Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Mobilitätsbeauftragte*r - am Anfang der Sitzung nach Antrag zur GO auf TOP 1 vorgezogen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.03.2021 KA/001/2021 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss
beschließt einstimmig,
die Stelle
eines*einer Mobilitätsbeauftragten zu schaffen und im Stellenplan vorzusehen.
1. ÖPNV:
Der Landkreis
Miltenberg ist als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) zuständig. Auf der Basis des Nahverkehrsplans für die Region Bayerischer
Untermain wird der Nahverkehr durchgeführt. Die Region arbeitet hierbei eng
zusammen. In der bisherigen Struktur gab es für die Landkreise Aschaffenburg
und Miltenberg einen gemeinsamen Nahverkehrsbeauftragten sowie in den
Landkreisen jeweils einen juristischen Abteilungsleiter, der die Aufgaben
mitbetreut hat.
Die Verkehre
wurden in der Region bis vor einigen Jahren von den Verkehrsunternehmen eigenwirtschaftlich
durchgeführt. Diese sind in der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain
(VAB) zusammengeschlossen. Aufgrund wegbrechender Erlöse gibt es nunmehr im
Landkreis Miltenberg mehrere gemeinwirtschaftliche Linienbündel, hier ist der
Landkreis verantwortlich. Zudem werden die Anforderungen an den ÖPNV immer
vielfältiger und aufwendiger (Streckenplanungen, neue Mobilitätsformen,
ÖPNV-Apps, Überwachung der gemeinwirtschaftlichen Verkehre).
Die Region hat
sich deshalb bereits 2020 entschlossen, einen Aufgabenträgerverbund, die
Aschaffenburg Miltenberg Nahverkehrs-GmbH (AMINA) zu gründen. Diese soll die
Interessen der Gebietskörperschaften und die gewünschte strategische
Ausrichtung regionsweit nachhaltiger gestalten.
Auf Kreisebene ist
dem entsprechend Rechnung zu tragen. Als Aufgaben sind daher im Wesentlichen
vorgesehen:
·
Unterstützung des Nahverkehrsbeauftragten (Herr
Betz arbeitet nur noch Teilzeit)
·
Mitarbeit bei Beschwerdemanagement und
Öffentlichkeitsarbeit
·
Weiterentwicklung der Angebotskonzepte,
Berücksichtigen von Anfragen der Gemeinden und aus der Bevölkerung
·
Mitarbeit bei Vergabeverfahren
·
Verwaltungsmäßige Organisation und Überwachung der
Verkehre
·
Vorbereitung der Gremiensitzungen
·
Förderanträge für ÖPNV-Ausgaben
Eine entsprechende
Stelle wurde bereits beim Landkreis Aschaffenburg geschaffen.
2.
Radverkehr:
Der Kreistag des Landkreises Miltenberg hat
in seiner Sitzung vom 28.05.2019 sein Radverkehrskonzept verabschiedet.
Im Rahmen dieses Konzeptes ist die Schaffung
einer Stelle eines Radverkehrsbeauftragten vorgesehen.
Die Verwaltung wurde angewiesen, zunächst zu
prüfen, ob die erforderlichen Tätigkeiten mit dem vorhandenen Personalkörper
erledigt werden könnten. Hierüber wurde am 14.07.2020 berichtet. Das
Radverkehrskonzept umfasst allein für die Maßnahmen des Landkreises ein Volumen
von ca. 7,5 Mio. € und eine dementsprechend große Anzahl von Einzelprojekten
sowohl in Zuständigkeit des Landkreises und der Gemeinden. Die fachliche
Unterstützung in Bezug auf den Radverkehr wurde in der Probezeit durch das Büro
VIA in Köln erbracht.
