Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9.2: Kreisstraßenhaushalt 2022 und Projektausführungen

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.12.2021   EBV/005/2021 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr empfiehlt dem Kreistag, dem Kreisstraßenhaushalt 2022 sowie der Ausführung der Projekte im Zuge der Deckensanierung und Straßenneu/-ausbau des Landkreises mit den nachfolgend aufgeführten Einzelsummen gemäß Haushaltsliste zuzustimmen:

 

980.000 €

für den Unterhalt an Straßen und Wegen einschließlich Kosten aus der Betriebskostenrechnung

161.300 €

für Aufwendungen für Pachten, Personalnebenaufwendungen, vermischten Aufwendungen und Erstattung der Straßenbetreuungskosten an den Freistaat Bayern

156.000 €

für Fahrzeuge, Anbaugeräte, Werkzeuge und verschiedene motorisierte Geräte sowie Betriebsausstattungen an Straßen

10.000 €

für Investitionsaufwendungen an Gemeinden (Kanalbeitrag und Borde)

1.710.000 €

für Anlagen im Bau hinsichtlich der Straßeninstandhaltung/-instandsetzung und gemeinsamer Projekte im Zuge von gemeindlichen Leitungssanierungen im Ver- und Entsorgungsbereich einschließlich Restabwicklungen der Maßnahmen aus den Vorjahren

40.000 €

für Verkehrsanlagen

 


Herr Dittrich, UB 5, trägt vor;

 

Für das Aufwandsbudget "Unterhalt an Straßen und Wegen" der 213 km Kreisstraßen werden 980.000 veranschlagt. Die Einzelaufteilung für die Betriebskostenrechnung, Straßenunterhalt, Bauwerksanierung, Straßengrün-Pflegekosten, Markierung, Schutzeinrichtungen, Beschilderung, Kfz- und Geräteunterhalt, Arbeitsschutz und Winterdienstkosten erfolgt in Anlehnung an die Ausgabenstände aus dem Vorjahr und kann aus der Budgetliste entnommen werden (u. a. für den Winterdienst mit Salzkauf 150.000 €, für Kfz- und Geräteunterhalt 110.000 €, für Betriebskostenrechnung 120.000 €). Die Betriebskostenrechnung beinhaltet Planung, Fahrzeug- und Personalverrechnungen sowie anteilige Gemein- und Betriebskosten.

 

Insgesamt wird damit für dieses Budget eine Reduzierung von 36.000 € gegenüber 2021 vorgenommen.

 

An Aufwendungen für Mieten und Pachten für die Unterbringung des Fuhrparks in Garagen und Kfz-Stellplätzen sind 4.500 € erforderlich.

 

Zu den Unterhaltungskosten zählen auch die Kosten für Personalnebenaufwendungen wie medizinische Untersuchungen, Schulungen und Führerscheinkosten bei Auszubildenden. Der Aufwand wird mit 14.000 € veranschlagt.

 

Unter vermischten Aufwendungen sind die Ausschilderungskosten und die Kosten für Markierungen in Höhe von 5.000 € für die überregional vorhandenen Radwege im Landkreis Miltenberg aufgenommen.

 

Für die Grundlagenkonzeptionierung „Südspessartbrücke“ sieht der Landkreis eigene Mittel in Höhe von 10.000 € vor.

 

Für die Betreuung der Kreisstraßen durch das Staatl. Bauamt Aschaffenburg, insbesondere die Aufwandserstattung an den Freistaat Bayern (eigentlich 800 €/km Straße), ist für 213 km Kreisstraßen ein Betrag von 127.800 € anzusetzen, da bisher lediglich 600 €/km abgerechnet werden.

Aufgrund der Abstufung der St 2310 zur Kreisstraße MIL 4 sowie Abstufungen von Teilen der MIL 4 und MIL 5 zu öffentlichen Feld- und Waldwegen wird es bei der Länge der Kreisstraßen als auch beim Ansatz für die Betreuung der Kreisstraßen zu geringfügigen Änderungen kommen.

 

 

Auch 2022 sind wieder Ersatzbeschaffungen von Arbeitsgeräten und Maschinen notwendig. Für beide Straßenmeistereien sind Beschaffungen in Höhe von insgesamt 136.000 € erforderlich.

 

Im Einzelnen sind dies für die Straßenmeisterei Miltenberg die Ersatzbeschaffung einer Schneefräse (Bj. 1988) in Höhe von 75.000 € und die Ersatzbeschaffung eines Streckenwartfahrzeugs inkl. Einrichtung in Höhe von 36.000 € sowie für die Straßenmeisterei Mainaschaff die Beschaffung eines Anhängers in Höhe von 25.000 €.

