Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Anpassung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege 2021
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.11.2020 JHA/002/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Jugendhilfeausschuss fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Landkreis Miltenberg passt die monatlichen Pauschalbeträge zur Vollzeitpflege ab 01.01.2021 den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände an.
Herr Leiblein, SB 221 – Geldleistungen und
Verwaltungen, erklärt, dass die Berechnung der Pflegepauschalen für die
Vollzeitpflege 2005 auf den Regelbetrag für die Unterhaltsberechnung umgestellt
wurde.
Die o. g. Empfehlungen
gelten für junge Menschen, für die Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27, 33
SGB VIII gewährt
wird. Sie regeln den Unterhalt des jungen Menschen in
- Vollzeitpflege,
- Vollzeitpflege in
Form von Wochenpflege,
- Sonderpflege.
Auch bei
seelischer Behinderung und in der Volljährigenhilfe sowie in der
Bereitschaftspflege werden entsprechende Leistungen gewährt.
Bei der Vollzeitpflege unterscheidet man die Leistungen zum Unterhalt
und die Kosten der Erziehung.
Das SGB VIII verpflichtet dazu, bei
Vollzeitpflege den notwendigen Unterhalt des jungen Menschen außerhalb
des Elternhauses sicherzustellen. Der Unterhaltsbedarf deckt den gesamten regelmäßig
wiederkehrenden Lebensbedarf des jungen Menschen.
Der Erziehungsbeitrag soll den
Pflegeeltern die geleistete Erziehung entgelten. Er ist kein Lohn im üblichen
Sinne. Die Pflegeeltern können darüber frei verfügen.
Die laufenden
Leistungen zur Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener
Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige
Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung.
Die monatliche Pflegepauschale ist nach
Altersstufen unterteilt und beträgt (in Klammern bisher):
Altersstufe |
Unterhaltsbedarf |
Erziehungs- beitrag |
Pflege- pauschale |
0 – vollendetes
6. Lebensjahr |
284 € x 2 = 568 € (534 €) |
350 € (350 €) |
918 € (884 €) |
7.- vollendetes
12. Lebensjahr |
342 € x 2 = 684 € (644 €) |
350 € (350 €) |
1034
€
(994 €) |
Ab 13.
Lebensjahr |
419 € x 2 = 838 € (790 €) |
350 € (350 €) |
1188 € (1140 €) |
Die monatliche
Pflegepauschale für junge Menschen in Wochenpflege beträgt wegen niedrigeren
Aufwendungen für Lebensunterhalt und Erziehung bei
- Wochenpflege mit 5
Tagen 85 v.H. und
-
Wochenpflege
mit 6 Tagen 92,5 v.H. der Pflegepauschale
Bereitschaftspflegeeltern,
die vom Jugendamt in Obhut genommene Kinder betreuen, erhalten
- bei bis zu 10
Tagen täglich 26,6% des monatlichen Erziehungsbeitrags (derzeit 93,00 €
unverändert),
- bei 11 bis 60
Tagen täglich 17,4% des monatlichen Erziehungsbeitrags (derzeit 61,00 €
unverändert).