Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2.1: Anträge zum Kreishaushalt 2021

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.03.2021   KA/001/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Scherf nimmt Stellung zu zehn Anträgen zum Kreishaushalt:

 

CSU 1) „Klimaneutrale Verwaltung“

Im Rahmen der Beratungen zum Kreishaushalt ist der Antrag weder behandlungsfähig noch beschlussreif, weil weder die notwendigen Ressourcen ermittelt noch gesichert sind.

Das Konzept zur Herstellung der Klimaneutralität der Landkreisverwaltung ist Daueraufgabe des Klimaschutzmanagements im Landratsamt und wird kontinuierlich bearbeitet, weshalb der Antrag an das Klimaschutzmanagement weitergereicht wird. Vor Beratung im zuständigen Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr wird das Klimaschutzmanagement beauftragt, die Anforderungen des gewünschten Konzepts zu ermitteln sowie die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen zu untersuchen, unter welchen Bedingungen ein derart umfassendes Konzept bis Mitte 2022 erstellt und anschließend umgesetzt werden kann.

Der Antrag wird im Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr behandelt, sobald die Verwaltung die Rahmenbedingungen ermittelt hat.

 

CSU 2) „Lock-Up-Arbeitsgruppe“

Der Antrag der CSU geht von anderen rechtlichen Voraussetzungen aus als diese durch die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tatsächlich gegeben sind. Nach rechtlicher Beurteilung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gewährt diese keine individuellen Handlungsspielräume in der Auslegung durch die Kreisverwaltungsbehörde.  In der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gab es tatsächlich theoretisch einen definierten Handlungsspielraum für Sondergenehmigungen für den Einzelhandel im Einvernehmen mit der zuständigen Regierung. Diese Möglichkeit wurde praktisch jedoch aufgrund der stärkeren Ausbreitung der mutierten Varianten des Ursprungsvirus vom zuständigen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege widerrufen, in dem das notwendige Einvernehmen mit den höheren staatlichen Behörden ausgeschlossen wurde. Sogar bereits erteilte Sondergenehmigungen mussten rückgängig gemacht werden.

Das Landratsamt wird diese Frage zu möglichen Gestaltungsspielräumen der Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung jedoch zur zweifelsfreien Klärung an das zuständige Staatsministerium stellen.

Die beispielhaft genannten Einzelvorschläge der CSU wurden umfassend geprüft und geklärt, so wie viele individuelle Ansätze zu einer Teststrategie, wie zum Beispiel die „Miltenberger Teststrategie“, die Situation im ÖPNV sowie die Nutzung digitaler Techniken für die Kontaktnachverfolgung.

Landrat sowie die Verantwortlichen in der Führungsgruppe Katastrophenschutz stehen in einem engen Austausch u.a. mit den zuständigen Ministerien, der Regierung von Unterfranken mit den Vertreter*innen des Gesundheitswesens und der Wirtschaft, sowohl über die Kammern (IHK und HWK), Agentur für Arbeit, Jobcenter und Verbände als auch in zahlreichen Einzelkontakten mit Unternehmen und Betrieben im Landkreis Miltenberg. Ebenso besteht ein enger Kontakt zu den Abgeordneten, der vor allem schnell und unkompliziert bei einer derart dynamischen Lage ist, so wie am Dienstagabend bei einer für alle Beteiligten überraschenden Strategieänderung für die kommunalen Impfzentren. Ebenso erfolgt eine enge Abstimmung mit Stadt & Landkreis Aschaffenburg wegen des gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraums.

Eine zusätzliche Arbeitsgruppe oder ein Runder Tisch ist aus deshalb aus vielerlei Gründen nicht wirklich zielführend, u.a. ist er lokal zu sehr auf den Landkreis Miltenberg eingegrenzt, zeitlich zu unflexibel und aufgrund der Dynamik zu starr und unflexibel und wird den hohen Anforderungen im Krisenmanagement nicht gerecht.

Die Prüfung und Umsetzung der jeweils aktuell gültigen Rechtsvorschriften und deren Umsetzung ist Dauerauftrag für Landrat und Verwaltung

Der Antrag ist nicht behandlungsfähig.

