Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Sachstand Biosphärenreservat
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.12.2021 NU/005/2021 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Herr Scherf
berichtet über den Sachstand des möglichen Biosphärenreservats im Spessart:
Nach verschiedenen gemeinsamen sowie separaten Informationsfahrten der vier bayerischen Gebietskörperschaften aus dem Spessart zur Projektidee eines möglichen UNESCO-Biosphärenreservates und zahlreichen Gesprächen mit Verbänden und Interessenvertreter*innen besteht Konsens zwischen den vier bayerischen Gebietskörperschaften, dass als Grundlage einer Entscheidung über die Antragstellung an die UNESCO über das MAB-Nationalkomitee für ein UNESCO-Biosphärenreservat verschiedene Fragestellungen in einer Machbarkeitsstudie untersucht werden sollen.
Auftraggeber der Machbarkeitsstudie wären die drei Landkreise Aschaffenburg, Main-Spessart und Miltenberg sowie die Stadt Aschaffenburg. Eine mindestens hälftige Förderung dieser Machbarkeitsstudie durch den Freistaat Bayern ist zugesagt. Die Beteiligung der Gemeinden und Städte soll über einen Beirat sichergestellt werden, dem neben Landrätin, Landrat und Oberbürgermeister je zwei Vertreter*innen der drei Kreisverbände des Bayerischen Gemeindetags angehören werden. Die Beteiligung des Kreistags Miltenberg soll über den für Kreisentwicklung zuständigen Kreisausschuss erfolgen, da die bisherige inhaltliche Auseinandersetzung mit der Projektidee gezeigt hat, dass ein Biosphärenreservat kein isoliertes Thema des Natur- und Umweltschutzes ist, sondern ein umfassendes Thema einer nachhaltig und zukunftsorientierten Kreisentwicklung ist.
Der Auftrag an die Verwaltung, , inhaltliche und vergaberechtliche Aufgaben einer gemeinsamen Machbarkeitsstudie zu bearbeiten, würde dem Kreisausschuss im Februar 2022 vorgelegt werden. Die Auftragserteilung der Machbarkeitsstudie hat durch den Kreistag zu erfolgen.
Die Erstellung der Machbarkeitsstudie muss unter der entsprechenden Beteiligung der Öffentlichkeit und der Institutionen (Naturpark, Spessartbund, Archäologisches Spessartprojekt, Tourismusverband, Staatsforsten, kommunale und private Waldbesitzer, Landwirtschaft, Bayerischer Gemeindetag u.a.) die unterschiedlichen Fragestellungen für eine mögliche Antragstellung (Gebietskulisse, Integration des hessischen Naturparks, thematisches Alleinstellungsmerkmal, Schwerpunkte der Ausrichtung, organisatorische Fragestellungen etc.) aufarbeiten als Grundlage für ein umsetzbares Konzept und einen Entscheidungsprozess.
Herr Rüth und Herr Ullmer äußern, dass es schade wäre, wenn der
Ausschuss nicht mehr zuständig sei. Herr Rüth ist dafür, dass die Machbarkeitsstudie
erst inhaltlich erarbeitet und dann die Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt
werden sollte.
Herr Scherf antwortet, dass es im Ausschuss kommuniziert werden kann,
wenn es inhaltlich zu bewerten und diskutieren möglich ist. Zudem meint er,
dass das Projekt über den Bereich Umwelt auf alle Bereiche der Kreisentwicklung
hinausgehe, weshalb man sich auf die Zuordnung zum Ausschuss für
Kreisentwicklung geeinigt habe. Herr Scherf sagt, dass die Machbarkeitsstudie
nicht in verschlossenen Büros durchgeführt werden sollte, sondern bereits bei
der Erarbeitung des Konzepts mit Alternativen sowohl Informationen und als auch
einem direkte Beteiligung aus der Bevölkerung sowie Verbänden und Initiativen
integriert sein soll, weshalb eine Trennung von Studie und
Öffentlichkeitsarbeit nicht sinnvoll und im Interesse der
Öffentlichkeitsbeteiligung sei.