Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Vorstellung Stellenplanung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.02.2022 KA/007/2022 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 9, Nein: 3 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Mehrheitlicher Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag:
Die Verwaltung wird ermächtigt diese Stellenplanung bei der Besetzung der neuen Stellen zu berücksichtigen.
Frau
Flegler, UB 2, stellt die Stellenplanung vor.
Aufgrund des personellen Engpasses im Unternehmensbereich 3 muss die
Haushaltsplanung und damit die Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2022 für
den Landkreis Miltenberg auf Mitte des Jahres verschoben werden.
Der Ermächtigungsbeschluss ermöglicht die notwendige Besetzung der neuen, durch die Kreisgremien beschlossenen Stellen.
Auf
die Anlage Stellenplanungen 2022 wird verwiesen und vorgetragen.
Herr Scherf deutet auf die Pandemiezeit in den letzten 24
Monate und wertschätzt die geleitstete Arbeit von Mitarbeiter*innen.
Herr Wosnik erläutert die Hintergründe für die Erweiterung
der Vergabestelle, welche auch in Bürgermeisterdienstbesprechung vorgestellt
wurde. Er deutet auf die Notwendigkeit der doppelten Besetzung aufgrund der
Vertretungsreglung. Die Vergabestelle hat einen sehr großen Arbeitsbereich.
Technische und fachliche Unterstützung kann nicht nur im Bereich Bauwesen,
sondern auch bei Ausschreibungen des ÖPNV eingeholt werden. Durch die
Vergabestellen werde den Kommunen zudem ermöglicht auf das im Landratsamt
vorhandene Fachwissen zugreifen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die
Beratungsleistungen auszubauen. Im nächsten Schritt erfolge eine Erhebung bei
den Gemeinden.
Herr Rätz berichtet anhand der Präsentation von den geplanten
Veränderungen aufgrund der Aufgaben- bzw. Fallzahlenmehrung.
Herr Bohnhoff fragt nach dem finanziellen Gegenwert der 20
Stellen.
Frau Flegler antwortet, dass die Gesamtkosten für alle
Stellen auf ein Jahr berechnet bei etwa ca. 1.1 Mio. € liegen.
Herr Frey äußert, dass er die Begründungen als
nachvollziehbar empfinde. Er schlägt für die Zukunft Veränderungen vor, um
Einsparpotentiale zu ermitteln, ein Überdenken der Handlungsweisen hinsichtlich
Vereinfachung und Effizienz sowie die Umsetzung der Digitalisierung.
Herr Winter erklärt, dass er verstehe, dass die
Stellenmehrungen notwendig seien, fügt aber hinzu, dass es eine wichtige Frage
sei, wie diese Stellen finanziert werden. Er hinterfragt die Notwendigkeit von
Stellen und Stellenabbau in der Zukunft und die dementsprechende
Vorgehensweise.
Herr Scherf erläutert kurz die weiteren Stellen im Stellenplan;
die EEA-Steuerung im Rahmen der Erreichung der Klimaneutralität ist eine
befristete Stelle von drei Jahren, muss aber von einem Experten besetzt werden,
wie Herr Wosnik erklärte. Aufgabenmehrung für das Sozialamt ist ein Bedarf, der
durch die steigende Zahl von Flüchtlingen entstanden ist. In Deutschland werden
in diesem Jahr deutlich mehr Flüchtlinge erwartet, wobei die aktuell kritische
Lage in der Ukraine keine Berücksichtigung findet. Die Stelle als
Baukontrolleur kam aufgrund längerer Krankheit zustande, um die
Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Die Steuerfachkraft ist eine Stelle zur
Implementierung der Änderung des Umsatzsteuerrechts, die in einigen Jahren
möglicherweise nicht mehr benötigt wird, und daher ist die Zeit begrenzt. Die Aufgabenmehrung
im Bereich Personal erklärt sich neben der Zunahme kontinuierlich Änderungen
unterworfener Teilzeitbeschäftigungen auch durch die zusätzlichen 43 im
Gesundheitsamt, welche zwar vom Freistaat Bayern angestellt werden, die
Akquise, Auswahl und personalrechtliche Abwicklung von den Landratsämtern
übernommen werde. Die Stellenmehrung im Büro Landrat reagiere darauf, dass im
Landratsamt Miltenberg Aufgaben von Frau Seidel alleine wahrgenommen werden,
welche in anderen Häusern von mehreren Personen wahrgenommen werden
(Pressearbeit, Kreisentwicklung etc.).
Frau Flegler ergänzt, dass die aufgrund der Corona-Pandemie
zu besetzenden Stellen immer befristet und die Stelle des Baukontrolleures
krankheitsbedingt befristet sind.
Frau Becker stellt fest, dass das Landratsamt nicht
aufgebläht ist, sondern ein großer und funktionsfähiger Arbeitgeber, der seine
Aufgaben erfüllt. Es kann jeder konkrete Anträge für Stellenabbau oder
Stellenrücksetzung stellen.
Herr Reinhard stellt fest, dass die Stellen gut begründet sind, es fehlt aber die Gesamtschau. Da der Haushalt fehlt, könne es keine pauschale Ermächtigung für 1,1 Millionen Euro geben. Deswegen erkennt er die Notwendigkeit für Einzelstellen zwar an, kann aber nicht den ganzen Stellenplan unterstützen.
Herr Bohnhoff erklärt, dass gemäß § 63 Abs. 3 der Landkreisordnung (LkrO) der Stellenplan 2021 bis zur Verabschiedung des neuen Haushaltes gültig sei und er daher dem Beschluss nicht zustimme. Die Einzelstellen unterstütze er grundsätzlich zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Landratsamtes.
Herr Feil antwortet, dass die Ausführungen rechtlich korrekt
sind. Aber der Beschlussvorschlag beziehe sich nicht auf die heutige
Genehmigung des Stellenplans außerhalb des Haushalts, sondern auf die
Stellenplanung an sich. Man versucht
Transparenz im Rahmen der Ermächtigung zur Besetzung einzelner Stellen zu
schaffen. Dieser Beschluss sorgt für Transparenz über geplante neue Stellen,
wobei unbestritten sei, dass man eine Deckung im Rahmen der Haushaltsplanung
braucht.
Herr Paulus hält die Stellenmehrungen für sinnvoll. Er
glaubt, dass die Verwaltung immer noch Formeln zur Lösung von Problemen im
Landkreis erfindet. Er erklärt sich mit der Entscheidung einstimmen.
Herr Bartels stellt fest, dass die Digitalisierung kurzfristig
kein Potenzial hat, Stellen zu sparen, vielleicht mittel- oder langfristig. Die
aktuelle Investition zielt darauf ab, die Arbeitsqualität zu verbessern. Aus
diesem Grund erklärt er, dass er den Stellenplan unterstützt.
Unter Hinweis darauf, dass bekannt ist, dass der Haushalt 2022 später kommt, erklärt Herr Zöller, dass es notwendig sei, den Stellenplan im Vorfeld abzustimmen. Er dankt Frau Flegler für ihre gewissenhafte Arbeit.