Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Klimaneutrale Verwaltung - Beschluss zum weiteren Vorgehen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.04.2021 EBV/002/2021 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Ausschuss für
Energie, Bau und Verkehr beauftragt die Verwaltung einstimmig,
eine Treibhausgasbilanzierung der Kernverwaltung des Landratsamts Miltenberg durchführen zu lassen. Auf der Basis dieser Erhebung soll das Konzept zur Klimaneutralen Verwaltung weiterentwickelt werden.
Herr Wosnik,
Kreisbaumeister, trägt vor, dass in der Sitzung des Kreisausschusses am
10.03.2021 der Antrag der CSU-Fraktion mit dem Titel „Wie wird die Verwaltung des Landkreis Miltenberg bis 2030 klimaneutral?“
behandelt worden ist. Darin wird
die Verwaltung zur Erarbeitung eines Konzeptes zur Zielerreichung der
Klimaneutralität bis zum Jahr 2030, unter Berücksichtigung der Kosten sowie der
Abwägung von eigenen Maßnahmen gegenüber Ausgleichsmaßnahmen, aufgefordert.
Für Bundes- und Landesbehörden ist auf Grundlage der Mitteilung der Kommission der Europäischen Union „Der europäische Grüne Deal“ in den entsprechenden Klimaschutzgesetzen verankert worden, dass die Behörden der Länder und des Bundes bis zum Jahr 2030 klimaneutral gestellt werden sollen. Im Bayerischen Klimaschutzgesetz (BayKlimaG), das zum Jahresbeginn 2021 in Kraft getreten ist, heißt es hierzu:
Art. 3
Vorbildfunktion des Staates
(1) Die Behörden
und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Bayern
nehmen Vorbildfunktion beim Klimaschutz wahr, insbesondere bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung,
Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer
Energien und ihren Beschaffungen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 eine
klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. (…)
(3) Den kommunalen
Gebietskörperschaften wird empfohlen, entsprechend der Abs. 1 und 2 zu
verfahren.
Art. 4 Kompensation
für Treibhausgasemissionen
(1) Die
Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates
Bayern sollen spätestens ab dem Jahr 2030 ihre verbleibenden
Treibhausgasemissionen mit geeigneten Maßnahmen zugunsten des Klimaschutzes
ausgleichen (Kompensationsmaßnahmen). Den kommunalen Gebietskörperschaften
wird empfohlen, entsprechend Satz 1 zu verfahren.
(2) Das
Landesamt für Umwelt kann
1.die Eignung von
Kompensationsmaßnahmen prüfen, bewerten und bestätigen und
2. geeignete
Kompensationsmaßnahmen vermitteln.
Die in Abs. 1 Satz
1 genannten Stellen haben vorrangig auf die vom Landesamt für Umwelt nach Satz
1 bearbeiteten oder vermittelten Kompensationsmaßnahmen zurückzugreifen.
Klimaneutrale
Landkreisverwaltung
In einem ersten
Schritt wurde das Klimaschutzmanagement im
Landratsamt beauftragt, die Anforderungen des gewünschten Konzepts zu ermitteln
sowie die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen zu untersuchen,
unter welchen Bedingungen das Konzept erstellt
und anschließend umgesetzt werden kann.
Eine Recherche auf Landesebene hat gezeigt, dass das Thema beim Landesamt für Umwelt (LfU), bei der neu gegründeten Bayerischen „Landesagentur für Energie und Klimaschutz“ (LENK) angesiedelt ist. Der entsprechende Fachbereich hat seine Arbeit zum Jahresbeginn 2021 aufgenommen. In ersten Gesprächen mit der LENK wurde in Aussicht gestellt, dass die LENK in der zweiten Jahreshälfte 2021 einen Leitfaden zur Erfüllung von Art. 3 BayKlimaG, zur Vorbildfunktion des Staates, veröffentlichen wird, um damit einen landesweit harmonisierten Ansatz zu erleichtern.
In Bezug auf das Thema Kompensationsmechanismen ist von
der LENK im Rahmen eine Online-Konferenz am 25.03.2021 auch darauf verwiesen
worden, dass die internationalen Verhandlungen
zur neuen Ausgestaltung des Marktes für freiwillige Treibhausgas-Kompensationszertifikate
im Gange sind. Dabei gilt es, das Regelwerk so zu gestalten, dass die Kriterien
der „Zusätzlichkeit“, der „Permanenz“ und der Vermeidung der „Doppelzählung“
Beachtung finden. Deshalb ist es, aufgrund der unklaren Rechtslage, im Moment
schwer absehbar, wie sich der Markt der THG-Zertifikate bis zum Jahr 2030
entwickeln wird. In Zukunft können auch zum Thema Kompensation von Landesseite
mehr Informationen und Hilfestellungen erwartet werden.