 

 

Linke 1) 365-€-Ticket

Das Projekt ist auf dem Weg, es gibt Beschlüsse des Kreisausschusses vom 8.7.2019 sowie vom 8.10.2020 zum Projekt „Bayerischer Untermain als Pilotregion für das 365-Euro-Ticket“ sowie zur „Einführung eines 365-Euro-Tickets für Schüler*innen und Auszubildende am Bayerischen Untermain sowie in Kooperation mit dem RMV“. Aktuell laufen Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern, eine belastbare Antwort bzw. Zusage steht derzeit aus, die Verhandlungen werden über die Zusammenarbeit von Stadt und Landkreis Aschaffenburg sowie Landkreis Miltenberg in der Planungsregion 1 Bayerischer Untermain geführt.

Der Antrag ist obsolet, da Beschlusslage.

 

Linke 2) Kostenfreies ÖPNV-Ticket für einen Personenkreis

Der Antrag ist weder behandlungsfähig noch beschlussreif, da die notwendigen Ressourcen hierzu nicht ermittelt sind.

Die Verwaltung schlägt vor, diese Projektidee an die neu gegründete AMINA weiterzureichen, allerdings das Projekt 365-Euro-Ticket in der Umsetzung zu priorisieren.

Der Antrag ist nicht behandlungsfähig.

 

Linke 3) Gewinnabführung der Sparkasse Miltenberg-Obernburg

Eine Gewinnausschüttung der Sparkasse Miltenberg-Obernburg ist durch den Verwaltungsrat der Sparkasse Miltenberg-Obernburg nicht beschlossen worden.

Der Antrag ist nicht beschlussfähig, da die Entscheidung dem Verwaltungsrat der Sparkasse Miltenberg-Obernburg und nicht den Gremien des Kreistags obliegt. Zu beachten ist, dass gemäß § 21 Abs. 3 SpkO etwaige Ausschüttungen der Sparkasse für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden müssen, weshalb eine Verwendung zur Deckung laufender Ausgaben oder Investitionen insofern schon dem Grunde nach ausscheidet.

Unabhängig davon vertreten Vorstand und Verwaltungsrat der Sparkasse grundsätzlich die Auffassung, dass Zweck der Sparkasse eben nicht die Erzielung bzw. Maximierung von Gewinnen zur Deckung kommunaler Finanzierungslücken ist. Der öffentliche Auftrag der Sparkasse besteht in der kreditwirtschaftlichen Versorgung der Region, die besonders in Zeiten wie diesen Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit voraussetzt. Vorstand und Verwaltungsrat diskutieren insbesondere vor dem Hintergrund eines erodierenden Zinsüberschusses in Folge der Niedrigzinspolitik der EZB, erheblicher regulatorischer Aufwände und zu erwartender Belastungen als Auswirkungen der Corona-Pandemie notwendige Maßnahmen, um die Sparkasse auch in Zukunft für den Landkreis Miltenberg, seine Bürg*innen sowie Unternehmen und Betriebe leistungsfähig zu halten. Dem Landkreis und den Gemeinden vor Ort ist aus unserer Sicht am meisten geholfen, wenn die Sparkasse wirtschaftlich gesund ist und bleibt. Gewinnausschüttungen an den Träger halten wir unter diesen Vorzeichen für nicht vertretbar. Auch die Bankenaufsicht rät im Corona-Umfeld ausdrücklich und dringend zur Eigenkapitalstärkung, zum Teil wurden sogar explizite Ausschüttungsverbote ausgesprochen.

Der Antrag ist nicht behandlungsfähig.

 

Linke 4 – 8) Anträge zum Sozialbereich

Die Anträge sind nicht beschlussfähig im Rahmen der Haushaltsberatung und werden an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales bzw. Jugendhilfeausschuss verwiesen sowie in der Umsetzung bezüglich Stellenplan in der Folge an Kreisausschuss und Kreistag.

Weder Zuständigkeit, konzeptionelle Umsetzung oder personelle und finanzielle Ressourcen der Anträge im Umfang von ca. 40 Vollzeitstellen zusätzlich sind geklärt.

Die Anträge sind nicht behandlungsfähig.

 

Allgemeine Anmerkung:

Bei Anträgen, die im Haushalt keinen Deckungsansatz haben, ist ein Finanzierungsvorschlag einzubringen gemäß Geschäftsordnung des Kreistags §17(4).

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