Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Mobilitätsbeauftragte*r - am Anfang der Sitzung nach Antrag zur GO auf TOP 1 vorgezogen

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.03.2021   KA/001/2021 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss beschließt einstimmig,

 

die Stelle eines*einer Mobilitätsbeauftragten zu schaffen und im Stellenplan vorzusehen.


Herr Rosel, Leitung Unternehmensbereich 2-, trägt vor, dass im Stellenplan die Stelle eines*einer Mobilitätsbeauftragten vorgesehen ist. Die Stelle hat mehrere Aufgabenschwerpunkte.

 

1.    ÖPNV:

 

Der Landkreis Miltenberg ist als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zuständig. Auf der Basis des Nahverkehrsplans für die Region Bayerischer Untermain wird der Nahverkehr durchgeführt. Die Region arbeitet hierbei eng zusammen. In der bisherigen Struktur gab es für die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg einen gemeinsamen Nahverkehrsbeauftragten sowie in den Landkreisen jeweils einen juristischen Abteilungsleiter, der die Aufgaben mitbetreut hat.

 

Die Verkehre wurden in der Region bis vor einigen Jahren von den Verkehrsunternehmen eigenwirtschaftlich durchgeführt. Diese sind in der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) zusammengeschlossen. Aufgrund wegbrechender Erlöse gibt es nunmehr im Landkreis Miltenberg mehrere gemeinwirtschaftliche Linienbündel, hier ist der Landkreis verantwortlich. Zudem werden die Anforderungen an den ÖPNV immer vielfältiger und aufwendiger (Streckenplanungen, neue Mobilitätsformen, ÖPNV-Apps, Überwachung der gemeinwirtschaftlichen Verkehre).

 

Die Region hat sich deshalb bereits 2020 entschlossen, einen Aufgabenträgerverbund, die Aschaffenburg Miltenberg Nahverkehrs-GmbH (AMINA) zu gründen. Diese soll die Interessen der Gebietskörperschaften und die gewünschte strategische Ausrichtung regionsweit nachhaltiger gestalten.

 

Auf Kreisebene ist dem entsprechend Rechnung zu tragen. Als Aufgaben sind daher im Wesentlichen vorgesehen:

·         Unterstützung des Nahverkehrsbeauftragten (Herr Betz arbeitet nur noch Teilzeit)

·         Mitarbeit bei Beschwerdemanagement und Öffentlichkeitsarbeit

·         Weiterentwicklung der Angebotskonzepte, Berücksichtigen von Anfragen der Gemeinden und aus der Bevölkerung

·         Mitarbeit bei Vergabeverfahren

·         Verwaltungsmäßige Organisation und Überwachung der Verkehre

·         Vorbereitung der Gremiensitzungen

·         Förderanträge für ÖPNV-Ausgaben

 

Eine entsprechende Stelle wurde bereits beim Landkreis Aschaffenburg geschaffen.

 

2.            Radverkehr:

 

Der Kreistag des Landkreises Miltenberg hat in seiner Sitzung vom 28.05.2019 sein Radverkehrskonzept verabschiedet.

 

Im Rahmen dieses Konzeptes ist die Schaffung einer Stelle eines Radverkehrsbeauftragten vorgesehen.

 

Die Verwaltung wurde angewiesen, zunächst zu prüfen, ob die erforderlichen Tätigkeiten mit dem vorhandenen Personalkörper erledigt werden könnten. Hierüber wurde am 14.07.2020 berichtet. Das Radverkehrskonzept umfasst allein für die Maßnahmen des Landkreises ein Volumen von ca. 7,5 Mio. € und eine dementsprechend große Anzahl von Einzelprojekten sowohl in Zuständigkeit des Landkreises und der Gemeinden. Die fachliche Unterstützung in Bezug auf den Radverkehr wurde in der Probezeit durch das Büro VIA in Köln erbracht.