Auf Bundesebene
hat das Umweltbundesamt im Februar 2021 die Broschüre „Der Weg zur
Treibhausgasneutralen Verwaltung – Etappen und Hilfestellungen[1]“
veröffentlicht. Darin werden, unter dem Motto „Das Was bedenke, mehr bedenke
Wie“ (Johann Wolfgang von Goethe), neun Etappen zur Treibhausgasneutralität
aufgezeigt. Dabei sind ganz zu Anfang, in den ersten drei Etappen, viele
grundlegende Fragen zu klären:
Erste Etappe: Organisation aufbauen –
Bestimmen von Zuständigkeiten, Verfahren und Entscheidungsregeln
Zweite Etappe: Anwendungsbereich definieren
– Bestimmen der System- und Bilanzgrenze
Dritte Etappe: Bilanzieren – Ermitteln der
Treibhausgasemissionen
Insbesondere in der dritten Etappe gibt es im Landratsamt viele Daten erstmals zu ermitteln und zusammenzuführen. So sollen neben den bereits im Energiebericht vorliegenden Daten zum Gebäudebetrieb, auch die Bereiche Verkehr (inkl. Fuhrpark, Dienstreisen, Arbeitswege), Beschaffung (von Gütern, aber auch Dienstleistungen) sowie Emissionen aus Informations- und Kommunikationstechnik (Endgeräte, Rechenzentren) berücksichtigt werden.
Für die Bilanzierung gibt es, auch in Bayern, Beispiele, die in der Systematik dem internationalen Standard, dem „Greenhouse Gas Protocol“, folgen. Es lässt u. a. von der Erfahrung des Landkreis Ostallgäu lernen, die in der Angelegenheit von der dortigen Energieagentur „Energie- & Umweltzentrum Allgäu“ (EZA) unterstützt worden sind. Eine erste Anfrage hat ergeben, dass das EZA auch dem Landratsamt Miltenberg eine Unterstützung bei der Bilanzierung anbieten kann. Ein entsprechendes Angebot ist angefragt, es wird mit Kosten von rund 6.000,00 € gerechnet.
Der durch das Greenhouse Gas Protocol propagierte Bilanzierungsansatz betrachtet die Kernverwaltung in drei Bereichen:
- Scope 1: direkte Emissionen (z. B. Fuhrpark)
- Scope 2: indirekte Emissionen (z. B. Energiebezug)
- Scope 3: sonstige, durch die „Unternehmenstätigkeit“ veranlasste Emissionen (z. B. Anreise der Mitarbeiter)
Im Beispiel Ostallgäu werden im ersten Schritt folgende Bereiche aus dem laufenden Betrieb der Kernverwaltung bilanziert: Wärmeverbrauch, Stromverbrauch, Fuhrpark Landratsamt, Anreise Mitarbeiter, PV-Anlage Landratsamt, Dienstreisen, Serverkühlung, Postversand, Papierverbrauch LRA, Catering, Wasser/Abwasser/Restmüll, Aktivitäten/Bildung. Im Ansatz nicht bilanziert werden Aufgaben in organisatorischer Verantwortung und Sachaufwandträgerschaft (z. B. Schulen), Beschaffung von Möbeln, EDV-Ausstattung etc. sowie die Herstellung / Instandhaltung der Gebäude. Später ist eine Ausweitung (z. B. Einbezug von Einheiten unter organisatorischer Verantwortung) denkbar.
Die Verwaltung schlägt vor, auf dem Weg zur Zielsetzung „Klimaneutrale Verwaltung 2030“ zunächst eine Bilanzierung der Treibhausgasemissionen der Kernverwaltung, nach dem Vorbild des Landkreis Ostallgäu, zu beauftragen. Die Ergebnisse werden im Jahresverlauf, zur Abstimmung des weiteren Vorgehens, dem Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr, vorgestellt.
gestellt.
Für den Landkreis Miltenberg soll diese Betrachtung rein auf das Landratsamt Miltenberg bezogen werden, denn laut Kreisbaumeister Andreas Wosnik würde die Einbeziehung der sogenannten grauen Energie in den Kreisliegenschaften die Grenzen der Bilanzierung überschreiten.