Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Aktuelle Projekte Radverkehrsförderung Landkreis Miltenberg
Information und Beschlussfassung

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.12.2021   EBV/005/2021 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr beschließt,

1.   die Förderung der Radwegebeleuchtung des Marktes Schneeberg i. H. v. maximal 6.594 €.

2.   die Förderung der Asphaltierung der Erfbrücke Eichenbühl i. H. v. maximal 12.250 €.

3.   die Förderung der Oberflächensanierung des Wachenbachweges des Marktes Sulzbach i. H. v. maximal 66.500 €

4.   dass die Verwaltung den Beitritt des Landkreises Miltenberg in die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V.“ in die Wege leitet.


Herr Haas, UB 5, stellt aktuelle Projekte zur Radverkehrsförderung im Landkreis Miltenberg vor;

 

Anträge zum Radverkehrskonzept

 

      I. Markt Schneeberg

Der Markt Schneeberg beantragt die Förderung einer Radwegbeleuchtung zur Erhöhung der Sicherheit der Radfahrer. Besonders Schüler und Berufspendler nutzen die Verbindung häufig. Hierzu wurde bereits in der Sitzung vom 15. Juli 2021 berichtet.

 

 

Es sollen Solarleuchten mit Bewegungsmeldern zu ca. 18.840 € netto angeschafft werden. Es wird um Beschluss zur Förderung i. H. v. maximal 6.594 € (35 %) gebeten.

 

II. Gemeinde Eichenbühl

Die Gemeinde Eichenbühl beabsichtigt die bestehende Brücke über die Erf abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Im Radverkehrskonzept ist die Erneuerung der Fahrbahndecke vorgesehen, sodass die Gemeinde um die Förderung der neu zu errichtenden Asphaltoberfläche bittet.

Die Maßnahme leistet einen Beitrag zur Sicherheit der Radfahrer auf diesem für den Netzzusammenhalt und Schulwege bedeutsamen Abschnitt.

Die Kosten hierfür belaufen sich lt. Ingenieurbüro Hatwieger auf netto 12.500 € auf dem Brückenbauwerk selbst plus 22.500 € auf den Wegabschnitten zu und von der Brücke.

Somit beträgt die beantragte Förderung (35 %) 12.250 €.

 

 

III. Markt Sulzbach

Der Markt Sulzbach beabsichtigt die Oberflächensanierung eines Abschnitts des Wachenbachweges in Richtung Soden. Der landwirtschaftliche Weg leistet einen Beitrag zum Netzzusammenhalt im Landkreisnetz und sollte durch diese Maßnahme auf einen sicheren Standard gebracht werden.

Im Radverkehrskonzept sind für die Maßnahme Kosten i.H. v. knapp 160.000€ vorgesehen. Da diese Einschätzung aus dem Jahre 2018 stammt, sind hier Kosten um 190.000€ realistisch.

Unabhängig von anderen Fördergebern würde eine Förderung in Höhe von 35% also 66.500 € maximal möglich sein. Dieser Betrag verringert sich entsprechend einer ggf. möglichen Förderung durch das Programm Stadt und Land oder BayGVFG- oder GVFG-Mittel.

 

 

Stand der Radverkehrsmaßnahmen

 

I. Beitritt AFGK

Bereits mehrfach wurde der Beitritt des Landkreises Miltenberg in die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen angeregt. Der Aufnahmeprozess und die Mitgliedschaft stellt sich wie folgt dar:

 

§  Die jeweilige Kommune muss nachweisen, dass sie die Aufnahmekriterien des Vereins erfüllt. Dies erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst erfolgt vor Ort eine Vorbereisung auf Fachebene. Bei der Vorbereisung müssen noch keine Kriterien erfüllt sein. Diese dient dazu, ein Feedback zum aktuellen Stand der Radverkehrsförderung in der Kommune zu geben. Zusätzlich erhält die Kommune Handlungsempfehlungen bzw. Maßnahmen, die für eine erfolgreiche Hauptbereisung umgesetzt werden sollten. Nach der Vorbereisung wird die Kommune Mitglied in der AGFK Bayern. Spätestens vier Jahre nach der Vorbereisung erfolgt die Hauptbereisung. Nach einer erfolgreichen Hauptbereisung erhält die Kommune die Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ und wird dauerhaftes Mitglied in der AGFK Bayern (die Auszeichnung ist Voraussetzung für eine dauerhafte Mitgliedschaft). Danach erfolgt alle sieben Jahre eine entsprechende Bewertung.

 

§  Bei den Aufnahmekriterien handelt es sich um eine „offene Liste“. Sie bietet Anhaltspunkte und richtet sich auch nach den örtlichen und strukturellen Gegebenheiten. Das bedeutet, dass die Liste nicht so zu verstehen ist, dass alle Punkte lückenlos erfüllt sein müssen. Es gibt allerdings Punkte, die bis zur Hauptbereisung unbedingt umgesetzt sein sollten. Hierzu zählen beispielsweise die politische Grundsatzentscheidung, die personellen Vorkehrungen, ein Radverkehrskonzept inkl. Netzplanung und die politische Zielvorgabe zur deutlichen Anhebung des Radverkehrsanteils im Modal-Split. Die Aufnahmekriterien wurden gemeinsam mit den Landkreisen erarbeitet – der Fokus liegt auf der koordinierenden Funktion der Landkreise.

