Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Biosphärenreservat Machbarkeitsstudie
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.02.2022 KA/007/2022 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschlüsse:
Der Ausschuss fasste einstimmig den
folgenden Beschluss
Die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Realisierung eines
Biosphärenreservats Spessart wird beschlossen. Damit verbunden ist eine
Beteiligung des Landkreises Miltenberg an den im Sachverhalt beschriebenen
Sach- und Personalkosten.
Der Ausschuss lehnte folgenden Antrag
mehrheitlich ab:
Die Beratungen und vorbereitenden Beschlüsse im Zusammenhang mit dem
angedachten Biosphärenreservat Spessart erfolgen weiterhin ausschließlich im Ausschuss
für Natur- und Umweltschutz.
Herr
Landrat Scherf referiert zum Thema Biosphärenreservat Machbarkeitsstudie.
Die Verwaltung hat
die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz vom 6. Mai
2021 insoweit umgesetzt, als dass im Sommer und Herbst umfassende Informationen
zum Thema Biosphärenreservat eingeholt und auf unterschiedlichen Ebenen
Gespräche mit den relevanten Akteursgruppen geführt wurden.
Dabei hat sich der
ursprüngliche Gedanke der Durchführung einer Machbarkeitsstudie verfestigt und
soll nun weiterverfolgt werden, lässt sich dadurch doch das selbstgesteckte
Ziel eines ergebnisoffenen, transparenten und partizipativen Prozesses vollauf
erfüllen.
Um eine
kontinuierliche Abstimmung zwischen den beteiligten kommunalen Partnern
Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg, Landkreis Main-Spessart sowie
der Stadt Aschaffenburg gewährleisten und weitere Prozessschritte vorbereiten
zu können, wurde auf operativer Ebene eine Arbeitsgruppe eingerichtet.
Inhalte Machbarkeitsstudie
Prüfraum:
Da im Falle eines
offiziellen Antrags auf Anerkennung als Biosphärenreservat Verwaltungsgrenzen
relevant sind, soll zunächst das gesamte Gebiet des bayerischen Naturparks
untersucht werden, also die Gesamtfläche aller Gemeinden, die Teil des
Naturparks bayerischer Spessart sind. Der Prozess wird sich bewusst auf den
bayerischen Spessart fokussieren, eine mögliche spätere Erweiterung in Richtung
Hessen soll im Rahmen der Machbarkeitsstudie jedoch mitbetrachtet werden.
Zentrale Bausteine:
Ziel der
Machbarkeitsstudie ist es, in einem ergebnisoffenen, transparenten Prüf- und
Beteiligungsprozess die Frage zu klären, ob und wie die Region die Kriterien
für eine Antragstellung erfüllen kann und wie die Akteure in der Region die
Biosphärenreservats-Idee bewerten.
Vorgesehen ist daher
eine Zweiteilung der Studie in die Untersuchung der
1.
formalen
Machbarkeit: Überprüfung der offiziellen Antrags- und Bewertungskriterien der
UNESCO, z.B. Größe, Zonierung, Repräsentativität, rechtl. Sicherung.
2.
gesellschaftlichen
Akzeptanz: umfassende Chancen-Risiko-Bewertung für bestimmte Themenbereiche
mittels Beteiligungsprozess, u.a. Landwirtschaft, Jagd, Holzrechte.
Als Resultat bildet
die Machbarkeitsstudie die Entscheidungsgrundlage dafür, ob die Region in das
förmliche Antragsverfahren zur Anerkennung als Biosphärenreservat einsteigt.
Organisation
Da die Prozesskoordinierung und -begleitung aus Ressourcengründen nicht über das Bestandspersonal abgebildet werden kann, ist für die Dauer der Machbarkeitsstudie die Schaffung einer Vollzeitstelle angedacht. Diese soll am Landratsamt Main-Spessart angesiedelt werden.
Unterstützt wird die koordinierende Stelle von einer internen Arbeitsgruppe aus Vertretern der kommunalen Partner, der Regierung von Unterfranken sowie des Naturpark Spessart e.V.
Um dem Anspruch auf Transparenz und breite Beteiligung gerecht zu werden, wird im Rahmen der Durchführung der Machbarkeitsstudie zudem ein Begleitgremium eingerichtet, in dem die Arbeitsebene ergänzt wird um die Landrätin von MSP, die beiden Landräte aus MIL und AB sowie den Oberbürgermeister der Stadt AB, einen Vertreter des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie jeweils zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern der Bayer. Gemeindetage von MIL, MSP und AB (21 Personen).
Kosten
1.
Sachkosten:
Durchführung der Machbarkeitsstudie durch einen externen Dienstleister. Hier
ist mit Gesamtkosten i.H.v. ca. 200.000 Euro zu rechnen.
2.
Personalkosten:
1 Personalstelle als Prozesskoordination (Vollzeit, vss. EG 11 bzw.
A 12, zunächst befristet auf 2 Jahre).
Seitens des StMUV liegt die Zusage zur Kofinanzierung sowohl der Sach- als auch der Personalkosten zu jeweils 50 Prozent vor. Die übrigen 50 Prozent sind paritätisch unter den vier kommunalen Partnern aufzuteilen.
Somit entfallen auf den Landkreis Miltenberg nach aktuellem Stand Sachkosten i.H.v. ca. 25.000 Euro und Personalkosten i.H.v. etwa 16.000 Euro.
Weitere Schritte
Im Falle positiver
Gremienbeschlüsse in den drei beteiligten Landkreisen sowie der Stadt
Aschaffenburg erfolgt zeitnah die Ausschreibung für die Vergabe der
Machbarkeitsstudie sowie die Stellenausschreibung für die Projektkoordination.
