weist daraufhin, dass die flächendeckende Einführung der Biotonne in vielen Wohnbereichen zu einem nicht zu unterschätzenden Platzproblem durch zusätzlich aufzustellende Biotonnen führe. Zudem betont er, dass immerhin 40 Prozent der Gebührenzahler aus Überzeugung selbst kompostieren. Der Landkreis habe hier durch die Gewährung einer Vergünstigung entsprechende Anreize gesetzt. Diese Gebührenzahler würden nun durch eine flächendeckende Einführung der Biotonne quasi bestraft werden. Er sei daher gegen eine Einführung.

 

Herr Ullmer schließt sich der Meinung von Herrn Rüth an. Allerdings sehe er das Problem, dass die Eigenkompostierung nicht den Anforderungen an eine korrekte Mülltrennung gerecht werde. Die Einführung einer Pflichtbiotonne habe den positiven Effekt, dass im Restmüll enthaltener Biomüll nun über die Biotonne erfasst würde. Beispielhaft seien Knochenreste zu nennen, die Eigenkompostierer nicht auf ihren eigenen Kompost geben. Seiner Meinung nach sollten Eigenkompostierer bei weiterer Eigenkompostierung und Einführung der Pflichtbiotonne nicht zusätzlich mit Gebühren belastet werden. Die Kosten der flächendeckenden Einführung der Biotonne sollten daher über die anderen Müllsorten mitfinanziert werden.

 

Freu Frey hinterfragt, ob die Einführung einer Pflichttonne und die damit verbundenen Anfahrten von Müllfahrzeugen wegen ein paar Knochen ökologisch überhaupt sinnvoll sei. Der Bürger sollte selber entscheiden können, ob er beides (Eigenkompostierung und Biotonne) nutzen oder eine größere Tonne nehmen will.

Herr Scherf erwidert, dass kein zusätzlicher Aufwand für die Müllfahrzeuge entstehe, da diese bei 60 % Biotonnennutzern überall durchfahren müssen. Nach den Erkenntnissen der Hausmüllanalyse handele es sich bei den im Restmüll enthaltenen Bioabfallmengen nicht nur um Knochen. Die Problematik von Bioabfall im Restmüll beträfe nicht nur die Biotonnennutzer, sondern auch die Eigenkompostierer.

 

Nach ausführlicher Erörterung des Prüfauftrages im Gremium wird über den Antrag zur flächendeckenden Einführung der Biotonne abgestimmt. Der Antrag wird bei einer Stimme für den Antrag mehrheitlich abgelehnt.

 

C)  Verbesserte Öffentlichkeitsarbeit

 

Frau Heim führt ihre Präsentation mit dem Thema Öffentlichkeitsarbeit fort.

Folgende Punkte wurden bereits erledigt bzw. sind beabsichtigt:

-     Fortführung der jetzigen Öffentlichkeitsarbeit mit Anzeigen, AbfallApp und Veröffentlichungen

-     (Wieder-)Aufnahme der coronabedingt ausgesetzten Umwelterziehung

-     Verstärkte Nutzung elektronischer Medien (explainity-Filme), da die Nutzung gedruckter Merkblätter zurückgeht

-     Überarbeitung der Homepage, die aktuell erfolgt

-     Es wurde ein Flyer mit mehrsprachigen Sortierhinweisen für alle Abfallarten erstellt

-     Neue Tonnenaufkleber mit mehr Bildern und weniger Text

Aus Sicht der Landkreisverwaltung sollte das bisherige Konzept der Öffentlichkeitsarbeit mit dem Schwerpunkt Bioabfall – raus aus der Restmülltonne und sortenreine Erfassung - fortgesetzt werden. Über die Entsorgungs-/Verwertungsmöglichkeiten anderer Abfälle/Produkte (z.B. Einwurf von Alttextilien – hierunter fallen auch Tischdecken und Bettwäsche -  in Altkleidercontainer oder Abgabe gebrauchsfähiger Altkleider in Secondhand-Kaufhaus, Kleiderkammern) wird ebenfalls informiert.

 

Herr Schötterl meint, dass viele Fehlwürfe oftmals auf Unwissenheit der Bürger hinsichtlich der korrekten Abfallsortierung beruhen. Er finde die bisherige AbfallApp sehr gut. Sie sollte jedoch in den nächsten Jahren zukunftsfähiger ausgestaltet werden, z.B. analog SIRI als „Lern-App“. Der Bürger fragt die App nach dem zu entsorgenden Gegenstand und die App teilt ihm den korrekten Entsorgungsweg mit. Hierdurch ließen sich die Fehlwürfe bei allen Abfallsorten reduzieren.

Frau Heim erläutert am Beispiel der erstmaligen Bioabfallerfassung, dass damals über die korrekte Sammlung der Müllarten umfangreich informiert wurde. Danach habe man die Öffentlichkeitsarbeit zurückgefahren. Mittlerweile habe man erkannt, dass sie ein dauerhaftes Thema sei, da immer wieder neue Bürger (z.B. Kinder, Zugezogene, Flüchtlinge) hinzukämen, die das Wissen über die korrekte Sortierung noch nicht haben. Aus diesem Grund soll die Öffentlichkeitsarbeit auch in Richtung elektronische Verarbeitung ausgebaut werden, damit die Informationen leichter abrufbar sind.

 

Frau Frey merkt zum Thema „Alttextilien“ an, dass hier die Entsorgungswege nicht eindeutig geklärt seien. Nach den Aufklebern auf den Altkleidercontainern soll nur brauchbare Kleidung eingeworfen werden. Sie fragt sich somit, wo Altkleider entsorgt werden, die bereits eine zweite Phase als „Arbeitskleidung“ erlebt haben und nicht mehr tragbar sind.

Frau Heim erläutert, dass der Landkreis in diesem Bereich mit caritativen Einrichtungen wie Rotes Kreuz oder Kolping zusammenarbeite. Diese haben nur ein Interesse an tragbarer Kleidung, deren Verkauf noch einen Erlös einbringe. Die Annahme und Behandlung anderer Alttextilien erziele keine Einnahmen, führe aber auch zu keinem Verlust. Die Beklebung der Altkleidersammelcontainer unterliege ausschließlich den Eigentümern bzw. Betreibern. Die kommunale Abfallwirtschaft dagegen bewirbt, dass alles Verwertbare nicht in die Restmülltonne gegeben werden soll. Denn Alttextilien sind prinzipiell mehr als nur tragbare Kleidung und können noch zu Lumpen verarbeitet werden. Somit gehören diese in die Altkleidercontainer. Lediglich verschimmelte Kleidung ist in den Restmüllcontainer zu geben.

Im weiteren Verlauf der Debatte bestätigt Herr Billmaier aus seiner Sicht, dass alle Alttextilien in die Altkleidercontainer gegeben werden können. Lediglich verunreinigte oder verschimmelte Kleidung sollte in den Restmüll. Die Alttextilien werden vom Roten Kreuz in tragbare und verwertbare Textilien getrennt. Die eine Sparte wird verkauft, aus den anderen werden Lumpen hergestellt.

 

Herr Ullmer bringt den Vorschlag, die korrekte Abfallsortierung im Radio zu bewerben. Hierbei könnten Themen wie z.B. Biomüll, und was daraus entsteht, behandelt werden. Andere Städte hätten damit bereits Erfolge erzielt. 

Herr Scherf sagt zu, die Idee der Radiowerbung trotz des Kostenfaktors aufzunehmen.

 

Danach erfolgt die Abstimmung zur Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.

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