Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Radverkehrsförderung Landkreis Miltenberg Information und Beschlussfassung und TOP VAB-Ticket AufAchse

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.03.2022   KT/007/2022 
Beschluss:einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0
DokumenttypBezeichnungAktionen

Einstimmiger Beschluss

 

Der Kreistag des Landkreises Miltenberg beschließt, grundsätzlich den Radverkehr im Landkreis Miltenberg gemäß den Beitrittsanforderungen der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen zu fördern und die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Förderung des Radverkehrs als Teil der Mobilitätswende zu sichern.


Herr Scherf trägt den TOP vor und informiert, dass im nichtöffentlichen Teil die Ausweitung des VAB-Tickets AufAchse behandelt wird. Hierbei geht es um einen Defizitausgleich. Diese Zahlen sind unternehmensintern und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Er möchte auszugsweise darüber informieren, dass man sich in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Energie, Bau und Verkehr damit auseinandergesetzt hat. Das AufAchse-Ticket hat man seit über einem Jahr im Landkreis Miltenberg wie in der gesamten Region bayerischer Untermain. Mit einer Tagesfahrkarte kann man im gesamten Netz am Wochenende, in den Schulferien und an den Feiertagen für 5 €/Erwachsene und für 3,50€/Jugendliche unter 14 Jahren fahren. Das AufAchse-Ticket hat in den letzten 1,5 Jahren so gut funktioniert, dass die Gebietskörperschaften keinen Ausgleich zahlen mussten. Die Mehrerlöse durch die Verkäufe des AufAchse-Tickets am Wochenende und in den Ferien kompensierten deutlich die Mindereinnahmen (jemand kauft das AufAchse-Ticket für 5€ anstelle einer Tageskarte für 12,80€). Auch das strategische Ziel, mehr Fahrgäste in den ÖPNV, in die Busse und in die Bahnen des VAB zu ziehen, war erfolgreich. Im Ausschusses für Energie, Bau und Verkehr hat man sich darauf geeinigt, auch in Übereinkunft mit Stadt Alzenau, Stadt und Landkreis Aschaffenburg, das AufAchse-Ticket auf den Zeitraum werktags – Montag bis Freitag – ab 9 Uhr aufzuweiten. Das Angebot erfolgt nicht vor 9 Uhr, da in den Stoßzeiten des Berufsverkehrs fast ausnahmslos die Busse und Züge sehr voll besetzt sind. Dies wäre sonst eine Fehlsteuerung. Grundlage für die Ausweitung ist eine Defiziterklärung, eine Übernahmeerklärung seitens der vier Gebietskörperschaften und der VAB. Die Stadt Alzenau ist auch im ÖPNV drin. Wenn alle Gebietskörperschaften zustimmen, kann die Angebotsausweitung ab dem 10. April 2022 starten.

 

Herr Scherf trägt den Sachverhalt zur Radverkehrsförderung vor:

 

1. Beitritt AGFK und Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs

In verschiedenen Ausschüssen wurde bereits der Beitritt des Landkreises Miltenberg in die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen angeregt. In der Sitzung des Ausschusses für Energie, Bau und Verkehr am 7.12.2021 wurde der Beschluss gefasst, die Aufnahme des Landkreises Miltenberg in die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen anzustreben. Dieser Beschluss wurde als Grundlage für den Beitrittsprozess an die Geschäftsstelle der AGFK übermittelt.

Der Aufnahmeprozess und die Mitgliedschaft stellt sich wie folgt dar.

 

Aufnahmeprozess

·         Der Landkreis muss nachweisen, dass er die Aufnahmekriterien des Vereins erfüllt. Dies erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst erfolgt eine Vorbereisung auf Fachebene. Sie dient dazu, ein Feedback zum aktuellen Stand der Radverkehrsförderung zu geben. Nach der Vorbereisung wird der Landkreis Mitglied in der AGFK Bayern.

·         Zusätzlich erhält der Landkreis Handlungsempfehlungen bzw. Maßnahmen, die für eine erfolgreiche Hauptbereisung noch ggf. umzusetzen wären.

·         Spätestens vier Jahre nach der Vorbereisung erfolgt die Hauptbereisung. Nach einer erfolgreichen Hauptbereisung erhält der Landkreis die Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ und wird dauerhaftes Mitglied in der AGFK Bayern. Die Auszeichnung ist Voraussetzung für eine dauerhafte Mitgliedschaft.