Für den laufenden Unterhaltungsbetrieb und die Grünpflege sind weitere Ersatzbeschaffungen von Motorsägen, Motorsensen und Werkzeugen vorgesehen. Für diese Art der Betriebsausstattung sind 20.000 € angesetzt.

 

Auf Grundlage von gesetzlichen Vorgaben hat der Landkreis im Zuge von gemeindlichen Kanalsanierungen Kanalbeiträge an die Gemeinden zu zahlen. Diese Investitionsaufwendungen sind gemäß OD-Richtlinien gesetzlich geregelt und werden in entsprechenden Vereinbarungen dokumentiert. Diese Investitionen werden als Abschlag mit 10.000 € veranschlagt. Diese Teilzahlung resultiert aus der Maßnahme der „OD Roßbach-Leidersbach“.

 

Die Gesamtsumme für den Bereich „Anlagen im Bau, Neubau, Ausbau und Deckenbau“ in Höhe von 1.710.000 € gliedert sich, wie aus der Liste ersichtlich, wie folgt auf:

 

Für die Sanierung der letzten Teilstücke der MIL 10 Amorbach-Neudorf, sind jeweils 500.000 € eingeplant.

 

Für die Restabwicklung der Deckenerneuerung der MIL 10 Neudorf - Reichartshausen werden 50.000 € eingestellt.

 

Für die Erneuerung der Überführung der MIL 11 über den Leidersbach in Leidersbach sind für 2022 50.000 € eingeplant. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 660.000 €. Die Durchführung der Maßnahme ist für 2023 geplant.

 

In 2021 wurde mit dem 1. Bauabschnitt der Erneuerung der OD Roßbach (MIL 25) begonnen. Für Abschlagszahlungen werden 320.000 € eingestellt.

 

Für die Restabwicklung des Deckenbaus der MIL 35 Altenbuch Ri. Landkreisgrenze AB, 1. BA, wird mit Kosten in Höhe von 40.000 € gerechnet.

Der 2. BA dieser Strecke soll in 2022 für 200.000 € gebaut werden.

 

Für den Bau des neuen Kreisverkehrsplatzes (KVP) in Sulzbach in Verbindung mit der St 2309 werden für 2022 als Anteil des Landkreises 50.000 € eingeplant.

 

Der Gesamthaushaltsansatz 2022 für die Ausgaben der Produktgruppen Kreisstraßen beträgt somit für das Aufwandsbudget 1.141.300 (1.174.300 € in 2021) und für das Investivbudget (Fahrzeuge, Anbaugeräte, Investitionsaufwendungen an Gemeinden und für Anlagen im Bau) 1.876.000 (1.669.000 € in 2021).

 

Als Förderung des Landkreises werden im Rahmen der „Investitionskostenförderung“ auf Grundlage der Ergebnisse aus dem „Landkreisweiten Radwegekonzept“ für gemeindeeigene Maßnahmen Fördermittel in Höhe von 220.000 € eingestellt.

Außerdem werden 300.000 € für landkreiseigene Maßnahmen (Planung und Bau) in den Haushalt eingestellt.

 

Herr Köhler fragt nach der Planung und dem Sachstand von Hofstetten.

Herr Dittrich erklärte, dass es 2021 weder im Budget enthalten sei noch für 2022 seitens des Staatlichen Bauamtes eingeplant sei.

 

Herr Schuck spricht vom Kauf vor fünf Jahren und fragt, ob es derzeit eine zweite Schneefräse gibt.

Herr Dittrich erklärt, dass es zwei Straßenmeistereien und zwei Schneefräsen gibt. Er gibt an, dass die betreffende Schneefräse im Jahr 1988 beschafft wurde und ihr Einsatz im Straßenverkehr inzwischen zu Problemen führen kann.

 

Herr Wolz fragt, ob es neue fachliche Grundlagen für die Arbeitsgruppe Südspessart der betroffenen Bürgermeister gebe.

Herr Scherf erklärt, dass den Gemeinden die Ergebnisse der Recherche zu den von den Gemeinden des Südspessarts genannten 4 Varianten zur Verfügung gestellt wurden. Seitens des Landratsamtes und des Staatlichen Bauamtes warte man nun auf Rückmeldungen.

 

Herr Wolz fragt, ob Informationen auch an die Kreisräte übermittelt werden.

Herr Wosnik regt an, dass das Staatliche Bauamt bei der nächsten Sitzung Bericht erstatten wird.

Herr Wolz fragt nach dem Zeitplan der Realisierung der Brücke in Kirschfurt. 

Herr Dittrich erklärt, der Start ins Planfeststellungsverfahren sei für Frühjahr 2022 geplant.

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