Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Berichterstattung: Mainfähre Stadtprozelten - Mondfeld
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.03.2021 KT/001/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des
Kreistages nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Herr Krämer, Leiter UB 3 –
Finanzen, berichtet, dass in den Kreisausschusssitzungen am 06.07.2020 und
08.10.2020 sowie in der Kreistagssitzung am 19.10.2020 die Weiterführung der
Mainfähre Stadtprozelten-Mondfeld beschlussmäßig behandelt wurde.
In den Sitzungen wurde u.a.
berichtet, dass noch nicht feststeht, ob und inwieweit der Freistaat Bayern den
Fährbetrieb mit einmaligen Fördermitteln oder laufenden Zuschüssen unterstützen
wird.
Mit E-Mail vom 07.12.2020
hat die Regierung von Unterfranken, mit Hinweis auf eine E-Mail des StMFH (Bayerisches
Staatsministerium der Finanzen und für Heimat) ebenfalls vom 07.12.2020, der
Stadt Stadtprozelten mittlerweile die grundsätzliche Förderfähigkeit bestätigt.
Auf Grundlage der aktuellen Rechtslage könnten der Stadt Stadtprozelten
grundsätzlich bis zu 60 % des von ihr geleisteten Betrags gewährt werden.
Weiter hat die Regierung von
Unterfranken dem Landkreis mit E-Mail vom 08.01.2021 mitgeteilt, dass der
Landkreis keine Förderung nach BayFAG (Bayerisches
Finanzausgleichsgesetz) erhalten kann. Nach den
Ausführungen der Regierung bezieht sich das Richtlinien-FMS
(Finanzministeriumschreiben) zu den Zuweisungen zum Betriebsdefizit von
Flussfähren nach Art. 13b Abs. 2 BayFAG nur auf Flussfähren, die als Ersatz für
Kreisstraßen von Landkreisen betrieben oder bezuschusst werden. Also Straßen,
für die die Landkreise eine eigene Zuständigkeit haben und für die sie auch
Straßenunterhaltungszuschüsse erhalten würden.
Die Fähre Mondfeld ersetzt nach Mitteilung der Regierung eine Gemeindestraße, für die der Landkreis dem Grunde nach keine Förderung erhalten würde. Bei der vertraglich vereinbarten Kostenbeteiligung des Landkreises handelt es sich damit um eine freiwillige Leistung.