Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Klimaneutrale Verwaltung - Beschluss zum weiteren Vorgehen

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.04.2021   EBV/002/2021 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr beauftragt die Verwaltung einstimmig,

 

eine Treibhausgasbilanzierung der Kernverwaltung des Landratsamts Miltenberg durchführen zu lassen. Auf der Basis dieser Erhebung soll das Konzept zur Klimaneutralen Verwaltung weiterentwickelt werden.

 


Herr Wosnik, Kreisbaumeister, trägt vor, dass in der Sitzung des Kreisausschusses am 10.03.2021 der Antrag der CSU-Fraktion mit dem Titel „Wie wird die Verwaltung des Landkreis Miltenberg bis 2030 klimaneutral?“ behandelt worden ist. Darin wird die Verwaltung zur Erarbeitung eines Konzeptes zur Zielerreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2030, unter Berücksichtigung der Kosten sowie der Abwägung von eigenen Maßnahmen gegenüber Ausgleichsmaßnahmen, aufgefordert.

 

Für Bundes- und Landesbehörden ist auf Grundlage der Mitteilung der Kommission der Europäischen Union „Der europäische Grüne Deal“ in den entsprechenden Klimaschutzgesetzen verankert worden, dass die Behörden der Länder und des Bundes bis zum Jahr 2030 klimaneutral gestellt werden sollen. Im Bayerischen Klimaschutzgesetz (BayKlimaG), das zum Jahresbeginn 2021 in Kraft getreten ist, heißt es hierzu:

 

Art. 3 Vorbildfunktion des Staates

(1) Die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Bayern nehmen Vorbildfunktion beim Klimaschutz wahr, insbesondere bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. (…)

(3) Den kommunalen Gebietskörperschaften wird empfohlen, entsprechend der Abs. 1 und 2 zu

verfahren.

 

Art. 4 Kompensation für Treibhausgasemissionen

(1) Die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Bayern sollen spätestens ab dem Jahr 2030 ihre verbleibenden Treibhausgasemissionen mit geeigneten Maßnahmen zugunsten des Klimaschutzes ausgleichen (Kompensationsmaßnahmen). Den kommunalen Gebietskörperschaften wird empfohlen, entsprechend Satz 1 zu verfahren.

(2) Das Landesamt für Umwelt kann

1.die Eignung von Kompensationsmaßnahmen prüfen, bewerten und bestätigen und

2. geeignete Kompensationsmaßnahmen vermitteln.

 

Die in Abs. 1 Satz 1 genannten Stellen haben vorrangig auf die vom Landesamt für Umwelt nach Satz 1 bearbeiteten oder vermittelten Kompensationsmaßnahmen zurückzugreifen.

 

Klimaneutrale Landkreisverwaltung

In einem ersten Schritt wurde das Klimaschutzmanagement im Landratsamt beauftragt, die Anforderungen des gewünschten Konzepts zu ermitteln sowie die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen zu untersuchen, unter welchen Bedingungen das Konzept erstellt und anschließend umgesetzt werden kann.

 

Eine Recherche auf Landesebene hat gezeigt, dass das Thema beim Landesamt für Umwelt (LfU), bei der neu gegründeten Bayerischen „Landesagentur für Energie und Klimaschutz“ (LENK) angesiedelt ist. Der entsprechende Fachbereich hat seine Arbeit zum Jahresbeginn 2021 aufgenommen. In ersten Gesprächen mit der LENK wurde in Aussicht gestellt, dass die LENK in der zweiten Jahreshälfte 2021 einen Leitfaden zur Erfüllung von Art. 3 BayKlimaG, zur Vorbildfunktion des Staates, veröffentlichen wird, um damit einen landesweit harmonisierten Ansatz zu erleichtern.

 

In Bezug auf das Thema Kompensationsmechanismen ist von der LENK im Rahmen eine Online-Konferenz am 25.03.2021 auch darauf verwiesen worden, dass die internationalen Verhandlungen zur neuen Ausgestaltung des Marktes für freiwillige Treibhausgas-Kompensationszertifikate im Gange sind. Dabei gilt es, das Regelwerk so zu gestalten, dass die Kriterien der „Zusätzlichkeit“, der „Permanenz“ und der Vermeidung der „Doppelzählung“ Beachtung finden. Deshalb ist es, aufgrund der unklaren Rechtslage, im Moment schwer absehbar, wie sich der Markt der THG-Zertifikate bis zum Jahr 2030 entwickeln wird. In Zukunft können auch zum Thema Kompensation von Landesseite mehr Informationen und Hilfestellungen erwartet werden.

