Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Bericht und Beschluss Kindertagesbetreuung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.11.2020 JHA/002/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und
beschließt
einstimmig
die vorliegenden Handlungsempfehlungen als strategische Ausrichtung der Kindertagesbetreuung im Familien-Landkreis Miltenberg.
Frau Weimer und Frau Kaufmann, SG 22 – Kinder, Jugend und Familie, stellten
anhand beiliegender Präsentation den 80-seitigen Bericht zur Kindertagesbetreuung
vor.
Der Bereich der Kindertagesbetreuung im Landkreis Miltenberg wurde von
der Jugendhilfeplanung zuletzt 1998 untersucht. Der beratende und begleitende
Ausschuss zur Jugendhilfeplanung (BBA JHP) hat in seiner Klausurtagung im
Januar 2019 die Thematik zum Schwerpunktthema der Jugendhilfeplanung für die
Jahre 2019 und 2020 festgelegt. Nachdem dem Jugendhilfeausschuss zuletzt am
25.11.2019 hierüber ein Zwischenstand zur Planung gegen wurde, steht jetzt ein
Abschlussbericht zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der komplexen Fachmaterie, relevanten
Gesetzesänderungen sowie veränderten, gesellschaftlichen Bedingungen und die
daraus resultierenden Anforderungen und personellen Entwicklungen in der
Kindertagesbetreuung wurde der Bericht für den Landkreis Miltenberg auch um
rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung erweitert
und in drei Abschnitte gegliedert:
·
Im ersten Teil wird auf allgemeine
Begriffsdefinitionen, die zentralen Rechtsgrundlagen,
die Förderung der Kindertagesbetreuung sowie auf die Rechtsansprüche auf einen
Betreuungsplatz eingegangen.
·
Der zweite
Teil befasst sich im Wesentlichen mit dem gesetzlichen Auftrag des Trägers
der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der Kindertagesbetreuung. In diesem
Kontext wird neben den gesetzlichen Anforderungen die konzeptionelle
Ausrichtung des Fachbereichs Kindertagesbetreuung im Jugendamt sowie die
Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung erläutert.
·
Im dritten Teil wird die
Kindertagesbetreuung im Landkreis Miltenberg mit Zahlen, Daten und Fakten in
den Blick genommen. Dabei werden sowohl die strukturellen Gegebenheiten im
Landkreis Miltenberg als auch die IST-Situation und die Herausforderungen der
Kindertageseinrichtungen berücksichtigt.
In allen drei Teilen ergeben sich aus dem
untersuchten Zusammenhängen und Bedarfen resultierende Handlungsempfehlungen,
die jeweils im Kontext zugeordnet sind. Sie haben das Ziel, der
Betreuungsqualität und Bedarfe aufzugreifen, anzupassen und weiterzuentwickeln,
um somit den Standortfaktor Kindertagesbetreuung im Familien-Landkreis zu
erhalten und fortzuschreiben.
·
In einem vierten Teil werden die insgesamt 14 formulierten
Handlungsempfehlungen zusammengefasst sowie nochmals um verschieden Adressaten
ergänzt: Freistaat Bayern, Landkreis Miltenberg, Kommunen im Landkreis sowie
die Träger von Kindertageseinrichtungen.
Diese 14 Handlungsempfehlungen und Ihre
Adressatenauflistung wurden im BBA JHA vorgestellt und werden den Mitgliedern
des Jugendhilfeausschusses im Vorfeld der Sitzung mit an die Hand gegeben. Auf vier
wesentliche Aspekte sei an dieser Stelle hingewiesen:
·
Ein zentraler Punkt ist die interne Neustrukturierung des Arbeitsbereiches
„Kita“, d.h. Zusammenfassung der Fachdienste „Kindertagespflege“ und
„Kitafachaufsicht- und pädagogische Fachberatung“ sowie der Ausbau der
pädagogischen Fachberatung für Kindertageseinrichtungen.
·
Im Hinblick auf den geplanten „Rechtsanspruch Ganztagesbetreuung Grundschulkind“ wird die Gründung
einer Steuerungsgruppe mit den
relevanten Akteuren empfohlen.
·
Die Handlungsempfehlungen
an die Träger und Kommunen beziehen sich in erster Linie auf die
Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung und die Vernetzung der
Planungsfachkräfte in den Kommunen vor Ort. Es wäre wünschenswert, wenn
fachliche Standards im Rahmen der Kindertagesbetreuung gemeinsam entwickelt und
umgesetzt werden, um Kinder in der Kindertagesbetreuung optimal fördern zu
können und ein vielfältiges Angebot vorzuhalten.
·
Regelmäßige
Fortschreibung und Datenerfassung- im Rahmen des bestehenden Jugendhilfeplanungsaushaltes-
ist erforderlich, um eine Situation wie zu Beginn der Aufnahme der aktuellen
Planung, künftig zu vermeiden.
Finanzielle Auswirkungen:
·
Keine direkten.
o
Die Berücksichtigung der Empfehlung des
bedarfsgerechten Ausbaus der pädagogischen Fachberatung mit 30 Wochenstunden
ist Gegenstand des Personalhaushaltes.
o Der Ausbau der Kindertagespflegeplätze als
gesetzlich gleichrangiges Betreuungsmodell für Kinder ist Gegenstand des
Jugendhilfehaushaltes.
Herr Keller, Diakonie Würzburg, nennt diese
Empfehlungen eine Meisterleistung auf drei Ebenen: strategisch, handwerklich
und inhaltlich.