Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Stellenplanung für das Jahr 2022

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.03.2022   KT/007/2022 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 10
DokumenttypBezeichnungAktionen

Mehrheitlicher Beschluss

 

Der Kreistag beschließt:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Stellenplanung bei der Besetzung der Stellen zu berücksichtigen, funktionell neue Stellen bedürfen eines Gremiumbeschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, Einsparpotenziale zu ermitteln und erste Ergebnisse bis zur Haushaltsverabschiedung vorzulegen.


Herr Scherf trägt den Sachverhalt vor:

 

Aufgrund des personellen Engpasses im Unternehmensbereich 3 muss die Haushaltsplanung und damit die Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2022 für den Landkreis Miltenberg auf Mitte des Jahres verschoben werden.

 

Der Beschluss ermöglicht die Besetzung der neuen, durch die Kreisgremien beschlossenen Stellen.

 

Der Kreisausschuss hat in der Sitzung am 16.02.2022 beschlossen, dem Kreistag die Ermächtigung der Verwaltung zur Berücksichtigung der Stellenplanung bei der Besetzung der neuen Stellen zu empfehlen. 

 

Auf die Anlage Stellenplanungen 2022 wird verwiesen und vorgetragen.

 

Herr G. Rüth möchte aus Sicht der CSU-Fraktion einige ergänzende Anmerkungen machen. Notwendige und erforderliche Stellen werden unterstützt. Gleichwohl gilt bei der Ausführung des Haushaltes auch darauf zu achten, dass die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten sind. Grundlage für die Stellenplangestaltung ist das Organisationsgutachten, das in der Vorlage auch mehrfach genannt wurde. Herr Rüth kann das Organisationsgutachten nur bis zum Stand April 2020 bewerten. Er weiß daher auch nicht abschließend, was sich an den Rahmenbedingungen in den letzten zwei Jahren verändert hat. Aus seinem Kenntnisstand heraus war eine Stellenmehrung im Büro Landrat nicht vorgesehen, auch Baukontrolleur und Betreuungsstelle, Klimaneutrales Landratsamt und Vergabestelleerweiterung sind nicht nachvollziehbar. Der Tenor der vorletzten Bürgermeisterdienstbesprechung war, dass der Bedarf für eine solche Stelle nicht gesehen wird. Er fragt, was das zentrale Controlling nicht leisten und im angestrebten dezentralen Controlling des Jugendamtes besser gemacht werden kann. Die JaS-Stellen sieht er unstrittig, hinterfragt aber die weitere Teamleitungsstelle. Es gibt bereits einen Bereichsleiter und zwei Teamleitungen. Auch im ASD-Bereich wird eine deutliche Aufstockung vorgeschlagen. Er bittet daher um Begründung dieser deutlichen Stellenmehrungen. Er sieht insgesamt 5 Stellen unstrittig, bei diesen kann man in eine Ausschreibung gehen. Bei allen anderen Stellen möchte er diese gerne im Rahmen der kompletten Haushaltsbetrachtung behandeln, um auch zu schauen, wie sich die Gesamtfinanzierung darstellt.

