Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Fortschreibung des Integrierten Energie- und Klimakonzeptes der Region Bayerischer Untermain

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.12.2021   EBV/005/2021 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Gasper, Geschäftsführer von ZENTEC, stellt zum Thema Fortschreibung des Integrierten Energie- und Klimakonzeptes der Region Bayerische Untermain gemäß Präsentation vor:

 

Der überlebensnotwendige, natürliche Treibhauseffekt werde maßgeblich durch Emissionen beeinflusst und aus dem Gleichgewicht gebracht. Die CO2-Konzentration in der Atmosphäre steige im 21. Jahrhundert rasant durch zusätzliche Emissionen an. Spannbreite der Erwärmung sei abhängig von zukünftigen Emissionen.

 

Die Ableitung mit 42 Maßnahmen im regionalen Klimakonzept habe folgende Ziele zu erreichen; Reduzierung des Energiebedarfs in den Sektoren und im Verkehrssektor; Strom um 20%, Wärme um 50%. Der um ¼ reduzierte Energiebedarf solle zunehmend durch erneuerbare Energiequellen gedeckt werden, nämlich; im Strombereich zu 50%, im Wärmebereich zu 25%, für den Bereich Mobilität sei eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 20% und dem Einsatz von 20% CO2-freundlicher Treibstoffe angestrebt. Die CO2-Emissionen sollte bis 2030 um insgesamt 40% gegenüber dem Referenzjahr gesenkt werden.

 

Der Weg zur Klimaneutralität ist per Gesetz neu fixiert und nun verbindlich festgelegt. Diese sind wie folgt: Das Übereinkommen von Paris, der European Green Deal der EU, das Bundes-Klimaschutzgesetz und das Bayerisches Klimaschutzgesetz.

 

Herr Gasper berichtet von Treibhausgasneutralität in Kommunen.  Die angestrebte Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045 in Deutschland und seinen Kommunen bedarf einer Ambitionssteigerung bei der Umsetzung von Maßnahmen. Alle vermeidbaren Treibhausgasemissionen müssen vollständig vermieden werden: Es bedarf einer umfangreichen Energiebedarfsminderung, die gesamte Energieversorgung müsse auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Maximal dürfe nach dem jeweils aktuellen technischen Stand nicht vermeidbare Treibhausgasemissionen verbleiben.

 

Weichenstellung für die Zukunft sei die Erstellung eines „Vorreiterkonzepts“ als Weiterentwicklung des Integrierten Energie und Klimakonzepts in der Region Bayerischer Untermain.

 

Konzepte seien ab 2022 über die Kommunalrichtlinie gefördert. Aus der Richtlinie: Gefördert werde die Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts im Bereich Klimaschutz, mit dem ein Antragsteller seine Klimaschutzstrategie und -Maßnahmen aktualisiere, konkretisiere und ambitionierter gestalte. Ziel des integrierten Vorreiterkonzepts sei die Erreichung der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040.

 

Nächste bzw. aktuelle Schritte seien wie folgt;

       Auflistung möglicher Fachbüros

       Einholen weitere Informationen vom Fördermittelträger

       Zusammenstellung der Anforderungen

       Antragstellung und Anbieterauswahl

 

Herr Scherf berichtet, dass die Neubilanzierung des Landkreises und der Region über die Energieagentur Untermain erfolge, während das Landratsamt Miltenberg die Klimabilanzierung im Jahr 2022 über das vom Kreistag beschlossene Projekt des EEA (European Energy Award) umsetzten werde.

 

Herr Scherf deutet auf dem großen Energieverbrauch in den Bereichen Industrie, Gewerbe und Produktion. Hier fördere die ZENTEC die Zusammenarbeit der Unternehmen in der Region sowie deren Austausch.

 

Herr Fahn sagt, dass Klimaschutz als kommunale Pflicht geltend gemacht werden soll. Zudem meint er, dass der Antrag von der SPD im Jahr einstimmig beschlossen, jedoch nicht durchgeführt sei.

Herr Scherf klärt auf, dass der Beschluss des Ausschusses in Umsetzung sei, eine Klimabilanzierung für den Landkreis Miltenberg im Rahmen der Re-Bilanzierung aber, um abseits des Corona-Lockdowns 2020 realistische Vergleichszahlen zu haben, auf Basis des Jahres 2021 erfolgt. Dies habe man so im Energiebeirat der zuständigen Energieagentur Untermain beraten.

 

Herr Gasper gibt hierzu die Information, dass die Energiebeiratssitzung am 09.03.2022 stattfinden werde.

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