Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Biosphärenreservat Machbarkeitsstudie

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.02.2022   KA/007/2022 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschlüsse:

 

Der Ausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss

 

Die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Realisierung eines Biosphärenreservats Spessart wird beschlossen. Damit verbunden ist eine Beteiligung des Landkreises Miltenberg an den im Sachverhalt beschriebenen Sach- und Personalkosten.

 

Der Ausschuss lehnte folgenden Antrag mehrheitlich ab:

 

Die Beratungen und vorbereitenden Beschlüsse im Zusammenhang mit dem angedachten Biosphärenreservat Spessart erfolgen weiterhin ausschließlich im Ausschuss für Natur- und Umweltschutz.


Herr Landrat Scherf referiert zum Thema Biosphärenreservat Machbarkeitsstudie.

 

Die Verwaltung hat die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz vom 6. Mai 2021 insoweit umgesetzt, als dass im Sommer und Herbst umfassende Informationen zum Thema Biosphärenreservat eingeholt und auf unterschiedlichen Ebenen Gespräche mit den relevanten Akteursgruppen geführt wurden.

 

Dabei hat sich der ursprüngliche Gedanke der Durchführung einer Machbarkeitsstudie verfestigt und soll nun weiterverfolgt werden, lässt sich dadurch doch das selbstgesteckte Ziel eines ergebnisoffenen, transparenten und partizipativen Prozesses vollauf erfüllen.

 

Um eine kontinuierliche Abstimmung zwischen den beteiligten kommunalen Partnern Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg, Landkreis Main-Spessart sowie der Stadt Aschaffenburg gewährleisten und weitere Prozessschritte vorbereiten zu können, wurde auf operativer Ebene eine Arbeitsgruppe eingerichtet.

 

Inhalte Machbarkeitsstudie

Prüfraum:

Da im Falle eines offiziellen Antrags auf Anerkennung als Biosphärenreservat Verwaltungsgrenzen relevant sind, soll zunächst das gesamte Gebiet des bayerischen Naturparks untersucht werden, also die Gesamtfläche aller Gemeinden, die Teil des Naturparks bayerischer Spessart sind. Der Prozess wird sich bewusst auf den bayerischen Spessart fokussieren, eine mögliche spätere Erweiterung in Richtung Hessen soll im Rahmen der Machbarkeitsstudie jedoch mitbetrachtet werden.

 

Zentrale Bausteine:

Ziel der Machbarkeitsstudie ist es, in einem ergebnisoffenen, transparenten Prüf- und Beteiligungsprozess die Frage zu klären, ob und wie die Region die Kriterien für eine Antragstellung erfüllen kann und wie die Akteure in der Region die Biosphärenreservats-Idee bewerten.

 

Vorgesehen ist daher eine Zweiteilung der Studie in die Untersuchung der

1.    formalen Machbarkeit: Überprüfung der offiziellen Antrags- und Bewertungskriterien der UNESCO, z.B. Größe, Zonierung, Repräsentativität, rechtl. Sicherung.

2.    gesellschaftlichen Akzeptanz: umfassende Chancen-Risiko-Bewertung für bestimmte Themenbereiche mittels Beteiligungsprozess, u.a. Landwirtschaft, Jagd, Holzrechte.

 

Als Resultat bildet die Machbarkeitsstudie die Entscheidungsgrundlage dafür, ob die Region in das förmliche Antragsverfahren zur Anerkennung als Biosphärenreservat einsteigt.

 

Organisation

Da die Prozesskoordinierung und -begleitung aus Ressourcengründen nicht über das Bestandspersonal abgebildet werden kann, ist für die Dauer der Machbarkeitsstudie die Schaffung einer Vollzeitstelle angedacht. Diese soll am Landratsamt Main-Spessart angesiedelt werden.

Unterstützt wird die koordinierende Stelle von einer internen Arbeitsgruppe aus Vertretern der kommunalen Partner, der Regierung von Unterfranken sowie des Naturpark Spessart e.V.

Um dem Anspruch auf Transparenz und breite Beteiligung gerecht zu werden, wird im Rahmen der Durchführung der Machbarkeitsstudie zudem ein Begleitgremium eingerichtet, in dem die Arbeitsebene ergänzt wird um die Landrätin von MSP, die beiden Landräte aus MIL und AB sowie den Oberbürgermeister der Stadt AB, einen Vertreter des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie jeweils zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern der Bayer. Gemeindetage von MIL, MSP und AB (21 Personen).

 

Kosten

1.    Sachkosten: Durchführung der Machbarkeitsstudie durch einen externen Dienstleister. Hier ist mit Gesamtkosten i.H.v. ca. 200.000 Euro zu rechnen.

2.    Personalkosten: 1 Personalstelle als Prozesskoordination (Vollzeit, vss. EG 11 bzw.

A 12, zunächst befristet auf 2 Jahre).

 

Seitens des StMUV liegt die Zusage zur Kofinanzierung sowohl der Sach- als auch der Personalkosten zu jeweils 50 Prozent vor. Die übrigen 50 Prozent sind paritätisch unter den vier kommunalen Partnern aufzuteilen.

Somit entfallen auf den Landkreis Miltenberg nach aktuellem Stand Sachkosten i.H.v. ca. 25.000 Euro und Personalkosten i.H.v. etwa 16.000 Euro.

 

Weitere Schritte

Im Falle positiver Gremienbeschlüsse in den drei beteiligten Landkreisen sowie der Stadt Aschaffenburg erfolgt zeitnah die Ausschreibung für die Vergabe der Machbarkeitsstudie sowie die Stellenausschreibung für die Projektkoordination.

 

Herr Scherf erteilt Herrn Frey das Wort, um den Antrag zu erläutern, bevor er zur Diskussion übergeht.

 

Herr Frey stellt den Antrag vor:

 

Antrag

Der Kreistagsfraktionen von CSU, Neuer Mitte und ödp/BLU beantragen, dass die Beratungen und vorbereitenden Beschlüsse im Zusammenhang mit dem angedachten Biosphärenreservat Spessart weiterhin im Ausschuss für Natur- und Umweltschutz erfolgen.

 

Begründung

In der Sitzung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz am 06.12.2021 wurde von Landrat Scherf mitgeteilt, dass die Beteiligung des Kreistages Miltenberg beim Thema Biosphärenreservat über den für Kreisentwicklung zuständigen Kreisausschuss erfolgen soll. Die Zuständigkeit des Kreisausschusses ergibt sich aus der Geschäftsordnung des Kreistages Miltenberg, Stand 01. Mai 2020 (GeschOMIL). Danach bereitet der Kreisausschuss alle Themen für den Kreistag vor, soweit sie nicht einem anderen Ausschuss übertragen sind (§30 Abs. 1 GeschOMIL). Die Zuständigkeit des Kreisausschusses ergibt sich demnach aus dem Themenkatalog nach § 31 Abs. 2 sowie § 29 Abs. 1 und 2 GeschOMIL. In diesen Aufzählungen ist nirgends erwähnt, dass die Thematik „Kreisentwicklung“ dem Kreistag ausschließlich oder dem Kreisausschuss im Besonderen zugewiesen ist. Daraus ergibt sich, dass die Beratungen und Beschlussfassungen zum Biosphärenreservat auch unter dem Aspekt der Kreisentwicklung in einem Fachausschuss erfolgen können. Daher fanden auch bisher alle im Jahre 2020 und 2021 durchgeführten Informationen und Beratungen zu diesem Thema im Fachausschuss für Natur- und Umweltschutz statt. Dieser hat sich mit dem Thema stets konstruktiv und fachkundig befasst. Kreisentwicklung ist ein fachlicher Überbegriff der für viele unterschiedliche Themenbereiche, die auch in anderen Ausschüssen behandelt werden, anwendbar ist.

 

Herr Scherf bedankt sich für die Vorstellung des Antrags und betont die Bedeutung der Arbeit des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz. Er erläutert auf Grundlage der Geschäftsordnung die Zuständigkeitsbereiche von Kreissauschuss und den weiteren beschließenden Ausschüssen. Er betont, dass je nach Einzelthema auch im Rahmen des Projekts Biosphärenreservat der Ausschuss für Natur – und Umweltschutz einbezogen werde, jedoch berücksichtigt werden müssen, dass sich das Thema Biosphärenreservat inhaltlich nicht auf Aspekte des Naturschutzes beschränke, sondern komplexer sei und vielfältige Bereiche der Kreisentwicklung wie zum Beispiel Wirtschaft, Tourismus, Bildung, Kultur oder Regionalentwicklung betreffe.

 

Herr Bohnhoff macht auf die Wichtigkeit des Themas Biosphärenreservat aufmerksam und erklärt, dass der Antrag nicht gegen das Biosphärenreservat gerichtet sei, sondern mehr Kompetenz für den Fachausschuss anstrebe. Daher empfiehlt er, zuerst das Thema Biosphärenreservat zu behandeln und dann den Antrag.

 

Herr Schötterl merkt an, dass schon alles gesagt wurde. Die Themen gehen weit über den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz hinaus. Es ist der beste Ansatz für das Biosphärenreservat, dass in den Einzelbereichen die Behandlung entsprechend einer fachkompetenten Zuordnung erfolgt, ansonsten eben im Kreisausschuss, Kreistag und in der Verwaltung.

 

Frau Groll betont zum einen die harmonische Zusammenarbeit der vier Gebietskörperschaften auch unter Mitwirkung fachlicher Experten, zum anderen, dass Fragen des Natur- und Umweltschutzes nicht das alleinige Thema seien. Deswegen ist auch Frau Seidel, zuständig für Kreisentwicklung, dabei. Beim Landratsamt Main Spessart ist dies ebenso der Fall. In der Rhön kommen die Beteiligten aus ganz unterschiedlichen Fachbereichen. Daher war es eine bewusste Entscheidung, das Thema Biosphärenreservat nicht auf die Themen Natur und Umweltschutz zu beschränken, sondern als umfassendes Thema anzusehen.

 

Herr Scherf betont, dass in der nun beginnenden Phase die Beteiligung der Menschen wichtig ist. Die Unterstützung für das Projekt muss von der Basis heraus erfolgen, nicht aus dem Sitzungssaal. Die Bürgerinnen und Bürger können sich nun einbringen und damit selbst die mögliche Ausgestaltung des Biosphärenreservates gestalten, danach erfolgt wieder die Befassung in den Gremien. In der nun kommenden Phase der Beteiligung konzentriere sich die Erörterung nicht auf die Gremien des Kreistages, sondern darauf, die komplette Öffentlichkeit einzubinden, zum Beispiel über Workshops mit Bürgerinnen und Bürgern, Gespräche mit Verbänden etc. Erst nach der intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung und dem Ergebnis aus der Machbarkeitsstudie werde man im Kreistag und in den fachlich betroffenen Fachausschüssen sich damit auseinandersetzen.

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