Herr Scherf erteilt
Herrn Frey das Wort, um den Antrag zu erläutern, bevor er zur Diskussion
übergeht.
Herr Frey stellt den Antrag vor:
Antrag
Der
Kreistagsfraktionen von CSU, Neuer Mitte und ödp/BLU beantragen, dass die
Beratungen und vorbereitenden Beschlüsse im Zusammenhang mit dem angedachten
Biosphärenreservat Spessart weiterhin im Ausschuss für Natur- und Umweltschutz
erfolgen.
Begründung
In der Sitzung des
Ausschusses für Natur- und Umweltschutz am 06.12.2021 wurde von Landrat Scherf
mitgeteilt, dass die Beteiligung des Kreistages Miltenberg beim Thema Biosphärenreservat
über den für Kreisentwicklung zuständigen Kreisausschuss erfolgen soll. Die
Zuständigkeit des Kreisausschusses ergibt sich aus der Geschäftsordnung des
Kreistages Miltenberg, Stand 01. Mai 2020 (GeschOMIL). Danach bereitet der
Kreisausschuss alle Themen für den Kreistag vor, soweit sie nicht einem anderen
Ausschuss übertragen sind (§30 Abs. 1 GeschOMIL). Die Zuständigkeit des
Kreisausschusses ergibt sich demnach aus dem Themenkatalog nach § 31 Abs. 2
sowie § 29 Abs. 1 und 2 GeschOMIL. In diesen Aufzählungen ist nirgends erwähnt,
dass die Thematik „Kreisentwicklung“ dem Kreistag ausschließlich oder dem
Kreisausschuss im Besonderen zugewiesen ist. Daraus ergibt sich, dass die
Beratungen und Beschlussfassungen zum Biosphärenreservat auch unter dem Aspekt
der Kreisentwicklung in einem Fachausschuss erfolgen können. Daher fanden auch
bisher alle im Jahre 2020 und 2021 durchgeführten Informationen und Beratungen
zu diesem Thema im Fachausschuss für Natur- und Umweltschutz statt. Dieser hat
sich mit dem Thema stets konstruktiv und fachkundig befasst. Kreisentwicklung
ist ein fachlicher Überbegriff der für viele unterschiedliche Themenbereiche,
die auch in anderen Ausschüssen behandelt werden, anwendbar ist.
Herr Scherf bedankt sich für die Vorstellung des Antrags und betont die Bedeutung der Arbeit des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz. Er erläutert auf Grundlage der Geschäftsordnung die Zuständigkeitsbereiche von Kreissauschuss und den weiteren beschließenden Ausschüssen. Er betont, dass je nach Einzelthema auch im Rahmen des Projekts Biosphärenreservat der Ausschuss für Natur – und Umweltschutz einbezogen werde, jedoch berücksichtigt werden müssen, dass sich das Thema Biosphärenreservat inhaltlich nicht auf Aspekte des Naturschutzes beschränke, sondern komplexer sei und vielfältige Bereiche der Kreisentwicklung wie zum Beispiel Wirtschaft, Tourismus, Bildung, Kultur oder Regionalentwicklung betreffe.
Herr Bohnhoff macht
auf die Wichtigkeit des Themas Biosphärenreservat aufmerksam und erklärt, dass
der Antrag nicht gegen das Biosphärenreservat gerichtet sei, sondern mehr
Kompetenz für den Fachausschuss anstrebe. Daher empfiehlt er, zuerst das Thema
Biosphärenreservat zu behandeln und dann den Antrag.
Herr Schötterl merkt an, dass schon alles gesagt wurde. Die Themen gehen weit über den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz hinaus. Es ist der beste Ansatz für das Biosphärenreservat, dass in den Einzelbereichen die Behandlung entsprechend einer fachkompetenten Zuordnung erfolgt, ansonsten eben im Kreisausschuss, Kreistag und in der Verwaltung.
Frau Groll betont zum einen die harmonische Zusammenarbeit der vier Gebietskörperschaften auch unter Mitwirkung fachlicher Experten, zum anderen, dass Fragen des Natur- und Umweltschutzes nicht das alleinige Thema seien. Deswegen ist auch Frau Seidel, zuständig für Kreisentwicklung, dabei. Beim Landratsamt Main Spessart ist dies ebenso der Fall. In der Rhön kommen die Beteiligten aus ganz unterschiedlichen Fachbereichen. Daher war es eine bewusste Entscheidung, das Thema Biosphärenreservat nicht auf die Themen Natur und Umweltschutz zu beschränken, sondern als umfassendes Thema anzusehen.
Herr Scherf betont, dass in der nun beginnenden Phase die Beteiligung der Menschen wichtig ist. Die Unterstützung für das Projekt muss von der Basis heraus erfolgen, nicht aus dem Sitzungssaal. Die Bürgerinnen und Bürger können sich nun einbringen und damit selbst die mögliche Ausgestaltung des Biosphärenreservates gestalten, danach erfolgt wieder die Befassung in den Gremien. In der nun kommenden Phase der Beteiligung konzentriere sich die Erörterung nicht auf die Gremien des Kreistages, sondern darauf, die komplette Öffentlichkeit einzubinden, zum Beispiel über Workshops mit Bürgerinnen und Bürgern, Gespräche mit Verbänden etc. Erst nach der intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung und dem Ergebnis aus der Machbarkeitsstudie werde man im Kreistag und in den fachlich betroffenen Fachausschüssen sich damit auseinandersetzen.