Die Aufgaben des Radverkehrsbeauftragten
umfassen folgende Bereiche und Tätigkeiten:
·
Koordinierung der Umsetzung der Leuchtturmprojekte
·
Projektarbeit bei der Umsetzung der Teilprojekte
·
Moderation der Akteure im Landkreis: Runder Tisch
Radverkehr mit den Kommunen,
Abstimmung mit den Nachbarkommunen, den
Allianzen, dem Staatlichen Bauamt, …
·
Verankerung der Ziele der Nahmobilität und der Radverkehrsförderung
in das interne
Verwaltungshandeln des Landkreises
·
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung
Wegedetektiv
·
Schnittstelle für die Kommunen zu den Themen
Schülerradverkehr („Radlbus“),
Pendlerradverkehr („Diensträder,
Lastenräder“)
·
Beantragung von Fördermitteln und
Fördermittelberatung der Kommunen
·
Kontinuierliches Monitoring der Verkehrssicherheit
/ Unfallkommission
·
Weiterentwicklung, Wartung und Pflege der
Fahrradwegweisung
·
Vernetzung der Aktivitäten des Landkreises mit den
Mitgliedskommunen in der AGFK
Bayern.
§ Fachliche
Betreuung von Radverkehrsmaßnahmen des Landkreises
3.
Handlungsfeld
Mobilität:
Im Integrierten Energie und Klimakonzept
(IEKK) des Landkreises aus dem Jahr 2011 wurde bereits das Handlungsfeld
Mobilität als eins von vier wesentlichen Handlungsfeldern benannt. Die kontinuierliche
Umsetzung von Ansätzen zur Treibhausgaseinsparung in diesem Handlungsfeld wurde
im Bereich UB5 „Klimaschutzmanagement“ vorangetrieben. Der Bereich des
Radverkehrs im Alltag gehörte letztendlich zu den hier angestoßenen
Aktivitäten. Darüber hinaus die Bearbeitung des Regionalen Mobilitäts- und
Siedlungskonzeptes (REMOSI), des Bereichs des schienengebundenen Güterverkehrs
sowie weitere Ansätze im Bereich Mobilität wie die Förderung des Carsharings
und die Lastenradinitiative hier bearbeitet.
Das Mobilitätsmanagement des Landkreises hat
folgende Aufgabenfelder:
·
Entwickeln und Fortschreiben von Mobilitätskonzepten
(Güter- und Personenverkehr)
sowie deren integrale Verzahnung (z.B.
Radverkehr, Intermodularität)
·
Umsetzung der Barrierefreiheit (Umbau der
Haltestellen)
·
Optimierung des Schülertransports (Stichwort Kiss
and By)
·
Mobilitätsmanagement der öffentlichen Verwaltung
·
Mitwirkung beim Mobilitäts- und Siedlungskonzeptes
(REMOSI)
·
Betreuung des Haltestellennetzes
·
Information zu alternativen Techniken im Bereich Mobilität
(Ladestellennetz, Wasser-
stofftechnologie, Smart-Grid)
·
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Die Stelle soll in
EG 9b ausgeschrieben und mit einer Verwaltungskraft besetzt werden.
Der
Kreisausschuss diskutiert länger über die neu zu schaffende Stelle
Landrat Scherf ergänzt, dass der oder die neue
Stelleninhaber*in sehr viel zu tun haben werde, die Aufgaben seien vielfältig
und umfangreich.
Der Landkreis Aschaffenburg habe bereits die
Stelle eines Mobilitätsbeauftragten geschaffen; mit der gleichen Stelle
vollziehe der Landkreis Miltenberg die Struktur aus Aschaffenburg. Als
besonders wichtig werde in diesem Zusammenhang die Vernetzung verschiedener
Schnittstellen bezeichnet, die der oder die Stelleninhaber*in zu leisten habe.
Mehrere Redner meinen zum breiten Aufgabenfeld,
dass es dem oder der neuen Stelleninhaber*in sicher nicht langweilig werde und
befürworten die Schaffung dieser Stelle.
Zu den Befürchtungen der CSU-Kreistagsfraktion bezüglich der Schaffung von Doppelstrukturen sagt Landrat Scherf, dass es aufgrund des klaren Stellenzuschnitts und der Notwendigkeit eines Ansprechpartners und Handelnden im Landratsamt in Sachen ÖPNV keine Doppelstrukturen geben werde.