 

Auf Bundesebene hat das Umweltbundesamt im Februar 2021 die Broschüre „Der Weg zur Treibhausgasneutralen Verwaltung – Etappen und Hilfestellungen[1]“ veröffentlicht. Darin werden, unter dem Motto „Das Was bedenke, mehr bedenke Wie“ (Johann Wolfgang von Goethe), neun Etappen zur Treibhausgasneutralität aufgezeigt. Dabei sind ganz zu Anfang, in den ersten drei Etappen, viele grundlegende Fragen zu klären:

 

Erste Etappe: Organisation aufbauen – Bestimmen von Zuständigkeiten, Verfahren und Entscheidungsregeln

Zweite Etappe: Anwendungsbereich definieren – Bestimmen der System- und Bilanzgrenze

Dritte Etappe: Bilanzieren – Ermitteln der Treibhausgasemissionen

 

Insbesondere in der dritten Etappe gibt es im Landratsamt viele Daten erstmals zu ermitteln und zusammenzuführen. So sollen neben den bereits im Energiebericht vorliegenden Daten zum Gebäudebetrieb, auch die Bereiche Verkehr (inkl. Fuhrpark, Dienstreisen, Arbeitswege), Beschaffung (von Gütern, aber auch Dienstleistungen) sowie Emissionen aus Informations- und Kommunikationstechnik (Endgeräte, Rechenzentren) berücksichtigt werden.

 

Für die Bilanzierung gibt es, auch in Bayern, Beispiele, die in der Systematik dem internationalen Standard, dem „Greenhouse Gas Protocol“, folgen. Es lässt u. a. von der Erfahrung des Landkreis Ostallgäu lernen, die in der Angelegenheit von der dortigen Energieagentur „Energie- & Umweltzentrum Allgäu“ (EZA) unterstützt worden sind. Eine erste Anfrage hat ergeben, dass das EZA auch dem Landratsamt Miltenberg eine Unterstützung bei der Bilanzierung anbieten kann. Ein entsprechendes Angebot ist angefragt, es wird mit Kosten von rund 6.000,00 € gerechnet.

 

Der durch das Greenhouse Gas Protocol propagierte Bilanzierungsansatz betrachtet die Kernverwaltung in drei Bereichen:

-      Scope 1: direkte Emissionen (z. B. Fuhrpark)

-      Scope 2: indirekte Emissionen (z. B. Energiebezug)

-      Scope 3: sonstige, durch die „Unternehmenstätigkeit“ veranlasste Emissionen (z. B. Anreise der Mitarbeiter)

 

Im Beispiel Ostallgäu werden im ersten Schritt folgende Bereiche aus dem laufenden Betrieb der Kernverwaltung bilanziert: Wärmeverbrauch, Stromverbrauch, Fuhrpark Landratsamt, Anreise Mitarbeiter, PV-Anlage Landratsamt, Dienstreisen, Serverkühlung, Postversand, Papierverbrauch LRA, Catering, Wasser/Abwasser/Restmüll, Aktivitäten/Bildung. Im Ansatz nicht bilanziert werden Aufgaben in organisatorischer Verantwortung und Sachaufwandträgerschaft (z. B. Schulen), Beschaffung von Möbeln, EDV-Ausstattung etc. sowie die Herstellung / Instandhaltung der Gebäude. Später ist eine Ausweitung (z. B. Einbezug von Einheiten unter organisatorischer Verantwortung) denkbar.

 

Die Verwaltung schlägt vor, auf dem Weg zur Zielsetzung „Klimaneutrale Verwaltung 2030“ zunächst eine Bilanzierung der Treibhausgasemissionen der Kernverwaltung, nach dem Vorbild des Landkreis Ostallgäu, zu beauftragen. Die Ergebnisse werden im Jahresverlauf, zur Abstimmung des weiteren Vorgehens, dem Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr, vorgestellt.

gestellt.

 

Für den Landkreis Miltenberg soll diese Betrachtung rein auf das Landratsamt Miltenberg bezogen werden, denn laut Kreisbaumeister Andreas Wosnik würde die Einbeziehung der sogenannten grauen Energie in den Kreisliegenschaften die Grenzen der Bilanzierung überschreiten.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung