Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes
Ergebnisse der Prüfaufträge und Beschlussfassung zur Weiterentwicklung des Konzeptes
Antrag der ÖDP vom 20.02.2022
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 15.03.2022 NU/010/2022 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr
Scherf fasst die Beschlussfassungen nochmals zusammen:
Beschluss:
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz
empfiehlt dem Kreistag folgende Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes:
a)
Das
vorzuhaltende Mindestvolumen für Restmüll wird von 7,5 l auf 6 l pro Person und
Woche reduziert. –einstimmig
beschlossen–
b)
Zur besseren Getrennterfassung der Bioabfälle
wird die Biotonne flächendeckend eingeführt. – bei einer Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt.–
c)
Die Erreichung der abfallwirtschaftlichen
Ziele wird durch Öffentlichkeitsarbeit auch unter Einsatz elektronischer Medien
begleitet. –einstimmig beschlossen–
Aufgrund der zwischenzeitlich eingegangenen
Todesnachricht von Kreisbrandrat Meinrad Lebold wird die Sitzung für eine
Schweigeminute unterbrochen.
Nach Prüfung der Eilbedürftigkeit der
Entscheidungen nachfolgender Tagesordnungspunkte werden diese auf die nächste
Sitzung des Ausschusses vertagt und der öffentliche Teil der Sitzung
geschlossen.
Frau
Heim, SG 11, referiert zum Thema Weiterentwicklung des
Abfallwirtschaftskonzeptes.
Der
Ausschuss für Natur- und Umweltschutz beauftragte die Landkreisverwaltung in
der Sitzung am 06.12.2021 zu prüfen,
·
wie sich die Reduzierung des Mindestvolumens auf
6 l pro Person und Woche auswirken kann
·
welchen finanziellen Aufwand die
flächendeckende Einführung der Biotonne bedeutet und
·
wie die Öffentlichkeitsarbeit
weiterentwickelt werden kann.
Mit
Schreiben vom 20.02.2022 teilte die ÖDP-Fraktion mit, dass die in der
Ausschusssitzung beschlossenen Prüfaufträge nicht ausreichend seien und
beantragte
· auf
das Mindestbehältnisvolumen in der Abfallwirtschaftsatzung zu verzichten
und/oder ein Identsystem nach dem Kitzinger Modell einzuführen
· über
die Entsorgung von Alttextilien zu informieren und
· offensiv
für die richtige(?) Eigenkompostierung zu werben.
Der
Ausschuss möge darüber entscheiden, ob die Landkreisverwaltung mit den von der
ÖDP gewünschten Punkten beauftragt wird.
Außerdem
wird der Ausschuss gebeten, auf Grundlage der vorgelegten Ergebnisse über die
Weiterentwicklung des Konzeptes zu beschließen.
A) Reduzierung
der Restmüllmenge
Frau
Heim stellt zunächst den Prüfungsauftrag hinsichtlich der Auswirkungen der
Reduzierung des Mindestvolumens auf 6 l pro Person und Woche anhand einer
Präsentation vor.
Danach
wäre eine Reduzierung des vorzuhaltenden Mindestvolumens für Restmüll auf 6
l/Person/Woche finanzierbar.
Frau
Frey erläutert den vorgenannten Antrag der ÖDP zur Einführung eines
Identsystems nach dem Kitzinger Model. Die Einführung dieses Systems führte
nach einer dortigen Hausmüllanalyse zur einer Reduzierung des Restmülls um 20
%. Es kam dort zu keiner Zunahme der wilden Müllablagerung. Das Identsystem sei
ihrer Meinung nach ohne großen Aufwand im Landkreis Miltenberg einführbar. Mit
der Reduzierung des Restmülls, würde auch weniger Restmüll zur
Müllumladestation und weiter transportiert werden. Hierdurch käme es ebenfalls
zu Einsparungen, die bei einer Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden müssten.
