Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Radverkehrsförderung Landkreis Miltenberg Information und Beschlussfassung und TOP VAB-Ticket AufAchse
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.03.2022 KT/007/2022 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 53, Nein: 0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Einstimmiger Beschluss
Der Kreistag des Landkreises Miltenberg beschließt, grundsätzlich den Radverkehr im Landkreis Miltenberg gemäß den Beitrittsanforderungen der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen zu fördern und die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Förderung des Radverkehrs als Teil der Mobilitätswende zu sichern.
Herr Scherf trägt
den TOP vor und informiert, dass im nichtöffentlichen Teil die Ausweitung des
VAB-Tickets AufAchse behandelt wird. Hierbei geht es um einen Defizitausgleich.
Diese Zahlen sind unternehmensintern und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Er möchte auszugsweise darüber informieren, dass man sich in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Energie, Bau und
Verkehr damit auseinandergesetzt
hat. Das AufAchse-Ticket hat man seit über einem Jahr im Landkreis Miltenberg
wie in der gesamten Region bayerischer Untermain. Mit einer Tagesfahrkarte kann
man im gesamten Netz am Wochenende, in den Schulferien und an den Feiertagen
für 5 €/Erwachsene und für 3,50€/Jugendliche unter 14 Jahren fahren. Das
AufAchse-Ticket hat in den letzten 1,5 Jahren so gut funktioniert, dass die
Gebietskörperschaften keinen Ausgleich zahlen mussten. Die Mehrerlöse durch die
Verkäufe des AufAchse-Tickets am Wochenende und in den Ferien kompensierten
deutlich die Mindereinnahmen (jemand kauft das AufAchse-Ticket für 5€ anstelle einer
Tageskarte für 12,80€). Auch das strategische Ziel, mehr Fahrgäste in den ÖPNV,
in die Busse und in die Bahnen des VAB zu ziehen, war erfolgreich. Im Ausschusses für Energie, Bau und Verkehr hat man sich darauf geeinigt, auch in
Übereinkunft mit Stadt Alzenau, Stadt und Landkreis Aschaffenburg, das
AufAchse-Ticket auf den Zeitraum werktags – Montag bis Freitag – ab 9 Uhr aufzuweiten.
Das Angebot erfolgt nicht vor 9 Uhr, da in den Stoßzeiten des Berufsverkehrs
fast ausnahmslos die Busse und Züge sehr voll besetzt sind. Dies wäre sonst
eine Fehlsteuerung. Grundlage für die Ausweitung ist eine Defiziterklärung,
eine Übernahmeerklärung seitens der vier Gebietskörperschaften und der VAB. Die
Stadt Alzenau ist auch im ÖPNV drin. Wenn alle Gebietskörperschaften zustimmen,
kann die Angebotsausweitung ab dem 10. April 2022 starten.
Herr Scherf trägt
den Sachverhalt zur Radverkehrsförderung vor:
1. Beitritt AGFK
und Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs
In verschiedenen
Ausschüssen wurde bereits der Beitritt des Landkreises Miltenberg in die
Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen angeregt. In der Sitzung des
Ausschusses für Energie, Bau und Verkehr am 7.12.2021 wurde der Beschluss
gefasst, die Aufnahme des Landkreises Miltenberg in die Arbeitsgemeinschaft
Fahrradfreundliche Kommunen anzustreben. Dieser Beschluss wurde als Grundlage
für den Beitrittsprozess an die Geschäftsstelle der AGFK übermittelt.
Der
Aufnahmeprozess und die Mitgliedschaft stellt sich wie folgt dar.
Aufnahmeprozess
·
Der
Landkreis muss nachweisen, dass er die Aufnahmekriterien des Vereins erfüllt.
Dies erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst erfolgt eine
Vorbereisung auf Fachebene. Sie dient dazu, ein Feedback zum aktuellen Stand
der Radverkehrsförderung zu geben. Nach der Vorbereisung wird der Landkreis
Mitglied in der AGFK Bayern.
·
Zusätzlich
erhält der Landkreis Handlungsempfehlungen bzw. Maßnahmen, die für eine
erfolgreiche Hauptbereisung noch ggf. umzusetzen wären.
·
Spätestens
vier Jahre nach der Vorbereisung erfolgt die Hauptbereisung. Nach einer
erfolgreichen Hauptbereisung erhält der Landkreis die Auszeichnung als
„Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ und wird dauerhaftes Mitglied in der
AGFK Bayern. Die Auszeichnung ist Voraussetzung für eine dauerhafte
Mitgliedschaft.
