Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Vereinbarung zwischen der Gemeinde Leidersbach und dem Landkreis Miltenberg über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn der Kreisstraße MIL 25, OD Roßbach
Beschlussfassung

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.04.2021   EBV/002/2021 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr beschließt einstimmig,

 

der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Leidersbach über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindl. Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn der Kreisstraße MIL 25, OD Roßbach, gemäß der vorliegenden Vereinbarung zuzustimmen.

 


Herr Dittrich, B 5.1 Nord, teilt mit, dass das Staatliche Bauamt dem Landratsamt einen Entwurf zur Vereinbarung zwischen der Gemeinde Leidersbach und dem Landkreis Miltenberg (in der Vereinbarung „Straßenbauverwaltung“ genannt) vorgelegt hat, der die Kostentragung für den Bau und die Unterhaltung einer gemeindl. Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn der Kreisstraße MIL 25 regelt.

 

Gemäß Bayer. Straßen- und Wegegesetz, den Ortsdurchfahrtenrichtlinien und den sonst für die Straßenbauverwaltung geltenden Vorschriften und Richtlinien ist hierzu eine entsprechende Vereinbarung zwischen den betroffenen Baulastträgern abzuschließen.

 

Ausschnitt aus der Planung

 

Die Gemeinde erneuert im Bereich der Ortsdurchfahrt Roßbach im Zuge der MIL 25, Abschnitt 160, Station 5,678 bis 5,697 sowie von Station 6,017 bis 6,501 eine Kanalisation, die auch der Entwässerung der Straße dient.

Ferner setzt die Gemeinde die Kanalisation im Bereich Abschnitt 160, Station 5,697 bis 6,017 mittels Inliner instand. Die Lage der Kanalisationsleitung und der Kontroll- und Einlaufschächte ist aus beiliegenden Lageplänen zu ersehen, die Bestandteil der Vereinbarung sind.

 

Die Straßenbauverwaltung beteiligt sich an den Kosten der Herstellung der gemeindlichen Kanalisation einschließlich der Straßeneinläufe in Höhe des Betrages, der für den Bau einer eigenen Straßenentwässerungsanlage aufzuwenden wäre, nach Maßgabe der im § 4 geregelten Inhalte.

 

In dieser Vereinbarung wird ein vorläufiger Kostenbeitrag ermittelt, der mit 138.305,- € berechnet wurde. Der endgültige Kostenbeitrag wird nach der Bauausführung durch gemeinsames örtliches Aufmaß ermittelt.

 

Die Gemeinde holt rechtzeitig vor der Ausschreibung die Zustimmung der Straßenbauverwaltung zum Bauentwurf, zum Bauzeitenplan und zu den Verdingungsunterlagen für die genannte Baumaßnahme ein.

 

Die Gemeinde Leidersbach stimmte der hier beschriebenen Vereinbarung bereits zu. Die Sitzung des Gemeinderates fand am 09.03.2021 statt.

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