Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Wohnraum im Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.04.2021   EBV/002/2021 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr fasst den

 

einstimmigen Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zu den Tätigkeiten des Landrats und der Landkreisverwaltung gemeinsam mit dem Bayerischen Gemeindetag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Landkreis Miltenberg zustimmend zur Kenntnis.


Landrat Scherf berichtet dem Ausschuss, dass neben dem vielfältig spürbaren Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum u.a. durch das Landkreisprojekt „fair mieten“ hatte die SPD-Kreistagsfraktion einen Antrag zur Schaffung einer Wohnungsbaugesellschaft gestellt landkreisweiten. Am 30. März 2021 fand unter Leitung von Landrat Scherf ein halbtägiger Facharbeitskreis zum Thema Wohnraum im Landkreis Miltenberg statt. Neben einer Delegation des Kreisverbandes des bayerischen Gemeindetags waren Fachleute aus verschiedenen Themenbereichen wie Investoren, Planer, staatliche Förderung, sozialer Wohnraum, Siedlungs- und Stadtentwicklung, Energie etc. beteiligt. Aus dem Landratsamt waren der Kreisbaumeister, die Leitung der Bauabteilung und die Leitung des Sozialamtes beteiligt, ferner das vom Landkreis Miltenberg finanzierte Projekt „fair mieten“ sowie die Regierung von Unterfranken zum Bereich der staatlichen Förderung und das Landratsamt Würzburg als „best-practise-Landkreis“.

In Fachgruppen wurden thematische Schwerpunkte wie kommunale Handlungsmöglichkeiten, Bedarfe nach Wohnraum sowie Bedingungen für ein Gelingen bei der Schaffung von Wohnraum bearbeitet. Der Facharbeitskreis wurde in digitaler Form durchgeführt, die Moderation und technische Abwicklung oblag der Geschäftsstelle der LAG Main4Eck.

Am 19.04.2021 wurden die Ergebnisse des Facharbeitskreises von der Steuerungsgruppe „Wohnraum“ des Landratsamtes und des Bayerischen Gemeindetags ausgewertet. Unter anderem wurden folgende Aspekte festgehalten:

-      Bedarf nach kleinteiligem Wohnraum, sowohl für junge Menschen als auch Menschen im höheren Alter, die ihre großen Einfamilienhäuser verlassen;

-      Bevorzugung bei Investoren von Wohnraum in zentraler Lage mit gutem ÖPNV-Angebot oder fußläufiger Erschließung;

-      Betonung der klaren Zielformulierung durch die kommunale Seite, Trennung von Planung und Investorentätigkeit;

-      baurechtliche Aspekte und Problematik der Stellplätze im verdichteten Ortskern;

-      mehr Information und Transparenz notwendig zu den staatlichen Fördermöglichkeiten wie dem EOF;

-      eine landkreiseigene Wohnungsbaugesellschaft kann, da es keine Aufgabe eines Landkreises ist, keine staatliche Förderung für Wohnungsbau erhalten im Gegensatz zu einem Zusammenschluss mehrerer Gemeinden oder sogar aller Gemeinden eines Landkreises;

 

Folgende weitere Schritte wurden zwischen Landratsamt und Bayerischem Gemeindetag vereinbart:

-      Ermittlung aller Wohnungsbaugesellschaften/-genossenschaften/Kommunalunternehmen zum Wohnungsbau und/oder zur Verwaltung von Wohnraum

-      Prüfen, welche der vorhandenen Organisationen geeignet wären für eine kommunenübergreifende Zusammenarbeit zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

-      Konkretisierung des Bedarfs an Wohnraum (exakte Größenordnung u.ä.)

-      Arbeitssitzung mit den 32 Gemeinden und Städten auf Grundlage der Ergebnisse der ersten drei formulierten Schritte, ergänzt um Informationen zu Wohntrends im ländlichen Raum und zu den staatlichen Fördermöglichkeiten

 

 

Der Ausschuss diskutiert intensiv über die Aspekte und weiteren Schritte, wie z.B. ob die Trennung von Planung und Investorentätigkeit sinnvoll sei oder ob generell ein Leerstandskataster der Kommunen hilfreich sei.

 

Landrat Scherf verspricht, den Prozess persönlich und durch die Landkreisverwaltung so lange zu begleiten, wie es vom Bayerischen Gemeindetag gewünscht werde.

 

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