Herr Scherf verweist darauf, dass das Herrn Rüth bekannte Organisationsgutachten von 2020 nicht ein statisches Gutachten ist, sondern fortgeschrieben werden muss und wird. Zum Beispiel im Büro Landrat ist eine Fortschreibung erfolgt, da der UB 1 mit Fallzahlen aus 2016/2017 begutachtet war. E-Goverment geht zurück auf einen Beschluss des Kreisausschusses vom 16.02.2022. Der Beschluss sieht die Stelle als notwendig vor, da die Digitalisierung der Verwaltung sonst nicht zu schaffen und ohne Steuerung nicht möglich ist. Im Kreisausschuss wurden alle Stellen sehr ausführlich dargelegt. Bei den Baukontrolleuren liegen langfristige Erkrankungen zu Grunde, daher gibt es hier die 0,5 VAK, um die Aufrechterhaltung dieser Tätigkeiten sicher zu stellen. Bei der Vergabestelle widerspricht Her Scherf. Es gab eine differenzierte Rückmeldung in der Bürgermeisterdienstbesprechung, dass es Gemeinden gibt, die jetzt schon, obwohl aktuell das Landratsamt die Ressourcen nicht hat, auf die Beratung der Vergabestelle zurückgreifen. Deswegen wird momentan an einem Modell gearbeitet, wie man den Gemeinden, die Unterstützung wünschen, ihnen diese zukommen lassen kann. Es ist natürlich kompliziert, wenn dies nur ein Teil der Gemeinden wünscht. Da es um die Beratung und die Unterstützung der Gemeinden geht, wird das Konzept natürlich noch im Ausschuss vorgestellt und darüber abgestimmt. Auch das Fachcontrolling wurde ausführlich in der Sitzung des Kreisausschusses durch Herrn Rätz dargelegt. Das Fachcontrolling ist eine Ergänzung zum allgemeinen Controlling. Das Fachcontrolling ist von UB 3 ausdrücklich gewünscht. Alle die im Ausschuss für Jugendhilfe mitarbeiten, wissen, wie umfangreich die finanziellen Ausgaben sind. Mit dem allgemeinen Controlling ist es nicht getan, wenn man stärker steuernd eingreifen möchte mit wirtschaftlichem Handeln. Auch um zu schauen, ob die Maßnahmen den Kindern etwas bringen und für die Kontrolle des wirtschaftlichen Einsatzes. Dies geht nicht ohne Fachcontrolling. Ebenfalls für die Umorganisation Jugendamt war Herr Rätz im Kreisausschuss und hat dies dargelegt. Als Gründe wurden ständig steigende Fallzahlen, steigende Meldungen wegen Kindeswohlgefährdung, wo immer gleich zwei Personen als Mann-Frau-Team in den Außendienst müssen und neue rechtliche Anforderungen genannt. Der Prozess geht noch bis 2028, ist aber nur ein Bruchteil dessen, was der Gesetzgeber von den Verwaltungen im Bereich der Jugendhilfe bis 2028 verlangt. Wenn man abgeschlossene Gesetzgebungsprozesse nicht rückgängig macht, wird noch deutlich mehr auf die Verwaltung zukommen, um den gesetzlich definierten Anforderungen gerecht zu werden. Das ist somit kein Problem des Landratsamtes Miltenberg, sondern betrifft alle 96 Kreisjugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte im Landkreis Miltenberg.

 

Herr Frey hat im Zuge der Auseinandersetzungen mit dem Thema den Eindruck gewonnen, dass die heute beantragten Stellen notwendig sind, da man Wert auf die verstärkte Sozialarbeit an den Schulen legt und die Handlungsfähigkeit der Verwaltung nicht untergraben möchte. Es bleibt bei ihm die Gewissheit bestehen, dass es für die Zukunft ein wichtiges Ziel sein muss, Verwaltung zu verschlanken und auf Dauer Stellen abzubauen. Er ist davon überzeugt, dass schon einige richtige Ansätze hier in der Verwaltung verfolgt werden. Das betrifft vor allem die Kritik an der Landesregierung, die den Landratsämtern immer neue und immer umfangreichere Aufgaben zuweist. Er glaubt allerdings, dass bei über 600 Personen im Landratsamt Miltenberg nicht immer alles nur gut ist. Daher muss man auch die eigene Behörde kritisch unter die Lupe nehmen und evtl. Schwachstellen erkennen. Dabei sollte man sich nicht darauf verlassen, dass Fehler, übermäßige Gründlichkeit oder andere Schwachstellen immer nur woanders auftreten. Diese Defizite gibt es auch hier. Sowohl das Gebot eines sparsamen Umgangs mit den finanziellen Mitteln als auch die Demographie in der Gesellschaft lassen es seiner Meinung nach nicht zu, dass in Zukunft alle Wünsche nach Mehrung von Personal erfüllt werden können. Personalnotstand hat man nicht nur in den Behörden, sondern auch in der Alten- und Krankenpflege, in der Lehre, bei der Polizei, beim Handwerk, in der Industrie und in vielen anderen Bereichen. Man kann vielleicht durch die Digitalisierung in ein paar Jahren eine Steigerung der Effizienz erwarten, allerdings erwartet er dies schon lange. Ein Abflachen der Verwaltungstiefe muss auch unabhängig davon sein. Daher beantragt er die Ergänzung des Beschlussvorschlages um den folgenden Satz: Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Stellenbeschreibung bei der Besetzung der neuen Stellen zu berücksichtigen. Bis zur endgültigen Beschlussfassung des Haushaltes sollen Einsparpotenziale an anderer Stelle ermittelt und konkretisiert werden.

Herr Scherf dankt für die grundsätzliche Unterstützung und Zustimmung. Alle wünschen sich eine schlankere Verwaltung. Man tut sich aber schwer mit den Realitäten. Er hofft auch auf Einsparpotenziale im Zuge der Digitalisierung, dass man einen digitalen Workflow erhält. Hier muss vermehrt Ressource eingebracht werden, um etwas zu erzielen. Beim Vorschlag, parallel zu der Ermächtigung auch die Verwaltung zu beauftragen, Einsparpotenziale zu ermitteln und zu konkretisieren wurde formuliert „bis zur Verabschiedung des Stellenplans und des Haushaltes“. Dies ist ambitioniert. Aber die Verwaltung muss natürlich bis dahin Rede und Antwort stehen, wie weit sie gekommen ist oder wie sie es sich vorstellt oder wie man zu einem gemeinsamen Weg kommt. Daher formuliert er den Beschlussvorschlag um: Die Verwaltung wird beauftragt, Einsparpotenziale zu ermitteln und zu konkretisieren und erste Ergebnisse zur Vorlage des Haushaltsplanes vorzulegen.

