Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Coronabedingte Maßnahmen - Information

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Sitzung:02.03.2021   EBV/001/2021 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und sehen allgemein keine Notwendigkeit für die Anschaffung solcher Geräte, außer in den Räumen, in denen das Lüften nur eingeschränkt möglich sei.


Laut Landrat könnten alle Klassenräume in den Landkreisschulen stoßgelüftet oder durch bestehende Luftreinigungsanlagen belüftet werden. Diese beiden Formen des Lüftens seien evidenzbasiert die optimale Variante, sagte er und wies darauf hin, dass bei den bis Mitte Dezember ermittelten Corona-Fällen in den Schulen keine innerschulischen Folgeinfektionen festgestellt wurden. „Diese Erfahrung gilt bayernweit, weshalb festgestellt werden kann: Die Hygienekonzepte unserer Schulen, egal ob in Kreis- oder Gemeindehand, sind verlässlich“, so der Landrat. Der Ausschuss sah allgemein keine Notwendigkeit für die Anschaffung solcher Geräte, außer in den Räumen, in denen das Lüften nur eingeschränkt möglich ist.

 

 

 

 

Der Kreisbaumeister, Herr Wosnik, informiert, dass in den letzten Monaten durch den UB5 umfangreiche außerplanmäßige Maßnahmen erforderlich wurden, die im Anschluss kurz zusammengefasst werden sollen.

 

1.    Temporärer Neubau eines Impfzentrums, Impfstraße Überdachungen

 

 

Montage der ersten Impfstrecke am 14.01.2020 Bezugsfertig am 17.01.2020

Montage der zweiten Impfstrecke am 26.01.2021

Montage der Vordächer am 04.02.2021 und Gehwegsbefestigung am 15.02.2021

Erweiterung um Büroräume im 1. OG ist beauftragt.

Umsetzung wäre ohne THW nicht möglich gewesen.

 

Kosten ca. 180.000 € (Hochbau incl. Wegebau)

 

 

2.    Herstellung von vier Wohneinheiten für durchreisende Wohnungslose

 

 

Anfrage beim UB5 zur Unterstützung im November 2020. Suche nach Alternativen und Klärung der offenen Fragen November/Dezember. Antragstellung 02. Dezember 2020, Bezugsfertig am 21.12.2020.

 

Kosten ca. 45.000 €

 

 

3.    Erweiterung der Bürokapazitäten am Landratsamt Miltenberg

 

Insgesamt bietet die Containeranlage Platz für bis zu 16 Arbeitsplätze, die jedoch zurzeit coronabedingt nicht so ausgenutzt werden. Die Abfrage der Kosten ergab, dass eine Anmietung die günstigste Variante ist. Die Mietkosten belaufen sich auf ca. 1570 €/mtl. Eine Erweiterung um weitere 6 Container wird in der ersten Märzwoche erfolgen.

Hervorzuheben ist die optimale Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten (Stadt, Bauaufsicht, UB2, 3 und 5)

 

4.    Beschaffung von CO² Sensoren als Unterstützung einer hygienischen Lüftung in Schulgebäuden
und
Beantragung von Luftreinigungsgeräten für Räume mit nicht ausreichender Lüftungsmöglichkeit

 

Im Zuge des Förderprogramms der Staatsregierung zur Beschaffung von Sensoren und Luftreinigungsgeräten wurden zwei Anträge gestellt. Ein Antrag umfasst die Beschaffung von CO²-Sensoren als Unterstützung für das richtige Lüften in Schulklassen mit Fensterlüftung. Im Rahmen des Verfahrens wurden bislang 83 Sensoren beschafft. Eine ergänzende Abfrage bei den Schulen hat bisher für den Bereich Süd einen weiteren Bedarf von 10 Sensoren ergeben. Für den Bereich Nord liegen noch keine Rückmeldungen der Schulen vor. Bisher wurden für die 83 Sensoren 12.913,62 € verausgabt. Die maximal zur Verfügung stehende Summe beläuft sich auf 45.110 €. Der Beschaffungsprozess läuft.

 

Der Zweite Antrag bezieht sich auf die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten für Klassenräume. Im ersten Förderaufruf wurden nur Luftreiniger für Räume gefördert, die über keine andere Lüftungsmöglichkeit verfügen. Solche Räume sind in den Liegenschaften des Landkreises nicht vorhanden. Der zweite Aufruf öffnet die Fördermöglichkeit auch zur Verringerung der Aerosolkonzentration für Klassen- und Fachräume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine RLT-Anlage gelüftet werden können. Die Auslegung, was nicht ausreichend ist, lässt Interpretationen zu. Die Schulen wurden deshalb erneut abgefragt, für welche Räume ein Luftreinigungsgerät aus ihrer Sicht erforderlich sei. Auch hierzu liegt noch keine umfassende Rückmeldung vor. Die Berufsschule hat in Miltenberg und Obernburg jeweils einen Raum gemeldet.

Die Verwaltung sieht die Maßnahme kritisch, da durch die Luftreiniger in den Räumen Umluftströme erzeugt werden, die auch nachtteilige Auswirkungen auf die Schüler und Lehrer haben könnten. Umluft-Lüftungsanlagen mussten mit Beginn der Coronamaßnahme außer Betrieb genommen werden.

 

Insbesondere das Schulzentrum Elsenfeld teilte auf die Anfrage mit, so viele Geräte wie möglich beziehen zu wollen, da die Eltern dies fordern würden.

 

Nicht zu vernachlässigen ist auch die von den Geräten ausgehende Geräuschentwicklung.

 

In der S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen | Lebende Leitlinie“, die unter wissenschaftlicher Leitung der LMU München entstand wird zu Luftreinigern folgende Gesamtbewertung abgegeben:

 

Die Maßnahme "mobile Luftreinigung als Ergänzung zum Lüften" hat positive und negative gesundheitliche Wirkungen, denen weitreichende negative Wirkungen im Bereich der anderen Entscheidungskriterien gegenüberstehen, insbesondere im Hinblick auf finanzielle und ökologische Folgen sowie Machbarkeit. Insgesamt überwiegen nach Einschätzung der Expert*innen weder die positiven noch die negativen Wirkungen, so dass die Maßnahme erwogen werden kann.

 

Der vom UB5 in Abstimmung mit dem UB3 gestellte Förderantrag würde eine Anschaffung von 20 Luftreinigern ermöglichen. Eine 50%ige Förderung der Anschaffung wurde in Aussicht gestellt.

 

Die Anschaffung wird deshalb zur Diskussion gestellt.

 

 

Landrat Scherf fügt hinzu, dass alle Klassenräume in den Landkreisschulen stoßgelüftet oder durch bestehende Luftreinigungsanlagen belüftet werden könnten. Diese beiden Formen des Lüftens seien evidenzbasiert die optimale Variante und weist darauf hin, dass bei den bis Mitte Dezember ermittelten Corona-Fällen in den Schulen keine innerschulischen Folgeinfektionen festgestellt wurden. Diese Erfahrung gelte bayernweit, weshalb festgestellt werden könne, dass die Hygienekonzepte der Schulen, egal ob in Kreis- oder Gemeindehand, verlässlich seien.

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