Frau
Heim erwidert, dass der Prüfauftrag zur Einführung des Identsystems in der
Sitzung des Natur- und Umweltausschusses im Dezember 2021 keine Mehrheit fand
und damit ausdrücklich abgelehnt wurde. Wollte man dieses System näher
beleuchten, so beschränkt sich dieses nicht nur auf die Restmülltonne, sondern
auf das ganze System. Man dürfe nicht nur die Reduzierung des Restmülls an sich
betrachten, sondern müsse mitberücksichtigen, dass sich ein Teil der
Restmüllmenge zu vermeintlich billigerem Müll (Biomüll, gelber Sack) verlagere
und sich dadurch die Qualität der anderen Entsorgungsarten verändere. Hier
könnten gegebenenfalls wegen Qualitätsverlustes höhere Kosten entstehen. Beim
Kitzinger Modell finde auch eine Verlagerung zu mehr Wertstoffanlieferung an
den Recyclinghöfen statt, da die Pauschale hierfür billiger sei als die Abfuhr
im Identsystem. Wenn man mehr als nur die Reduzierung des Mindestvolumens
vornehmen wolle, dann müsse man das gesamte Müllkonzept (Verlagerung zu anderen
Müllsorten, Qualität der Müllsorten, Abfuhrturnus, Anlieferungen bei
Wertstoffhöfen, Freimengen usw.) auf den Prüfstand stellen.
Weitere
Stimmen aus dem Gremium weisen darauf hin, dass der Landkreis seit über 30
Jahren über ein modernes und funktionsfähiges Abfallsystem verfüge. Bei
Änderungen müsse man dieses ganzheitlich betrachten. Das Kitzinger Modell sei
seit ca. 10 Jahren immer wieder Gesprächsthema. Bislang habe sich nie eine
Mehrheit dafür gefunden. In der Dezembersitzung habe man einen Prüfauftrag für
dieses System ausdrücklich abgelehnt. Somit sollte das Thema ad acta gelegt
werden.
Frau
Frey erläutert aus ihrer Sicht, weshalb es – unter Bezugnahme auf das
Sitzungsgeschehen der Vergangenheit und den dortigen Äußerungen - zu einem
„erneuten“ Antrag zur Prüfung des Kitzinger Modells bzw. Abschaffung des
Mindestvolumens kam. Ihrer Auffassung nach liege das hohe Restmüllaufkommen im
Flatrate-System des Landkreises. Dieses sollte unter Stärkung der
Eigenkompostierung abgeschafft werden.
Herr
Scherf stellt klar, dass es im Landkreis Miltenberg kein Flatrate-System (ich
zahle einen bestimmten Betrag und entsorge so viel Müll über die Tonne, wie ich
will) gebe. Denn, wenn die Tonne voll ist und offensteht, muss zusätzliches
Müllvolumen zugekauft werden. Zudem beinhalten die für den Landkreis Miltenberg
genannten Restmüllmengen den Gewerbemüll, so dass diese Zahlen nicht ohne
weiteres mit anderen Landkreisen vergleichbar seien, da diese den Gewerbemüll
getrennt ausweisen. Hinsichtlich des zeitlichen Prozedere habe er tatsächlich vor
6 Jahren vor der Ausschreibung zugesagt, dass das nächste Mal ausreichend Zeit
zur Verfügung stehe, um über das Abfallkonzept zu debattieren. Erste Ergebnisse
der Abfallanalyse hätten im Juni 2021, die endgültigen Ergebnisse im Oktober
2021 vorgelegen. Immer wieder seien die Fraktionen auf die
Diskussionsmöglichkeiten hinweisen worden. Im Dezember 2021 habe sich der
Ausschuss als zuständiges Gremium auf die dargestellten Prüfungsaufträge und
nicht auf die Prüfung des Identsystems festgelegt.
Frau
Heim führt zum Thema Flatrate-System aus, dass ein derartiges System
rechtswidrig sei. Bei der Müllabfuhr handele es sich um eine kostenrechnende
Einrichtung. D.h. die damit verbundenen Aufwendungen sind durch
Gebühreneinnahmen zu decken. Hierbei sollen keine Defizite und keine Gewinne
entstehen. In den letzten Jahren waren die Entscheidungsgremien mehrheitlich
der Meinung, keine lineare Gebühr, sondern eine den Kosten angepasste Gebühr zu
erheben. Dabei wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Abfuhr einer Tonne
gleichviel kostet, egal ob es sich um die 60-Liter-, 120-Liter- oder
240-Liter-Tonne handelt. Der Unterschied hinsichtlich der Gebührenhöhe liege
somit allein in der Restmüllmenge, welche in die Tonne dürfe. Es sei daher
falsch von einem Flatrate-System zu sprechen.
