Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Freie Wähler, SPD, Neue Mitte, ÖDP und Die Linke vom 24.01.2022
Weitergeben statt Wegwerfen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 15.03.2022 NU/010/2022 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Es wird folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Der Ausschuss unterstützt grundsätzlich das Ziel, dass Gegenstände
weitergegeben statt weggeworfen werden und beauftragt die Verwaltung ein
Ressourcen schonendes (z.B. Verwaltungsaufwandsarm) Konzept zu entwickeln.
Frau Heim, SG 11, liest den Antrag
vom 24.01.2022 vor:
Antrag „Weitergeben statt wegwerfen“
Der Kreistag möge beschließen:
Die Kreisverwaltung wird gebeten ein Konzept zu
erarbeiten, wie gut erhaltene und funktionstüchtige Gegenstände im Wertstoffhof
abgegeben und wieder von Interessierten mitgenommen werden können.
Begründung:
Im Wertstoffhof werden oft Gegenstände abgegeben,
die eigentlich noch funktionstüchtig sind und die andere Menschen brauchen
können oder die anderen Menschen gefallen. Eine Weitergabe an Interessierte
vermeidet zum einen Müll, zum anderen müssen keine neuen Dinge produziert
werden, was wiederum Ressourcen (Rohstoffe und Energie) spart.
Alles Weitere mündlich.
Frau
Heim führt hierzu aus:
Die
Antragsteller wünschen die Entwicklung eines Konzeptes, um funktionstüchtige
Gegenstände an Interessierte abzugeben.
Bisher
war die Landkreisverwaltung zurückhaltend in der Abgabe von vielleicht
gebrauchsfähigen Gegenständen, da jeder Kunde gebrauchsfähige Artikel
niederschwellig über einen Verschenkemarkt oder eBay-Kleinanzeigen hätte
abgeben können, wenn eine Weiternutzung gewünscht wäre. Unabhängig davon denken
die Landkreisverwaltung seitens der kommunalen Abfallwirtschaft aktuell über
Möglichkeiten nach, brauchbare angelieferte Abfälle einer weiteren Nutzung
zugänglich zu machen, um der Abfallvermeidung Rechnung zu tragen und den
Ressourcenkreislauf zu stärken.
Denkbar
wären z.B.
· die
Zusammenarbeit mit einem Dienstleister, der gebrauchsfähige Elektrogeräte prüft
und weiterverkauft; hierfür wird jedoch eine Zertifizierung benötigt
· oder
ein „Wertstoffhof-Kaufhaus“, in dem brauchbare Gegenstände aus dem Wertstoffhof
verkauft werden.
Die
Zusammenarbeit mit einem solchen Dritten kann nicht frei gewählt werden,
sondern unterliegt der Ausschreibungspflicht.
Gedanken
und Ideen für die Weiternutzung von Gegenständen insbesondere Elektroaltgeräte sind
bereits vorhanden. Die Vorstellung eines entsprechenden Konzeptes ist für
Frühjahr bzw. Sommer 2022 angedacht. Anregungen sind aber jederzeit willkommen.
In
der Vorbereitungsphase wurde die Menge der von September 2021 bis Januar 2022
an die Wertstoffhöfe Erlenbach und Guggenberg angelieferten Mengen verwendbaren
Elektrogroßgeräte erfasst. Es waren:
48 Kühlschränke
14 Gefriergeräte
7 Waschmaschinen
11 Wäschetrockner
30 Elektroherde
12 Spülmaschinen und
1 Bügelmaschine
Nicht angedacht ist bisher die
Aufstellung von überdachten Regalen auf den Wertstoffhöfen, auf welchen Kunden
nach ihrer Auffassung brauchbare Gegenstände abstellen können, da die
Landkreisverwaltung zumindest in Erlenbach viel Aufwand haben, Kunden vom
„wilden Abstellen“ von Gegenständen abzuhalten. Außerdem haben Gespräche mit
Kolleg*innen gezeigt, dass auf diesem Weg nur wenige Gegenstände eine weitere
Nutzung finden, sondern größtenteils durch das Wertstoffhofpersonal nach
einigen Tagen entsorgt werden.
Von Seiten der Verwaltung wird
daher vorgeschlagen, dass der Ausschuss den Antrag und die Stellungnahme der
Verwaltung zustimmend zur Kenntnis nimmt und die Ausarbeitung eines
entsprechenden Konzeptes durch die Verwaltung begrüßt.
