Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Aktuelle Projekte Radverkehrsförderung Landkreis Miltenberg
Information und Beschlussfassung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.12.2021 EBV/005/2021 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Der Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr beschließt,
1. die Förderung der Radwegebeleuchtung des Marktes Schneeberg i. H. v. maximal 6.594 €.
2. die Förderung der Asphaltierung der Erfbrücke Eichenbühl i. H. v. maximal 12.250 €.
3. die Förderung der Oberflächensanierung des Wachenbachweges des Marktes Sulzbach i. H. v. maximal 66.500 €
4. dass die Verwaltung den Beitritt des Landkreises Miltenberg in die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V.“ in die Wege leitet.
Herr Haas, UB 5, stellt aktuelle Projekte zur
Radverkehrsförderung im Landkreis Miltenberg vor;
Anträge zum Radverkehrskonzept
I. Markt Schneeberg
Der Markt Schneeberg beantragt die Förderung einer Radwegbeleuchtung zur
Erhöhung der Sicherheit der Radfahrer. Besonders Schüler und Berufspendler
nutzen die Verbindung häufig. Hierzu wurde bereits in der Sitzung vom 15. Juli
2021 berichtet.
Es sollen Solarleuchten mit Bewegungsmeldern zu ca. 18.840 € netto
angeschafft werden. Es wird um Beschluss zur Förderung i. H. v. maximal 6.594 €
(35 %) gebeten.
II. Gemeinde Eichenbühl
Die Gemeinde Eichenbühl beabsichtigt die bestehende Brücke über die Erf
abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Im Radverkehrskonzept ist die
Erneuerung der Fahrbahndecke vorgesehen, sodass die Gemeinde um die Förderung
der neu zu errichtenden Asphaltoberfläche bittet.
Die Maßnahme leistet einen Beitrag zur Sicherheit der Radfahrer auf
diesem für den Netzzusammenhalt und Schulwege bedeutsamen Abschnitt.
Die Kosten hierfür belaufen sich lt. Ingenieurbüro Hatwieger auf netto
12.500 € auf dem Brückenbauwerk selbst plus 22.500 € auf den Wegabschnitten zu
und von der Brücke.
Somit beträgt die beantragte Förderung (35 %) 12.250 €.
III. Markt Sulzbach
Der Markt Sulzbach beabsichtigt die Oberflächensanierung eines
Abschnitts des Wachenbachweges in Richtung Soden. Der landwirtschaftliche Weg
leistet einen Beitrag zum Netzzusammenhalt im Landkreisnetz und sollte durch
diese Maßnahme auf einen sicheren Standard gebracht werden.
Im Radverkehrskonzept sind für die Maßnahme Kosten i.H. v. knapp
160.000€ vorgesehen. Da diese Einschätzung aus dem Jahre 2018 stammt, sind hier
Kosten um 190.000€ realistisch.
Unabhängig von anderen Fördergebern würde eine Förderung in Höhe von 35%
also 66.500 € maximal möglich sein. Dieser Betrag verringert sich entsprechend
einer ggf. möglichen Förderung durch das Programm Stadt und Land oder BayGVFG-
oder GVFG-Mittel.
Stand der Radverkehrsmaßnahmen
I. Beitritt AFGK
Bereits mehrfach wurde der Beitritt des Landkreises Miltenberg in die
Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen angeregt. Der Aufnahmeprozess
und die Mitgliedschaft stellt sich wie folgt dar:
§
Die
jeweilige Kommune muss nachweisen, dass sie die Aufnahmekriterien des Vereins
erfüllt. Dies erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst erfolgt vor Ort
eine Vorbereisung auf Fachebene. Bei der Vorbereisung müssen noch keine
Kriterien erfüllt sein. Diese dient dazu, ein Feedback zum aktuellen Stand der
Radverkehrsförderung in der Kommune zu geben. Zusätzlich erhält die Kommune
Handlungsempfehlungen bzw. Maßnahmen, die für eine erfolgreiche Hauptbereisung
umgesetzt werden sollten. Nach der Vorbereisung wird die Kommune Mitglied in
der AGFK Bayern. Spätestens vier Jahre nach der Vorbereisung erfolgt die
Hauptbereisung. Nach einer erfolgreichen Hauptbereisung erhält die Kommune die
Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ und wird dauerhaftes
Mitglied in der AGFK Bayern (die Auszeichnung ist Voraussetzung für eine dauerhafte
Mitgliedschaft). Danach erfolgt alle sieben Jahre eine entsprechende Bewertung.
§
Bei den
Aufnahmekriterien handelt es sich um eine „offene Liste“. Sie bietet
Anhaltspunkte und richtet sich auch nach den örtlichen und strukturellen
Gegebenheiten. Das bedeutet, dass die Liste nicht so zu verstehen ist, dass
alle Punkte lückenlos erfüllt sein müssen. Es gibt allerdings Punkte, die bis
zur Hauptbereisung unbedingt umgesetzt sein sollten. Hierzu zählen
beispielsweise die politische Grundsatzentscheidung, die personellen
Vorkehrungen, ein Radverkehrskonzept inkl. Netzplanung und die politische
Zielvorgabe zur deutlichen Anhebung des Radverkehrsanteils im Modal-Split. Die
Aufnahmekriterien wurden gemeinsam mit den Landkreisen erarbeitet – der Fokus
liegt auf der koordinierenden Funktion der Landkreise.