Herr
Scherf lässt über den Antrag der ödp „Verzicht auf das Mindestbehältnisvolumen
und/oder Einführung des Identsystems“ abstimmen. Der Antrag wird bei 5 Ja- und 8 Nein-Stimmen abgelehnt.
Anschließend
wird darüber abgestimmt, ob das vorzuhaltende Mindestvolumen für Restmüll von
7,5 l auf 6 l pro Person und Woche reduziert wird. Die Reduzierung des Mindestvolumens wurde einstimmig beschlossen.
B) Flächendeckende Einführung der
Biotonne
Frau
Heim führt ihre Präsentation mit dem Thema Flächendeckende Biotonne fort.
Demnach würde die flächendeckende Einführung der Biotonne einmalig ca. 550.000
€ für die Anschaffung der zusätzlichen Biotonnen sowie zusätzliche laufende
Kosten von ca. 765.000 €/Jahr für Entleerung, Transport zur Kompostierungsanlage,
Behandlungskosten und Austausch/Reparatur defekter Behälter verursachen.
Diesem
finanziellen Aufwand stellt Frau Heim die Kosten gegenüber, die bei
entsprechender Öffentlichkeitsarbeit zu einer verbesserten Bioabfallerfassung
durch bessere Sortierung der Restmüllmengen entstehen. Hierbei käme allerdings nicht sämtliches, in
Restmülltonnen enthaltener Bioabfall bei der Kompostierung an. Denn die bessere
Sortierung des Restmülls beträfe Eigenkompostierer wie auch die
Nichtkompostierer, so dass schätzungsweise nur die Hälfte des über die
Hausmüllanalyse 2020/2021 erfassten Bioabfalls in der Restmülltonne bei der
Kompostierungsanlage ankommen würde. Die Kosten für Transport dieser
zusätzlichen Bioabfallmengen zur Kompostierungsanlage und die Behandlung im
Kompostwerk würden sich auf ca. 120.000 €/a belaufen.
Bei
der flächendeckenden Einführung von Biotonnen können ca. 2.640 t/a zusätzlich
an Biomüll generiert werden. Erfolgt dagegen eine verbesserte
Öffentlichkeitsarbeit und Beibehaltung des Systems werden schätzungsweise 1.932
t/a zusätzlicher Biomüll erzielt. Diese neu erfassten Biomüllmengen verringern
die Restmüllmengen, welche nach Schweinfurt transportiert werden müssen. Die
Kosten hierfür wurden bei der Gegenüberstellung der beiden Systeme –
Beibehaltung des jetzigen bzw. flächendeckende Einführung der Biotonne –
bewusst außen vorgelassen, da die Kompostierung nicht günstiger als die
Verbrennung ist. Die im letzten bzw. Vorletzten Jahr erfassten Abfallmengen
zeigen, dass die Restmüllmenge entgegen dem bundesweiten Trend der Erhöhung
weitgehend gleichgeblieben ist. Bei der Bioabfallmenge konnte dagegen eine
Steigerung von bisher 7.300 t/a um 500 t/a (auf 7.800 t/a) festgestellt werden.
Somit habe bereits eine Verschiebung von der Restmüllmenge zu der Biomüllmenge
stattgefunden.
Frau
Schüßler gibt an, dass zwar die Gesamtkosten der flächendeckenden Einführung
der Biotonne herausgearbeitet wurden. Für eine Bewertung fehle ihr jedoch die
Aussage, wie sich die Abfallgebühr für den einzelnen ändere. Auch stellt sich
die Frage, ob für die Einführung der Pflichtbiotonne eine Neuausschreibung
erforderlich sei oder ob eine Anpassung des bestehenden Vertrages möglich sei.
Frau
Heim antwortet, dass die flächendeckende Biotonne nicht zum 01.01.2023, sondern
im Zuge der Neuausschreibung des Vertrages eingeführt werden soll. Die Zahlen,
wieviel Biotonnen vorhanden sind und eingesammelt werden müssen, wären dann von
Anfang an bekannt. Bei früheren Einführung müssten mit den aktuellen
Auftragnehmern diesbezügliche Vertragsverhandlungen geführt werden.