 

Herr Luxem trägt vor, dass für die FW im Fokus steht, dass an erster Stelle der Stellenplan letztendlich eine Umschreibung der aus den Gremien bereits beschlossenen Stellen darstellt, Auswirkungen aus dem Organisationsgutachten zeigt und letztendlich ein Bild beschreibt, was in 2022 anstehen könnte, aber nicht definitiv heute schon zur Umsetzung steht. Er plädiert daher dafür, eine gewisse Gelassenheit zu haben in dem Sinne, dass die Stellen, die bereits beschlossen sind, sich selbstverständlich hier widerspiegeln müssen. Bezüglich der Wirtschaftlichkeit und bestehender Einsparpotenziale unterstellt er einer Verwaltung, und das kennen auch die Bürgermeister*innen aus ihren eigenen Verwaltungen selbst, dass der Wille stets vorhanden ist. Um dies nochmal zu verdeutlichen, schlägt er vor, was in der Sachverhaltsdarstellung im zweiten Absatz steht „Der Ermächtigungsbeschluss ermöglicht die notwendige Besetzung der neuen, durch die Kreisgremien beschlossenen Stellen“ – dass man diesen Passus in den Beschlussvorschlag mit aufnimmt, damit hier noch einmal deutlich wird, dass mit dem Stellenplan die Verwaltung jetzt freie Hand hat, die durch die Kreisgremien beschlossenen Stellen zu besetzen. Und das alle weiteren Stellen dann in den jeweiligen Gremien dann noch einmal vorgestellt werden können bzw. zur finalen Entscheidung stehen.   

Herr Scherf weist bei dem Formulierungsvorschlag darauf hin, dass es einen Bezug auf die funktional neuen Stellen gab, also auf die Funktionen, die man bislang noch nicht beschlossen hat. Dies betrifft also vor allem die Stelle klimaneutrales LRA, die Stelle in der Vergabestelle. Die Umorganisation Jugendamt hat ausführlich in der letzten KA-Sitzung beraten und am Ende auch einzelnen Beschluss gefasst, fragt er,

 

Herr Luxem schlägt vor, die zwei bis drei Ansatzpunkte in den Beschluss mit aufzunehmen, 22+ Stellen, die Verwaltung kann machen, was sie will.

Herr Scherf merkt an, dass er immer betont hat, dass das, was funktionell neu ist, erst konzeptionell vorgelegt und beschlossen werden muss. Daher schlägt er vor, dies noch zu konkretisieren.

 

Herr Reinhard gibt an, dass er im Kreisausschuss nicht für die pauschale Beschlussfassung gestimmt hat. Er ist auch heute noch der gleichen Meinung und in der Situation, dass heute nicht seriös darüber abgestimmt werden kann, diese Stellenmehrung auf den Weg zu bringen. Man hat aus bekannten Gründen noch keine Haushaltsberatung gehabt. Das ist so auch in Ordnung. Man hat noch drei Monate Zeit zu warten. Für diese Stellenmehrung um 1,1 Mio. € gehört die gesamte Anschauung dazu. Man muss wissen, was finanziell auf einen zukommt, was man sich noch leisten und auf Dauer finanzieren kann. Diese Vorgaben und Maßgaben werden in der Gesamtschau benötigt. Diese Abwägung muss getroffen werden. Deswegen bleibt er heute bei seinem negativen Votum.

Herr Scherf ist anderer Auffassung. Die Verwaltung legt nur das vor, was existenziell notwendig ist für die Handlungsfähigkeit. Ohne diese Stellen ist die Handlungsfähigkeit, gerade auch in der aktuellen Situation gefährdet. Man hat dargelegt, wie sich die Situation der Mehrstunden, der Überstunden, der nicht genommenen Urlaube, die alle noch genutzt werden müssen und nicht ausgezahlt werden dürfen, verhält. Daher steht die Verwaltung vor einer großen Problematik. Vor drei Wochen hat man noch auf eine Phase der Normalisierung gehofft. Aber aktuell hat man zwei Krisenstäbe im Landratsamt gleichzeitig, teilweise mit denselben Leuten. Das Personal ist am Ende und fertig. Und trotzdem machen alle weiter, weil man weitermachen muss. Daher freut er sich und ist dankbar für jede Stimme, die in dieser Situation auch die Handlungsfähigkeit sicherstellt und den Rücken stärkt.