§
Die
Vernetzung im Verein erfolgt z. B. über Seminare, Workshops, Veranstaltungen,
den Facharbeitskreis und über weitere Maßnahmen, die durch die AGFK Bayern
entwickelt werden. Des Weiteren unterstützt der Verein seine Mitgliedskommunen
u. a. durch Inhouse-Seminare und Projektfinanzierung (Finanzierung von
nichtinvestiven Projekten mit 80 %). Alle Angebote des Vereins finden Sie im
beigefügten Projektkatalog. Spezielle Angebote für Landkreise sind beispielsweise
der Arbeitskreis Landkreise oder das Mobilitätsforum.
Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf jährlich 3.000 € für Landkreise.
Herr Scherf bittet
um die Meinungen der Ausschussmitglieder bezüglich der Beschlussvorlage, der
AGFK Bayern beizutreten.
Herr Haas
berichtet, dass das Landratsamt Miltenberg davon stark profitieren würde, der
AFGK Bayern beizutreten. Er weist darauf hin, dass die Erfahrungen lokaler
Projektarbeiten allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden und es ein professionelles
Feedback zu Projekten gäbe.
Herr
Faust fragt, ob es Möglichkeiten für einen positiven Einfluss auf Kommunen im
Landkreis zur Umsetzung von Radverkehrsprojekten gibt.
Herr
Haas deutet auf die Wichtigkeit des Wissenstransfers von Gemeinde zu Gemeinde
hin, was durch einen Beitritt zur AGFK verstärkt werden könnte.
Herr
Fahn sagt, dass er es gut und wichtig finde, und fragt, ob der Kreistag einen
Beschluss benötige oder eine Zustimmung im Ausschuss genüge. Zudem möchte er,
dass es einen stärkeren Einbezug von Fahrradfahrern wie zum Beispiel in Form von
kommunalen Fahrradformen gäbe.
Herr
Wosnik antwortet, dass Beschluss im Kreistag gefordert sei.
Herr
Scholtka meint, dass Arbeitskreise bilden und Bürokratisieren nicht ausreichen
würde. Die Tätigkeiten der einzelnen Kommunen im Rahmen des Beitritts zur AGFK sollten
zentral abgefragt und weitergegeben werden.
Herr Scherf
sagte, dass die Best-Practice-Bereisung übernommen wird und dass es nicht zu
viel Arbeit für unsere Gemeinden sein würde. Er erklärt, dass es nicht mehr
nötig sei, über das Thema zu sprechen, dass die intensive Arbeitsphase zur
Erstellung des Konzepts vorbei sei und man nun in der Umsetzungsphase sei.
Herr Haas stellt
die aktuellen Projekte vor:
II. Ausbau Radwege
a) Amorbach
– Kirchzell
Keine Neuigkeiten seit letzter Sitzung des Ausschusses: Es wird aktuell
die Ingenieursplanung in den Leistungsphasen 1 - 3 durch das Büro Eilbacher aus
Miltenberg erstellt. Die Fertigstellung der Planung wird in den kommenden Monaten
erwartet.
b) Elsenfeld
– Hofstetten
Keine Neuigkeiten seit letzter Sitzung des Ausschusses: Die beteiligten
Kommunen kontaktieren die Grundstückseigentümer zur Klärung des Grunderwerbs.
Es wird für die nördliche und südliche kreisstraßenbegleitende Routenführung
die Verkaufsbereitschaft der Eigentümer abgefragt. Sollte sich hier
herausstellen, dass eine der beiden Varianten durch verkaufsunwillige
Eigentümer unmöglich ist, wird auf die andere ausgewichen.
c) Schmachtenberg-Röllbach
Die Regierung von Unterfranken hat den positiven Förderbescheid für das
Projekt im Förderprogramm „Stadt und Land“ ausgestellt. Lt. Bescheid werden 80
% der Planungs- und Baukosten in Höhe von 283.000 € bezuschusst. Somit erhält
der Landkreis Miltenberg eine Förderung von max. 226.000 € aus den Finanzhilfen
des Bundes.
III. Beschilderung Kreisverkehr
Kleinheubach
Für
eine Aktualisierung der Fahrrad-Wegweisung im Bereich des neu gestalteten
Kreisverkehrs in Kleinheubach wurde eine Ortsbefahrung durchgeführt. Ein
Mitarbeiter des Planungsbüros VIA Klön führte eine Georeferenzierung der
Radwegeverbindungen im Einzugsbereich des Kreisverkehrs durch und nahm
bestehende Beschilderungen auf.
Das
Gebiet erstreckt sich von der Mainbrücke Groß- und Kleinheubach, Einmündung
Hauptstraße Kleinheubach zur B 469, nach Rüdenau, nach Breitendiel, nach
Miltenberg West.
Auf
Grundlage der so erhobenen Daten wird ein umfassendes und einheitliches
Beschilderungskonzept mit entsprechender Wegweisung und Kilometrierung nach
aktuellem Stand der Technik ausgearbeitet. Im Anschluss werden die Wegweiser
von einer Fachfirma gedruckt und montiert. Als Zeitrahmen hierfür wird eine
Umsetzung im kommenden Frühjahr angestrebt, sodass die Beschilderung zum
Auftakt der Radsaison vorliegt.
Frau
Wolf-Pleßmann fragt, ob die Pläne erneut in den Gemeindegremien vorgelegt
werden.
Herr
Wosnik antwortet, dass man die Pläne für die Beschilderung erst dann vorgelegen
könne, wenn die Pläne feststehen.
Herr
Scherf ergänzt, dass die Pläne seitens der Landkreisverwaltung mit den
Gemeindeverwaltungen besprochen werden, diese dann die Pläne in den örtlichen
Gremien besprechen können.