·         Danach erfolgt alle sieben Jahre eine entsprechende Bewertung im Rahmen einer Bereisung.

 

Bei den Aufnahmekriterien handelt es sich um eine „offene Liste“. Sie bietet Anhaltspunkte und richtet sich auch nach den örtlichen und strukturellen Gegebenheiten. Die Handlungsempfehlungen unterteilen sich in Punkte, die zwingend bis zur Hauptbereisung zu erfüllen sind, und Punkte, die nicht lückenlos erfüllt sein müssen.

Die politische Grundsatzentscheidung, die personellen Vorkehrungen, ein Radverkehrskonzept inkl. Netzplanung und die politische Zielvorgabe zur deutlichen Anhebung des Radverkehrsanteils im Modal-Split sind Pflichtpunkte.

Die Aufnahmekriterien wurden gemeinsam mit den Landkreisen erarbeitet – der Fokus liegt auf der koordinierenden Funktion der Landkreise.

Mitwirkung im AGFK

Die Vernetzung im Verein erfolgt z. B. über Seminare, Workshops, Veranstaltungen, den Facharbeitskreis und über weitere Maßnahmen, die durch die AGFK Bayern weiterentwickelt werden. Des Weiteren unterstützt der Verein seine Mitgliedskommunen u. a. durch Inhouse-Seminare und Projektfinanzierung (Finanzierung von nichtinvestiven Projekten mit 80 %). Spezielle Angebote für Landkreise sind beispielsweise der Arbeitskreis Landkreise oder das Mobilitätsforum.

 

Kosten

Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf jährlich 3.000 € für Landkreise.

 

Weiteres Vorgehen

Im nächsten Schritt kontaktiert die AGFK den Landkreis Miltenberg für die Terminfindung der Vorbereisung. Es wurde mitgeteilt, dass sich aufgrund der Pandemie viele Vorbereisungen aufgestaut haben, wodurch es zu Wartezeiten kommt.

 

Der angeführte Grundsatzbeschluss bildet die Basis für die Ausgestaltung einer umfangreichen Radverkehrsförderung, wie sie für die Mitgliedschaft in der AGFK notwendig ist. Die AFGK fordert die Verpflichtung der Landkreise, die personellen Kapazitäten bereitzustellen, sowie jährliche Haushaltsmittel zur Unterstützung und Förderung des Radverkehrs vorzusehen.

Der Radverkehr wird im Landkreis aus einer Vielzahl an Gründen gefördert: Er trägt zur Lebensqualität der Menschen bei, fördert die Gesundheit und ermöglicht eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Mobilität.

 

Ziel des Landkreises ist es, die Qualität und Quantität des Radverkehrs weiter zu steigern. Im Mittelpunkt der Aktivitäten des Landkreises steht dabei der Alltags-Rad-Verkehr. Eine Steigerung der Modalsplit hin zum Radverkehr soll vor allem durch den Ausbau der Radinfrastruktur im Sinne von Radwegen oder Abstellmöglichkeiten angestrebt werden. Daneben sollen zusätzliche, nicht infrastrukturelle Anreize geschaffen/ weiterentwickelt werden, um die Attraktivität des Radverkehrs zu steigern (beispielsweise Radelbus). Die Vorgehensweise wird dabei durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Gemeinden des Landkreises, den Schulen und den Arbeitgebern und Interessensverbänden geprägt. 

 

Zielsetzung ist die Landesauszeichnung „Fahrradfreundlicher Landkreis“ und die Erfüllung der dazu notwendigen Voraussetzungen.

 

Herr Reinhard versteht die AGFK, dass die Kommunen sich stärker beteiligen sollen an der Vernetzungsarbeit, mit dem Ziel, ein Siegel zu vergeben. Er geht davon aus, dass mit dem heutigen Beschluss keine weiteren finanziellen Ressourcen vergeben werden sollen. ►Daher schlägt er vor, den letzten Satz im Beschlussvorschlag zu streichen bzw. dahingehend zu ändern, dass der Landkreis Miltenberg beitritt mit dem Ziel, das Siegel zu erreichen.