Bei
Einführung der flächendeckenden Biotonne entfalle die Vergünstigung für die
Eigenkompostierer. Es gäbe dann nur noch nach dem jetzigen Gebührensystem eine
einheitliche Restmüllgebühr nach Größe der Restmülltonne. Eigenkompostierer
müssten nach derzeitigem Stand in Abhängigkeit von der Mülltonnengröße mit
einer Kostensteigerung von ca. 2 – 2,50 €/Monat rechnen.
Herr
Rüth weist daraufhin, dass die flächendeckende Einführung der Biotonne in
vielen Wohnbereichen zu einem nicht zu unterschätzenden Platzproblem durch
zusätzlich aufzustellende Biotonnen führe. Zudem betont er, dass immerhin 40
Prozent der Gebührenzahler aus Überzeugung selbst kompostieren. Der Landkreis
habe hier durch die Gewährung einer Vergünstigung entsprechende Anreize
gesetzt. Diese Gebührenzahler würden nun durch eine flächendeckende Einführung
der Biotonne quasi bestraft werden. Er sei daher gegen eine Einführung.
Herr
Ullmer schließt sich der Meinung von Herrn Rüth an. Allerdings sehe er das
Problem, dass die Eigenkompostierung nicht den Anforderungen an eine korrekte
Mülltrennung gerecht werde. Die Einführung einer Pflichtbiotonne habe den
positiven Effekt, dass im Restmüll enthaltener Biomüll nun über die Biotonne
erfasst würde. Beispielhaft seien Knochenreste zu nennen, die Eigenkompostierer
nicht auf ihren eigenen Kompost geben. Seiner Meinung nach sollten
Eigenkompostierer bei weiterer Eigenkompostierung und Einführung der
Pflichtbiotonne nicht zusätzlich mit Gebühren belastet werden. Die Kosten der
flächendeckenden Einführung der Biotonne sollten daher über die anderen
Müllsorten mitfinanziert werden.
Freu
Frey hinterfragt, ob die Einführung einer Pflichttonne und die damit
verbundenen Anfahrten von Müllfahrzeugen wegen ein paar Knochen ökologisch
überhaupt sinnvoll sei. Der Bürger sollte selber entscheiden können, ob er
beides (Eigenkompostierung und Biotonne) nutzen oder eine größere Tonne nehmen
will.
Herr
Scherf erwidert, dass kein zusätzlicher Aufwand für die Müllfahrzeuge entstehe,
da diese bei 60 % Biotonnennutzern überall durchfahren müssen. Nach
den Erkenntnissen der Hausmüllanalyse handele es sich bei den im Restmüll
enthaltenen Bioabfallmengen nicht nur um Knochen. Die Problematik von Bioabfall
im Restmüll beträfe nicht nur die Biotonnennutzer, sondern auch die
Eigenkompostierer.
Nach
ausführlicher Erörterung des Prüfauftrages im Gremium wird über den Antrag zur
flächendeckenden Einführung der Biotonne abgestimmt. Der Antrag wird bei einer Stimme für den Antrag mehrheitlich abgelehnt.
C) Verbesserte
Öffentlichkeitsarbeit
Frau
Heim führt ihre Präsentation mit dem Thema Öffentlichkeitsarbeit fort.
Folgende
Punkte wurden bereits erledigt bzw. sind beabsichtigt:
- Fortführung der jetzigen
Öffentlichkeitsarbeit mit Anzeigen, AbfallApp und Veröffentlichungen
- (Wieder-)Aufnahme der coronabedingt
ausgesetzten Umwelterziehung
- Verstärkte Nutzung elektronischer Medien
(explainity-Filme), da die Nutzung gedruckter Merkblätter zurückgeht
- Überarbeitung der Homepage, die aktuell erfolgt
- Es wurde ein Flyer mit mehrsprachigen
Sortierhinweisen für alle Abfallarten erstellt
- Neue Tonnenaufkleber mit mehr Bildern und
weniger Text
Aus
Sicht der Landkreisverwaltung sollte das bisherige Konzept der
Öffentlichkeitsarbeit mit dem Schwerpunkt Bioabfall – raus aus der
Restmülltonne und sortenreine Erfassung - fortgesetzt werden. Über die
Entsorgungs-/Verwertungsmöglichkeiten anderer Abfälle/Produkte (z.B. Einwurf
von Alttextilien – hierunter fallen auch Tischdecken und Bettwäsche - in Altkleidercontainer oder Abgabe
gebrauchsfähiger Altkleider in Secondhand-Kaufhaus, Kleiderkammern) wird
ebenfalls informiert.
