Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Jahresbericht 2021 über die Tätigkeit der „Stiftung Altenhilfe im Landkreis Miltenberg“

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.12.2021   KT/005/2021 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Kreistages nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Feil, Abt. 1, informiert, dass die „Stiftung Altenhilfe“ auch im Jahr 2021 ihre Unterstützungstätigkeit zum Wohl der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger im Landkreis Miltenberg fortsetzen konnte. Der nachfolgende Bericht geht zugleich schriftlich auch an die Mitgliedsgemeinden der Stiftung Altenhilfe.

Wegen der Corona-Pandemie konnten die Beschlüsse im Frühjahr erneut nicht in einer Präsenzsitzung erfolgen, sondern wurden im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Erst im Herbst war nach längerer Pause wieder eine Präsenzsitzung möglich. So wurden auch dieses Jahr wieder Zuwendungen auf Anträge der stationären Einrichtungen und ambulanten Dienste in einer Gesamthöhe von 87.724,15 beschlossen.

Die Summe der Gesamtzuwendungen der Stiftung an einzelne Einrichtungen möchte man auch heute wieder aufzeigen. Dabei sind in den in der Auflistung aufgeführten Beträgen die gezahlten Förderungen bis zum 31.12.2019 und für den Zeitraum 2020 und 2021 die ausgesprochenen Bewilligungen enthalten, auch soweit sie noch nicht abgerechnet sind. Die Zusagen aus 2020 können nämlich noch bis zum 31.12.2021 abgerechnet werden. Erst danach sind sie sonst grundsätzlich verfallen.

Insgesamt hat die Stiftung Altenhilfe damit seit ihrem Bestehen auf Einzelanträge der stationären Einrichtungen und ambulanten Dienste einen Gesamtbetrag von 2.726.993,09 € an Förderungen erbracht.

Die Ausgaben erfolgten vor allen Dingen für die Finanzierung von Gegenständen und Maßnahmen in den Bereichen

·      Erhöhung der Lebensqualität

·      Gesundheitsförderung über das vorgeschriebene Maß hinaus

·      Freizeitgestaltung

·      Erleichterung der Pflege für alte Menschen und Mitarbeiter

·      Zusätzliche Annehmlichkeiten

·      Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter zum Zweck der Qualitätssteigerung

·      Begleitung und Schulung pflegender Angehöriger

Für das Mehrgenerationenhaus der JUH Miltenberg wurde 2021 eine Unterstützung von 5.000 € gewährt. Weitere Bezuschussung des Mehrgenerationenhauses erfolgte vom Bund und von der Stadt Miltenberg.

Für das Jahr 2022 wurde vom Sitzungskuratorium ein Vergaberahmen für die voll- und teilstationären Einrichtungen in Höhe von 120.000 € sowie für die ambulanten Dienste und das Mehrgenerationenhaus von 20.000,00 € festgelegt. Der Haushaltsansatz für die voll- und teilstationären Einrichtungen war dabei um 10.000 € erhöht worden, weil 2022 voraussichtlich vier neue voll- und zwei neue teilstationäre Einrichtungen eröffnen werden und förderfähig sind.

Zum Finanzierungsstatus ist zu bemerken, dass der Vermögensgrundstock einschließlich freier Rücklage sowie der Rücklage aus einer Erbschaft zum Jahresbeginn 2021   1.642.861,35 € betrug.

Der Förderbeitrag wurde bereits seit 2013 um 20 % auf 0,40 € pro Einwohner abgesenkt. Dies bedingt seit dem Jahr 2013 jährliche Mindereinnahmen aus Beiträgen von ca. 26.000 €. Das anhaltend niedrige Zinsniveau trägt zur weiteren Verringerung der Einnahmensituation bei.

In der Herbstsitzung fasste das Stiftungskuratorium außerdem einen Beschluss zur Unterstützung der „Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA)“. Nachdem in den Jahren 2008 bis 2012 die Stiftung bereits einmal eine Anschubfinanzierung von insgesamt 151.744 € für die BSA bewilligt hatte, weil die Beratungsarbeit der BSA im besten Stiftungssinne liegt, wurde nun beschlossen, dass von der Stiftung geförderte Einrichtungen und Dienste ab 01.01.2022 bei der Berechnung ihres Orientierungswertes einen Zuschlag von 30 % erhalten sollen, wenn sie Mitglied der BSA sind. Der Orientierungswert ist die interne Obergrenze, bis zu der bei der Antragsprüfung Stiftungsmittel vom Kuratorium bewilligt werden können. Der Zuschlag erfolgt im Rahmen des beschlossenen Haushaltsansatzes.

Erfreulicherweise beteiligen sich nach wie vor ausnahmslos alle Landkreisgemeinden an unserer Stiftung. Damit ist trotz Verringerung der Einnahmen durch die Beitragssenkung und das anhaltend niedrige Zinsniveau bei gleichzeitigem Fortschreiten der allgemeinen Teuerung nach wie vor gewährleistet, dass die Stiftung auch künftig ihr Wirken zum Wohl der Seniorinnen und Senioren fortsetzen kann.

An die Mitgliedsgemeinden, aber schließlich auch an alle, die durch Spenden oder durch Werbung die Stiftung unterstützen, ergeht deshalb auch dieses Jahr wieder ein besonderes und ganz herzliches Dankeschön!

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