 

Herr Bohnhoff stellt fest, dass die CSU bereits in der Kreisausschusssitzung gesagt hat, dass sie ein rechtliches Problem sieht in der Vorgehensweise, den Stellenplan vor dem Haushaltsplan zu verabschieden. Die Erläuterungen von Herrn Feil hat man intern noch einmal diskutiert. Man sieht immer noch rechtliche Probleme und hält es zumindest für erforderlich, dass die Vorgehensweise, wenn sie so beschlossen wird, unbedingt vorher mit der Rechtsaufsichtsstelle, der Regierung von Unterfranken, abgestimmt wird. Es sei denn, dies ist bereits schon erfolgt. Dies weiß er nicht. Die CSU meint, dass man vor dem Haushalt 2022 diese 20,15 Stellen nicht vor dem Beschluss des Haushaltes ausschreiben soll, somit außerhalb des derzeitigen Stellenplans keine Personen einstellt. Wenn man über die von Herrn Rüth angeführten Stellen spricht, diese fünf Stellen, die unbedingt erforderlich sind, dann trägt die CSU dies selbstverständlich mit. Aber man gibt zu bedenken, dass man Mitte des Jahres den Haushalt abstimmen möchte. Dies ist somit in drei Monaten. Man trägt die Jugendhilfeausschuss-Stellen mit, den Digitalisierungsmitarbeiter*innen, wenn es sein muss, auch.

 

Herr Feil erläutert die rechtliche Situation. Er erklärt den Beschluss, dessen rechtliche Wirkung und Auswirkung. Es ist nicht der Beschluss über den Stellenplan. Dieser hängt mit dem Haushalt zusammen und wird gemeinsam verabschiedet. Man hat aktuell eine haushaltslose Zeit. Die Vorschriften hierfür sind sehr knapp formuliert und geben den Kommunen gewisse Handlungsmöglichkeiten. Diese Problematik stellt sich jedes Jahr. In der Vergangenheit hat man den Haushalt auch nicht zum 1.1. eines Jahres genehmigt. Und trotzdem wurden Personen eingestellt und Beschlüsse vom Kreistag oder den Kreisgremien im Vorgriff umgesetzt. Die Deckung kommt aus der haushaltslosen Zeit und dem Abgleich.

 

Herr Paulus mit der SPD-Fraktion unterstützt die Planungen und versteht den benötigten Vorlauf, der zur Mitarbeiter*innengewinnung benötigt wird. Er appelliert, dass die Landkreisverwaltung immer neue Aufgaben erhält zur Umsetzung. Aktuelles Beispiel für eine Aufgabe ist die Registrierung und Unterbringung der Ukraine-Flüchtlinge, die hier im Landkreis stattfindet. Man schiebt noch die Corona-Überstunden vor sich her, man hat die Belastungen im Personal. Die größte Stellenmehrung findet im Jugendbereich statt, dazu hat man im Ausschuss bereits zugestimmt, um die Folgen von Corona auch hier adäquat abzumildern. Daher hält er die erneute Diskussion darüber für unnötig.

 

Herr Herrmann schließt sich mit seiner Fraktion der Neuen Mitte dem Antrag von Herrn Frey an. Alle sind an einer gut funktionierenden und effektiven Landkreisverwaltung interessiert. Trotzdem muss kritisch auf Notwendigkeit geprüft werden. Man stimmt dem Beschlussvorschlag zu. Aber der alleinige Wille zur Prüfung reicht ihm nicht aus und er bittet darum, dass es nicht Usus werden darf, dass Stellenbesetzungen vor der Haushaltsplanung erfolgen.

Herr Scherf wird die Neuformulierung so fassen, dass es nicht allein beim Willen bleibt.

 

Frau Becker appelliert, den vorläufigen Stellenplan zuzustimmen. Sie findet den Diskussionsverlauf sehr bedenklich. Im Kreisausschuss wurde alles vordiskutiert und war auch sehr gut vorbereitet. Heute dagegen wurde an der Glaubwürdigkeit des Landrates gezweifelt, dass die Stellenmehrung notwendig ist. Es sollte genügend Vertrauen da sein, dass diese Stellen unbedingt notwendig sind. Ob vor Sommer geeignetes Personal gefunden wird, ist aktuell auch nicht abzusehen. Somit bleiben evtl. Stellen unbesetzt. Man hat die Ausnahmesituation, dass der Kämmerer erkrankt ist und dadurch der Haushalt erst im Sommer verabschiedet wird. Dies ist aber nicht die Regel, dass der Stellenplan vor dem Haushalt beschlossen wird. Sie kann sich des Gefühls nicht erwehren, dass die CSU in ihrer Oppositionsrolle die Handlungsfähigkeit der Verwaltung sabotiert.

 

Herr Scherf greift die Aspekte aus der Diskussion im neuen Textvorschlag auf.

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