Herr Scherf merkt an, dass dies der erforderliche Beschluss ist, der formal von dem Arbeitskreis gefordert wird. Allerdings richtet sich diese Anforderung an Kommunen, die noch nichts gemacht haben. Der Kreistag sichert somit der Arbeitsgemeinschaft der Fahrradfreundlichen Kommunen zu, dass er die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen sichert. Die finanziellen Ressourcen, die der Landkreis Miltenberg bereits jetzt schon in seinem Haushalt hat, decken dies ab. Die personellen Ressourcen, die das Qualitätskriterium dieser AGFK sind, sind bereits durch die 0,5 VAK von Herrn Haas als Radverkehrsbeauftragter abgedeckt. Herr Scherf bestätigt, dass es über die bereits bestehenden Ressourcen hinaus keine zusätzlichen sind und der Beschluss lediglich die Anforderungen des Arbeitskreises grundsätzlich abdeckt.

 

Herr Fahn unterstützt mit seiner Fraktion den Antrag, da die Radverkehrsförderung eine wichtige Aufgabe ist. Dies zeigt sich auch daran, dass der Anteil der Bevölkerung, die das Rad nutzt, immer mehr ansteigt, von 2019 bis 2021 von 17 auf 22 Prozent. Deswegen muss auch hier am Untermain der Radverkehr gefördert werden. Im Kreistag wurden am 28.05.2019 die Weichen durch den Grundsatzbeschluss bereits gestellt. Her Fahn lobt die Einstellung von Herrn Haas und seine Arbeit. Der Beitritt zur AGFK ist wichtig und notwendig. Der nächste Schritt ist für ihn die Gründung eines Radforums. Dieses gibt es zum Beispiel in der Stadt Aschaffenburg. An einem runden Tisch treffen sich alle Beteiligten ca. dreimal im Jahr und besprechen Notwendiges. In der Aufgabenbeschreibung des Mobilitätsbeauftragten ist die Einbindung von allen Kommunen, Schulen und Umweltverbänden bereits enthalten. Deswegen ist dieser Antrag gut und folgerichtig. Herr Fahn fragt bezugnehmend auf das Mobilitätsgutachten REMOSI, welches Endes des Jahres verabschiedet wurde und viele Vorschläge zur Förderung des Radverkehrs enthält, wann eine Vorstellung im Kreistag erfolgt.

Herr Scherf dankt für die inhaltliche Unterstützung. Bezüglich des Gutachtens regionale Mobilität und Besiedlung REMOSI im Auftrag des Regionalverbandes Bayerischer Untermain ist vorgesehen, dieses in der nächsten Kreistagssitzung am 4. April in den Grundzügen vorzustellen und darzulegen, wie die Umsetzung erfolgt.

 

Herr Becker begrüßt im Namen der Freien Wähler ebenfalls die Initiative, dass der Landkreis ein fahrradfreundlicher Landkreis werden möchte. Es soll gezielt der Umstieg vom Auto aufs Rad gefördert werden, das sogenannte Modal Split. Er betont, dass es somit um das Alltagsradeln geht und nicht um touristische Zwecke. Dies ist nur ein positiver Nebeneffekt. Er stellt die Frage, ob der Landkreis die Auszeichnung für alle Gemeinden macht oder ob einzelne Gemeinde dieses Siegel anstreben.

Herr Scherf bestätigt, dass es beim Radwegekonzept darum geht, die Alltagswege zur Arbeit oder Erledigungen zweckmäßig und auf kürzestem Weg auszubauen, damit noch mehr Menschen bei Strecken bis 10 km/mit E-Bike 20 km das Rad anstelle des Autos nutzen. Der Landkreis tritt bei. Es findet eine Bereisung der Gemeinden statt, bei der man sich die örtlichen Gegebenheiten anschaut. Dies übernimmt als Dienstleistung alles der Landkreis. Die Gemeinden müssen nur mitmachen, es kommen keine besonderen Aufgaben auf sie zu.

 

Herr Herrmann konstatiert, dass sich die Fraktion Neue Mitte ebenfalls dem Beschlussvorschlag anschließt, nach der Zusicherung, dass keine Stellenvermehrung erfolgt. Er geht davon aus, dass das Radfahren noch weitere Anhänger bekommen wird mit Hinblick auf die immer weiter steigenden Spritkosten. Er begrüßt das Radkonzept und hält es für notwendig und wichtig.

Herr Scherf dankt für die Unterstützung. Er weist aber darauf hin, dass, wenn nur ein 0,5 VAK Radverkehrsbeauftragter gegeben ist, die Projekte nur in dieser Geschwindigkeit abgearbeitet werden können.

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