Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Berichterstattung: Mainfähre Stadtprozelten - Mondfeld

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Sitzung:17.03.2021   KT/001/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Kreistages nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Krämer, Leiter UB 3 – Finanzen, berichtet, dass in den Kreisausschusssitzungen am 06.07.2020 und 08.10.2020 sowie in der Kreistagssitzung am 19.10.2020 die Weiterführung der Mainfähre Stadtprozelten-Mondfeld beschlussmäßig behandelt wurde.

In den Sitzungen wurde u.a. berichtet, dass noch nicht feststeht, ob und inwieweit der Freistaat Bayern den Fährbetrieb mit einmaligen Fördermitteln oder laufenden Zuschüssen unterstützen wird.

 

Mit E-Mail vom 07.12.2020 hat die Regierung von Unterfranken, mit Hinweis auf eine E-Mail des StMFH (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat) ebenfalls vom 07.12.2020, der Stadt Stadtprozelten mittlerweile die grundsätzliche Förderfähigkeit bestätigt. Auf Grundlage der aktuellen Rechtslage könnten der Stadt Stadtprozelten grundsätzlich bis zu 60 % des von ihr geleisteten Betrags gewährt werden.

 

Weiter hat die Regierung von Unterfranken dem Landkreis mit E-Mail vom 08.01.2021 mitgeteilt, dass der Landkreis keine Förderung nach BayFAG (Bayerisches Finanzausgleichsgesetz) erhalten kann. Nach den Ausführungen der Regierung bezieht sich das Richtlinien-FMS (Finanzministeriumschreiben) zu den Zuweisungen zum Betriebsdefizit von Flussfähren nach Art. 13b Abs. 2 BayFAG nur auf Flussfähren, die als Ersatz für Kreisstraßen von Landkreisen betrieben oder bezuschusst werden. Also Straßen, für die die Landkreise eine eigene Zuständigkeit haben und für die sie auch Straßenunterhaltungszuschüsse erhalten würden.

 

Die Fähre Mondfeld ersetzt nach Mitteilung der Regierung eine Gemeindestraße, für die der Landkreis dem Grunde nach keine Förderung erhalten würde. Bei der vertraglich vereinbarten Kostenbeteiligung des Landkreises handelt es sich damit um eine freiwillige Leistung.

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