Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Jahresbericht 2021 über die Tätigkeit der „Stiftung Altenhilfe im Landkreis Miltenberg“
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.12.2021 KT/005/2021 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Die Mitglieder des Kreistages nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Herr Feil, Abt. 1, informiert, dass die „Stiftung Altenhilfe“ auch im Jahr 2021 ihre
Unterstützungstätigkeit zum Wohl der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger im
Landkreis Miltenberg fortsetzen konnte. Der nachfolgende Bericht geht zugleich
schriftlich auch an die Mitgliedsgemeinden der Stiftung Altenhilfe.
Wegen der Corona-Pandemie konnten die
Beschlüsse im Frühjahr erneut nicht in einer Präsenzsitzung erfolgen, sondern
wurden im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Erst im Herbst war nach
längerer Pause wieder eine Präsenzsitzung möglich. So wurden auch dieses Jahr
wieder Zuwendungen auf Anträge der stationären Einrichtungen und ambulanten
Dienste in einer Gesamthöhe von 87.724,15 € beschlossen.
Die Summe der Gesamtzuwendungen der Stiftung
an einzelne Einrichtungen möchte man auch heute wieder aufzeigen. Dabei sind in
den in der Auflistung aufgeführten Beträgen die gezahlten Förderungen bis zum
31.12.2019 und für den Zeitraum 2020 und 2021 die ausgesprochenen Bewilligungen
enthalten, auch soweit sie noch nicht abgerechnet sind. Die Zusagen aus
2020 können nämlich noch bis zum 31.12.2021 abgerechnet werden. Erst danach
sind sie sonst grundsätzlich verfallen.
Insgesamt hat die Stiftung Altenhilfe damit
seit ihrem Bestehen auf Einzelanträge der stationären Einrichtungen und
ambulanten Dienste einen Gesamtbetrag von 2.726.993,09 € an Förderungen
erbracht.
Die Ausgaben erfolgten vor allen Dingen für
die Finanzierung von Gegenständen und Maßnahmen in den Bereichen
· Erhöhung der Lebensqualität
· Gesundheitsförderung über das vorgeschriebene
Maß hinaus
· Freizeitgestaltung
· Erleichterung der Pflege für alte Menschen
und Mitarbeiter
· Zusätzliche Annehmlichkeiten
· Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter zum
Zweck der Qualitätssteigerung
· Begleitung und Schulung pflegender
Angehöriger
Für das Mehrgenerationenhaus der JUH
Miltenberg wurde 2021 eine Unterstützung von 5.000 € gewährt. Weitere Bezuschussung des Mehrgenerationenhauses
erfolgte vom Bund und von der Stadt Miltenberg.
Für das Jahr 2022 wurde vom Sitzungskuratorium ein
Vergaberahmen für die voll- und teilstationären Einrichtungen in Höhe von 120.000 € sowie für die ambulanten Dienste
und das Mehrgenerationenhaus von 20.000,00 € festgelegt. Der Haushaltsansatz für die voll- und
teilstationären Einrichtungen war dabei um 10.000 € erhöht worden, weil 2022
voraussichtlich vier neue voll- und zwei neue teilstationäre Einrichtungen
eröffnen werden und förderfähig sind.
Zum
Finanzierungsstatus ist zu bemerken, dass der Vermögensgrundstock einschließlich freier Rücklage
sowie der Rücklage aus einer Erbschaft zum Jahresbeginn
2021 1.642.861,35 € betrug.
Der Förderbeitrag wurde bereits
seit 2013 um 20 % auf 0,40 € pro Einwohner abgesenkt. Dies bedingt seit dem Jahr 2013 jährliche
Mindereinnahmen aus Beiträgen von ca. 26.000 €. Das anhaltend niedrige
Zinsniveau trägt zur
weiteren Verringerung der Einnahmensituation bei.
In der Herbstsitzung fasste das
Stiftungskuratorium außerdem einen Beschluss zur Unterstützung der
„Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA)“. Nachdem in den
Jahren 2008 bis 2012 die Stiftung bereits einmal eine Anschubfinanzierung von
insgesamt 151.744 € für die BSA bewilligt hatte, weil die Beratungsarbeit der
BSA im besten Stiftungssinne liegt, wurde nun beschlossen, dass von der
Stiftung geförderte Einrichtungen und Dienste ab 01.01.2022 bei der Berechnung
ihres Orientierungswertes einen Zuschlag von 30 % erhalten sollen, wenn sie
Mitglied der BSA sind. Der Orientierungswert ist die interne Obergrenze, bis zu
der bei der Antragsprüfung Stiftungsmittel vom Kuratorium bewilligt werden
können. Der Zuschlag erfolgt im Rahmen des beschlossenen Haushaltsansatzes.
Erfreulicherweise beteiligen sich nach wie
vor ausnahmslos alle Landkreisgemeinden an unserer Stiftung. Damit ist trotz Verringerung der Einnahmen durch die
Beitragssenkung und das anhaltend niedrige Zinsniveau bei gleichzeitigem
Fortschreiten der allgemeinen Teuerung nach wie vor gewährleistet, dass die
Stiftung auch künftig ihr Wirken zum Wohl der Seniorinnen und Senioren
fortsetzen kann.
An die
Mitgliedsgemeinden, aber schließlich auch an alle, die durch Spenden oder durch
Werbung die Stiftung unterstützen, ergeht deshalb auch dieses Jahr wieder ein
besonderes und ganz herzliches Dankeschön!