Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Betrieb der Kompostieranlage Guggenberg ab 01.10.2022
Vorstellung der geplanten Ausschreibungsvariante und
Beschlussfassung

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.03.2021   NU/001/2021 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz stimmt der europaweiten Ausschreibung des Betriebs der Kompostieranlage Guggenberg ab 01.10.2022 im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs zu.


Frau Heim, SG 11 – Kommunale Abfallwirtschaft, berichtet, dass auf Empfehlung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz der Kreistag in seiner Sitzung am 14.12.2020 beschloss, den Vertrag mit der Fa. Herhof Kompostierung Miltenberg GmbH & Co. KG über den Betrieb der Kompostieranlage zum 30.09.2022 zu kündigen. Außerdem wurde die Landkreisverwaltung mit der Vorbereitung der erforderlichen Maßnahmen für eine europaweite Ausschreibung des Betriebs der Kompostieranlage ab 01.10.2022 beauftragt.

 

Das wirtschaftlichste Angebot unterbreitete das Büro teamwerk ag, 68161 Mannheim. In diesem Angebot empfahl das Büro teamwerk ag dem Landkreis Miltenberg, den Betrieb der Kompostieranlage Guggenberg im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs auszuschreiben, da in diesem Verfahren bereits vor der Angebotsabgabe mit den Bietern über die Ausgestaltung der Leistung gesprochen werden darf und auch eine Besichtigung der Kompostieranlage durch die potentiellen Bieter möglich ist. Beides ist für eine gute Angebotslegung notwendig und minimiert aus Sicht der Landkreisverwaltung das Risiko für Diskussionen im Nachgang zur Angebotslegung.

 

Herr Martin Adams vom Büro teamwerk ag stellt anhand beiliegender Präsentation die drei Phasen eines europaweiten wettbewerblichen Dialogs vor:

 

  • Teilnahmewettbewerb
  • Dialogphase
  • Angebotsphase

 

 

Kreisrat G. Rüth möchte wissen, ob es bei dem wettbewerblichen Dialog auch Nachteile gebe.

Weiterhin fragt er zu dem Ausnahmetatbestand nach §14, welche neuen Herausforderungen gemeint seien bzw. wie sich die neue von der jetzigen Systematik unterscheiden würde.

Zudem erkundigt er sich, wer die Gespräche in der Dialogphase führe.

 

Herr Adams antwortet, dass der wettbewerbliche Dialog aufwändiger sei, länger dauere und somit auch teurer sei als ein Standardverfahren.

 

Zur Komplexität erklärt Herr Adams, dass man jetzt veränderte rechtliche Rahmenbedingungen für solche Betreiberverträge hätte. Man benötige ein Regelungsmodell, wo man die tauschähnlichen Umsätze entsprechend abbilden könne und man brauche ein Zusammenspiel mit den verschiedenen Leistungsvarianten. Das könne man mit unendlichen vielen Möglichkeiten lösen. Das wäre etwas, was man mit den hier in Frage kommenden Bietern diskutieren müsse.

Zum technischen Aspekt sagt er, dass ein Bieter oft nach Begehung der Anlage meint, er könne durch entsprechende Veränderungen der Technik den Durchsatz erhöhen, die Ökologie der Anlage erhöhen usw. Über die Dinge müsse man auch sprechen, weil es u.U. auch Investitionspflichten des Landkreises auslösen könne. Dafür sei dann die Dialogphase die richtige Plattform, um solche technischen Optimierungsmöglichkeiten mit den Anbietern zu besprechen. Herr Adams ist der Meinung, dass die Komplexität hier hoch genug sei, um in diesen wettbewerblichen Dialog zu starten.

Er merkt an, dass wenn ein Bieter der Auffassung sein sollte, dass der wettbewerbliche Dialog hier nicht statthaft sei, dann müsse er ganz offensiv auf die Vergabestelle zugehen und das rügen. Wenn die Bieter sich rügelos auf den wettbewerblichen Dialog einließen, dann sei spätestens mit Angabe der Teilnahme dagegen keine Klagemöglichkeit mehr gegeben. Wenn Widerstand aus dem Bieterkreis zu erwarten sei, dann wisse man das also sehr früh und könne sich noch einmal besonders mit der Materie auseinandersetzen. Das habe Herr Adams allerdings noch nie erlebt, weil es die Bieter sehr begrüßen würden, mit der Vergabestelle, mit dem öffentlichen Auftraggeber vorher sprechen zu können.