 

§  Die Vernetzung im Verein erfolgt z. B. über Seminare, Workshops, Veranstaltungen, den Facharbeitskreis und über weitere Maßnahmen, die durch die AGFK Bayern entwickelt werden. Des Weiteren unterstützt der Verein seine Mitgliedskommunen u. a. durch Inhouse-Seminare und Projektfinanzierung (Finanzierung von nichtinvestiven Projekten mit 80 %). Alle Angebote des Vereins finden Sie im beigefügten Projektkatalog. Spezielle Angebote für Landkreise sind beispielsweise der Arbeitskreis Landkreise oder das Mobilitätsforum.

Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf jährlich 3.000 € für Landkreise.

 

 

Herr Scherf bittet um die Meinungen der Ausschussmitglieder bezüglich der Beschlussvorlage, der AGFK Bayern beizutreten.

Herr Haas berichtet, dass das Landratsamt Miltenberg davon stark profitieren würde, der AFGK Bayern beizutreten. Er weist darauf hin, dass die Erfahrungen lokaler Projektarbeiten allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden und es ein professionelles Feedback zu Projekten gäbe.

 

Herr Faust fragt, ob es Möglichkeiten für einen positiven Einfluss auf Kommunen im Landkreis zur Umsetzung von Radverkehrsprojekten gibt.

Herr Haas deutet auf die Wichtigkeit des Wissenstransfers von Gemeinde zu Gemeinde hin, was durch einen Beitritt zur AGFK verstärkt werden könnte. 

 

Herr Fahn sagt, dass er es gut und wichtig finde, und fragt, ob der Kreistag einen Beschluss benötige oder eine Zustimmung im Ausschuss genüge. Zudem möchte er, dass es einen stärkeren Einbezug von Fahrradfahrern wie zum Beispiel in Form von kommunalen Fahrradformen gäbe. 

Herr Wosnik antwortet, dass Beschluss im Kreistag gefordert sei.

 

Herr Scholtka meint, dass Arbeitskreise bilden und Bürokratisieren nicht ausreichen würde. Die Tätigkeiten der einzelnen Kommunen im Rahmen des Beitritts zur AGFK sollten zentral abgefragt und weitergegeben werden. 

Herr Scherf sagte, dass die Best-Practice-Bereisung übernommen wird und dass es nicht zu viel Arbeit für unsere Gemeinden sein würde. Er erklärt, dass es nicht mehr nötig sei, über das Thema zu sprechen, dass die intensive Arbeitsphase zur Erstellung des Konzepts vorbei sei und man nun in der Umsetzungsphase sei.

 

Herr Haas stellt die aktuellen Projekte vor:

 

II. Ausbau Radwege

a)  Amorbach – Kirchzell

Keine Neuigkeiten seit letzter Sitzung des Ausschusses: Es wird aktuell die Ingenieursplanung in den Leistungsphasen 1 - 3 durch das Büro Eilbacher aus Miltenberg erstellt. Die Fertigstellung der Planung wird in den kommenden Monaten erwartet.

 

b)  Elsenfeld – Hofstetten

Keine Neuigkeiten seit letzter Sitzung des Ausschusses: Die beteiligten Kommunen kontaktieren die Grundstückseigentümer zur Klärung des Grunderwerbs. Es wird für die nördliche und südliche kreisstraßenbegleitende Routenführung die Verkaufsbereitschaft der Eigentümer abgefragt. Sollte sich hier herausstellen, dass eine der beiden Varianten durch verkaufsunwillige Eigentümer unmöglich ist, wird auf die andere ausgewichen. 

 

c)  Schmachtenberg-Röllbach

Die Regierung von Unterfranken hat den positiven Förderbescheid für das Projekt im Förderprogramm „Stadt und Land“ ausgestellt. Lt. Bescheid werden 80 % der Planungs- und Baukosten in Höhe von 283.000 € bezuschusst. Somit erhält der Landkreis Miltenberg eine Förderung von max. 226.000 € aus den Finanzhilfen des Bundes.

 

III. Beschilderung Kreisverkehr Kleinheubach

Für eine Aktualisierung der Fahrrad-Wegweisung im Bereich des neu gestalteten Kreisverkehrs in Kleinheubach wurde eine Ortsbefahrung durchgeführt. Ein Mitarbeiter des Planungsbüros VIA Klön führte eine Georeferenzierung der Radwegeverbindungen im Einzugsbereich des Kreisverkehrs durch und nahm bestehende Beschilderungen auf.

Das Gebiet erstreckt sich von der Mainbrücke Groß- und Kleinheubach, Einmündung Hauptstraße Kleinheubach zur B 469, nach Rüdenau, nach Breitendiel, nach Miltenberg West.

Auf Grundlage der so erhobenen Daten wird ein umfassendes und einheitliches Beschilderungskonzept mit entsprechender Wegweisung und Kilometrierung nach aktuellem Stand der Technik ausgearbeitet. Im Anschluss werden die Wegweiser von einer Fachfirma gedruckt und montiert. Als Zeitrahmen hierfür wird eine Umsetzung im kommenden Frühjahr angestrebt, sodass die Beschilderung zum Auftakt der Radsaison vorliegt.

Frau Wolf-Pleßmann fragt, ob die Pläne erneut in den Gemeindegremien vorgelegt werden. 

Herr Wosnik antwortet, dass man die Pläne für die Beschilderung erst dann vorgelegen könne, wenn die Pläne feststehen. 

Herr Scherf ergänzt, dass die Pläne seitens der Landkreisverwaltung mit den Gemeindeverwaltungen besprochen werden, diese dann die Pläne in den örtlichen Gremien besprechen können.

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