Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Anpassung der Entschädigungssatzung
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 13.12.2021 KT/005/2021 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Beschluss:
Der Kreistag
beschließt die 1. Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung der
Mitglieder des Kreistages und sonst ehrenamtlich tätigen Kreisbürgerinnen und
Kreisbürger.
Herr Scherf weist darauf hin, dass die Tagesordnung aufgrund der
pandemischen Lage auf Tagesordnungspunkte mit Beschlussfassung reduziert wurde.
Der ursprünglich für heute angesetzte Bericht der Bayerischen
Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) wird auf die Kreistagssitzung am 7. März 2022
verlegt. Dies betrifft ebenfalls den Vortrag der Bundesgesellschaft für
Endlagerung mbH (BGE) im Rahmen der bundesweiten Suche nach einem Atommülllager
sowie das Gutachten „regionale Mobilität und Siedlung“ des regionalen
Planungsverbandes.
Herr Feil, Abt. 1, berichtet:
Nach Art. 49 Abs.
3 Satz 4 BayJG i.V.m. § 30 Abs. 4 Satz 2 AVBayJG erhalten Jagdberater eine
monatliche Aufwandsentschädigung zwischen 50 und 150 Euro. Außerdem haben sie
Anspruch auf Fahrtkostenerstattung nach dem Bayer. Reisekostengesetz. Die Höhe
der Entschädigung bemisst sich im Einzelfall nach den für den Aufwand der
Jagdberater bestimmten Verhältnisse (insbesondere Umfang der
Beratungstätigkeit, Größe des Dienstbereiches, Entfernung des Wohnsitzes vom
Dienstsitz der Jagdbehörde).
Für die
Jagdberater des Landkreises Miltenberg ist die Aufwandsentschädigung geregelt
in der "Satzung zur Regelung der Entschädigung der Mitglieder des
Kreistages und sonst ehrenamtlich tätigen Kreisbürgerinnen und Kreisbürger".
Nach § 5 Nr. 1 Spiegelstrich 5 der Satzung beträgt diese für die Jagdberater
jeweils 66,47 € (zusätzlich die individuell nachgewiesenen erhöhten
Reisekosten) monatlich.
Die Höhe wurde 2001 von damals 130 Deutsche Mark in Euro umgerechnet und
ist seither gleichbleibend. Nach Aktenlage ist sie seit 1984 unverändert. Es
sollte hier eine dem zeitgemäßen Aufwand für den Landkreis Miltenberg
entsprechende Anpassung erfolgen. Vorgeschlagen werden 110 € / Monat.
Zur Änderung der
Entschädigungshöhe wird vorgeschlagen, die nachstehende Satzungsänderung zu
erlassen:
1.
Änderung der
Satzung
zur Regelung der Entschädigung der Mitglieder des Kreistages und sonst
ehrenamtlich tätigen Kreisbürgerinnen und Kreisbürger
Gemäß Art. 14a Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Art. 17 Satz
1 LkrO wird aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 13.12.2021 die Satzung zur Regelung der Entschädigung der Mitglieder des
Kreistages und sonst ehrenamtlich tätigen Kreisbürgerinnen und Kreisbürger in
der Fassung vom 11.05.2020 wie folgt
geändert:
§ 1
§ 5 Nr. 1
Spiegelstrich 5 der Satzung zur Regelung der Entschädigung der Mitglieder des
Kreistages und sonst ehrenamtlich tätigen Kreisbürgerinnen und Kreisbürger
erhält folgende Fassung:
-
„die
Jagdberater jeweils 110,00 € (zusätzlich die individuell nachgewiesenen
erhöhten Reisekosten) monatlich,“
§ 2
Im Übrigen bleibt
die Satzung zur Regelung der Entschädigung der Mitglieder des Kreistages und
sonst ehrenamtlich tätigen Kreisbürgerinnen und Kreisbürger unverändert.
§ 3
Die Änderung tritt
am 01.01.2022 in Kraft.