Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Besetzung Präventionsausschuss

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.11.2020   JHA/002/2020 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses lehnen den Antrag mehrheitlich ab,

 

dass der Präventionsausschuss in Zukunft jeweils aus einem Mitglied jeder der im Kreistag vertretenen Parteien oder politischen Gruppierungen bestehen soll.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt,

 

den Präventionsausschuss um drei Mitglieder zu erweitern, damit jede Kreistagsfraktion vertreten ist.

 

Die im Kreistag vertretenen Fraktionen werden gebeten, ihre Vertreter*innen zu benennen.


Landrat Scherf trägt vor, dass sich mit Beginn der neuen Wahlperiode mit den Ausschüssen auch deren Unterausschüsse neu zusammensetzen. Nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 AGSG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Miltenberg hat hierüber am 25.05.2020 der Jugendhilfeausschuss entscheiden und u.a. vier Kreistagsvertreter*innen für Ausschuss bestimmt:

 

o CSU: Gernot Winter

o Freie Wähler: Thomas Becker

o SPD: Wolfgang Härtel

o B 90/Die Grünen: Mattis Fischmann

 

Per E-Mail vom 12.10.2020 erhielt Landrat Scherf von Kreisrat Andreas Adrian einen Antrag zur Erweiterung des Präventionsausschusses:

 

Antragsteller

Andreas Adrian, Kreisrat, DIE LINKE

Weitere Antragsteller*innen

Thomas Becker, Kreisrat, Freie Wähler

Hans-Jürgen Fahn, Kreisrat, ödp

Regina Frey, Kreisrätin, ödp

Uli Frey, Kreisrat, ödp

Antrag

Der Präventionsausschuss soll in Zukunft jeweils aus einem Mitglied jeder der im Kreistag vertretenen Parteien oder politischen Gruppierungen bestehen.

Begründung

Der Präventionsausschuss sollte aufgrund der Wichtigkeit des Themas und aus Neutralitätsgründen das gesamte Spektrum der im Kreistag vertretenen Positionen abdecken. Auf diesem Wege würde allen Parteien im Kreistag die Möglichkeit gegeben, die Arbeit des Präventionsausschusses konstruktiv zu begleiten.

 

Gemäß § 17 Abs. 5 Geschäftsordnung des Kreistages wurde dieser Antrag in den zuständigen Jugendhilfeausschuss verwiesen.

 

 

Frau Gardner, Fachstelle Suchtprävention, erklärt, dass der Präventionsausschuss momentan 17 Mitglieder habe, 4 von den Fraktionen. Es sei ein Unterausschuss bzw. Arbeitsausschuss des Jugendhilfeausschusses, der auch arbeitsfähig bleiben müsse.

Die Arbeit in den letzten Jahren sei ein wenig träge gewesen. Das habe sich im letzten Präventionsausschuss ein wenig gebessert, worüber sie sehr froh sei. Sie freue sich auch, dass das Interesse so groß sei, daran teilhaben zu wollen. Sie möchte aber zu bedenken geben, dass es ein Arbeitsausschuss sei und das Protokoll den Kreisrät*innen im KIS zur Verfügung stehe. Generell könne sie auch über alle Themen befragt werden.

 

Landrat Scherf schließt sich den Ausführungen vollumfänglich an. Auch diese zwei Seelen wohnten in seiner Brust. Auf der einen Seite möchte man die Mitarbeit nicht verhindern, auf der anderen Seite müsse die Arbeitsfähigkeit gewahrt werden.

 

Kreisrätin Klug stimmt den beiden gegenüberstehenden Aspekten zu. Aus ihrer Sicht sei es schade, dass man auch im Jugendhilfeausschuss nicht mit allen Fraktionen vertreten sei und somit einige Fraktionen ausschließen würde. Daher verstehe sie diesen Antrag. Für sie wäre es ein Kompromiss, dass wie in den anderen Ausschüssen die Fraktionen jeweils einen Vertreter schickten. Im jetzigen Antrag gehe es um jede vertretene Partei. Es gebe verschiedene Parteien, die zu einer Fraktion zusammengegangen seien. Sie würde bevorzugen, jeder Fraktion einen Sitz zu geben, was von 4 zusätzlichen auf nur drei zusätzliche Mitarbeiten gehe. Dieser Vorschlag wird als Antrag aufgenommen.

 

Kreisrat Härtel schließt sich den Ausführungen von Kreisrätin Klug an. Wenn Leute mitarbeiten wollten, dann sollte man das auch machen.

 

Kreisrätin Körbel findet das Bedürfnis grundsätzlich gut und verschiedenste Meinungen würden einen immer weiterbringe. Die Möglichkeit, sich informell einzubringen, gebe es sowieso. Ihr persönlich sei es wichtig, den Wählerwunsch umzusetzen. Im Moment sei es genau dieses Verhältnis, was der Wählerwunsch sei. Von daher würde sie es nicht einfach ändern wollen. Es seien viele Fachkräfte in dem Ausschuss, was sehr wichtig und richtig sei. Wenn man noch mehr Politiker aufnehme, dann verändere man dieses Verhältnis. Dessen müsse man sich bewusst sein.

 

Kreisrat Schwing merkt an, dass man zu Anfang der Periode die Abstimmung hatte, wie man die Ausschüsse besetze, ob man bei 14 Mitgliedern pro Ausschuss bleibe oder auf 12 Mitglieder runtergehe. Die CSU habe damals befürwortet, bei den 14 Mitgliedern pro Ausschuss zu bleiben, um ein breiteres Spektrum an Politikern in den Gremien zu haben. Man habe gemerkt, dass es im neuen Kreistag viele neue Gesichter gebe, die sich gerne einbringen würden. So etwas würde er ungern einbremsen, deswegen würde er den Antrag so mittragen. Trotz einer Zunahme von Mitgliedern sehe er einen Austausch für möglich. Wenn sich jemand einbringen möchte, sollte man dem auch zustimmen.

 

Landrat Scherf widerspricht dahingehend, dass der Geschäftsordnungsantrag mit 14 Mitgliedern pro Ausschuss, den die CSU eingebracht habe, keine Relevanz für den Jugendhilfeausschuss gehabt hätte, weil dieser immer nur acht Mitglieder habe.

 

Kreisrat Schwing ergänzt, dass es klar sei, dass der Jugendhilfeausschuss auf acht Mitglieder begrenzt sei, aber in den anderen Gremien hätte sich die CSU mehr Mitglieder gewünscht.

 

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