Gerade weil der Landkreis ein bestehendes und gut eingeführtes System habe, ergänzt Frau Heim, sehe sie den wettbewerblichen Dialog als besonderen Vorteil an. Bei einem offenen Verfahren könne nicht so auf die Spezialitäten eingegangen werden, während man im wettbewerblichen Dialog befugt sei, mit den Bietern zu sprechen. Dies sei sehr sinnvoll und man könne auf diese Weise spätere Beschwerden und Nachfragen vermeiden.

Herr Adams erklärt dazu noch, dass es beim Bioabfall momentan eine spezielle Situation gebe, was mit der Diskussion über die Novelle der Bioabfallverordnung zusammenhänge. Seit Januar gebe es einen ersten Entwurf, der vorsehe, dass die Störstoffanteile im Input des Bioabfalls enorm sinken sollen. Wenn man in der Begründung nachlese, dann rechne der Verordnungsgeber zukünftig mit Mehrkosten für die Vorbehandlung des Bioabfalls in Höhe von 80 bis 150 Euro pro Gewichtstonne. Das bedeute in den meisten Landkreisen deutlich mehr als das Doppelte dessen, was heute bezahlt werde. Das bedinge vor allem, dass alle Betreiber von Bioabfallverwertungsanlagen erheblich in die Vorbehandlungstechnik investieren müssten, weil ansonsten diese inputbezogenen Grenzwerte nicht eingehalten werden könnte. Stand heute sei eine Frist vorgesehen bis zum 01. Januar 2025. Diesen Komplex möchte Herr Adams auch gerne mit den Bioabfallanlagenbetreibern, die sich bewerben, diskutieren, weil es u.U. Auswirkungen auf die Frage der Laufzeit haben könne, oder aber auch, in welcher Art und Weise die Anlage entsprechend ertüchtigt werde, wenn das Gesetz so komme.

Auch wenn es keine echte gesetzliche Verpflichtung dazu gebe, dann werde man als Landkreis auch überlegen müssen, wie man die Sammelqualität des Bioabfalls gehoben bekomme. Das Problem könne man nicht nur auf die Anlagenbetreiber abwälzen, sondern man werde flankiert auch überlegen müssen, was der Landkreis selbst tun könne, um die Sammelqualität im Bioabfallbehälter bei den Haushalten zu steigern. Man könne mit den Anbietern besprechen, inwieweit es sinnvoll sei, im Rahmen dieser Ausschreibung schon zu überlegen, was man am Abfallwirtschaftskonzept eventuell ändern könne im Hinblick auf die Erhöhung der Sammelqualität beim Bioabfall, weil dies unmittelbar Auswirkungen haben werde auf den Behandlungspreis. Je sortenreiner der Bioabfall sei, desto günstiger könne man ihn in die Verwertung geben. Diese Dinge könnten in einem offenen Verfahren überhaupt nicht abgebildet werden.

 

Die Gespräche würden vom Büro teamwerk ag zusammen mit Frau Heim von der Verwaltung geführt. teamwerk würde die Gespräche begleiten und entsprechend für die Vergabedokumentation dokumentieren. Weitere Teilnehmer seien gerne dazu eingeladen, antwortet Herr Adams.

 

 

Kreisrätin Weitz möchte wissen, mit wie vielen Anbietern Herrn Adams rechne und ob man eventuell noch andere Rahmenbedingungen schaffen müsste, wenn sich kein Anbieter melden würde.

Herr Adams rechnet mit drei bis fünf Bietern. Die Fa. Herhof betreibe die Anlage heute. Daher werde sie ein starkes Interesse daran haben, das auch weiterhin zu tun. Außerdem habe sie natürlich einen Vorteil gegenüber einem fremden Anbieter, weil sie die Anlage sehr gut kennen würde. In einem anderen Landkreis, wo Herhof auch der bisherige Betreiber gewesen sei, habe die Ausschreibung auch wieder die Fa. Herhof gewonnen. Es habe auch andere Angebote gegeben, die aber wirtschaftlich nicht attraktiv genug gewesen seien. Herr Adams habe hier vor einem Marktversagen keine Angst habe, insbesondere dann nicht, wenn man in einem wettbewerblichen Dialog ausschreibe.

 

Kreisrat Ullmer fragt, ob es möglich sei, dass Bieter später dazukommen könnten.

Weiterhin möchte er wissen, ob der Natur- und Umweltausschuss auch an diesen Besprechungen teilnehmen könnte.

Wer sich in dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb in der Angebotsfrist nicht bewirbt, habe später keine Chance mehr, einzusteigen, antwortet Herr Adams.

An den Dialoggesprächen könnten theoretisch unendlich viele Leute teilnehmen. Er würde aber versuchen, die Anzahl auf eine überschaubare Zahl zu begrenzen. Er könne sich vorstellen, zwei oder drei Vertreter aus dem Gremium mit in die Gespräche zu schicken, wenn dies gewollt sei.

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