·
Danach
erfolgt alle sieben Jahre eine entsprechende Bewertung im Rahmen einer
Bereisung.
Bei den
Aufnahmekriterien handelt es sich um eine „offene Liste“. Sie bietet
Anhaltspunkte und richtet sich auch nach den örtlichen und strukturellen
Gegebenheiten. Die Handlungsempfehlungen unterteilen sich in Punkte, die
zwingend bis zur Hauptbereisung zu erfüllen sind, und Punkte, die nicht lückenlos
erfüllt sein müssen.
Die politische
Grundsatzentscheidung, die personellen Vorkehrungen, ein Radverkehrskonzept
inkl. Netzplanung und die politische Zielvorgabe zur deutlichen Anhebung des
Radverkehrsanteils im Modal-Split sind Pflichtpunkte.
Die
Aufnahmekriterien wurden gemeinsam mit den Landkreisen erarbeitet – der Fokus
liegt auf der koordinierenden Funktion der Landkreise.
Mitwirkung im
AGFK
Die Vernetzung
im Verein erfolgt z. B. über Seminare, Workshops, Veranstaltungen, den
Facharbeitskreis und über weitere Maßnahmen, die durch die AGFK Bayern weiterentwickelt
werden. Des Weiteren unterstützt der Verein seine Mitgliedskommunen u. a. durch
Inhouse-Seminare und Projektfinanzierung (Finanzierung von nichtinvestiven
Projekten mit 80 %). Spezielle Angebote für Landkreise sind beispielsweise der
Arbeitskreis Landkreise oder das Mobilitätsforum.
Kosten
Der
Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf jährlich 3.000 € für Landkreise.
Weiteres Vorgehen
Im nächsten Schritt
kontaktiert die AGFK den Landkreis Miltenberg für die Terminfindung der
Vorbereisung. Es wurde mitgeteilt, dass sich aufgrund der Pandemie viele
Vorbereisungen aufgestaut haben, wodurch es zu Wartezeiten kommt.
Der angeführte Grundsatzbeschluss
bildet die Basis für die Ausgestaltung einer umfangreichen
Radverkehrsförderung, wie sie für die Mitgliedschaft in der AGFK notwendig ist.
Die AFGK fordert die Verpflichtung der Landkreise, die personellen Kapazitäten
bereitzustellen, sowie jährliche Haushaltsmittel zur Unterstützung und
Förderung des Radverkehrs vorzusehen.
Der Radverkehr wird im
Landkreis aus einer Vielzahl an Gründen gefördert: Er trägt zur Lebensqualität
der Menschen bei, fördert die Gesundheit und ermöglicht eine ökologisch,
ökonomisch und sozial nachhaltige Mobilität.
Ziel des Landkreises ist
es, die Qualität und Quantität des Radverkehrs weiter zu steigern. Im
Mittelpunkt der Aktivitäten des Landkreises steht dabei der Alltags-Rad-Verkehr.
Eine Steigerung der Modalsplit hin zum Radverkehr soll vor allem durch den Ausbau
der Radinfrastruktur im Sinne von Radwegen oder Abstellmöglichkeiten angestrebt
werden. Daneben sollen zusätzliche, nicht infrastrukturelle Anreize geschaffen/
weiterentwickelt werden, um die Attraktivität des Radverkehrs zu steigern
(beispielsweise Radelbus). Die Vorgehensweise wird dabei durch eine
partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Gemeinden des Landkreises, den
Schulen und den Arbeitgebern und Interessensverbänden geprägt.
Zielsetzung ist die
Landesauszeichnung „Fahrradfreundlicher Landkreis“ und die Erfüllung der dazu
notwendigen Voraussetzungen.
Herr
Reinhard versteht die
AGFK, dass die Kommunen sich stärker beteiligen sollen an der
Vernetzungsarbeit, mit dem Ziel, ein Siegel zu vergeben. Er geht davon aus,
dass mit dem heutigen Beschluss keine weiteren finanziellen Ressourcen vergeben
werden sollen. ►Daher schlägt er vor, den letzten Satz im
Beschlussvorschlag zu streichen bzw. dahingehend zu ändern, dass der Landkreis
Miltenberg beitritt mit dem Ziel, das Siegel zu erreichen.
