Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Müllumladestation Erlenbach
Errichtung eines Hochregallagers

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.12.2021   NU/005/2021 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz stimmt der Errichtung eines Hochregallagers bei der Müllumladestation Erlenbach zu. Soweit rechtlich zulässig und umsetzbar wird die größere Variante mit geschätzten Kosten von 160.000,00 € netto verwirklicht. Die Landkreisverwaltung wird mit der Umsetzung des Projekts einschließlich der Einholung erforderlichen Genehmigungen beauftragt.


Frau Heim, SG 11, berichtet zum Thema Müllumladestation Erlenbach: Errichtung eines Hochregallagers;

 

Das Betriebsgebäude der Müllumladestation Erlenbach ist mit einem Lastenaufzug ausgestattet, um Palettenware wie z.B. Restmüll- oder Windelsäcke im Untergeschoss des Gebäudes sicher und trocken lagern zu können. Dieser Lastenaufzug ist irreparabel kaputt. Auch existiert die Herstellerfirma des Lastenaufzugs nicht mehr.

Neben den Lagerräumen sind im Untergeschoß auch die sanitären Einrichtungen und Spinde (Schwarz-Weiß-Bereiche) für die Mitarbeiter*innen der Müllumladestation untergebracht. Besonders für die Spinde muss ein Raum geschaffen werden, da das Aufstellen im Flur aus Sicherheitsgründen nicht zulässig ist.

Nachdem für die Aufbewahrung der Palettenware ein Lager vorhanden sein muss, welches mit dem Gabelstapler zugänglich ist, hat die Landkreisverwaltung überlegt, im Süd des Müllumladestationgrundstücks bei der Problemabfallsammelstelle ein Hochregallager zu errichten. Dieses könnte an die Stelle der vorhandenen Fertiggarage rücken, die nach 23 Jahren ebenfalls sanierungsbedürftig ist.

Für die Kostenschätzung liegt eine erste Entwurfsplanung der Firma FRANK BERNINGER GMBH, Erlenbach vor. Danach wird die Errichtung eines Hochregallagers mit ca. 60 m² Grundfläche (kleine Variante) auf 100.000,00 € netto geschätzt. Die Kostenschätzung für die Variante mit ca. 90 m² beträgt netto 160.000,00 €.

Nachdem bei der Müllumladestation Erlenbach mit Außerbetriebnahme des Lastenaufzugs keine abschließbaren Lagerflächen verfügbar sind, bittet die Landkreisverwaltung den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz um Zustimmung zur Errichtung eines Hochregallagers. Nach ersten Gespräche mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde wird die Errichtung des Hochregallagers für zulässig erachtet. Finanzmittel sind im Investitionsplan 2022 anteilig eingestellt, da im Hinblick auf die aktuelle Situation im Baubereich nicht mit einer Fertigstellung des Hochregallagers in 2022 zu rechnen ist.

 

Herr Ullmer fragt, was mit der Nutzung von den Restflächen des Untergeschosses geschieht.

Frau Heim gibt die Information, dass die Sanitäre Einrichtungen bzw. Spinden aktuell auf dem Gang stehen. Sie schlägt vor dies zu gegebener Zeit erneut im Ausschuss vorzustellen.

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