 

Die Aufgaben des Radverkehrsbeauftragten umfassen folgende Bereiche und Tätigkeiten:

·                     Koordinierung der Umsetzung der Leuchtturmprojekte

·                     Projektarbeit bei der Umsetzung der Teilprojekte

·                     Moderation der Akteure im Landkreis: Runder Tisch Radverkehr mit den Kommunen,

Abstimmung mit den Nachbarkommunen, den Allianzen, dem Staatlichen Bauamt, …

·                     Verankerung der Ziele der Nahmobilität und der Radverkehrsförderung in das interne

Verwaltungshandeln des Landkreises

·                     Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung Wegedetektiv

·                     Schnittstelle für die Kommunen zu den Themen Schülerradverkehr („Radlbus“),

Pendlerradverkehr („Diensträder, Lastenräder“)

·                     Beantragung von Fördermitteln und Fördermittelberatung der Kommunen

·                     Kontinuierliches Monitoring der Verkehrssicherheit / Unfallkommission

·                     Weiterentwicklung, Wartung und Pflege der Fahrradwegweisung

·                     Vernetzung der Aktivitäten des Landkreises mit den Mitgliedskommunen in der AGFK

Bayern.

§     Fachliche Betreuung von Radverkehrsmaßnahmen des Landkreises

 

3.            Handlungsfeld Mobilität:

 

Im Integrierten Energie und Klimakonzept (IEKK) des Landkreises aus dem Jahr 2011 wurde bereits das Handlungsfeld Mobilität als eins von vier wesentlichen Handlungsfeldern benannt. Die kontinuierliche Umsetzung von Ansätzen zur Treibhausgaseinsparung in diesem Handlungsfeld wurde im Bereich UB5 „Klimaschutzmanagement“ vorangetrieben. Der Bereich des Radverkehrs im Alltag gehörte letztendlich zu den hier angestoßenen Aktivitäten. Darüber hinaus die Bearbeitung des Regionalen Mobilitäts- und Siedlungskonzeptes (REMOSI), des Bereichs des schienengebundenen Güterverkehrs sowie weitere Ansätze im Bereich Mobilität wie die Förderung des Carsharings und die Lastenradinitiative hier bearbeitet.

 

Das Mobilitätsmanagement des Landkreises hat folgende Aufgabenfelder:

 

·                     Entwickeln und Fortschreiben von Mobilitätskonzepten (Güter- und Personenverkehr)

sowie deren integrale Verzahnung (z.B. Radverkehr, Intermodularität)

·                     Umsetzung der Barrierefreiheit (Umbau der Haltestellen)

·                     Optimierung des Schülertransports (Stichwort Kiss and By)

·                     Mobilitätsmanagement der öffentlichen Verwaltung

·                     Mitwirkung beim Mobilitäts- und Siedlungskonzeptes (REMOSI)

·                     Betreuung des Haltestellennetzes

·                     Information zu alternativen Techniken im Bereich Mobilität (Ladestellennetz, Wasser-

stofftechnologie, Smart-Grid)

·                     Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

 

Die Stelle soll in EG 9b ausgeschrieben und mit einer Verwaltungskraft besetzt werden.

 

 

Der Kreisausschuss diskutiert länger über die neu zu schaffende Stelle

 

Landrat Scherf ergänzt, dass der oder die neue Stelleninhaber*in sehr viel zu tun haben werde, die Aufgaben seien vielfältig und umfangreich.

Der Landkreis Aschaffenburg habe bereits die Stelle eines Mobilitätsbeauftragten geschaffen; mit der gleichen Stelle vollziehe der Landkreis Miltenberg die Struktur aus Aschaffenburg. Als besonders wichtig werde in diesem Zusammenhang die Vernetzung verschiedener Schnittstellen bezeichnet, die der oder die Stelleninhaber*in zu leisten habe.

 

Mehrere Redner meinen zum breiten Aufgabenfeld, dass es dem oder der neuen Stelleninhaber*in sicher nicht langweilig werde und befürworten die Schaffung dieser Stelle.

 

Zu den Befürchtungen der CSU-Kreistagsfraktion bezüglich der Schaffung von Doppelstrukturen sagt Landrat Scherf, dass es aufgrund des klaren Stellenzuschnitts und der Notwendigkeit eines Ansprechpartners und Handelnden im Landratsamt in Sachen ÖPNV keine Doppelstrukturen geben werde.

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