Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Antrag der FDP – Digitalisierungsmanager

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.02.2022   KA/007/2022 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt mehrheitlich folgenden Antrag an:

1.   Schaffung und Besetzung einer Stelle „Digitalisierungsmanager“ im Stellenplan des Landratsamtes. Besetzung vorzugsweise aus dem Mitarbeiterbestand durch Umorganisation, aufgrund der aktuellen Belastung der Mitarbeiter, hilfsweise zur Beschleunigung der Umsetzung auch als zusätzliche Stelle

2.   Ausarbeitung und Präsentation eines Zeitplanes für die weiteren internen Umsetzungsmaßnahmen zum Thema Digitalisierung und zur bürgerfreundlichen Einführung und Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (Projektierung)

3.   Regelmäßiges Update in den Gremien (Kreisausschuss / Kreistag) zum Stand der Umsetzungsmaßnahmen


Herr Zimmermann, Vorsitzender der Fraktion FDP, stellt den Antrag vor.

 

Gegenstand:

Beschleunigte und zielgerichtete Umsetzung der Themenfelder Digitalisierung „im Haus“ sowie der Forcierung der Umsetzung E-Government, insbesondere die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.

 

Antrag:

1. Schaffung und Besetzung einer Stelle „Digitalisierungsmanager“ im Stellenplan des Landratsamtes. Besetzung vorzugsweise aus dem Mitarbeiterbestand durch Umorganisation, aufgrund der aktuellen Belastung der Mitarbeiter, hilfsweise zur Beschleunigung der Umsetzung auch als zusätzliche Stelle

2. Ausarbeitung und Präsentation eines Zeitplanes für die weiteren internen Umsetzungsmaßnahmen zum Thema Digitalisierung und zur bürgerfreundlichen Einführung und Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (Projektierung)

3. Regelmäßiges Update in den Gremien (Kreisausschuss / Kreistag) zum Stand der Umsetzungsmaßnahmen

 

Begründung:

Digitalisierung und „smarte Verwaltung“ (E-Government) waren schon vor Coronazeiten beherrschende und zukunftsgerichtete Schlagworte, um auch zukünftig die Handlungsfähigkeit von Behörden sicherzustellen, zu verbessern und viele Behördengänge / Verwaltungsakte zu beschleunigen und zu vereinfachen. In vielen Wahlprogrammen, insbesondere auch bei der FDP, waren diese Themen Bestandteil und somit gibt es einen Konsens über die Parteien.

Die Coronazeit hat dabei deutliche Diskrepanz von Wunsch und Wirklichkeit aufgedeckt und die Notwendigkeit nochmals klar vor Augen geführt (Stichwort Datenverarbeitung in den Gesundheitsämtern, Meldungen per Fax, etc.).

Das Landratsamt Miltenberg und somit der Landkreis war zu Beginn der Diskussionen rund um das Thema Digitalisierung Vorreiter. Durch die Herausforderung der Pandemie sind die ehrgeizigen Pläne in Vergessenheit oder ins Stocken geraten. Aus den Erfahrungen der Wirtschaft kann erfolgreiche Digitalisierung nur gelingen, wenn diese projektmäßig aufgestellt und zur Chefsache erklärt wird. Ohne die Zentralisierung der Aufgabenfelder wird sich die Umsetzung, innerhalb der vielen einzelnen Resorts des Landratsamtes, verlieren bzw. verlangsamen und am Ende nicht hausübergreifend zusammenspielen.

Verschärft wird die Situation durch das Onlinezugangsgesetz, das als Art. 9 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften verkündet wurde. Es verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen (§ 1 OZG).

Das Onlinezugangsgesetz wurde am 14. August 2017 erlassen. Es ist gemäß Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften am 18. August 2017 in Kraft getreten. Die Umsetzung des Gesetzes ist im Koalitionsvertrag der 19. Wahlperiode des Bundestages verankert.

Ziel des Onlinezugangsgesetz ist es, den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen zu verbessern bzw. zu ermöglichen. Dabei ist die Nutzerorientierung das oberste Prinzip des Servicestandards für die digitale Verwaltung.

Eine moderne öffentliche Verwaltung leistet einen wichtigen Beitrag für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands. E-Government ermöglicht Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen den unkomplizierten und zeitlich unabhängigen Zugang zu den Leistungen des Staates. Der Gang zum Amt wird so in den meisten Fällen überflüssig.

Darüber hinaus wird Verwaltungshandeln durch den Einsatz von E-Government-Verfahren schneller und kostengünstiger. Sie sorgen für mehr Effizienz und Transparenz.

Der aktuelle Stand der bis Ende 2022 benötigten Umsetzung im Landratsamt ist rudimentär und eine Zielerreichung in Form der bisherigen Vorgehensweise, aus Sicht der FDP-Fraktion, unmöglich. Nur durch eine planvolle Aufsetzung eines Digitalisierungsprojektes und der Einführung von Digitalisierungsprozessen kann ein hervorragendes Endergebnis erzielt werden. Der Einsatz eines zentralen Digitalisierungsmanagers als Treiber und Überwacher, angesiedelt als Stabstelle des Landrats (Chefsache!), wird benötigt, um obige Prozesse zu forcieren und erfolgreich zu gestalten.

