Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Einbau dezentraler Lüftungsgeräte in weiterführenden Schulen des Landkreises
Sachstandsinformation

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.03.2022   EBV/007/2022 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Wosnik, der Kreisbaumeister, berichtet über den Fortschritt beim Einbau dezentraler Lüftungsgeräte in weiterführenden Schulen des Landkreises.

 

Der Landkreis hat sich in ausführlichen Beratungen im Herbst 2021 dazu entschieden, die Schulen in seiner Trägerschaft, in denen sich Kinder unter 12 Jahren befinden, soweit wie finanziell möglich, mit dezentralen Lüftungsgeräten auszustatten, um zum einen eine Verbesserung der Lufthygiene in Bezug auf die Corona-Lage zu schaffen, um weiterhin eine gute Raumluftqualität in Bezug auf das Lernverhalten zu sichern und drittens den Energieverlust durch Lüften zu begrenzen.

Hierzu hat die Kreisverwaltung im Winter 2021 für insgesamt 7 weiterführende Schulen Förderanträge bei der BAFA im Programm „Bundesprogramm Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren“ gestellt.

Alle Anträge wurden mit dem jeweils höchstmöglichen Fördersatz für die jeweilige Maßnahme/Schule genehmigt. Die Förderrichtlinien erfordern ein Ausschreibungsverfahren für die weitere Planung. Dieses wurde ebenfalls vom UB 5 durchgeführt.

 

Folgende Fördersummen wurden dem Landkreis Miltenberg zugesagt:

Lfd.
NR

Bezeichnung der Liegenschaft

Gesamtkosten (brutto) Schätzung

Fördersumme

1

Karl-Ernst-Gymnasium

          1.394.424 €

          500.000 €

2

Julius-Echter-Gymnasium

          1.833.558 €

          500.000 €

3

Johannes-Butzbach-Gymnasium

             350.087 €

          320.000 €

4

Johannes-Hartung Realschule

          1.616.682 €

          500.000 €

5

Staatliche Realschule Elsenfeld

             724.059 €

          500.000 €

6

Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule

             594.277 €

          500.000 €

7

Janusz-Korczak-Schule

             831.249 €

          500.000 €

          7.344.337 €

      3.320.000 €

 

Die Darstellung der Vergabe der weiteren Planungsleistungen erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

 

Herr Bohnhoff fragt nach, ob bei den dezentralen Lüftungsgeräten nur einmalige Anschaffungskosten oder auch laufende Kosten für Wartung, Filterwechsel oder ähnliches anfallen. Er moniert, dass diese Informationen nicht im Vorfeld zur Verfügung gestellt wurden.

Herr Scherf weist darauf hin, dass aufgrund der derzeitigen personellen Besetzungssituation Sitzungsunterlagen – gerade wenn es sich um keine Beschlussvorschlagen handelt – sehr kurzfristig eingestellt werden. Für die Zukunft werde versucht, die Informationen zeitiger einzupflegen.

Herr Wosnik berichtet, dass die Förderung max. 500.000 € pro Schule beträgt.

Herr Scherf bittet Herrn Wosnik zu erläutern, wie hoch die Wartungskosten der hier vorgesehenen Lüftungsanlagen im Vergleich zu den Luftreinigungsgeräten seien.

Herr Wosnik stellt die Wartungskosten von Lüftungsanlagen und Luftreinigungsgeräten grob gegenüber. Bei der Vorstellung der Lüftungsvarianten in einer der vorhergehenden Sitzungen habe er die Unterschiede detailliert herausgearbeitet. Nach seiner Erinnerung falle bei Lüftungsanlagen in der Regel einmal im Jahr ein sogenannter Vorfilterwechsel an. Bei den Luftreinigungsgeräten dagegen seien die Filterwechsel aufgrund der hohen Materialkosten extrem teuer und schlagen mit ca. 1.000 Euro zu Buche; die jährlichen Betriebskosten lägen zwischen 300 und 400 Euro.  Den Stromverbrauch von Luftreinigungsgeräten schätze er auf 6-mal höher als den von Lüftungsanlagen. Bei beiden Varianten kämen die Personalkosten für den Filterwechsel hinzu. Zusätzlich sei festzuhalten, dass durch die zunehmende Technisierung von Geräten die Wartungskosten der Anlagen immer höher werden. Dem stehe jedoch eine deutliche Einsparung von Heizenergie gegenüber.

Aufgrund einer Nachfrage aus dem Gremium erläutert Herr Wosnik, dass die staatlichen Förderungen nur für die Anschaffung der Geräte gewährt werde. Die Kosten der anschließenden Wartung und Unterhaltung der Geräte obliege generell dem Besteller.

