Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Joseph Anton Rohe’sche Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt, Jahresabschluss 2020
a. örtliche Prüfung
b. Feststellung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.12.2021 KA/005/2021 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Der Kreisausschuss
stellt den Jahresabschluss 2020 der Joseph Anton Rohe’sche Altenheim-Stiftung
Kleinwallstadt mit folgenden Ergebnissen fest (Art. 88 Abs. 3 der
Landkreisordnung für den Freistaat Bayern i. V. m. § 31 Abs. 2 Nr. 3 der
Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse
des Landkreises Miltenberg):
Gewinn- und Verlustrechnung:
Gesamtbetrag Erträge 5.451.181,59 €
Gesamtbetrag Aufwendungen -5.315.066,81 €
davon Personalkosten 4.129.266,15 €
Saldo
(Jahresüberschuss) 136.114,78
€
Bilanz Aktiva:
Anlagevermögen 5.966.121,94 €
Umlaufvermögen 2.824.478,29
€
davon Liquide Mittel 2.231.592,97
€
Rechnungsabgrenzung 66,00
€
Bilanzsumme 8.790.666,23
€
Bilanz Passiva:
Eigenkapital 5.690.334,58
€
davon Stiftungskapital 2.050.661,88 €
davon Gewinnrücklagen 3.288.923,12 €
davon Gewinn- u. Verlustvortrag 0,00 €
davon Freie Rücklage § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 14.634,80 €
davon Rücklage Erweiterungsbau 200.000,00 €
davon Jahresüberschuss 136.114,78 €
Sonderposten 2.211.707,00 €
Zweckgebundene Spende 90.000,00 €
Rückstellungen 328.559,80 €
Verbindlichkeiten 469.964,85
€
Rechnungsabgrenzung 100,00 €
Bilanzsumme 8.790.666,23
€
In die Feststellung werden die weiteren Bestandteile des Jahresabschlusses mit Anlagen einbezogen sowie die aktualisierte Anlage 1 der Stiftungssatzung beschlossen.
Frau Hörnig, Unternehmensbereich 4, stellt die Joseph Anton Rohe’sche Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt, Jahresabschluss 2020; örtliche Prüfung und Feststellung gemäß Unterlage vor;
Der Jahresabschluss 2020
der Joseph Anton Rohe’sche Altenheim-Stiftung wurde vom
Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft. Die Prüfergebnisse werden in den
Bericht zur örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2020 des
Landkreises Miltenberg aufgenommen, der von jedem Kreistagsmitglied im UB 4 -
Revision eingesehen werden kann.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.10.2021 dem
Kreisausschuss die Feststellung des Jahresabschlusses mit Anlagen empfohlen.
Die Buchführung
sowie der Jahresabschluss der „Joseph Anton Rohe’sche Altenheim-Stiftung“ zum
31.12.2020 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung unter
Berücksichtigung der Prüfbemerkungen den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen
Rechnungslegung sowie den gesetzlichen Vorschriften. Die Stiftung ist der
Erfüllung des Stiftungszwecks angemessen nachgekommen; der reale Werterhalt des
Grundstockvermögens der Stiftung wurde nachgewiesen. Die steuerrechtlichen
Verhältnisse in diesem Zusammenhang und bei der Rücklagenbildung wurden von uns
nicht geprüft; hier ist das zuständige Finanzamt maßgebend. Die
wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet und die Zahlungsbereitschaft war im
Berichtsjahr uneingeschränkt gegeben.
Wie mit der Regierung
von Unterfranken bzw. dem BKPV besprochen, wird mit Ihrem Beschluss
gleichzeitig die aktualisierte Anlage zur Stiftungssatzung beschlossen. Die
Aktualisierung betrifft nur den Verkaufserlös der 1992 zum Umbau des Gebäudes
verkauften Grundstücke (damals 388.974 DM) von 265.702,34 € (Stand Januar
2018). Unter Berücksichtigung der Verbraucherpreisindizes Deutschland zum
31.12.2017, 31.12.2018, 31.12.2019 und zum 31.12.2020 ergibt sich kumuliert
eine Steigerung von 3,7 %, dies entspricht 9.830,98 €. Der Wert des
Verkaufserlöses zum 31.12.2020 beträgt damit rechnerisch 275.533,32 € und wurde
in der Anlage zur Stiftungssatzung entsprechend aktualisiert.
Die in der Anlage zur
Stiftungssatzung aufgelisteten Grundstücke des Grundstockvermögens sind
unverändert vorhanden und es sind keine wertbeeinträchtigenden Umstände bekannt
geworden, so dass der Werterhalt weiterhin unverändert gegeben ist.
Herr Schwing fragt nach
dem Sinn der Durchführung einer aktuellen Wertermittlung für ein bereits 1992
verkauftes Grundstück.
Frau Hörnig erklärt,
dass das Grundstück nicht verkauft, sondern kapitalisiert wurde, was sich durch
das Stiftungsrecht begründe.