Parallel und vorbereitend für das Thema E-Government sollten wir unsere Verwaltung fit machen, so dass Sie auch digital also prozessorientiert arbeiten kann. Dies bedeutet z.B. zentraler Service, keine Personenpostfächer, keine Medienbrüche, Poststraße, Dokumentendigitalisierung, usw.

Wir möchten den Landkreis Miltenberg und das Landratsamt wieder als Benchmark in Bayern sehen und das Thema Digitalisierung sollte in zukünftigen Kommunalwahlkämpfen nicht mehr als Wahlkampfthema taugen, so der Antrag.

 

Herr Scherf bekennt, dass die öffentliche Verwaltung bei der Digitalisierung zurückhängt, auch das Landratsamt Miltenberg. Das Thema ist sehr komplex und wurde auch auf der gestrigen Sitzung das Bayerischen Landkreistages erörtert. Nach der Maximalbelastung durch die Pandemiebewältigung ist seit nun einigen Monaten das Thema in Umsetzung und hat höchste Priorität erhalten. Entscheidend an der Digitalisierung sei, so der Landrat, dass der gesamte Bearbeitungsprozess digital abläuft und nicht alleine das Formular digital sei. Deshalb werde der Prozess anhand des Formulares und dessen Bearbeitung im Amt digitalisiert. Umsetzbar sei der Prozess der Digitalisierung der Verwaltung nur, weil der Kreistag die Notwendigkeit zusätzlicher Ressourcen 2020 bereits erkannt hat. Herr Scherf ist hierfür dankbar. Neben einer zusätzlichen Stelle zur Umsetzung gebe es im Landratsamt nun eine Steuerungsgruppe unter Leitung des Landrats. Zur erfolgreichen Umsetzung benötige man jedoch eine Koordination für einen überschaubaren Zeitrahmen, weshalb Landrat Scherf den vorgelegten Antrag für sinnvoll und praktikabel hält.

 

Frau Flegler gibt Informationen über aktuelle Projekte, die über das Landratsamt durchgeführt werden:

·         neue barrierefreie Homepage Landratsamt Miltenberg

·         KomXcontact – Migration von KomXpress (Homepage für alle KomBN – Gemeinden)

·         E-Akte

·         Digitaler Werkzeugkasten

·         Online-Terminvereinbarung

·         Einführung FTAPI – Verschlüsselung

·         Umstellung auf OK. Verkehr

·         Umsetzung ISIS 12 – Zertifizierung 2022

·         Digitales Baugenehmigungsverfahren

·         E-Rechnung

·         Digitaler Rechnungsworkflow

Herr Schötterl unterstützt der Antrag. Mit Know-how soll eine Zentralisierung und sinnstiftende Erleichterung geschaffen werden. Der Digitalisierungsmanager ist höchst reinvestiv.

 

Herr Schwing teilt mit, dass die Stelle des Digitalisierungsmanagers in Punkt 2b des Stellenplans berücksichtigt wird. Er betont, dass das Thema Digitalisierung ein wichtiges Thema sei. Für ihn erfolgt der zweite vor dem ersten Schritt. Er gab an, dass das Haushalt noch nicht bekannt sei, daher habe er Schwierigkeiten, die einzelnen Stellen gut oder nicht zu befinden.

 

Herr Stich gibt den Hinweis, auch an die Kreiskasse zu denken. Er wünscht keine Barzahlungen mehr.

 

Herr Reinhard gibt zu Kenntnis, dass aufgrund der Komplexität im IT-Bereich eine externe Beratung notwendig sei.

Herr Scherf gibt an, dass die Analyse nicht mehr notwendig ist. Man habe ein Konzept und wisse was man zu tun hat und befindet sich schon mitten in der Umsetzung. Nicht ein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem treibe die Verwaltung um.

 

Herr Zimmermann warnt vor dem Einsatz von Externen. Der Digitalisierungsmanager soll mit der jeweiligen Abteilung sprechen, wie sie ihren Job machen möchte. Hierfür ist eine IT-Affinität notwendig. Er muss empathisch mit den Anforderungen umgehen und hierfür Lösungen entwickeln. Externe würden wohl eher scheitern. Die Stelle kostet Geld, soll aber Effizienz schaffen, was auf der anderen Seite wieder Kosten einspart.

Frau Flegler informiert, dass man bereits externe Berater zur Prozessoptimierung eingesetzt habe. Diese können jedoch nicht in die Tiefe gehen und keine Schnittstellenprobleme lösen.

Herr Stich wirft ein, dass die Prozesse wichtiger sind. Daher bevorzugt er jemanden aus und in der Verwaltung. Bis Externe die Prozesse und Menschen kennen, dauert es Jahre.

Herr Schwing lehnt eine Entscheidung ab wegen des späteren Tagesordnungspunkt Stellenplan und wegen des noch nicht beschlossenen Haushalts.

Herr Scherf antwortet, dass trotz des noch nicht vorliegenden Kreishaushalt 2022 zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit ein Empfehlungsbeschluss für den Kreistag zum Stellenplan erfolgen solle.

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