Herr Scherf macht klar, dass eine Lüftungsanlage dem Austausch der Luft und damit der Sauerstoffversorgung diene. Ein Luftreinigungsgerät dagegen reinige nur die Luft und ersetze nicht das Stoßlüften. Aufgrund des damit einhergehenden Wärmverlustes werde jedoch keine Energie gespart. Ein dezentrales Lüftungssystem ersetze das ca. alle 25 Minuten erforderliche Stoßlüften, wodurch Heizungs- und auch Wartungskosten eingespart werden.

Herr Wosnik ergänzt, dass deine Lüftungsanlage zwischen 95%-98% der Abwärme aus der Luft heraushole und dadurch Wärme zurückgewinne. Die Heizkosten reduzieren sich dementsprechend. Zur Bestätigung der geringeren Heizkosten bei Einbau einer Lüftungsanlage schlägt er vor, den Verbrauch beim nächsten Energiebericht ablesen zu lassen. Erfahrungswerte gäbe es schon bei drei Schulen vor, bei denen Lüftungsanlagen verbaut wurden.

 

Auf Nachfrage bestätigt Herr Wosnik, dass das Hermann-Staudinger-Gymnasium bei der vorgestellten Übersicht nicht dabei sei, da dort die Lüftung bereits umgestellt ist. Es würden nur Schulen angeführt, die in absehbarer Zeit saniert werden. Die Berufsschule sei ebenfalls nicht enthalten, da die Schüler:innen über 12 Jahre seien und die Schule einer Generalsanierung unterzogen werden müsse. Kurzfristige Investitionen für Lüftungstechniken, die hinterher nur bedingt verwendbar wären, seien nicht angebracht.

Herr Scherf ergänzt, dass das JBG in der Kostenübersicht mit nur einem geringen Aufwand für den älteren Abschnitt, der nicht in der Generalsanierung enthalten war, eingestellt sei. Ebenso werde die Main-Limes-Realschule Obernburg nicht angeführt, die bis 2015 generalsaniert worden sei und als erste Schule eine Lüftungsanlage erhalten habe.

Auf die Frage, ob die Lüftungsanlage im Winter weiterlaufe, antwortet Herr Wosnik, dass die Anlagen CO2-gesteuert sind. Sobald ein voreingestellter CO-2-Wert überschritten werde, lüften die Anlagen. Allerdings erfolge kein Stoßlüften, sondern nur eine angemessene Luftzufuhr, so dass der vordefinierte Grenzwert eingehalten und die Luftqualität im Zimmer beibehalten wird. Dementsprechend sind diese Anlagen das ganze Jahr in Betrieb. Die Anlagen verfügen zudem über ein Steuerungssystem, so dass die Lüftung z.B. pandemiebedingt und nach Absprache mit dem UB 5 auf eine Dauerlüftung von z.B. 70 % eingestellt werden könnte.

Herr Scherf betont, dass durch Lüftungsanlagen die Situation im Winter, Klassenzimmer werden wegen des damit verbundenen Wärmeverlustes nicht gelüftet, entschärft werde. Negative Auswirkungen durch stickige Luft auf Konzentration und Wohlbefinden der Schüler:innen würden damit reduziert. Aus diesem Grund sei der Einsatz von dezentralen Lüftungsanlagen gerade im Winter sinnvoll, da diese für eine gute Luftqualität ohne Wärmeverlust sorge.

 

Herr Schuck merkt an, dass bei Einbau einer Photovoltaikanlage der Eigenstrom der Lüftungsanlage erzeugt werden könnte, so dass zusätzlich Geld gespart werden könnte.

Herr Wosnik erläutert hierzu, dass die Errichtung einer Photovoltaikanlage immer auf den Eigenverbrauch ausgerichtet sei. Sie werde so ausgelegt, dass die Grundlast des Stromverbrauchs über die Photovoltaik abgedeckt wird und Spitzenlasten aus dem Netz genommen werden. In den derzeit laufenden Bauprogrammen, zwei bis drei Schulen wurden bereits photovoltaiktechnisch aufgerüstet, seien die Lüftungsanlagen nicht berücksichtigt worden. Bei künftigen Projekten fließe der Nutzstrom der Lüftungsanlage in die Berechnung der Grundlast mit ein, so dass die Photovoltaik so ausgelegt werden könne, dass die Grundlast abgedeckt und nur Spitzenlasten aus dem Netz entnommen werden.

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