Einige Ausschussmitglieder äußern, dass sie die Entwicklung
eines Konzeptes für sinnvoll erachten. In Obernburg betreibe z.B. die GbF ein
Sozialkaufhaus, in dem Kleinteile, Geschirr und sonstige Haushaltswaren
abgegeben und dann verkauft werden können. Eine Zusammenarbeit des Kreises mit
der GbF bzgl. Annahme und Aufbereitung von Altgeräten erscheine daher sinnvoll.
In Aschaffenburg gebe es mit dem Recyclinghofladen bereits ein Konzept über das
man sich erkundigen könne. In Anbetracht der genannten Altgerätemengen sei die
Entwicklung eines Konzeptes zur Aufarbeitung und zum Verkauf zu einem geringen
Preis an Einkommensschwächere sicherlich sinnvoll. Könnten die Geräte nicht
abverkauft werden, könnte man diese an Händler zum Anbieten auf dem Flohmarkt
abgeben.
Frau Frey erklärt, dass der Antrag nicht auf die Einrichtung
einer groß angelegten Sache abzielen sollte, sondern lediglich auf die
Schaffung einer für interessierte Bürger einfach zugänglichen Möglichkeit, um
sich abgestellte Gegenstände anschauen, ggfs. mitnehmen und einer
Selbstreparatur zuführen zu können und wenn diese nicht funktioniere, das Gerät
wieder abgeben zu können.
Frau Heim merkt an, dass sich die Gesetzeslage ab Januar 2022
geändert habe. Bis 31.12.2021 waren öffentlich-rechtliche Entsorger zur
Rücknahme von Altgeräten (Groß- und Kleingeräten) verpflichtet. Sie durften
jedoch nur über die Geräte verfügen, für welche sie selbst eine ordnungsgemäße
Entsorgung organisiert hatten (optierte Geräte). Seit Januar dürfen die
öffentlich-rechtlichen Entsorger kostenlos gebrauchsfähige Gegenstände zur
Wiederverwendung an zertifizierte Betriebe abgeben. Dies gilt nicht nur für die
optierten Gruppen, sondern für alle Gruppen. Hierdurch soll die
Wiederverwendung gestärkt werden.
Nach der Gesetzeslage darf die Abgabe nur an zertifizierte
Betriebe erfolgen. Bei Abgabe an Privatpersonen müsste die Gewährleistung
hinsichtlich Funktionstüchtigkeit und einem eventuellen Schadenseintritt
übernommen werden. Aus diesem Grund können gebrauchte und beim Entsorger
angediente Elektrogeräte nicht einfach an Privatpersonen überlassen und von
diesen mitgenommen werden. Es sei lediglich eine Zusammenarbeit mit
zertifizierten und hinsichtlich Abnahme (Turnus, Menge, Art der angelieferten
Güter) zuverlässigen Betrieben denkbar. Auf den Wertstoffhöfen sei es aus
Platzgründen nicht möglich, Unmengen an angelieferten, nach Auffassung der
Eigentümer gebrauchsfähigen Gütern zwischenzulagern und durch eigenes Personal in
gebrauchsfähige und nicht gebrauchsfähige Güter zu trennen und dann zu
entscheiden, wo werden die Güter hingebracht. Besser wäre es, wenn
gebrauchsfähige Güter von den Eigentümern gleich bei den entsprechenden
Verkaufsstellen abgeben würden. Dieses Vorgehen wird bereits durch die
Abfall-App (Verschenkemarkt, Reparaturmarkt) bereits beworben.
Weitere Gremiumsmitglieder halten den Antrag grundsätzlich
für sinnvoll. Sie sehen aber dennoch, dass der Landkreis nicht die Ressourcen
an Platz und Personal habe, um einen Gebrauchtwarenhandel zu betreiben. Zudem
würden tatsächlich werthaltige und noch gebrauchsfähige Produkte überwiegend
über Facebook und eBay gehandelt. Zudem gebe es bereits Unternehmen, die in
diesem Bereich tätig seien; diese sollte der Landkreis mehr bewerben. Werde der
Landkreis selbst tätig, werfe dies haftungsrechtliche Fragen auf.
Herr Scherf weist nochmals auf den Knackpunkt hin, dass beim Verkauf von Geräten eine Gewährleistungspflicht besteht. Wollte man den Verkauf von Altgeräten durch den Landkreis forcieren, müsse zuerst ein Konzept erarbeitet und dann ein entsprechendes Vergabeverfahren durchgeführt werden. Aus den Redebeiträgen nehme er mit, dass die Idee angenommen und befördert werden solle, aber ohne die Ressourcen des Landkreises zur sehr zu binden.