Herr
Schötterl meint, dass viele Fehlwürfe oftmals auf Unwissenheit der Bürger
hinsichtlich der korrekten Abfallsortierung beruhen. Er finde die bisherige
AbfallApp sehr gut. Sie sollte jedoch in den nächsten Jahren zukunftsfähiger
ausgestaltet werden, z.B. analog SIRI als „Lern-App“. Der Bürger fragt die App
nach dem zu entsorgenden Gegenstand und die App teilt ihm den korrekten Entsorgungsweg
mit. Hierdurch ließen sich die Fehlwürfe bei allen Abfallsorten reduzieren.
Frau
Heim erläutert am Beispiel der erstmaligen Bioabfallerfassung, dass damals über
die korrekte Sammlung der Müllarten umfangreich informiert wurde. Danach habe
man die Öffentlichkeitsarbeit zurückgefahren. Mittlerweile habe man erkannt,
dass sie ein dauerhaftes Thema sei, da immer wieder neue Bürger (z.B. Kinder,
Zugezogene, Flüchtlinge) hinzukämen, die das Wissen über die korrekte
Sortierung noch nicht haben. Aus diesem Grund soll die Öffentlichkeitsarbeit
auch in Richtung elektronische Verarbeitung ausgebaut werden, damit die
Informationen leichter abrufbar sind.
Frau
Frey merkt zum Thema „Alttextilien“ an, dass hier die Entsorgungswege nicht
eindeutig geklärt seien. Nach den Aufklebern auf den Altkleidercontainern soll
nur brauchbare Kleidung eingeworfen werden. Sie fragt sich somit, wo Altkleider
entsorgt werden, die bereits eine zweite Phase als „Arbeitskleidung“ erlebt
haben und nicht mehr tragbar sind.
Frau
Heim erläutert, dass der Landkreis in diesem Bereich mit caritativen
Einrichtungen wie Rotes Kreuz oder Kolping zusammenarbeite. Diese haben nur ein
Interesse an tragbarer Kleidung, deren Verkauf noch einen Erlös einbringe. Die
Annahme und Behandlung anderer Alttextilien erziele keine Einnahmen, führe aber
auch zu keinem Verlust. Die Beklebung der Altkleidersammelcontainer unterliege
ausschließlich den Eigentümern bzw. Betreibern. Die kommunale Abfallwirtschaft
dagegen bewirbt, dass alles Verwertbare nicht in die Restmülltonne gegeben
werden soll. Denn Alttextilien sind prinzipiell mehr als nur tragbare Kleidung
und können noch zu Lumpen verarbeitet werden. Somit gehören diese in die
Altkleidercontainer. Lediglich verschimmelte Kleidung ist in den
Restmüllcontainer zu geben.
Im
weiteren Verlauf der Debatte bestätigt Herr Billmaier aus seiner Sicht, dass
alle Alttextilien in die Altkleidercontainer gegeben werden können. Lediglich
verunreinigte oder verschimmelte Kleidung sollte in den Restmüll. Die
Alttextilien werden vom Roten Kreuz in tragbare und verwertbare Textilien
getrennt. Die eine Sparte wird verkauft, aus den anderen werden Lumpen
hergestellt.
Herr
Ullmer bringt den Vorschlag, die korrekte Abfallsortierung im Radio zu
bewerben. Hierbei könnten Themen wie z.B. Biomüll, und was daraus entsteht,
behandelt werden. Andere Städte hätten damit bereits Erfolge erzielt.
Herr
Scherf sagt zu, die Idee der Radiowerbung trotz des Kostenfaktors aufzunehmen.
Danach
erfolgt die Abstimmung zur Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird
einstimmig angenommen.