Herr Scherf merkt an,
dass dies der erforderliche Beschluss ist, der formal von dem Arbeitskreis
gefordert wird. Allerdings richtet sich diese Anforderung an Kommunen, die noch
nichts gemacht haben. Der Kreistag sichert somit der Arbeitsgemeinschaft der
Fahrradfreundlichen Kommunen zu, dass er die erforderlichen personellen und finanziellen
Ressourcen sichert. Die finanziellen Ressourcen, die der Landkreis Miltenberg bereits
jetzt schon in seinem Haushalt hat, decken dies ab. Die personellen Ressourcen,
die das Qualitätskriterium dieser AGFK sind, sind bereits durch die 0,5 VAK von
Herrn Haas als Radverkehrsbeauftragter abgedeckt. Herr Scherf bestätigt, dass
es über die bereits bestehenden Ressourcen hinaus keine zusätzlichen sind und
der Beschluss lediglich die Anforderungen des Arbeitskreises grundsätzlich
abdeckt.
Herr Fahn unterstützt
mit seiner Fraktion den Antrag, da die Radverkehrsförderung eine wichtige
Aufgabe ist. Dies zeigt sich auch daran, dass der Anteil der Bevölkerung, die
das Rad nutzt, immer mehr ansteigt, von 2019 bis 2021 von 17 auf 22 Prozent.
Deswegen muss auch hier am Untermain der Radverkehr gefördert werden. Im
Kreistag wurden am 28.05.2019 die Weichen durch den Grundsatzbeschluss bereits
gestellt. Her Fahn lobt die Einstellung von Herrn Haas und seine Arbeit. Der
Beitritt zur AGFK ist wichtig und notwendig. Der nächste Schritt ist für ihn
die Gründung eines Radforums. Dieses gibt es zum Beispiel in der Stadt
Aschaffenburg. An einem runden Tisch treffen sich alle Beteiligten ca. dreimal
im Jahr und besprechen Notwendiges. In der Aufgabenbeschreibung des Mobilitätsbeauftragten
ist die Einbindung von allen Kommunen, Schulen und Umweltverbänden bereits enthalten.
Deswegen ist dieser Antrag gut und folgerichtig. Herr Fahn fragt bezugnehmend
auf das Mobilitätsgutachten REMOSI, welches Endes des Jahres verabschiedet wurde
und viele Vorschläge zur Förderung des Radverkehrs enthält, wann eine
Vorstellung im Kreistag erfolgt.
Herr Scherf dankt für
die inhaltliche Unterstützung. Bezüglich des Gutachtens regionale Mobilität und
Besiedlung REMOSI im Auftrag des Regionalverbandes Bayerischer Untermain ist
vorgesehen, dieses in der nächsten Kreistagssitzung am 4. April in den
Grundzügen vorzustellen und darzulegen, wie die Umsetzung erfolgt.
Herr Becker begrüßt im
Namen der Freien Wähler ebenfalls die Initiative, dass der Landkreis ein
fahrradfreundlicher Landkreis werden möchte. Es soll gezielt der Umstieg vom
Auto aufs Rad gefördert werden, das sogenannte Modal Split. Er betont, dass es somit
um das Alltagsradeln geht und nicht um touristische Zwecke. Dies ist nur ein
positiver Nebeneffekt. Er stellt die Frage, ob der Landkreis die Auszeichnung
für alle Gemeinden macht oder ob einzelne Gemeinde dieses Siegel anstreben.
Herr Scherf bestätigt,
dass es beim Radwegekonzept darum geht, die Alltagswege zur Arbeit oder
Erledigungen zweckmäßig und auf kürzestem Weg auszubauen, damit noch mehr
Menschen bei Strecken bis 10 km/mit E-Bike 20 km das Rad anstelle des Autos
nutzen. Der Landkreis tritt bei. Es findet eine Bereisung der Gemeinden statt,
bei der man sich die örtlichen Gegebenheiten anschaut. Dies übernimmt als
Dienstleistung alles der Landkreis. Die Gemeinden müssen nur mitmachen, es
kommen keine besonderen Aufgaben auf sie zu.
Herr Herrmann konstatiert,
dass sich die Fraktion Neue Mitte ebenfalls dem Beschlussvorschlag anschließt,
nach der Zusicherung, dass keine Stellenvermehrung erfolgt. Er geht davon aus,
dass das Radfahren noch weitere Anhänger bekommen wird mit Hinblick auf die
immer weiter steigenden Spritkosten. Er begrüßt das Radkonzept und hält es für
notwendig und wichtig.
Herr Scherf dankt für
die Unterstützung. Er weist aber darauf hin, dass, wenn nur ein 0,5 VAK
Radverkehrsbeauftragter gegeben ist, die Projekte nur in dieser Geschwindigkeit
abgearbeitet werden können.